Die Kaiserkrönung Karls VI. vor dem Hintergrund des spanischen Erbfolgekrieges


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

21 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorbedingungen des spanischen Erbfolgekrieges
2.1 Das Erbverhältnis zu Frankreich und Österreich
2.2 Die Teilungsverträge
2.3 Das Testament Karls II
2.4 Die Bildung der „Großen Allianz“

3. Kriegsverlauf
3.1 Italien
3.2 Heiliges Römisches Reich
3.3 Spanien

4. Die Kaiserwahl Karls VI

5. Das Ende des spanischen Erbfolgekrieges

6. Zusammenfassung

1. Einleitung

Der spanische Erbfolgekrieg stellt die „seit Jahrzehnten absehbare und sich mit der epochalen Entscheidung über die französische Hegemonie in Europa verknüpfenden Konflikt um die spanische Erbmasse nach dem Aussterben des spanischen Hauses Habsburg“[1] dar und man kann bei der Betrachtung „ohne Übertreibung von einem Weltkrieg sprechen.“[2] Vor dem Hintergrund dieses ganz Europa betreffenden Konfliktes stirbt am 17. April 1711 Kaiser Joseph I. ohne männlichen Nachkommen. Einziger möglicher Nachfolger ist sein jüngere Bruder Karl, der als König von Spanien versucht, sein Land vom testamentarischen Erben der spanischen Krone, Philipp von Anjou, zurück zu gewinnen. Ihm bietet sich dadurch auch die einmalige Chance, das Reich von Kaiser Karl V. wiederherzustellen, indem er die Kronen Spaniens und des Heiligen römischen Reiches auf sich vereinigt, die Auswirkungen für das europäische Mächtesystem sind leicht absehbar, es liefe auf eine Dominanz des Hauses Habsburg hinaus. Karl nimmt die Herausforderung an und stellt sich der Wahl zum römischen Kaiser, die die Hoffnungen auf eine Rückgewinnung Spaniens und die Errichtung eines habsburgischen Großreiches zerschlagen sich jedoch noch vor der Wahl, da Karls wichtigster Verbündeter, England, mit Frankreich einen Vorfrieden abschließt.

Die vorliegende Hausarbeit soll sich mit Blick auf diesen Sachverhalt mit dem spanischen Erbfolgekrieg und seinem Einfluss auf die Kaiserwahl Karl VI. befassen und zugleich analysieren, welchen Einfluss die Wahl im umgekehrten Verhältnis auf den Kriegsverlauf nahm, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Position Englands gerichtet werden soll. Hierzu sollen Bedingungen und Verlauf des Krieges, in teilweise geraffter Form, dargestellt werden und darauf aufbauend die Bedingungen der Kaiserwahl und der Ausgang der parallel bzw. anschließend stattfindenden Friedensverhandlungen betrachtet werden.

2. Vorbedingungen des spanischen Erbfolgekrieges

2.1 Das Erbverhältnis zu Frankreich und Österreich

Zum besseren Verständnis der Vorgänge, die zum spanischen Erbfolgekrieg führten, ist ein kurzer Blick in die verwandtschaftlichen Verhältnisse der drei beteiligten Familien, der spanischen Habsburger, der österreichischen Habsburger und der Bourbonen nötig, der die Ableitungen der verschiedenen Erbansprüche skizziert.

Der französische Erbanspruch wurde aus der 1660 geschlossenen Ehe Ludwig XIV. mit der Infantin Maria Theresia, einer Tochter König Philipp IV. von Spanien, abgeleitet, da das spanische Staatsrecht eine weibliche Thronfolge ausdrücklich zuließ. Zwar leistete die Infantin einen förmlichen Erbverzicht, dieser war aber „selbst wenn vertraglich festgehalten, […] nach spanischem Recht nicht möglich und würde von der Nation auch niemals akzeptiert werden“.[3] Im Hinblick auf diese Tatsache hatte Mazarin bereits 1656 bemerkt: „Sobald die Infantin mit seiner Majestät verheiratet ist, könnten wir zur Erbfolge in Spanien gelangen, egal, welchen Verzicht man die Infantin aussprechen lässt…“.[4]

