Quo vadis Albania?

EU-Tauglichkeit und Beitrittsperspektiven der Republik Albanien


Trabajo Escrito, 2009

17 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Beitrittskriterien der Europäischen Union

3. Status Quo
3.1. Politisches System
3.1.1. Politische Kultur
3.1.2. Parteien
3.2. Wirtschaftliche Entwicklung
3.3. Gesellschaft

4. Perspektiven

5. Fazit

6. Literatur

1. Einleitung

Albanien. 30 Jahre lang ein isolationistischer und totalitaristischer Staat und doch ein Bestandteil Europas. Erst mit dem Tod Enver Hoxhas 1985 sowie dem kurze Zeit darauf folgenden Zusammenbruch der Sowjetunion und damit auch fast aller anderen sozialistischen „Bruderstaaten“ kam es auch in Albanien zu einem friedlichen Wandel. Seit der Ausrufung einer parlamentarischen Republik 1991 hat das kleine Land bereits mehrere Krisen meistern müssen. Das Synonym „Armenhaus Europas“ verfängt auch im Jahr 2009 noch immer, wenngleich dabei die positive wirtschaftliche Entwicklung des vergangenen Jahrzehnts vergessen wird.

2006 ratifizierte die Europäische Union ein Stabilisierungs- und Assozierungsabkommen (SAA) mit der Republik Albanien. Spätestens seit diesem Zeitpunkt gilt das Land als potentieller Beitrittskandidat. Auf diesen Schritt folgte am 28.04.2009 das offizielle Beitrittsgesuch Albaniens.1 Eine Reaktion seitens der Europäischen Union erfolgte bis heute noch nicht.2 Während im Falle des Beitrittsgesuchs Islands vom 22. Juli 2009 bereits wenige Tage darauf die EU-Außenministerkonferenz der Kommission den Auftrag zur Prüfung des Antrags erteilt haben. Das Problem scheint hierbei jedoch nicht primär an Albanien zu liegen, sondern ist auf den stockenden Reformprozess innerhalb der EU zurückzuführen. Insbesondere Deutschland und Frankreich weigern sich Aufnahmeverhandlungen oder Erweiterungen zuzustimmen, während die institutionelle Grundlage der EU weiterhin in der Schwebe hängt.

Wie der Titel suggeriert soll in der vorliegenden Arbeit die Republik Albanien auf ihre Beitrittstauglichkeit geprüft werden. Gleichzeitig stellt sich jedoch ebenfalls die Frage nach der Perspektive Albaniens in der EU. Ist die Europäische Union quasi gezwungen Albanien aufzunehmen um auf diese Weise ihre Grenzen besser zu überwachen und zu schützen? Besitzt Albanien überhaupt die nötigen Ressourcen um zumindest mittelfristig ein ernsthafter Kandidat für die EU-Vollmitgliedschaft zu werden oder handelt es sich bei dem gestellten Beitrittsantrag lediglich um Wunschdenken und ein gezieltes innenpolitisches Manöver einiger führender albanischer Politiker, namentlich Sali Berisha, der so versucht Stimmen bei den Parlamentswahlen zu gewinnen. Es stellt sich aber auch die Frage nach der Zivil-(Gesellschaft). Ist die Gesellschaft in Albanien überhaupt interessiert an der EU? Oder muss eine Anerkennung und vor allem Umsetzung des gemeinsamen Besitzstandes der Europäischen Gemeinschaften von vornherein als illusorisch betrachtet werden, angesichts der Rückständigkeit der albanischen Gesellschaft?

2. Beitrittskriterien der Europäischen Union

Um die Tauglichkeit eines Landes beurteilen zu können ist ein fester Katalog von Kriterien erforderlich, da nicht zuletzt in der Vergangenheit eine Vergleichbarkeit der EU-Beitrittskandidaten nicht gegeben und dementsprechend auch kein Abgleich der entsprechenden Tauglichkeit möglich war. Auf diesen „Missstand“ reagierte die Europäische Union 1993 mit der Verabschiedung der so genannten „Kopenhagener Kriterien“. Eine Genese der Kriterien kann ich auf Grund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit nicht leisten, daher beschränke ich mich auf die aktuell relevanten Kriterien.

