Staatsverschuldung. Ausmaß, Begründung, Kritik


Trabajo de Seminario, 2002

34 Páginas, Calificación: 1,1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ziel und Gang dieser Arbeit

3. Grundlagen
3.1. Definition der Staatsverschuldung
3.2. Formen und Merkmale öffentlicher Kredite
3.2.1. Der Kassenkredit
3.2.2. Der Haushaltskredit
3.3. Die Gläubigerstruktur

4. Ausmaß der Verschuldung
4.1. Rechtliche Grenzen
4.1.1. Auf nationaler Ebene
4.1.2. Die Maastricht-Kriterien
4.2. Die wichtigsten Kennziffern zur Verschuldung
4.2.1. Nettokreditaufnahme, Schuldenstand und Schuldendienst
4.2.2. Weitere Kennziffern

5. Gründe ansteigender Staatsverschuldung
5.1. Der Zinseszinseffekt
5.2. Die deutsche Einheit
5.3. Gesellschaftliche Gründe
5.4. Politische Gründe
5.4.1. In der Demokratie
5.4.2. Die Finanzpolitik

6. Kritik an der Staatsverschuldung
6.1. Das Generationenproblem
6.1.1. Nutzen der zukünftigen Generationen
6.1.2. Einengung des Handlungsspielraums
6.2. Inflation
6.2.1. Inflationstendenzen
6.2.2. Die Versuchung
6.3. Verdrängungseffekte (Crowding out)

7. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzierungssalden

Abbildung 2: Die Nettokreditaufnahme

Abbildung 3: Die Maastricht Kriterien

Abbildung 4: Der Zinseszinseffekt

Abbildung 5: Die Zins- und Tilgungsentwicklung in der BRD

Abbildung 6: Die Investitionsquote

Abbildung 7: Kreditmarktmittel des Bundes

Abbildung 8: Staatsquote im internationalen Vergleich

Abbildung 9: Ausgaben des Bundes im Jahr 2002 in Einzelplänen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Quo vadis Deutschland?

Diese Frage stellen sich momentan viele, da die Staatsverschuldung durch den für die Bundesrepublik Deutschland angekündigten und nur mit Mühe abgewendeten „blauen Brief“ aus „Brüssel“ in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rückte. Der ganzen Welt wurde klar, dass die BRD Schwierigkeiten hat, die im Wachstums- und Stabilitätspakt vereinbarten Kriterien zu erfüllen. Eine Kuriosität der Geschichte, denn diese Kriterien wurden erst auf ausdrücklichen Wunsch der BRD vereinbart[1]. Für viele kam diese Entwicklung überraschend, hatte doch Finanzminister Hans Eichel im vorletzten Jahr durch die Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen fast 100 Milliarden DM eingenommen, weshalb er auch als „Hans im Glück“ bezeichnet wurde. Vielen Bürgern erschien es wie ein Traum, glaubten sie doch, dass die Schulden der BRD sich verflüchtigt hätten. Aber heute erscheint es eher, als wären die Milliarden nicht mehr als ein „Tropfen auf den heißen Stein“ gewesen. Und allmählich wird immer klarer, diese Schulden muss irgendwann der Steuerzahler zurückbezahlen. Dabei vermutete man bisher solche Probleme bei den südlichen Staaten im Euro-Währungsraum wie Griechenland, Italien etc.. Aber auch im Ausland war man verwundert, galt doch die BRD bisher als Musterknabe in Sachen Währungs- und Haushaltspolitik.

2. Ziel und Gang dieser Arbeit

In dieser Arbeit wird die Staatsverschuldung der BRD analysiert, d. h. die eines demokratischen Rechtsstaates. Im Mittelpunkt steht dabei der Bund, deshalb wird auf die Auswirkungen in den Gebietskörperschaften, die Einflüsse der Tarifparteien, Sozialversicherungen und des Länderfinanzausgleiches nicht näher eingegangen. Soweit nötig wird auch das Ausland mit einbezogen, insbesondere die Europäische Union, da die BRD inzwischen auch den Euro als Währung eingeführt hat und damit gegenüber den anderen Partnern Verpflichtungen eingegangen ist.
Zuerst werden kurz die Grundlagen erklärt, die notwendig sind, um einen Einblick in die Problematik zu bekommen. Anschließend wird das Ausmaß der Verschuldung der BRD festgehalten und die wichtigsten Kennziffern dargestellt. Außerdem werden die wichtigsten Gründe analysiert, die zu der hohen Staatsverschuldung führten, um zum Schluss die elementarsten Kritikpunkte zu skizzieren.