Die Heirat zwischen Ludwig XIV. und Maria Theresia sorgte, als eine „dynastische Katastrophe“[5] für Unmut bei den österreichischen Habsburgern, da auch Kaiser Leopold I. Interesse an einer „Familien- und potentiellen Erbverbindung[…] nach Madrid“[6] hatte. Philipp IV. bot ihm daher die Hand seiner zweiten Tochter, Margarethe Maria Theresia, an, die Leopold 1666 auch heiratete. Im Hinblick auf die spanische Erbfolge stellte sie Leopold alle Möglichkeiten offen, da man in Wien von der Gültigkeit von Maria Theresias Erbverzicht ausging.

Alle Überlegungen zur Erbfolgefrage wurden allerdings 1661 vorläufig obsolet, da mit dem späteren Karl II. ein spanischer Thronfolger geboren wurde.

2.2 Die Teilungsverträge

Karl II. bestieg 1665 im Alter von vier Jahren den spanischen Thron, die Regentschaft wurde in seinem Namen von seiner Mutter Maria Anna ausgeübt. Aufgrund seiner schlechten Konstitution wurde an den europäischen Höfen erwartet, dass „dieser Kindkönig das zehnte Lebensjahr kaum erreichen und sich bald das Problem der Nachfolge stellen würde.“[7] Karl überlebte allerdings und heiratete 1679 Marie Louise von Orléans, eine Verwandte Ludwig XIV., die aber 1689 starb, ohne einen Nachkommen geboren zu haben, und auch eine zweite Ehe mit Maria Anna von Pfalz-Neuburg blieb kinderlos, so dass sich die spanische Erbfolgefrage erneut stellte.

Die Haltung Österreichs in dieser Frage war klar, alle Besitzungen sollten auf Leopold I. übergehen. Philipp IV. hatte dies bereits testamentarisch für den Fall des Todes von Karl II. festgelegt, und Maria Theresia, die Gattin Ludwig XIV., hatte schließlich auf das Erbe verzichtet. Dieser Erbverzicht wurde allerdings von den Franzosen für ungültig erklärt, da er an die Zahlung einer Mitgift gekoppelt war, die die Spanier allerdings nie geleistet hatten, wozu sie im Übrigen auch nicht in der Lage waren.

Einen ersten Ausgleich erreichte man 1668 vor dem Hintergrund des von Ludwig XIV. gegen die spanischen Niederlande geführten „Devolutionskrieges“ um die Erbrechte seiner Gemahlin (1667/68): Österreich sollte Spanien, die amerikanischen Kolonien, Mailand, die spanischen Orte an der toskanischen Küste, Sardinien, die Balearen und die kanarischen Inseln erhalten, an Frankreich fielen Neapel und Sizilien, die spanischen Niederlande, Luxemburg, Burgund, Navarra, die Philippinen, die Festung Rosas und die spanischen Häfen in Nordafrika. Der Vertrag sollte ungültig werden, wenn ein spanischer Thronfolger geboren und dieser das sechste Lebensjahr erreichen würde.[8]

Die französisch-habsburgische Annäherung war jedoch nur von kurzer Dauer, das Verhältnis verschlechterte sich vor dem Hintergrund des französischen Krieges gegen die Vereinigten Niederlande (1672-78), der aggressiven französischen Reunionspolitik im Westen des Reiches, und des pfälzischen Erbfolgekriegs, und so entschloss Leopold sich dazu, die Universalansprüche des Hauses Habsburg aufrecht zu erhalten und auf den Vertrag von 1668 nicht mehr zurückzukommen, der „kein Vertrag, sondern nur schriftlicher Ausdruck einer politischen Konjunktur gewesen“[9] war.