Bei den Kriterien handelt es sich um eine Art Wertekatalog der Europäischen Union3 untergliedert in drei Bereiche: Erstens das politische Kriterium, zweitens das wirtschaftliche Kriterium und drittens das Acquis-Kriterium. Für das erste Kriterium stehen Werte wie politische Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus und die Achtung von Menschenrechten. Das zweite Kriterium beinhaltet die freie Marktwirtschaft sowie die „ Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten4, während das dritte Kriterium auf den Willen und die Pflicht zur Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes – also der Verträge, Gesetze und Verordnungen – abzielt. Der zeitliche Ablauf zur Überprüfung dieser Kriterien ist ebenfalls seitens des Europäischen Rates genau festgelegt: Nur Staaten, welche die politischen Kriterien erfüllen, dürfen überhaupt in Beitrittsverhandlungen eintreten, während die anderen beiden Kriterien im Laufe des Verhandlungsprozesses peu à peu zu erbringen sind. In vergangen Verhandlungs- bzw. Beitrittsrunden waren zumindest die Acquis-Kriterien zumeist nicht zur Gänze erfüllt5, weshalb ein weiterer Faktor eine entscheidende Rolle spielt.

Dabei handelt es sich um das jeweilige Interesse der beteiligten Akteure. Also einerseits der Europäischen Union und dem entsprechendem Antragsteller. Liegt hier eine Kongruenz der Ziele vor oder hat einer der beiden Akteure eventuell ein größeres Interesse an dem Zustandekommen des Beitritts?

Betrachtet man den speziellen Kasus Albaniens, so finden sich, wie bereits in der Einleitung kurz angerissen, unterschiedliche Motive auf beiden Seiten. Die Europäische Union steckt einerseits in dem Dilemma der strukturellen Überlastung und sollte dementsprechend die europäische Integration erst dann fortsetzen, wenn der Reformprozess abgeschlossen ist und eine Entscheidungsfindung – ergo politische Handlungsfähigkeit6 – wieder möglich wird. Bis dies erfolgt ist, blockieren sich die Mitgliedsstaaten aus egoistischen Interessen weiterhin. Exemplarisch wäre hier nur der Streit zwischen Slowenien und Kroatien genannt7. Ähnliches Konfliktpotential entfalten auch die anderen Balkanstaaten untereinander und bis dies nicht geklärt ist, erscheint ein EU-Beitritt zumindest fragwürdig. Dennoch verfügt die Europäische Union insbesondere im Bezug auf Albanien auf ein vitales Eigeninteresse trotz aller Mängel einen zumindest mittelfristigen Beitritt Albaniens zu ermöglichen, erfolgen über Südosteuropa immerhin 61% des Heroin-Schmuggels in die EU8. Allein über Albanien und das adriatische Meer liegt die Quote bei circa 40%. Neben Heroin und anderen harten Drogen ist jedoch auch der Waffenschmuggel und der Menschenhandel ein ernsthaftes Problem. Zwar versucht die albanische Regierung den Schmuggel zumindest einzudämmen, allerdings sind die Erfolge bisher eher zweifelhafter Natur. Gründe finden sich in der Korrumption großer Teile der albanischen Bevölkerung, insbesondere des Beamtenapparates, sowie dem allgemeinen Mangel an Ressourcen.9

Dies ist wiederum der Ansatzpunkt für Albanien bzw. die albanische Regierung einen EU-Beitritt anzustreben. Auf Grund der Ressourcenarmut, des marginalen Binnenmarktes und anderen innerstaatlich nicht lösbarer Problem bleibt die einzige Perspektive der Eintritt in den europäischen „Staatenclub“. Hierin liegt auch der Ansatz für meine Hypothesen:

1. Um auf Dauer Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Europa zu gewährleisten ist es unerlässlich die Balkanstaaten, darunter insbesondere Albanien, in die Europäische Union zu integrieren.
2. Je länger Albanien auf einen Beitritt zur Europäischen Union warten muss, desto chaotischer werden die Verhältnisse im Land und desto gefährdeter ist die Demokratie.
3. Die einzige Perspektive mit Zukunft ist für Albanien der EU-Beitritt.