3. Grundlagen

3.1. Definition der Staatsverschuldung

Dabei treten schon die ersten Probleme auf, denn der Begriff Staat ist nicht eindeutig definiert. Eine wichtige Größe bei der Bestimmung der Staatsverschuldung ist der Finanzierungssaldo (Kap. 4.2.1). Um diesen zu bestimmen gibt es zwei wichtige Verfahren: Zum einen die Finanzierungsstatistik und zum anderen das ESTVG, das auf der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung beruht, sich aber von den bisherigen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungssystemen der BRD unterscheidet[2]. Aber bei beiden Verfahren wird der Begriff Staat unterschiedlich definiert, „die Finanzstatistik berücksichtigt jeden kassenwirksamen Vorgang, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur geldvermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben[3] “. Der finanzstatistische Finanzierungssaldo gibt Aufschluss über die zusätzliche Kreditaufnahme zur Ausgabendeckung, der Finanzierungssaldo der VGR hingegen über die Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten[4]. Die VGR wurde gemäß dem Vertrag von Maastricht eingeführt und unterscheidet sich laut Bundesministerium der Finanzen von der Finanzstatistik vor allem in folgenden Punkten: In der Finanzstatistik bleiben die Sozialversicherungen unberücksichtigt, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Darlehensvergabe und die Darlehensrückflüsse haben Einfluss

auf den Finanzierungssaldo, während sie bei der VGR als Finanztransaktionen verbucht werden und somit ohne Einfluss sind. Weiterhin gibt es Unterschiede bei der Verrechnung der Bundesbankgewinne und differierende Periodenabgrenzungen[5]. Das ESTVG wird vor allem zur Analyse der Beeinflussbarkeit gesamtwirtschaftlicher Vorgänge eingesetzt, während die Finanzstatistik zur Konsolidierungsbewertung der Finanzpolitik, wirklichen Bewertung der öffentlichen Haushalte und Klärung der Kapitalmarktbelastung durch das staatliche Finanzverhalten eingesetzt wird[6]. Die Unterschiede, die sich ergeben können, werden in der nachfolgenden Tabelle deutlich, die sich auf die BRD bezieht.

Abbildung 1 : Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzierungssalden

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2001/02, Für Stetigkeit – gegen Aktionismus, Stuttgart, S. 119 u. Jahresgutachten 1994/95, den Aufschwung sichern – Arbeitsplätze schaffen, Stuttgart, S. 135, eigene Ergänzungen

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, differieren die Ergebnisse zum Teil beträchtlich. Aber auch wenn man die Daten der einzelnen Institute (Statistisches Bundesamt, SVR, Deutsche Bundesbank etc.), jeweils ermittelt nach ESTVG, untereinander vergleicht, stellt man teilweise erhebliche Unterschiede fest. In dieser Arbeit soll aber darauf nicht weiter eingegangen werden, da es sonst den Rahmen sprengen würde.

3.2. Formen und Merkmale öffentlicher Kredite

Der öffentliche Kredit wird entweder als Kassen- oder Kassenverstärkungskredit getätigt oder als Haushalts- oder Finanzkredit in den Haushaltsplan eingestellt[7]. Um Letzteren geht es in erster Linie bei der Verschuldungsproblematik (siehe Anhang Abb. 8)

3.2.1. Der Kassenkredit

Er ist kurzfristiger Natur, um zeitliche Differenzen zwischen den Ein- und Auszahlungsströmen zu vermeiden. Er gehört somit zu den „schwebenden Schulden“. Dies sind vor allem der Buchkredit, also ein Kontokorrentkredit zwischen den Banken, und die Schatzwechsel, die zu den kurzfristigen Wertpapieren zählen. Sie haben eine dreimonatige Laufzeit und werden mit Abschlag ausgegeben[8].

3.2.2. Der Haushaltskredit

Auch als fundierte Schuld bezeichnet besteht er hauptsächlich aus:

- Bundesanleihen

Dabei handelt es sich um festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, die langfristiger Natur sind und an der Börse gehandelt werden.

- Schuldscheindarlehen

Sie gehören zu den Briefschulden, dabei wird dem Gläubiger ein Schuldschein in Höhe der Schuld auf seinen Namen ausgestellt.

