Interessen und staatliche Demokratie

Über das Neo-Pluralismuskonzept von Ernst Fraenkel


Term Paper, 2006

32 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Pluralismus
1.1 Laissez-Faire- und Due-Process-Pluralismus
1.2 Kontroverser und nicht-kontroverser Sektor

2. Ernst Fraenkels Konzept des Neo-Pluralismus
2.1 Parlamentarismus
2.2 Interessenvertretung
2.3 Das Gemeinwohl

3. Pluralismus und Demokratie - Fazit

4. Literaturverzeichnis

„Alle Macht geht vom Volk aus.". Auf diesen einfachen Satz stützt sich die Demokratie, hierin findet sie ihre Legitimation, aber auch ihren BewertungsmaBstab. Das Prinzip der Volkssouveränität hat weite historische Wurzeln, man muss sich aber immer bewusst sein, dass das Konzept von Demokratie, die Ansprüche daran und Motivation der Einführung sich seit je her mit den historischen Konstellationen wandelten. Eine Demokratie-Auffassung eines unserer Zeitgenossen ist nicht mit der eines antiken Polisbürgers vergleichbar, maximal ist eine Verbindung über eine recht abstrakte Ebene moglich, dazu müsste man sich allerdings mit den Demokratiekonzepten auseinander setzen und den a-historischen Kern extrahieren. Man muss sich stets im klaren sein, dass seine eigenen wie auch die Demokratiedefinition früherer Zeiten in einen spezifischen Kontext zu setzen. Letztlich heiBt das nicht, dass der Begriff der Demokratie sich fundamental änderte, sondern aufbauend auf einem festen Kern stets andere Interpretationen gemacht wurden.

Demokratie kann in durchaus verschiedener Weise verstanden werden, teils scheinen die Auslegungen sich eklatant von einander abzusetzen. Ein enger Begriff von Demokratie als eine auf die kollektive Ebene gehobene Form der individuellen Selbstbeherrschung setzt vollkommen andere Schwerpunkte als Ansätze, nach denen Demokratie als Methode zur Erreichung von mehrheitsfähigen Entscheidungen ist. In einer komplexer gewordenen Welt mit zunehmender Arbeitsteilung und Vermassung ist eine „direkte" Umsetzung von Demokratie nach einem Polis-Prinzip nicht mehr moglich, so scheint es zumindest. Das man sich, also alle Staatsbürger, versammelt und dann über Diskussion und Abstimmung Entscheidungen fällt, ist für Staaten mit Bürgerzahlen, die in die Millionen gehen, ausgeschlossen. In wie weit diese „realistische" Sicht aus einem normativen Standpunkt aus akzeptiert werden muss, ist allerdings noch offen. Selbstregierung der Menschen nur als sekundäres Ziel anzustreben, weil sie idealiter unerreichbar ist, und stattdessen den Pragmatismus in den Vordergrund zu stellen — und als gewollt zu deklarieren -, ist angesichts strukturähnlicher Ziele wie Gleichheit und Gerechtigkeit, bei deren Verfolgung stets dass Maximum an Erreichbarkeit handlungsleitend ist, zumindest kritisch hinter fragbar.