3. Status Quo

Nachdem die Kriterien für einen Beitritt abgesteckt sind, erfolgt nun ein Überblick über die entsprechenden Zustände in Albanien. Zunächst wird das politische System näher analysiert und in diesem Kontext auch insbesondere die politische Kultur sowie die politischen Parteien betrachtet.

Nicht zuletzt die im Juni erfolgten Parlamentswahlen gewährleisten eine aktuelle Analyse der Situation bzw. des Status Quo in Albanien. Danach erfolgt eine Untersuchung der wirtschaftlichen Entwicklung Albaniens mit dem besonderen Fokus auf den letzten neun bis zehn Jahren, da die Wirren der Transitions-Phase nach dem Zusammenbruch des totalitären Systems in der Regel zu einem Rückgang, einem so genannten „downswing“, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft führt. Dementsprechend sind die wirtschaftlichen Daten frühestens ab dem Jahr 1998 ansatzweise valide. Der dritte Punkt meiner Betrachtung richtet sich auf die Gesellschaft bzw. die Zivilgesellschaft in Albanien. Wie ist die Gesellschaft strukturiert, in wie weit sind Demokratie und Menschenrechte Bestandteil der Kultur und Moral der albanischen Bevölkerung? Ist die Gesellschaft gleichberechtigt oder herrschen noch immer traditionelle paternalistische Muster vor? In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls noch ein kurzer Exkurs in das albanische Bildungswesen erfolgen, da ohne ein funktionierendes Schul- bzw. Hochschulsystem die Gesellschaft auch auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein wird, sich den Herausforderungen und Anforderungen einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft, wie sie in der EU zu finden ist, standzuhalten, geschweige denn sie zu erfüllen.

3.1 Politisches System

Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems in Europa und der Welt kommt es auch in Albanien zu einem unblutigen, aber dennoch chaotischen Wandel. Dem beinahe vollständigen Zusammenbruch der vorhandenen politischen, ökonomischen und sozialen Strukturen10 folgt 1991 die Ausrufung einer parlamentarischen Republik. Nach den manipulierten Wahlen 199611 und der Krise12 des Jahres 1997 erhielt Albanien im darauf folgenden Jahr endlich eine Verfassung, die bis heute mit geringfügigen Änderungen auch weiterhin in Kraft ist. Seit den Wahlen von 2001 erscheint sich das politische System in Albanien stabilisiert zu haben. Zwar gab es sowohl 2001 als auch 2005 gewisse Ungereimtheiten, aber zumindest verliefen die Wahlen friedlich.

Gemäß der Verfassung ist Albanien eine parlamentarische und unitaristische Republik. Das Land wird auf Grundlage freier Wahlen regiert und garantiert seinen Bürgern ein unabhängiges Rechtssystem.13 Ihr Staatsoberhaupt ist der Präsident, der auf fünf Jahre vom Parlament mit einer 3/5-Mehrheit gewählt wird. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Vorsitzender des Justizrates, ernennt die Verfassungsrichter, die Richter am Obersten Gericht sowie den Generalstaatsanwalt.14

Die Exekutive wird seitens des Premierminister geführt, der wiederum auf Vorschlag des Präsidenten nominiert und durch das Parlament bestätigt werden muss. Er steht dem Kabinett bzw. dem Ministerrat, also dem höchsten exekutiven Organ vor. Die Zusammensetzung des Ministerrates wird seitens des Premierministers vorgeschlagen, durch den Präsidenten nominiert und muss ebenfalls seitens des Parlaments bestätigt werden. Die Übernahme eines Ministerpostens bringt einige Restriktionen mit sich, so darf ein Minister mit dem Zeitpunkt seines Amtsantritts keine weiteren Ämter ausüben und genauso wenig dem Vorstand oder Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören.15

