Segmentberichterstattung - Aufbau, Struktur und Aussage nach HGB und IFRS


Dossier / Travail, 2008

26 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen zur Segmentberichterstattung
2.1 Definition und Anwendungsbereich der Segmentberichterstattung
2.2 Methoden zur Aufstellung

3 Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS
3.1 Geltungsbereich
3.2 Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente
3.3 Berichtsformate nach IAS
3.4 wesentliche Unterschiede des IFRS 8 zu IAS

4 Segmentberichterstattung nach HGB
4.1 Rechtliche Regelungen nach HGB
4.2 Vorschriften des DSR
4.2.1 Geltungsbereich
4.2.2 Bestimmung der anzugebenden Segmente
4.3 Angabepflichten nach DRS

5 Aussage der Segmentberichterstattung

6 Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Anhang.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In den vergangenen Jahren hat sich eine ausgeprägte Tendenz hin zu stark diversifizierten und globalen Unternehmen und Konzernen entwickelt. Durch die immer größer werdenden Unternehmen steigt auch die Zahl der für den Jahresabschluss verwendeten Daten, d.h., dass immer mehr Daten für den Jahresabschluss herangezogen und aggregiert werden müssen. Auf dieser Grundlage ist es für die Abschlussadressaten schwierig ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 S. 1 HGB – eines Konzerns zu ermitteln und mögliche zukünftige Entwicklungen abzuleiten. Durch die Segmentberichterstattung bekommt der Abschlussadressat die Möglichkeit einzelne Teilbereiche, die sog. Segmente, eines Unternehmens oder Konzerns zu beurteilen und daran die Lage des Unternehmens am Markt sowie auch dessen Zukunftsaussichten zu bestimmen. Undurchsichtige Saldogrößen werden aufgespaltet und es wird für externe Dritte einfacher die Chancen und Risiken der Segmente zu erkennen[1].

Diese Arbeit soll einen Überblick über die Segmentberichterstattung vermitteln. Dabei wird vorerst auf die internationalen Regelungen zur Aufstellung eines Segmentberichtes nach IAS eingegangen, wobei das Hauptaugenmerk auf den IAS 14 gelegt wurde. Der neuere, ab dem 01.01.2009 anzuwendende IFRS 8 wird hier nur im Vergleich zu IAS 14 angesprochen. Im Anschluss daran wird auf die Regelungen des HGB eingegangen und danach werden die Besonderheiten der Vorschriften des DSR kurz erläutert. Abschließend soll ein Überblick über die Aussage und Interpretationsmöglichkeiten eines Segmentberichtes vermittelt werden.

2 Grundlagen zur Segmentberichterstattung

2.1 Definition und Anwendungsbereich der Segmentberichterstattung

Der Begriff Segmentberichterstattung (oder auch Segment Reporting) steht im externen Rechnungswesen für eine ergänzende Veröffentlichung von Informationen des Jahres- bzw. Konzernabschlusses. Dabei werden über die wichtigsten Geschäftsfelder eines Unternehmens oder eines Konzerns Finanzdaten übermittelt, die aufgrund der aggregierten Daten im Konzernabschluss nicht aus diesem ersichtlich sind. Die Segmentberichterstattung bietet somit einen transparenteren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Geschäftsfelder. Folglich können auch die Chancen und Risiken dieser Geschäftsfelder besser eingeschätzt werden. „Das gilt insbesondere für Konzerne, die in verschiedenen Produktions- und Dienstleistungsbereichen sowie in verschiedenen geographischen Regionen tätig sind, die sich in ihrer voraussichtlichen Entwicklung unterscheiden.“[2]

2.2 Methoden zur Aufstellung

Bei der Segmentberichterstattung können Daten aus dem internen sowie Daten aus dem externen Rechnungswesen herangezogen werden. Werden die Daten aus der internen Berichterstattung, „auf deren Basis das oberste Management Entscheidungen trifft und das Unternehmen führt“[3], abgebildet, so kommt der management approach zum Einsatz. Im Gegensatz dazu steht der risks and rewards approach, bei dem die Segmentdaten allein auf dem externen Rechnungswesen beruhen. Dabei sollen die Daten „[…] Risiken und Chancen widerspiegeln, die den Handlungsalternativen und damit der Entscheidungsfindung zugrunde liegen.“[4] Neben dem management appraoch und dem risks and rewards approach, welche keine vollständig eigenständigen Konzeptionen der Segmentdatenermittlung darstellen[5], gibt es noch zwei andere Möglichkeiten, die benötigten Segmentdaten zu ermitteln. Diese sind der autonomous entity approach und der disaggregation appraoch. Beim autonomous entity approach geht man von einzelnen Segmenten aus, die als autonome Einheit mit rechtlicher Selbstständigkeit betrachtet werden, wobei zwischen den Segmenten keine Synergien vorherrschen sollten. Beim disaggregation appraoch werden die aggregierten Daten des gesamten Unternehmens auf die einzelnen Segmente anhand eines Aufteilungsschlüssels verteilt.