Eine weitere Dimension muss noch in Rechnung gestellt werden, welche die Bedingungen einer Realisierung von Demokratie in der Moderne beeinflussen: Der Pluralismus. Laut dem Pluralismuskonzept konkurrieren — zusammengehalten, organisiert und kontrolliert vom politischen System - „eine Vielzahl verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen mit- und gegeneinander um gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Macht."1. Der Dualismus von kollektiver Identität im Staat und individueller als Privatperson hat sich scheinbar aufgelöst bzw. abgebaut. Gruppenentscheidungen, Interessenbildungen werden nicht mehr ausschlieBlich auf einer national-staatlichen Ebene getroffen, sondern auch in unteren Bereichen. Menschen mit in einem bestimmten Bereich ähnlichen Interessen — sei es aufgrund des gleichen Berufs, einer ähnlichen Sozialisation oder gleicher präferierter Freizeitgestaltung - versammeln sich und organisieren sich, falls die Bedingungen es zulassen. Da jeder Mensch und folglich auch jede Gruppe mehr oder weniger vom politischen System umfasst wird, sollte im zweiten Schritt eine versuchte Einflussnahme auf das politische Gesamtsystem erfolgen, um die Umsetzbarkeit der eigenen Interessen zu verbessern. Wie recht plausibel sein sollte, massen hier verschiedene Punkte abgewogen werden: So ist Interesse nicht gleich Interesse, Gruppe nicht gleich Gruppe usw. Manche Indessen lassen sich leicht organisieren und druckvoll vertreten, andere nicht, Gruppen können straff diszipliniert und streikbar auftreten, oder unorganisiert und zersplittert.

Als eine grundsätzliche Spannung kann man diese konstruktive Einbindung von Gruppeninteressen, also letztlich Partikularinteressen in ein demokratisches System dann betrachten, wenn man von einem fir die Stabilität eines Staatssystems notwendig homogene Einheitlichkeit eines Staates ausgeht. Letztlich verzichten aber auch Vertreter des Pluralismus nicht auf eine gewisse Form der Homogenität, wie wir noch sehen werden. Die Kernfrage muss hier letztlich lauten, wie sich Partikularinteressen gegenüber dem Gemeinwohl verhalten. Ein Staat sollte im Prinzip fir die Wahrung des Gemeinwohls stehen, es ist eine Frage des theoretischen Standpunkts, ob bzw. man Gruppeninteressen nun einflechtet oder eine Homogenisierung auf breiter Basis anstrebt.

Jeder dieser Punkte, sei es eine Demokratietheorie, eine Pluralismustheorie oder auch Ausführungen zum Gemeinwohl, ist es wert, einzeln und ausf hrlich betrachtet zu werden. Letztlich kann man sich in jedem dieser Punkte mit ihren jeweiligen Differenzierungen und Schattierung schon in sich selbst verlieren, daf r reicht schon ein Blick auf die Sekundärliteratur. Diese Arbeit will sich daher mit einem einzelnen Versuch beschäftigen, der alle diese besprochenen Bereiche tangiert: Ernst Fraenkels Neopluralismuskonzept. Diese Theorie versteht sich als Fortfiihrung bzw. Weiterfiihrung des Pluralismus und bettet sich schon selbst in einen demokratischen Kontext ein. Zwar stammt der Ansatz Fraenkels aus den Siebzigern, kann also nicht mehr als modern angesehen werden, dennoch bildet das Konzept bis heute eine Basis der Diskussion und letztlich lässt sich an ihm die Schwierigkeit der Auseinandersetzung nachvollziehen.

Zunächst wird sich diese Arbeit mit dem Pluralismuskonzept als solchen zu beschäftigen haben, um zweiten Schritt genauer auf Fraenkels Ansatz zu sprechen zu kommen. Abschlie13end soll dann noch auf die Anbindung des Ansatzes des Pluralismus an die Demokratietheorie folgen. Leitend soll dabei die Frage nach der Verträglichkeit von Einzelinteressen und dem Gemeinwohl sein. Wenn Fraenkel diese annimmt, ist sein Konzept realistisch umsetzbar?

1. Pluralismus

Was versteht man unter Pluralismus? Laut Politiklexikon von Schubert und Klein2 kann man Pluralismus in dreifacher Weise verstehen: Zum ersten als erkenntnistheoretisch wie ontologisch und letztlich auch praktisch-ethisches philosophisches Weltbild, in welchen von einer Differenziertheit und Komplexität der Wirklichkeit ausgegangen wird: „Vielfalt und die partiellen Beziehungen zwischen den Teilen sind daher Ausgangspunkt und Grundbedingung menschlichen Erkennens und Handelns.". Annahmen sind nicht endgültig, es gibt keine feste, ewige Wahrheit mehr3.

