Zur Finanzierung sozialer Sicherheit


Studienarbeit, 2003

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Das Verhältnis von Sozialstaat - Sozialpolitik - Soziale Sicherung - Sozialbudget zueinander
2.1. Primär und Sekundärverteilung der Einkommen im Wirtschaftskreislauf

3. Verfahren zur Finanzierung der Sozialleistungen
3.1 Die Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung
3.1.1 Das Kapitaldeckungsverfahren und das Umlageverfahren
3.2 Die Steuerfinanzierten Sozialleistungen
3.2.1 Das Steueraufkommen und die Verteilung

4.Ursachen für die Finanzierungsprobleme des Sozialstaates
4.1 Die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge

5.Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die sozialen Sicherungssysteme bzw. der Reformbedarf eben dieser Systeme sind fortlaufend Gegenstand vieler Diskussionen und Arbeitsauftrag für Kommissionen, wie aktuell für die von der Bundesregierung eingesetzte Rürup- Kommission. Angesichts leerer Kassen in den öffentlichen Haushalten, steigender Beitragssätze und steuerlicher Belastungen einerseits und zunehmender sozialer Probleme mit dementsprechendem Handlungsbedarf ist die Frage nach der Finanzierbarkeit der Sozialen Sicherung vielleicht aktueller denn je.

“Wenn ein System immer weiter wächst, wenn es immer mehr Mittel und Personal beansprucht, und wenn zugleich auch die Anzahl und der Umfang chronischer sozialer Probleme eher weiter zunehmen, dann stimmt hier einfach etwas nicht!“ (Badura 1982,S. 70f.)

(Schmidt, Manfred 1988, S. 199).

Dieses Zitat umschreibt wohl ganz treffend, wie es um das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik bestellt ist, nicht nur in der öffentlichen Meinung. Interessant in diesem Zusammenhang ist das Datum des Zitates, denn 1982 waren die Probleme allein schon im Hinblick auf die deutsche Wiedervereinigung und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit, vielleicht noch etwas geringer.

1995 wurde vom Prognos-Institut ein Gutachten für den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger vorgelegt, in dem eine Zunahme der Rentenversicherungsbeiträge von 1995 – 2030 von mindestens 7,5% und höchstens 10,6 % vorausgesagt wird (vgl. Schmähl, Winfried 1997, S.126).

„Ohne auf die Berechnungen selbst einzugehen, bleibt festzuhalten, dass bei unverändertem Finanzierungs- und Leistungsrecht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung insgesamt erhebliche Ausgabensteigerungen zu erwarten wären“ (Schmähl, Winfried 1997, S. 126 ).

Um sich an dieser Diskussion zu beteiligen, erscheint es mir sinnvoll, sich einen Überblick über das System der sozialen Sicherung und insbesondere der Finanzierung zu verschaffen.

Mit dieser Ausarbeitung möchte ich eine dementsprechende Diskussionsgrundlage geben.

2. Das Verhältnis von Sozialstaat - Sozialpolitik - Soziale Sicherung - Sozialbudget zueinander

Im Rahmen dieser Veranstaltung haben wir die Bundesrepublik Deutschland als einen“sozialen

und demokratischen Bundesstaat“ kennen gelernt, wie es auch unter anderem in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes festgelegt ist (Gesetze für Sozialberufe 2002, S. 6).

Aus diesem Gesetzestext und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ergibt sich, „ dass der Staat verpflichtet ist, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und eine gerechte Sozialordnung zu sorgen“ (Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard 2000, S. 37).

Bäcker konkretisiert und definiert Sozialstaat folgendermaßen:

„Mit Sozialstaat ist der gesamte Komplex von Institutionen, Regulierungen und Verfahren gemeint, die die marktliche Steuerung von Arbeitsmarkt, Einkommensverteilung und Lebensbedingungen korrigieren und ergänzen, und die dem Staat und den gesellschaftlichen Gruppen im Wirtschaftsprozess eine aktive Rolle zuweisen“ (Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard 2000, S. 36).

Weiterhin haben wir festgestellt, dass das System der sozialen Sicherung sowie die Idee von sozialer Gerechtigkeit eine Leitvorstellung des sozialen Rechtstaates ist, und einen Kernbereich der Sozialpolitik darstellt, die das Ziel verfolgt:“soziale Risiken und Probleme zu begrenzen, deren Folgen zu kompensieren sowie Einkommens-, Versorgungs- und Lebenslagen zu stabilisieren und zu verbessern“ (Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard 2000, S. 50).

Innerhalb des Sozialstaates und der Sozialpolitik als ein wichtiges Element, stellt das System der sozialen Sicherung einen Großteil dieser genannten Institutionen, Regulierungen und Verfahren dar, wie die Definition von Lampert deutlich macht:

Unter dem System der sozialen Sicherheit i.e.S. versteht man die Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, die Bürger gegen die Risiken zu schützen, die verbunden sind

a) mit den vorübergehenden oder dauernden, durch Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit verbundenen Verlust von Arbeitseinkommen,
b) mit dem Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern) und
c) mit unplanmäßigen Ausgaben im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod.