Die Legislative wird von einem Einkammerparlament, Kuvendi genannt, repräsentiert. Es verfügt aktuell über 140 Sitze. Dabei werden 100 Sitze in den zwölf Verwaltungsbezirken direkt gewählt, während die restlichen 40 durch Verhältniswahl bestimmt werden. Die Wahlen zum Parlament finden alle vier Jahre statt (aktuelle Wahl: Juni 2009). Das Parlament ist der alleinige Gesetzgeber. Seine wahre Stärke ergibt sich jedoch aus der Tatsache, dass es den Präsidenten wählt und auch über die Ernennung des Ministerpräsidenten direkt entscheidet; spricht es dem vorgeschlagenen doch entweder das Vertrauen oder das Misstrauen aus.16

Das Verfassungsgericht wurde nach dem Vorbild des deutschen Bundesverfassungsgerichts organisiert und hat sich seither als stabilisierender Faktor für das Land erwiesen.17

3.1.1. Politische Kultur

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Kommissionsforderung („ Albanien muss sicherstellen, dass die Parlamentswahlen im Jahr 2009 in geeigneter Weise vorbereitet und durchgeführt werden.18) fällt der politischen Kultur in Albanien eine besondere Bedeutung zu. Der albanischen Bevölkerung ist seit jeher eine gewisse Distanz zu staatlicher Autorität zu eigen. Des Weiteren mangelt es auch an einer demokratisch-pluralistischen Tradition. In den letzten Jahrhunderten war das Land entweder fremdbestimmt (Fremdherrschaft durch Osmanisches Reich und Italien) oder ein totalitär-autoritäres System.19 Hinzu kommt die islamistisch-paternalistische Prägung in den ländlichen Gebieten. All diese Defizite konnten auch in den vergangenen 18 Jahren noch nicht vollständig aufgearbeitet, geschweige denn beseitigt werden.

[...]


1 Vgl. Die Presse, Erweiterung: Albanien beantragt Vollbeitritt zur EU, Printausgabe vom 29.04.2009.

2 Vgl. Euractiv.de, Kommission prüft EU-Beitritt Islands, 27.07.2009 [http://www.euractiv.de/druck-version/artikel/kommission-prft-eu-beitritt-islands-001880]; zuletzt abgerufen am 05.07.2009.

3 Vgl. Pommer, EU-Tauglichkeit, S. 21.

4 Kopenhagener Kriterien, 3. Absatz.

5 Vgl. Pommer, EU-Tauglichkeit, S. 21.

6 Vgl. Pommer, EU-Tauglichkeit, S. 41.

7 Vgl. Der Spiegel, Slowenien blockiert Kroatiens EU-Beitritt,

[http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,621517,00.html]; zuletzt abgerufen am 06.09.2009.

8 Vgl. [http://www.albania.de/alb/index.php?p=492]; zuletzt abgerufen am 06.09.2009.

9 Vgl. Hills, Border security, S. 71.

10 Vgl. Imsayr, Politisches System, S. 803.

11 Vgl. idem, S. 769.

12 Bürgerkrieg.

13 Vgl. Ismayr, Politisches System, S. 770.

14 Vgl. idem, S. 771.

15 Vgl. Ismayr, Politisches System, S. 781.

16 Vgl. idem, S. 774 – 777.

17 Vgl. idem, S. 799.

18 Kommission, Erweiterung 2008 – 2009, S. 10.

19 Vgl. Ismayr, Politisches System, S. 795.

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Quo vadis Albania?
Subtítulo
EU-Tauglichkeit und Beitrittsperspektiven der Republik Albanien
Universidad
http://www.uni-jena.de/  (Politikwissenschaft)
Curso
HS Politik, Gesellschaft und Kultur in Südosteuropa
Calificación
1,7
Autor
Año
2009
Páginas
17
No. de catálogo
V138605
ISBN (Ebook)
9783640476176
ISBN (Libro)
9783640475971
Tamaño de fichero
435 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
eu, albanien, südosteuropa, erweiterung, nachbarschaftspolitik, europäische integration, europäische union, perspektiven, beitritt, kandidat
Citar trabajo
Patrick Krippendorf (Autor), 2009, Quo vadis Albania?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138605

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