Die zweite Dimension beschreibt den Pluralismus mehr als Leitbild von modernen Demokratien, als regulative Idee in der Sprache Faenkels. Individuelle Ansichten, Meinungen, Glauben usw. werden hier in einen pluralistischen Kontext gestellt. Man erkennt an, dass sie jede für sich berechtigt sind und Demokratien grundsätzlich offen sein müssen, also diese Vielfältigkeit zulassen, wenn nicht sogar unterstützen müssen. Heterogenität wird als eine Grundkonstante der Demokratie bestimmt, so zumindest laut Schubert/Klein4. Die direkte Anbindung von Pluralismus und Demokratie5 muss aber näher beleuchtet werden. Das in der Moderne die Staaten nicht mehr aus homogenen Volksgruppen bestehen, sollte durchaus klar sein. Die Verschiedenheit von Menschen ich Glauben, Kultur usw. wird zunächst nicht zwangsläufig aus einer demokratischen Einstellung heraus begründet, sie fuBt Teils sicher auch auf gewachsenen Einstellungen (Aufklärung und Liberalismus) wie auf simplen Pragmatismus und dem Fakt der Globalisierung. Auch ein Nicht-Demokrat kann akzeptieren, dass sein Nachbar eine andere Religion hat. Anders herum gefragt: Muss ein Demokrat akzeptieren, dass sein Nachbar einen anderen Glauben hat? Letztlich ist die Frage nicht so leicht zu beantworten, als das man zunächst vermuten sollte. Wir müssen sie hier zunächst unbeantwortet lassen.

Als dritte Sichtweise tritt uns der Pluralismus als Teil der staatlichen Willensbildung entgegen. In einem Prozess, der sich zwischen staatlichen Akteuren und auBerstaatlichen Akteuren aus wirtschaftlichen und sozialen Bereichen abspielt, bzw. dem Aufeinandertreffen ihrer Interessen und dem Ausgleich dieser, vollführt sich die staatliche Willensbildung. Diese Dimension des Pluralismus findet bei der theoretischen Konzeption Ernst Fraenkels deutlichen Anklang, weshalb die Erörterung in das nächste Kapitel verlagert wird.

Die liberale Grundannahme des pluralistischen Ansatzes lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass der Liberalismus davon ausgeht, dass das Individuum am besten seine eigenen Interessen versteht, artikuliert und ihnen auch folglich nachgehen kann6. Man geht von rationalen Wesen aus, deren Meinungen, Annahmen und auch Neigungen ebenso rational, daher auch intersubjektiv vertretbar, sind. Folglich muss einem jeden die „aktive" Beteiligung am politischen Prozess offen stehen, also ua. die Artikulation seiner Interessen. Ubertragen ist nach diesem Modell die Interessenwahrung des Parlamentes von sich aus unzureichend, nur die Interessierten können dem Interesse also solchen nachkommen.

1.1 Laissez-Faire- und Due-Process-Pluralismus

Zunächst müssen aber zwei Ansätze des Pluralismus von Hans-Herbert von Arnim unterschieden werden: Der Laissez-Fiare-Pluralismus und der due-prozess-Pluralismus. „Der Laissez-faire-Pluralismus geht davon aus, die ausgewogene Willensbildung ergebe sich im Spiel der Gruppenkräfte quasi von selbst; das Due-Process-Konzept meint dagegen, es bedürfe ausgeklügelter Vorkehrungen durch bestimmte Regelungen, Einrichtungen und Verfahrensweisen."7. Ersterer trägt deutliche liberale Züge. Ahnlich dem klassischen liberalen Marktmodell geht dieser Ansatz des Pluralismus davon aus, dass die AuBerung und Organisation von Interessen keiner Regelung bedarf und letztlich automatisch zum Gemeinwohl führt8. Hier muss grundsätzlich bedacht werden, ob man von einem Vorteil für die Einzelnen ausgeht, also das diese ihr Interesse am besten umgesetzt vorfinden, oder ob man von einem an-sich-Wert des Gemeinwohls ausgeht, dass eben über diesen Marktmechanismus realisiert bzw. „entwickelt" wird.

