Das GmbHG schreibt zwingend für jede GmbH einen GF vor. Der GF ist neben der Gesellschafterversammlung das zweite notwendige Organ einer GmbH.
Nachdem der GmbH-GF kein Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts ist, kommen auf ihn auch die Haftungsprivilegien des Arbeitsrechts nicht zur Anwendung.
Besondere Haftungsrisiken bestehen für den GF einer GmbH in der Gründungsphase, also im Stadium der Vorgründungsgesellschaft und der GmbH in Gründung.
Schließen sich mindestens zwei natürliche Personen zum Zwecke der Gründung einer GmbH zusammen, so ist eine Vorgründungsgesell¬schaft entstanden, vorausgesetzt, diese Vorgründungsgesellschaft ist bereits vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages rechtsgeschäftlich tä¬tig. Aus diesen Rechtsgeschäften haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Eine Haftung des GF, so denn zu diesem frühen Zeitpunkt schon ein GF bestellt ist, gibt es solange nicht, als die von ihm abgeschlossenen Geschäfte von der Vollmacht der Gründungsgesell¬schafter gedeckt sind.
Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages wird die Vorgründungs¬gesellschaft wieder aufgelöst, da der Gesellschaftszweck erreicht wurde.
Die mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstandene Vorgesell¬schaft oder GmbH i. G. ist bereits generell den Vorschriften des GmbHG unterworfen. Ihr wird weitgehende Rechtsfähigkeit zuerkannt und sie kann daher im Rechtsverkehr nach außen hin auftreten und Träger von Rechten und Pflichten sein.
Zwar kann die Vorgesellschaft auch von jedem einzelnen Gesellschafter nach außen vertreten werden, da aber für die Eintragung in das Han¬delsregister ein GF zwingend vorgeschrieben ist, wird regelmäßig schon für die Vorgesellschaft ein GF tätig.
Grundsätzlich beschränkt sich die Vollmacht des GF auf die zur Eintra¬gung notwendigen Geschäfte. Dem GF kann jedoch auch volle Vertre¬tungsmacht durch die Gesellschafter eingeräumt werden.
In diesem Fall droht dem GF die sogenannte Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG.
Zwar kann die Handelndenhaftung sogar stillschweigend ausgeschlos¬sen werden, hieran sind aber nach herrschender Rechtsprechung strenge Maßstäbe zu setzen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2. Grundlagen
3 Vorgründungsgesellschaft
4 Die Vorgesellschaft oder GmbH in Gründung
4.1 Handelndenhaftung gemäß § 11 Abs.2 GmbHG
4.1.1 Überblick
4.1.2 Begriff des Handelnden
4.1.3 Handeln im Namen der Gesellschaft
4.1.4 Einstandspflicht und Haftungsbeschränkungen für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten
4.1.4.1 Einstandspflicht für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten
4.1.4.2 Haftungsbeschränkungen
4.1.5 Rückgriff gegen die Gesellschafter und GmbH
4.2 Haftung des Geschäftsführers nach § 9a Abs. 1 GmbHG
5 Zusammenfassung / Summary
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH in der Gründungsphase. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, welchen Haftungsrisiken die handelnde Person vor der vollständigen Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ausgesetzt ist und wie diese Haftungstatbestände im Innen- und Außenverhältnis zu bewerten sind.
- Zivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers
- Differenzierung zwischen Vorgründungsgesellschaft und GmbH in Gründung
- Handelndenhaftung gemäß § 11 Abs. 2 GmbHG
- Haftung gemäß § 9a Abs. 1 GmbHG bei falschen Angaben
- Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung und Regressansprüche
Auszug aus dem Buch
4.1.1 Überblick
Tritt die GmbH in Gründung mit einem Dritten in geschäftliche Beziehung, so wird dessen Schutzbedürfnis durch die Handelndenhaftung des § 11 Abs. 2 GmbH Genüge getan. Dem Dritten wird damit zu einem haftenden Schuldner verholfen, sollte es nicht zur Eintragung der GmbH kommen. Die Handelndenhaftung entstammt einer Zeit, in welcher der GmbH in Gründung als nicht rechtsfähiges Gebilde angesehen wurde.
