Angaben zum Auszubildenden:
Der Auszubildende ist 18 Jahre alt, befindet sich im 2. Lehrjahr, 4. Monat und verfügt über
den Realschulabschluss. Er hat bereits einige überbetriebliche Kurse zur Metallbearbeitung
sowie zum Fachgerechten Umgang mit Schweiß- und Lötgeräten absolviert. Desweiteren
verfügt er über Grundkenntnisse der bei dieser Unterweisung benutzten Werkzeuge und
Geräte.
Der Auszubildende hat sich schnell in den betrieblichen Alltag eingelebt. Er bringt gute
schulische Leistungen und auch im Betrieb fiel er bei regelmäßigen Ausbildungserfolgskontrollen
positiv auf. Er ist aufgeschlossen und bei seinen Kollegen sehr beliebt.
Notwendigkeit der Unterweisung:
Die Notwendigkeit der Unterweisung ergibt sich aus dem Rahmenausbildungsplan vom
4.3.1989 §4 Nr. 9, laufende Nummer 5
-Elektrische Leitungen anschlussfertig vorbereiten und Anschlussteile anbringen
-Elektrische Leitungen verbinden
Es besteht außerdem eine betriebliche Notwendigkeit für die Unterweisung, da es relativ
häufig vorkommt, dass ein Kabelbaum eines Fahrzeuges die Ursache für einen
weiterführenden Defekt darstellt. Die Instandsetzung ist in diesem Fall durch das Einlöten
eines Kabels leicht und kostengünstig zu bewerkstelligen.
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