- Unverzinsliche und verzinsliche Schatzanweisungen

Unverzinsliche Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag (Diskontpapiere) ausgegeben. Festverzinsliche sind normalerweise auf den Inhaber ausgestellt und sind an der Börse handelbare mittelfristige Wertpapiere; eine Sonderform davon sind die Kassenobligationen. Die Tilgung erfolgt als Gesamtfälligkeit zu einem festen Datum. Die Laufzeit beträgt zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten[9].

- Bundesschatzbriefe

Bei Ihnen steigt der Zinssatz im Zeitablauf progressiv an, damit die eingeräumte Rückgabemöglichkeit nicht ausgeübt wird[10]. Die Ausgabe erfolgt über Kreditinstitute[11].

3.3. Die Gläubigerstruktur

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Gläubigerstruktur gegeben werden. Grundsätzlich kann sich der Staat im Ausland oder im Inland

verschulden. Im Inland erfolgt eine weitere Unterteilung nach Bankensystemen (z. B. Kreditinstitute, Zentralbank) und Nichtöffentlichen Körperschaften (z.B. Sozialversicherungen). Außerdem gibt es noch Private Haushalte und Private Unternehmen als sonstige Geldgeber. Dabei ist zu beachten, dass der Staat bei der Deutschen Bundesbank keine Haushaltskredite aufnehmen darf[12], dies gilt auch für die EZB[13].

4. Ausmaß der Verschuldung

4.1. Rechtliche Grenzen

Die Staatsschulden werden in der BRD durch entsprechende Gesetze begrenzt. Die wichtigsten Bestimmungen sollen nachfolgend für den Bund auf nationaler und europäischer Ebene vorgestellt werden.

4.1.1. Auf nationaler Ebene

Hier ist der Artikel 115 GG wichtig, der festlegt, dass die veranschlagten Ausgaben für Investitionen die maximale Obergrenze für die Nettokreditaufnahme darstellen.[14] „ Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts[15] “. Artikel 115 GG legt somit die Nettokreditfinanzierung nicht definitiv fest, es wird lediglich eine Kreditobergrenze angegeben[16]. Die Ausnahmen beziehen sich auf Artikel 109 Abs. 2 GG. Da der Begriff gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht rechtlich nicht genau definiert ist, wird er auch unterschiedlich ausgelegt. Darum hat sich Artikel 115 GG und Artikel 109 Abs. 2 GG als nicht sehr wirksam erwiesen, insbesondere durch die im Zuge des Aufbaus Ostdeutschlands geschaffenen Sondervermögen[17].

Für Bund und Länder zählen nach §10 Abs. 3 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und nach §13 Abs. 3 Nr. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu den wichtigsten Investitionen die Ausgaben für:

- Sachinvestitionen
- Den Erwerb von Beteiligungen
- Darlehen
- Die Inanspruchnahme von Gewährleistungen
- Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte[18]

Strittig ist aber, ob als Grundlagen die Bruttoinvestitionen oder die Nettoinvestitionen als reine Erweiterungsinvestitionen dienen[19]. Auf diese Problematik soll an dieser Stelle aber nicht weiter eingegangen werden.

