Anspruch Studierender aus anderen Mitgliedstaaten auf Unterhaltsstipendium


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2009

6 Seiten, Note: 1,3


Inhaltsangabe oder Einleitung

Ein Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist und sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben hat, um dort zu studieren, kann sich auf Art. 12 Abs. 1 EG berufen, um ein Unterhaltsstipendium zu erhalten, sofern er sich für eine gewisse Dauer im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat. Art. 12 Abs. 1 EG verbietet nicht, von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten einen vorherigen Aufenthalt von fünf Jahren zu verlangen.
Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens steht das Gemeinschaftsrecht, insbesondere der Grundsatz der Rechtssicherheit, der Anwendung des Kriteriums des Aufenthalts nicht entgegen, wonach der Anspruch von Studierenden aus anderen Mitgliedstaaten auf ein Unterhaltsstipendium von der Aufenthaltsdauer vor Einführung dieses Kriteriums abhängig gemacht wird.

Details

Titel
Anspruch Studierender aus anderen Mitgliedstaaten auf Unterhaltsstipendium
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart  (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft)
Veranstaltung
Europarecht
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
6
Katalognummer
V136568
ISBN (eBook)
9783640433230
ISBN (Buch)
9783640433308
Dateigröße
401 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anspruch, Studierender, Mitgliedstaaten, Unterhaltsstipendium
Arbeit zitieren
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in), 2009, Anspruch Studierender aus anderen Mitgliedstaaten auf Unterhaltsstipendium, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136568

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