Jedenfalls ist bei dieser Position ausschlaggebend, dass der „Kampf" der Interessen durch keine Regelung eingeschränkt wird. Wie beim Markt muss man dann aber, um eine Beteiligung aller Interessen zu gewährleisten, grundlegende Voraussetzungen machen, die nur schwer erfüllbar erscheinen: Wenn alle Interessen in einem Konkurrenzverhältnis aufeinander treffen, müssen sie notwendig gleich stark sein, ansonsten würde ein Interesse ein anderes unterdrücken. Anders gesagt: Wenn wir der Einfachheit halber von zwei Interessen ausgehen, die aufeinander treffen, müssen beide gleiches Bedrohungspotential haben. Nehmen wir ein Beispiel: Bei Tarifverhandlungen standen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenüber. Die eine Seite konnte mit Entlassung drohen, die andere mit Streik. Angenommen, den Arbeitnehmern hätte dieses Mittel gar nicht oder nur abgeschwächt zur Verfügung gestanden, hätten sie ihre Position mit ähnlicher Stärke einnehmen können? Die Berufsgruppe der Krankenwagenfahrer kann schlecht streiken, bzw. nur in einem verminderten MaBe, dennoch ist ihr Recht, ihre Interessen zu vertreten, prinzipiell genauso groB wie das Recht der Busfahrer, das ihrige zu vertreten. Letztere können streiken und groBen Einfluss ausüben, jedenfalls in dem Gedankenspiel. Man könnte hier einwerfen, dass natürlich Krankenwagenfahren ein höheres Sozialprestige haben sollten und somit mehr über normative Ansprüche argumentieren könnten, um ihre Forderungen durchzubringen, aber dennoch fehlt ihnen der „harte" Druck einer Streikandrohung im Hintergrund. Ob alle Interessen nun gleichermaBen gut vertretbar sind, erscheint zumindest fraglich.

Der Laissez-Fiare-Ansatz geht von einer gleich bleibenden Vertretbarkeit bzw. Organisierbarkeit von Interessen aus, ansonsten würde sich in einem freien Marktmodell der Interessenvertretung die Interessen mit der höchsten Durchsetzbarkeit behaupten und den Rest unterdrücken. „Der Grad der Gruppenmacht und des Gruppendrucks entspreche etwa dem Mitgliederbestand, so dass das gröBere, mehr allgemeine Interesse letztlich über unbedeutende, enge Sonderinteressen siegen würde."9, so zumindest die Theorie Bentley in den Worten Arnims. Das vitale Interesse von Rollstuhlfahrern nach Behinderten-gerechten Zufahrtsmöglichkeiten ist nach marktmechanischen Gesichtspunkten nur schwer realisierbar. Minderheiteninteressen im Ganzen, wie auch allgemeinste Interessen sollten aufgrund ihrer geringen Organisierbarkeit10 kaum Einfluss erlangen, so auch Interessen mit wenig Bedrohungspotential. Das auch völlig allgemeine Interessen aus diesem Schema herausfallen liegt ihrer Eigenlogik, auf die später näher eingegangen werden soll.

Wie schon erwähnt ist die zweite Form des Pluralismus der due-process-Pluralismus. Hier kommt es zwar auch zum "Kampf" der Interessen miteinander, aber unter allgemein vorgebenden VerhaltensmaBregeln11. Bekanntestes Beispiel darften die Tarifverhandlungen in Deutschland sein. Hier treffen die Interessen von Arbeitgebern und -nehmern in einem geregelten Arrangement zusammen. Zwar massen sich auch hier noch die Interessen der beiden „Gruppen" ausgleichen, noch brauchen beide Bedrohungspotential, aber es gibt die staatlichen Vorgaben zu Ablauf, Fristen und auch Schlichtungsverfahren uä..