Wird vor Eintragung im Namen der Gesellschaft gehandelt, so haben die Handelnden den Gläubigern gegenüber persönlich und solidarisch für die eingegangenen Verpflichtungen zu haften. Der GF, der für eine GmbH in Gründung auftritt, kann also unbeschränkt und unbegrenzt persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Wegen dieses erheblichen Haftungsrisikos, welchem der GF ausgesetzt ist, sollte der GF alles daran setzen, daß es schnellstmöglich zur Eintragung in das Handelsregister kommt. Obwohl die GmbH in Gründung heute weitgehend als rechtsfähig anerkannt ist, wurde die Handelndenhaftung beibehalten.
Den Gläubigern wird damit, neben der häufig schwach kapitalisierten GmbH in Gründung, ein zusätzlicher Schuldner verschafft.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die zentralen Haftungsrisiken für den Geschäftsführer einer GmbH in Gründung dar und grenzt den Untersuchungsbereich auf die zivilrechtliche Haftung ein.
2. Grundlagen: Hier werden die Entstehung der GmbH durch die Eintragung in das Handelsregister sowie die notwendigen vorbereitenden Schritte erläutert.
3 Vorgründungsgesellschaft: Das Kapitel behandelt die Entstehung der Vorgründungsgesellschaft als GbR oder OHG und die damit verbundene unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.
4 Die Vorgesellschaft oder GmbH in Gründung: Es wird die Rechtsnatur der Vorgesellschaft definiert und die spezielle Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers in dieser Phase analysiert.
4.1 Handelndenhaftung gemäß § 11 Abs.2 GmbHG: Dieses Unterkapitel analysiert die Bedingungen, unter denen handelnde Personen für Verbindlichkeiten vor Eintragung der GmbH persönlich haften.
4.2 Haftung des Geschäftsführers nach § 9a Abs. 1 GmbHG: Der Abschnitt erläutert die Haftungsrisiken bei falschen Angaben im Zusammenhang mit der Gründung sowie die Pflicht zur Korrektur solcher Angaben.
5 Zusammenfassung / Summary: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse über die haftungsrechtliche Stellung des Geschäftsführers in den verschiedenen Stadien der GmbH-Gründung zusammen.
Schlüsselwörter
GmbH, Geschäftsführer, Gründung, Handelndenhaftung, Vorgesellschaft, Vorgründungsgesellschaft, zivilrechtliche Haftung, § 11 GmbHG, § 9a GmbHG, Gesellschafter, Handelsregister, Haftungsrisiko, Organhaftung, Rechtsfähigkeit, Einstandspflicht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung und den persönlichen Haftungsrisiken eines Geschäftsführers während der Gründungsphase einer GmbH.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Vorgründungsgesellschaft, die Vorgesellschaft (GmbH in Gründung), die Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG sowie die Haftung bei falschen Angaben nach § 9a Abs. 1 GmbHG.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Haftungstatbestände für Geschäftsführer im Zeitraum zwischen dem Gründungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister transparent zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von Gesetzen (§ 11 Abs. 2 und § 9a Abs. 1 GmbHG) und die Analyse aktueller Rechtsprechung und Literatur.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Vorgründungsphase und der GmbH in Gründung, wobei insbesondere die Handelndenhaftung und deren Einschränkungsmöglichkeiten sowie Regressansprüche erörtert werden.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Handelndenhaftung, Vorgesellschaft, Geschäftsführerhaftung und Gründungsstadium charakterisiert.
Kann die Handelndenhaftung ausgeschlossen werden?
Ja, eine Haftungsbeschränkung ist theoretisch möglich, erfordert jedoch nach der Rechtsprechung strenge Voraussetzungen wie klare Vereinbarungen mit den Vertragspartnern.
Was passiert, wenn der Geschäftsführer falsche Angaben bei der Gründung macht?
Der Geschäftsführer haftet gemäß § 9a Abs. 1 GmbHG persönlich für den Schaden, der aus falschen Angaben resultiert, sofern er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
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- Roland Karl (Autor), 2000, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Gründung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138975