Industrielle Beziehungen in der EU

Probleme beim Vereinheitlichungsprozess aus nationalstaatlicher Sicht


Term Paper, 2009

25 Pages, Grade: 1,0


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Gliederung

1. Einleitung
1.1. Hypothese und Fragestellung
1.2. Ergänzende Bemerkungen zur Herkunft und Struktur der Arbeit

2. Was sind industrielle Beziehungen?

3. Der Soziale Dialog – Das Herzstück industrieller Beziehungen
3.1. Der Soziale Dialog – Schlüssel für besseres Regieren

4. Industrielle Beziehungen im Europäischen Wirtschaftsraum
4.1. Die vier Sozialmodelle Europas
4.2. Der Wirtschaftsraum Europa
4.2.1. Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft
4.2.2. Argumentationsketten der Lissabon-Strategie
4.3. Von der Divergenz zur Konvergenz durch supranationale Regelungen:

5. Der Europäische Betriebsrat – Das Herzstück des Sozialen Dialogs

6. Probleme bei der Vereinheitlichung des Sozialen Dialogs am Beispiel Europäischer Betriebsräte
6.1. Fall Bofrost: Verweigerung von Informationen über die Konzernstruktur
6.2. Fall Kühne+Nagel: Aktiver Boykott des EBR / Mitbestimmungsablehnung
6.3. Der Fall Nokia: Messlatte für den Zustand des Europäischen Sozialmodells?

7. Das Europäische Sozialmodell – Versuche der internationalen Angleichung
7.1. Flexicurity an Hand der Offenen Methode der Koordinierung
7.1.1 Auswirkungen von Flexicurity in Deutschland

8. Fazit

Literaturverzeichnis.

1. Einleitung

Die Europäische Union ist in ihrem Prinzip als partnerschaftlicher politischer Staatenbund von unterschiedlichen Politiken geprägt. Im Zuge des Zusammenschlusses und des weiteren Zusammenwachsens Europas ergibt sich an verschiedenen Stellen die Notwendigkeit, Bündnisse einzugehen und die Politiken zu harmonisieren. Diese Arbeit wird sich damit befassen, welche Rahmenbedingungen und Problemfelder die Angleichung industrieller Beziehungen berühren.

Der zweite Abschnitt der Arbeit wird auf die Struktur industrieller Beziehungen eingehen. Das politische Terrain der Industriellen Beziehungen befasst sich generell mit den Rechten der Parteien in den Arbeitsbeziehungen, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Diese Parteien werden auf EU-Ebene repräsentiert durch organisierte Dachverbände, in denen wiederum die Dachverbände der einzelnen Staaten inkorporiert sind. Auf EU-Ebene heißt hier vornehmlich unter dem Einbezug und der Kontrolle von EU-Organen, im Falle der Industriellen Beziehungen ist die EU-Kommission dieser politischer dritte Hauptakteur.

Diesen Austausch zwischen Arbeitsparteien und politischen dritten Instanzen nennt man den Sozialen Dialog. Der Soziale Dialog stellt das Herzstück industrieller Beziehungen, vor Allem deren Modernisierung und Wandel im Angleichungsprozess, dar. Da der Soziale Dialog eine wesentliche Rolle einnimmt, wird im dritten Teil darauf eingegangen.

Im Fokus stehen dieser Arbeit dabei Probleme des internationalen Vereinheitlichungsprozesses und im Detail, nationale Hemmnisse. Es soll im vierten Teil gezeigt werden, inwiefern der fortgeschrittene Zustand der Wirtschaftsunion mit der noch ausbaufähigen Sozialunion korreliert. Zudem wird auf die verschiedenen Sozialmodelle Europas eingegangen werden und welche Beiträge die EU in der Vergangenheit zur Schaffung eines Europäischen Sozialmodells geleistet hat.

In diesem Zusammenhang sollen Potenziale und Schlupflöcher bestehender Abkommen untersucht werden. Der Fokus liegt letztendlich auf dem von der EU gesetzten Möglichkeit der Gründung Europäischer Betriebsräte (EBR) als Institutionen des Sozialen Dialogs. Praxisnahe Beispiele aus dem Bereich der EBR sollen im fünften Teil der Arbeit die Probleme beleuchten, die bei der praktischen Durchführung von EU-Abkommen auf staatlicher Ebene entstehen.

Die Kommission gibt Handlungsempfehlungen zwecks der Harmonisierung der Sozialmodelle an die Staaten ab. Deren Praktikabilität werden im Schlussteil aufgegriffen und im sechsen Abschnitt am Beispiel Deutschland objektiv interpretiert. Ein Fazit fasst im siebten Abschnitt die gesammelten Ergebnisse zusammen.

1.1. Hypothese und Fragestellung

Als Hypothese gilt: In Europa co-existieren verschiedene Modelle industrieller Beziehungen trotz Wirtschaftsunion. Dies erfordert sozialpolitische Reformen seitens der EU.