3 Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS

Die Segmentberichterstattung wurde bisher in IAS 14 geregelt. Dieser wird ab dem 01.01.2009 vom IFRS 8 (Operating Segments) abgelöst. Der IFRS 8 ist in seinem Wortlaut fast identisch mit dem US-amerikanischen SFAS 131.[6] Im Folgenden soll ein Überblick über die Regelungen des IAS 14 gegeben werden.

3.1 Geltungsbereich

Die Vorschriften des IAS 14 sind auf alle Unternehmen anzuwenden, die „[…] mit Eigenkapital- oder Schuldtiteln notiert sind oder eine solche Notierung anstreben“[7] (IAS 14.3). Auch Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldtitel nicht öffentlich gehandelt werden, können freiwillig eine Segmentberichterstattung nach IAS 14 aufstellen. Dann wird diesen Unternehmen aber empfohlen die Vorschriften des IAS 14 vollständig zu befolgen (IAS 14.5). Nach IAS 14 besteht für nicht kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen, nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und für Joint Ventures keine Pflicht zur gesonderten Aufstellung einer Segmentberichterstattung, sofern diese Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einbezogen werden und das Mutterunternehmen eine Segmentberichterstattung erstellt (IAS 14.6-7).

3.2 Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente

Berichtspflichtige Segmente sind nach IAS 14.9 die Geschäfts- oder geografischen Segmente[8], für die eine Angabe von Segmentinformationen erforderlich ist. Ein Segment ist immer dann als berichtspflichtig anzusehen, wenn es einen Großteil seiner Erträge mit externen Kunden erzielt und wenn einer der folgenden Schwellenwerte erreicht oder überschritten wird (IAS 14.35, IAS 14.37):

- die Umsatzerlöse aus Verkäufen an externe Kunden und aus Transaktionen mit anderen Segmenten machen 10 % oder mehr der gesamten externen und internen Umsatzerlöse aus,
- das Segmentergebnis entspricht 10 % oder mehr des zusammengefassten Ergebnisses (Gewinn oder Verlust, davon jeweils der absolut höhere Betrag[9] ) aller Segmente oder
- der Buchwert des Segmentvermögens beträgt 10 % oder mehr des Gesamtvermögens aller berichtspflichtigen Segmente.

Werden diese Schwellenwerte erstmals erreicht oder überschritten, so ist die Angabe der Vorjahresdaten sowie die Angabe der Daten aus dem Berichtsjahr zwingend vorgeschrieben (IAS 14.43). Wenn ein Segment, das bereits als berichtspflichtiges Segment klassifiziert wurde, die Schwellenwerte in einem Berichtsjahr voraussichtlich nicht erreicht, so ist dessen Darstellung trotzdem vorgeschrieben, um der Bilanzkontinuität gerecht zu werden. Umgekehrt gilt gleiches für Segmente, die einen Schwellenwert voraussichtlich nur einmalig erreichen oder überschreiten. Diese sind aus Gründen der Bilanzkontinuität nicht als berichtspflichtig anzusehen[10]. Segmente, die keinen der genannten Schwellenwerte erreichen, können nach IAS 14.36 trotzdem als berichtspflichtiges Segment definiert werden oder mit anderen gleichartigen Segmenten zusammengefasst werden. Werden Segmente weder zusammengefasst noch gesondert dargestellt, sind sie einem gesonderten Ausgleichsposten nach IAS 14.36c zuzuordnen[11].

IAS 14.37 schreibt vor, dass insgesamt 75 % aller externen Umsätze auf die berichtspflichtigen Segmente entfallen müssen. Wird dieser Wert unterschritten, sind so lange berichtspflichtige Segmente zu bilden, bis „[…] die ausgewiesenen Segmente mindestens 75 % der Erträge des Gesamtunternehmens umfassen.“[12]

3.3 Berichtsformate nach IAS 14

IAS 14 unterscheidet zwei verschiedene Berichtsformate – das primäre Berichtsformat und das sekundäre Berichtsformat. Dabei ist das primäre Berichtsformat wesentlich umfangreicher als das sekundäre. Sofern sich die Risiken und die Eigenkapitalverzinsung des Unternehmens im Wesentlichen durch Unterschiede in den Produkten und Dienstleistungen abzeichnen, dann werden die Geschäftsfelder im primären Segmentbericht beschrieben und die Regionen im sekundären Segmentbericht (IAS 14.26)[13]. Zeichnen sich jedoch die Risiken und die Eigenkapitalverzinsung durch Unterschiede in den Regionen aus, dann werden diese im primären Berichtsformat angebildet und die Geschäftsfelder im sekundären Berichtsformat. Ein Segmentbericht nach dem primären Berichtsformat könnte wie folgt aussehen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Angaben für berichtspflichtige Segmente[14]

Für das sekundäre Berichtsformat werden nach IAS 14.69 lediglich die nachfolgenden Daten verlangt:

- Segmenterträge mit externen Kunden,
- Segmentvermögenswerte und
- Segmentinvestitionen.