Angesichts des französisch-habsburgischen Konfliktes, der das Gleichgewicht in Europa gefährdete und aufgrund von Handelsinteressen im Bezug auf Amerika, sowie der Bedrohung für die Vereinigten Niederlande, die von Frankreich ausging, sah sich auch Wilhelm von Oranien, seit 1672 Generalstatthalter der Niederlande und, als Wilhelm III., seit 1689 König von England zum Eingreifen im pfälzischen Erbfolgekrieg gezwungen. (1689 Bildung der „Großen Allianz“). Im Zuge der anschließenden Friedensverhandlungen von Rijswijk handelte er 1698 mit Ludwig XIV. einen neuen geheimen Teilungsplan für den Fall des Ablebens Karl II. aus, der, zur Wahrung des Gleichgewichtes in Europa den Kurprinzen von Bayern, Joseph Ferdinand, einen Enkel Leopold I. aus der Ehe mit Margarete Maria Theresia von Spanien (und damit Erbberechtigt), als Universalerben von Spanien vorsah. Bis zu dessen Volljährigkeit sollte sein Vater, Kurfürst Max Emanuel von Bayern die Herrschaft ausüben. Frankreich sollte Neapel und Sizilien, die Toskana und eine Provinz im Nordwesten Spaniens als Kompensation erhalten, Mailand sollte an Österreich fallen.[10] Bestätigung für diesen Plan fand man im November 1698, als Karl II. den bayerischen Kurprinzen testamentarisch zum Erben einsetzte (einige Fakten des geheimen Vertrages waren durchgesickert[11] ). Testament und Teilungsvertrag wurden allerdings hinfällig, als Joseph Ferdinand von Bayern im Jahr darauf starb.

So wurde in einem dritten Teilungsvertrag zwischen Frankreich und England vereinbart, dass Erzherzog Karl von Österreich Universalerbe werden sollte und die französischen Kompensationen um Mailand erweitert würden, wobei Mailand gegen Lothringen zu tauschen wäre, da man davon ausging, dass Leopold eine französische Besetzung Mailands nicht akzeptieren würde.[12] Ein Versuch, Leopold zum Beitritt zu bewegen, scheiterte jedoch, da dieser auf einer Übertragung des gesamten Erbes auf seinen Sohn, Erzherzog Karl, beharrte.

[...]


[1] Duchhardt, Heinz: Altes Reich und europäische Staatenwelt: 1648-1806. Oldenbourg Enzyklopädie der Geschichte, München 1990, S. 24.

[2] Bérenger, Jean: Die Geschichte des Habsburgerreiches: 1273-1918. Aus dem Französischen übersetzt von Marie Therese Pitner. Wien 21996.

[3] Rill, Bernd: Karl VI. Habsburg als barocke Großmacht. Graz 1992, S. 27.

[4] Zit. nach: Rill: KarlVI., S. 27.

[5] Bérenger: Die Geschichte des Habsburgerreiches, S. 408.

[6] Rill, Karl VI., S. 28.

[7] Bérenger: Geschichte des Habsburgerreiches, S. 408.

[8] Nach Rill: Karl VI., S. 30.

[9] Rill; Karl VI. S. 31.

[10] Nach Bérenger: Geschichte des Habsburgerreiches, S. 415f.

[11] Ebd.

[12] Ebd., S. 416f.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die Kaiserkrönung Karls VI. vor dem Hintergrund des spanischen Erbfolgekrieges
Université
University of Trier  (Fachbereich III - Neuere Geschichte)
Cours
Proseminar: Kaiserliche Einzüge
Note
2,0
Auteur
Année
2003
Pages
21
N° de catalogue
V13698
ISBN (ebook)
9783638192798
ISBN (Livre)
9783638758031
Taille d'un fichier
510 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kaiserkrönung, Karls, Hintergrund, Erbfolgekrieges, Proseminar, Kaiserliche, Einzüge
Citation du texte
Sascha Schmitt (Auteur), 2003, Die Kaiserkrönung Karls VI. vor dem Hintergrund des spanischen Erbfolgekrieges, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13698

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