Als zentrale Fragestellung befasst sich die Arbeit daher damit, welche Schritte die EU und ihre Mitgliedsstaaten unternehmen, den Sozialen Dialog transnational zu stärken und so ein Europa der gemeinsamen Werte zu schaffen.

Ziel ist, die Hypothese an Hand der Fragestellung argumentativ zu bestätigen bzw. zu widerlegen.

1.2. Ergänzende Bemerkungen zur Herkunft und Struktur der Arbeit

Die Hausarbeit basiert thematisch auf dem Referatsthema „Industrielle Beziehungen - Probleme beim Vereinheitlichungsprozess aus nationalstaatlicher Sicht.“ aus dem soziologischen Seminar „Arbeits- und Sozialbeziehungen in Europa – zwischen nationalstaatlichen Konkurrenzen und/oder Europäischem Sozialstaatsmodell“.

Im Text wurde mit Zwischenfaziten gearbeitet. um eine themenabschnittsorientierte Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen. Für den Text relevante Stichwörter sind fett hervorgehoben und kennzeichnen eine Ausführung der Stichwörter im folgenden Textverlauf.

2. Was sind industrielle Beziehungen?

Der Begriff der industriellen Beziehungen wird in der Literatur auch mit Arbeitsbeziehungen oder Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen gleichgesetzt. Im soziologischen Jargon sind zudem die Bezeichnungen „Sozialpartnerschaft“ zu finden. Die Akteure der industriellen Beziehungen werden als soziale Gegenspieler oder unter anderem auch als Sozial- oder Arbeitsmarktparteien bezeichnet. Müller-Jentsch definiert industrielle Beziehungen als „die Gesamtheit der Beziehungen zwischen Arbeitern (Angestellten) und Arbeitgebern in einem konkreten Betrieb, einer Industrie, einem Industriezweig oder einem Land (Koschnik 1984, Bd.1, S.294) und – so wäre dem heute hinzuzufügen – in regulierten transnationalen Wirtschaftsräumen (z.B. Europäische Union).“[1]

3. Der Soziale Dialog – Das Herzstück industrieller Beziehungen

Im Zentrum der erwähnten Sozialpartnerschaft steht der Soziale Dialog. Da der Begriff des Sozialen Dialogs im weiteren Verlauf öfter fallen wird, soll dessen Zweck sowie die Beteiligung der Dialogpartner auf EU-Ebene erläutert werden.

Der Soziale Dialog bezeichnet den Austausch und die Konsultierungsverfahren zwischen den Sozialpartnern der EU und deren Organen. Er kann auch bezeichnet werden als die „soziale Dimension des europäischen Wirtschaftsraumes“.[2] Der Soziale Dialogs auf EU-Ebene ist ein tripartistisches System , da drei Parteien hauptsächlich am Dialog beteiligt sind. Neben den Sozialpartnern erfüllt auf nationaler Ebene der Staat diese dritte Funktion, indem er durch Rechtsetzung regulierend in den Sozialen Dialog der Sozialpartner eingreift. Hauptsächlich geht es darum, diese in deren Rechten zu bestärken oder einzuschränken.

Da die EU jedoch als ein auf Kooperation beruhender Staatenbund zu verstehen ist und keine Staatsform darstellt, ist die Europäische Kommission anstatt eines Staates als dieses dritte Gremium eingesetzt. Die Europäische Kommission ist deswegen in den Sozialen Dialog eingebunden, weil sie für die Setzung von Richtlinien und Verordnungen innerhalb der EU zuständig ist. Ergebnisse des Dialogs können durch die Kommission so verbindlichen Charakter für die Mitgliedsstaaten erlangen.

Die im Dialog stehenden Sozialpartner repräsentieren die Arbeitnehmer– und Arbeitgeberseite und setzen sich für deren Belange ein. Da innerhalb der Mitgliedsstaaten bereits solche Vertretungen existieren, handelt es sich auf EU-Ebene um organisierte Dachverbände. Es handelt sich auf der Arbeitnehmerseite um den Europäischen Gewerkschaftsbund, auf Seiten der Arbeitgeber sind BUSINESSEUROPE und der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft vertreten.[3]

Der Soziale Dialog wurde 1985 von Jaques Delors, damaliger Präsident der EU-Kommission, ins Leben gerufen. Der trilaterale Dialog begann damals mit einer informellen Einladung der damaligen europäischen Spitzenverbände nach Val Duchesse in Brüssel durch die Kommission.[4]

Der Soziale Dialog ist das Herzstück industrieller Beziehungen. Die demokratische Kommunikation der Sozialpartner mit der anschließenden Option auf Verbindlichkeit der Entscheidungen ist Voraussetzung für den Ausgleich von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen im wirtschaftlich zusammenwachsenden Europa.