Die Mehrzahl aller Systeme der sozialen Sicherung i.e.S. weist - von Land zu Land institutionell unterschiedlich organisiert - als Bestandteile auf:

- die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
- die Alters- und Hinterbliebenenversicherung,
- die Unfallversicherung,
- die Krankenversicherung und
- die Arbeitslosenversicherung

(Lampert, Heinz 1998, S. 224)

Diese Begriffsbestimmung macht einerseits deutlich, dass es ein wichtiges Ziel der sozialen Sicherungssyteme ist, einen eventuellen Einkommensausfall zu kompensieren, was sich auch in den drei Gestaltungsgrundsätzen der sozialen Sicherung in Deutschland widerspiegelt.

Es sind dies:

- das Versicherungsprinzip,
- das Versorgungsprinzip und
- das Fürsorgeprinzip

Diese Prinzipien, die die Verbindung der Leistungsseite mit der Finanzierungsseite darstellen, führen uns dann zu den zwei Hauptarten von Leistungen:

- Geldleistungen, also Transferleistungen wie Altersrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Arbeitslosengeld und Krankengeld,
- Sachleistungen, also unentgeltliche medizinische Untersuchung und Behandlung, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, Vorsorgeuntersuchungen und die Versorgung mit Medikamenten und Heilmitteln.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei den Leistungen der Renten- und Arbeitslosenversicherung, die eine Lohnersatzfunktion haben, Geldleistungen im Vordergrund stehen, während bei der Pflege- und Krankenversicherung Sachleistungen erbracht werden, die sich nach dem medizinischen Bedarf richten und unabhängig von der Beitragshöhe sind.

Die finanzielle Dimension der sozialen Sicherungssysteme wird im Sozialbudget festgehalten, das jedes Jahr von der Bundesregierung im Rahmen des Sozialberichtes erstellt wird.

Das Sozialbudget ist die „ Zusammenfassung der Sozialleistungen im Sinne der Erstellung eines Gesamtbildes der sozialen Sicherung zum jeweiligen Zeitpunkt“ (Olsson, Michael / Piekenbrock, Dirk 1993, S. 283).

2.1. Primär und Sekundärverteilung der Einkommen im Wirtschaftskreislauf

2001 betrug die Höhe des Sozialbudgets ca. 680 Milliarden Euro (http.:www.deStatis.de) und diese Mittel muss der Sozialstaat, da er sie nicht aus sich selbst heraus produziert, aus dem Wirtschaftskreislauf abschöpfen, indem er die Einkommen der am Wirtschaftsprozess beteiligten Wirtschaftssubjekte, man spricht hier von Primäreinkommen, über direkte und indirekte Steuern und Beiträge belastet, was zu den Sekundäreinkommen führt.

Als direkte Steuern wird die Gruppe von Steuern bezeichnet, deren unmittelbare Veranlagung beim Steuerpflichtigen erfolgt. Das sind unter anderem:

- Einkommenssteuer,
- Gewerbesteuer,
- Grundsteuer und die
- Körperschaftssteuer.

Im Gegensatz dazu stellen die indirekten Steuern die Gruppe von Steuern dar, die an der Verwendung des Einkommens anknüpft. Hier sind zu nennen:

- Mehrwertsteuer,
- Tabaksteuer,
- Biersteuer und die
- Grunderwerbssteuer

Das bedeutet, der Staat greift in die Primärverteilung der Einkommen ein und korrigiert sie nach sozialen Gesichtspunkten. Man bezeichnet das dann mit Sekundärverteilung. Diese sozialstaatliche Umverteilung soll die soziale Lage der Personen verbessern, die entweder kein oder kein ausreichendes Einkommen aus der Teilhabe am Wirtschaftsprozess erzielen. Bäcker formuliert dementsprechend: Dieser Zusammenhang weist darauf hin, dass Sozialpolitik immer Einkommensumverteilungspolitik ist, die die reine Marktverteilung korrigiert (Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard 2000, S.62).

Als Beispiel wären hier Rentner, Arbeitslose, Erziehende, Kranke oder Schüler und Studenten zu nennen. Anzumerken ist hier allerdings, dass eine so strikte Trennung zwischen Primär- und Sekundärverteilung nur in der Theorie besteht, weil ja die Bezieher von Transfereinkommen über den Kauf von Waren und Dienstleistungen und der damit verbundenen Umsatzsteuerzahlung indirekt ihre eigenen Sozialleistungen finanzieren.

Hinter dieser Einkommensumverteilung steht also ein Geldstrom, der umgeleitet wird, und damit einen realwirtschaftlichen Hintergrund hat. Kaufkraft wird von einer Personengruppe zu einer anderen übertragen. Ein Beispiel wäre hier die Zahlungen von Altersrenten. Das Geld, was Rentenempfänger erhalten und für den Lebensunterhalt verwenden, kann von denen, die diese Mittel aufbringen, das sind die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer), nicht zum eigenen Lebensunterhalt verwendet werden.

Diesen Sachverhalt spiegelt die Mackenroth- These wieder, die wie folgt lautet:

„Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat auch nie eine andere Quelle gegeben, aus der der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein “Sparen“ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand“ ( Mackenroth, Gerhard 1952).

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Zur Finanzierung sozialer Sicherheit
Hochschule
Hochschule Bremen  (Fachbereich Sozialwesen)
Veranstaltung
Sozialpolitik
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
17
Katalognummer
V13585
ISBN (eBook)
9783638191999
ISBN (Buch)
9783640861309
Dateigröße
536 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Finanzierung, Sicherheit, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
Stefan Maschack (Autor:in), 2003, Zur Finanzierung sozialer Sicherheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13585

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