3.4 wesentliche Unterschiede des IFRS 8 zu IAS 14

Beide Standards zielen auf eine Anwendung für Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldtitel an einer öffentlichen Börse gehandelt werden oder für die eine Börsennotierung angestrebt wird, ab. Ergänzend dazu werden nach IFRS 8.2 auch diejenigen Unternehmen zur Aufstellung verpflichtet, die ihren Abschluss einer Börsenaufsichtsbehörde vorlegen müssen[15]. Bei der Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente findet nach IAS 14 der risks and rewards approach Anwendung, nach dem die Segmente entsprechend ihren Chancen und Risiken gebildet „[…] sowie die Segmentdaten nach den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt werden, die auch dem Jahres- bzw. Konzernabschluss zugrunde liegen.“[16] Im Gegensatz dazu steht der IFRS 8, nach dem der management approach als Segmentierungskonzeption und für die Segmentdatenermittlung angewendet wird. Die beiden Standards unterscheiden sich auch in der Segmentierungsdimension. Nach IAS 14 werden Geschäftssegmente und geographische Segmente ausgewiesen. Der IFRS 8 zielt lediglich auf den Ausweis der operativen Segmente als einzige Segmentierungsdimension ab, wobei die Segmentierungskriterien ausschließlich durch die interne Organisationsstruktur vorgegeben werden. Nach IAS 14 werden die berichtspflichtigen Segmente nach der „10 %-Regel“ gebildet. Diese Regel entspricht weitgehend den Vorschriften des IFRS 8. „Allerdings verlangt IAS 14.35 zusätzlich, dass ein berichtspflichtiges Segment die Mehrheit seiner Erträge aus Transaktionen mit externen Dritten erzielt.“[17] IFRS 8 verlangt – anders als IAS 14 – auch keine Übereinstimmung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die auszuweisenden Segmentinformationen. Nach IAS 14 werden die Segmentinformationen entsprechend den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt, die auch für die Ermittlung der Konzernabschlussdaten zu Grunde liegen. IFRS 8 schreibt eine Bewertung nach den „[…] unternehmensintern verwendeten Methoden […]“[18] vor. Auch die Segmentdaten werden in den beiden Standards unterschiedlich angeben. IAS 14 unterscheidet dabei das primäre und das sekundäre Berichtsformat. Nach IFRS 8 werden die Segmentdaten lediglich für die operativen Segmente angegeben. „Allerdings sind bestimmte Zusatzangaben, etwa zur Umsatzaufteilung nach Regionen oder Großkunden, obligatorisch.“[19] Ein weiterer Unterschied ist, dass nach IAS 14 konkrete Definitionen für z.B. Segmentergebnis, Segmentvermögen oder Segmentschulden vorgegeben sind. Solche eindeutigen Definitionen sind in IFRS 8 nicht zu finden. Nach beiden Vorschriften ist eine Überleitungsrechnung aufzustellen, aber diese hat nach IAS 14 eine andere Bedeutung als nach IFRS 8. Nach IAS 14 dient die Überleitungsrechnung dazu, die Summe der Segmentangaben an die zusammengefassten Informationen im Konzern- und Einzelabschluss anzupassen. Eine Überleitungsrechnung nach IFRS 8 zielt eher darauf ab, als Bindeglied zwischen internen und externen Berichtswesen zu fungieren[20]. Anders als bei IAS 14 nennt IFRS 8.18 eine unverbindliche Höchstzahl von 10 Segmenten für Zwecke der Segmentinformation.

[...]


[1] Vgl. Schildbach (2008), S. 393.

[2] Busse von Colbe (2003), S. 609.

[3] Haller (2000), S. 768.

[4] Wiederhold (2008), S. 60.

[5] Vgl. Wiederhold (2008), S. 60.

[6] Vgl. Born (2007), S. 303 f.

[7] Wiederhold (2008), S. 70.

[8] Definitionen von Geschäftssegment und geographischem Segment sind im Anhang enthalten.

[9] Vgl. Buchholz (2005), S. 262.

[10] Vgl. Alvarez (2004), S. 128.

[11] Vgl. Wiederhold (2008), S. 75.

[12] Wiederhold (2008), S. 75; Definitionen zu einzelnen Angaben sind im Anhang enthalten.

[13] Vgl. http://www.iasplus.de/standards/ias_14.php; 16.09.2008.

[14] Vgl. Wiederhold (2008), S. 76f.

[15] Vgl. Wiederhold (2008), S. 85 f.

[16] Wiederhold (2008), S. 105.

[17] Pellens (2008), S.893.

[18] Ebenda.

[19] Heuser /Theile (2007), S. 714.

[20] Vgl. Pellens (2008), S. 894.

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Segmentberichterstattung - Aufbau, Struktur und Aussage nach HGB und IFRS
Université
Leipzig University of Applied Sciences
Note
2,0
Auteur
Année
2008
Pages
26
N° de catalogue
V139386
ISBN (ebook)
9783640495023
ISBN (Livre)
9783640495146
Taille d'un fichier
465 KB
Langue
allemand
Mots clés
Segmentberichterstattung, Aufbau, Struktur, Aussage, IFRS
Citation du texte
Melanie Leichsenring (Auteur), 2008, Segmentberichterstattung - Aufbau, Struktur und Aussage nach HGB und IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139386

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