4.1.2. Die Maastricht-Kriterien

In Art. 109j EGV werden die Konvergenzkriterien festgelegt, die für die Teilnahme an der dritten Stufe der Währungsunion von Bedeutung sind. Wichtig ist hiervon nur noch die Bestimmung, wonach die Mitgliedstaaten eine auf Dauer tragbare Finanzlage vorweisen müssen, daran ersichtlich, dass eine öffentliche Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit vorliegt[20]. Nach Art. 104c Abs. 1 EGV. liegt ein übermäßiges Defizit vor, wenn die Mitgliedstaaten nach Art. 104c Abs.2 EGV eine Nettoneuverschuldung von 3% des BIP (Defizitquote) oder einen Schuldenstand von 60% des BIP (Schuldenquote) nicht einhalten[21], berechnet nach der VGR[22]
( Kap. 3.1). Es sind aber keine „Mussbestimmungen“ und die
Defizitgrenzen können in bestimmten Fällen überschritten werden (Art. 104c Abs. 2 - 4 EGV). Diese Regelungen wurden 1996 im Stabilitäts- und Wachstumspakt nochmals verschärft[23], welcher am 1. Januar 1999 für die EUR-11 in Kraft trat[24]. Er besteht aus drei Teilen: Der Entschließung zum Stabilitäts- Wachstumspakt und zwei Verordnungen des Ecofin-Rates[25]. Die Mitglieder verpflichten sich darin mittelfristig ausgeglichene Haushalte oder gar Überschüsse zu erzielen[26]. Danach soll eine Überschreitung der 3% Grenze nur erlaubt sein bei schweren Rezessionen, außergewöhnlichen Ereignissen und der Rat kann eine Ausnahmeregelung erteilen, die 60% Grenze bleibt davon aber komplett unberührt[27]. Sollte ein Mitgliedstaat die Kriterien nicht erfüllen, so sind verschiedene Stufen von Sanktionen vorgesehen (Art. 104c Abs. 5 – 11 EGV), die bis zu einer Geldbuße gehen können[28]. An der Wirksamkeit dieser Gesetze herrschen zum Teil erhebliche Zweifel. So wird der verschärfende Stabilitätspakt als sekundäres Recht betrachtet, das dem Maastricht-Vertrag nachgeordnet ist und diesen nur näher erläutert. Die enthaltene Entschließung wird als rechtlich nicht bindend ausgelegt, da nur eine politische Absichtserklärung, so dass letztendlich der Europäische Rat darüber entscheidet, was ein übermäßiges Defizit ist[29]. Auf die Probleme, die sich bei der Umsetzung der Maastrichter-Verträge ergeben, wird aber an dieser Stelle nicht weiter eingegangen[30].

[...]


[1] Vgl. Söllner F., Die Umsetzung der Maastricht-Kriterien zur Staatsverschuldung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland, in: Ifo-Schnelldienst, Bd. 53, 2000, H. 10, S. 8

[2] Vgl. Neubäumer H., Hewel B., Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, in: Neubäumer H., Hewel B. (Hrsg.), Volkswirtschaftslehre, 3. vollständig überarbeitete Auflage, Wiesbaden, 2001, S. 173ff.

[3] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 1994/95, den Aufschwung sichern – Arbeitsplätze schaffen, Stuttgart, 1994, S. 136

[4] Vgl. ebenda, S. 136

[5] Vgl. Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, H. 54: Zur Bedeutung der Maastricht- Kriterien für die Verschuldungsgrenzen von Bund und Länder, Bonn, 1994, S. 9

[6] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 1994/95, den Aufschwung sichern – Arbeitsplätze schaffen, Stuttgart, 1994, S. 136

[7] Vgl. Petersen H. G., Finanzwissenschaft II, Stuttgart et all, 1988, S. 88

[8] Vgl. ebenda, S. 88f.

[9] Vgl. Röller W., Staatsschulden und Kreditwirtschaft , in: Hahn H. J. (Hrsg.), Geldwertstabilität und Staatsschulden –Bd. 34 Schriften zur Monetären Ökonomie, Baden Baden, 1993, S. 27

[9] Vgl. Petersen H. G., Finanzwissenschaft II, Stuttgart et all, 1988, S. 88f.

[10] Vgl. Petersen H. G., Finanzwissenschaft II, Stuttgart et all, 1988, S. 88f.

[11] Vgl. Röller W., Staatsschulden und Kreditwirtschaft , in: Hahn H. J. (Hrsg.), Geldwertstabilität und Staatsschulden –Bd. 34 Schriften zur Monetären Ökonomie, Baden Baden, 1993, S. 28

[12] Vgl. Vgl. Petersen H. G., Finanzwissenschaft II, Stuttgart et all, 1988, S. 89f.

[13] Vgl. Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, H. 54: Zur Bedeutung der Maastricht-Kriterien für die Verschuldungsgrenzen von Bund und Länder, Bonn, 1994, S. 7

[14] Vgl. Heinemann F., Staatsverschuldung -Ursachen und Begrenzung, in: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.), Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, Nr. 214, Köln, 1994, S.32

[15] ebenda, S.32

[16] Vgl. Aprill R., Kelkheim T., Dieter H., Staatsverschuldung und verfassungsrechtliche Kreditobergrenze, in: Finanzwirtschaft, 2000, H.5, S. 116

[17] Vgl. Heinemann F., Staatsverschuldung -Ursachen und Begrenzung, in: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.), Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, Nr. 214, Köln, 1994, S.32ff.