Regelung findet auch grob unter dem Begriff des Lobbyismus statt. Einflussgruppen, die Gehör finden wollen im Parlament, müssen sich zunächst im Bundestag registrieren. Auch weitere Verfahrensabläufe und Richtlinien sind zum Zwecke ausbleibender Negativfolgen intressenverbandlichen Engagements vorgeschrieben12.

Prinzipiell findet auch die Vereins-/Verbandsstruktur als solches eine Regelung. Das Verbandsrecht beschreibt die Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten von Verbänden. Die Vereine und Verbände sind rechtsstaatlich verankert, sind Personen des Rechts mit eigenen Rechten, damit geht aber eine Reglementierung einher. Unter due-proces-Pluralismus wird diese Verfahrensvorgabe verstanden, ua..

[...]


1 Andersen,/ Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems, S. 480.

2 Schubert/Klein, Das Politiklexikon, S. 221 f.

3 Nach Schutt-Wetschky ist diese Dimension des Pluralismus auch auf Fraenkel ubertragbar: „Aus der Warde grundsätzlich aller zur Freiheit fähigen Menschen folgt, da13 kein einzelner das Monopol auf Wahrheit haben kann.", Schutt-Wetschky, Interessenverbände und Staat, S. 31.

4 Dieser Punkt ist fraglich und würde eine gesonderte Diskussion verlangen. Beispielsweise würde man dieser Definition folgend den antiken Polis jedwelchen demokratischen Charakter absprechen.

5 Eine kurze kritische Darstellung ist bei Detjen zu finden. Vgl. Detjen, Pluralistische Demokratie oder pluralistische
Republik?, S, 33 ff. Weiterführend auch Massing/Breit, Demokratie-Theorien und Vorländer, Demokratie. Geschichte — Formen — Theorien.

6 Ober die liberalen Wurzeln des Pluralismus, Kremendahl, S. 73 — 83.

7 Arnim, Gemeinwohl und Gruppeninteressen, S. 128 f., S. 413.

8 Nach dem Marktmodell: Anbieter und Abnehmer finden über die Marktmechanismen die für sie beide günstigste Lösung. Der eine bezahlt nicht zu viel und der andere bekommt nicht zu wenig.

9 Arnim, Gemeinwohl und Gruppeninteressen , S 148.

10 Vgl. ebd., Gemeinwohl und Gruppeninteressen, S. 159 - 162.

11 „Da diese intermediären Gruppen notwendigerweise miteinander in Konflikt geraten und es zu keinem Chaos der Gesellschaft oder gar zur Anarchie kommen soll, bedarf es einer Regelung potenzieller Konflikte durch das politische System. Es stellt in Form des freiheitlichen Rechtsstaats den Ordnungsrahmen und die Regeln für den Konfliktaustrag zur Verf gung. Das politische System ist somit für den friedlichen Konfliktaustrag zwischen den Gruppen verantwortlich. Voraussetzung für das Funktionieren des P. ist die Akzeptanz eines Ordnungskonzepts durch alle Teilnehmer, die sich auf die Grundregeln (Prinzipien) und auf die Institutionen des politischen Systems bezieht, in diesem Fall die Akzeptanz des Grundgesetzes.", Andersen,/ Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems, S. 481.

12 Abgrenzung Lobbyismus und Interessenvertretung bei Leif/Speth,, Die f nfte Gewalt — Anatomie des Lobbyismus in Deutschland, S. 12 — 16.

Excerpt out of 32 pages

Details

Title
Interessen und staatliche Demokratie
Subtitle
Über das Neo-Pluralismuskonzept von Ernst Fraenkel
College
http://www.uni-jena.de/
Grade
2,0
Author
Year
2006
Pages
32
Catalog Number
V134042
ISBN (eBook)
9783640416608
ISBN (Book)
9783640413201
File size
506 KB
Language
German
Keywords
Pluralismus, Neopluralismus, Ernst Fraenkel, Demokratietheorie
Quote paper
Tobias Braun (Author), 2006, Interessen und staatliche Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134042

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