Vgl. Aprill R., Kelkheim T., Dieter H., Staatsverschuldung und verfassungsrechtliche Kreditobergrenze, in: Finanzwirtschaft, 2000, H.5, S. 115f.

Vgl. Schönmann H. G., Wer ist schuld an der Staatsverschuldung?, in: Der Langfristige Kredit, H. 16+17, 1992, S. 533 - 536

[18] Vgl. Aprill R., Kelkheim T., Dieter H., Staatsverschuldung und verfassungsrechtliche Kreditobergrenze, in: Finanzwirtschaft, 2000, H.5, S. 116

[19] Vgl. ebenda, S. 115 - 118

[20] Vgl. Fehr H., Ruocco A., Wiegard W., Defizitbegrenzung für die Währungsunion: Wer gewinnt, Wer verliert? – eine quantitative Untersuchung für Italien, in: Henke K. -D. (Hrsg.),
Zur Zukunft der Staatsfinanzierung –Bd. 1, Baden Baden, 1999, S. 137

[21] Vgl. Söllner F., Die Umsetzung der Maastricht-Kriterien zur Staatsverschuldung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland, in: Ifo-Schnelldienst, Bd. 53, 2000, H. 10, S. 8

[22] Vgl. Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, H. 54: Zur Bedeutung der Maastricht- Kriterien für die Verschuldungsgrenzen von Bund und Länder, Bonn, 1994, S. 9

[23] Vgl. Söllner F., Die Umsetzung der Maastricht-Kriterien zur Staatsverschuldung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland, in: Ifo-Schnelldienst, Bd. 53, 2000, H. 10, S. 8

[24] Vgl. Eurostat , 100 ausgewählte Basisindikatoren aus dem Eurostat Jahrbuch 2001, S. 46, in: http://www.eu-datashop.de/service/DE/infos/kostenl/schl_ind.htm, Stand 04.03.02

[25] Vgl. Löwe J., Staatsverschuldung in der Währungsunion- Probleme bei der Umsetzung des EU-Stabilitätspaktes und ökonomische Ansätze ihrer Überwindung, in: Aussenwirtschaft, Jhrg. 54, 1999, H. 4, S.551

[26] Vgl. Söllner F., Die Umsetzung der Maastricht-Kriterien zur Staatsverschuldung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland, in: Ifo-Schnelldienst, Bd. 53, 2000, H. 10, S. 8

[27] Vgl. ebenda, S.8

Vgl. Löwe J., Staatsverschuldung in der Währungsunion- Probleme bei der Umsetzung des EU-Stabilitätspaktes und ökonomische Ansätze ihrer Überwindung, in: Aussenwirtschaft, Jhrg. 54, 1999, H. 4, S.554f.

[28] Vgl. Söllner F., Die Umsetzung der Maastricht-Kriterien zur Staatsverschuldung im
föderalen System der Bundesrepublik Deutschland, in: Ifo-Schnelldienst, Bd. 53, 2000,
H. 10, S. 8

Vgl. Löwe J., Staatsverschuldung in der Währungsunion- Probleme bei der Umsetzung des EU-Stabilitätspaktes und ökonomische Ansätze ihrer Überwindung, in: Aussenwirtschaft, Jhrg. 54, 1999, H. 4, S.552ff.

[29] Vgl. Löwe J., Staatsverschuldung in der Währungsunion- Probleme bei der Umsetzung des EU-Stabilitätspaktes und ökonomische Ansätze ihrer Überwindung, in: Aussenwirtschaft, Jhrg. 54, 1999, H. 4, S.551f.

[30] Vgl. o. V., „Blauer Brief“ für den Musterschüler? Deutsche Finanzpolitik auf Kosten der Bundesländer, in: NZZ, 12.02.2002, Nr. 35, S. 19

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Detalles

Título
Staatsverschuldung. Ausmaß, Begründung, Kritik
Universidad
University of Applied Sciences Offenburg  (Betriebswirtschaftslehre)
Curso
VWL II
Calificación
1,1
Autor
Año
2002
Páginas
34
No. de catálogo
V13417
ISBN (Ebook)
9783638190848
ISBN (Libro)
9783638691352
Tamaño de fichero
707 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Staatsverschuldung Deutschland, im europäischen Vergleich, rechtliche Grundlage
Citar trabajo
Martin Schwarz (Autor), 2002, Staatsverschuldung. Ausmaß, Begründung, Kritik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13417

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