Wichtige branchenübergreifende Beschlüsse, die in EU-Richtlinien umgesetzt wurden, sind beispielsweise verbindliche Handlungsweisungen durch die Kommission zu Elternurlaub, Teilzeitarbeit, befristeten Arbeitsverträge, Telearbeit und arbeitsbedingtem Stress.[5]

Dass den Sozialpartnern innerhalb der EU große Anerkennung zu Teil wird, zeigt sich insbesondere darin, dass seit März 2003 der sogenannte dreigliedrige Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung eingerichtet wurde. Vertreter der Ratspräsidentschaft, der Kommission und der europäischen Sozialpartner nehmen an diesem einmal jährlich stattfindenden Gipfel teil. Termin ist jeweils der Vorabend der Frühjahrstagung des Europäischen Rates, auf der die wirtschaftliche und soziale Lage der Union erörtert wird.[6]

3.1. Der Soziale Dialog – Schlüssel für besseres Regieren.

Die Organe der Europäischen Union verstehen den Sozialen Dialog als Determinante für Modernisierung und Wandel der europäischen Arbeitsbeziehungen. Die Instrumente der Sozialpartner sind derzeit:

- Anhörung durch die Kommission zu Vorschlägen, Stellungnahmen und bewährten Verfahrensweisen in Fragen der Sozialpolitik.
- Systematische Anhörung zu den Berichten über die Umsetzung von Gemeinschaftsrechtsvorschriften durch die Kommission.
- Regelmäßiger Austausch zwischen den Sozialpartnern.

Die Begründung für die starke Position der Sozialpartner liegt in deren Repräsentativität. Ohne Sozialen Dialog gibt es kein Europäisches Sozialmodell, in dem der soziale Interessenausgleich zwischen den europäischen Regionen und die Konturen Europäischer Arbeitsbeziehungen ausgehandelt werden können. Der „Soziale Dialog“ charakterisiert ein elementares soziales Bürgerrecht und dient als verlängerter Arm der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Europas.[7]

Zusammenfassung: Der Soziale Dialog umfasst in der EU den Austausch zwischen den repräsentativen Dachorganisationen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Die Europäische Kommission ist als dritte Instanz für die vertragliche und rechtliche Umsetzung von Entscheidungen der Sozialpartner beteiligt und fördert aktiv den Fortbestand des Dialogs. Der Soziale Dialog ist Teil der Institutionalisierung eines „Europäischen Sozialmodells“.

4. Industrielle Beziehungen im Europäischen Wirtschaftsraum

Im zweiten Kapitel sind die zentralen Begriffe des Sozialen Dialogs, der Industriellen Beziehungen und des Europäischen Sozialmodells gefallen. Wie hängen diese nun zusammen? Der Soziale Dialog ist die Grundlage Industrieller Beziehungen, da er gemeinsame Aktionen und Verhandlungen zwischen den europäischen Sozialpartnern sowie Diskussionen zwischen den Sozialpartnern und den Institutionen der EU in sich vereint.[8]

Ziel der Industriellen Beziehungen in der EU hingegen ist die Schaffung eines tragfähi-gen Pendants zur Wirtschafts- und Währungsunion, nämlich die Institutionalisierung eines „Europäischen Sozialmodells“.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Sozialpartner Organe der EU[10]

Nach der Erläuterung des Sozialen Dialogs im vorherigen Abschnitt wollen wir in diesem Kapitel auf die Wirtschafts- und Währungsunion, sowie auf die existierenden Sozialmodelle eingehen.

4.1. Die vier Sozialmodelle Europas

Die Hypothese zu Beginn war, dass in Europa verschiedene Sozialmodelle trotz bestehender Wirtschaftsunion co-existieren. Die vier derzeit bestehenden Sozialmodelle werden nach ihrer jeweiligen staatlichen Herkunft bezeichnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[11]

Sich der verschiedenen Modelle betrieblicher Interessenvertretungen und ihrer Handlungsoptionen bewusst zu sein, kann für nationale Betriebsräte und Unternehmen eine wesentliche Information darstellen. Schließlich sind im Zuge der Globalisierung Unternehmen nicht national eingegrenzt, sondern organisieren sich zunehmend transnational. Das bedeutet, dass beispielsweise Betriebsschließungen in einem EU-Staat Auswirkungen auf einen Betrieb im Nachbarland haben können.

Die Organisationsgrade der industriellen Beziehungen sowie die Handlungsmöglich-keiten ihrer Akteure sind in allen Staaten unterschiedlich geregelt – zur Belegung der Hypothese soll es vorab jedoch ausreichen, die Modelltypen zu charakterisieren.[12]

Deutsches Modell: In den mitteleuropäischen Ländern zeichnet eine starke Position der Betriebsräte mit vergleichsweise großen Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer ab. Dazu existiert eine eine ausgeprägte regulative Politik durch den Staat. Dazu zählen die Setzung von Rechtsnormen, welche die Betriebsräte stärken (zum Beispiel Betriebsverfassungsgesetz, Montanmitbestimmungsgesetz) aber auch einschränken (Friedenspflicht im Betriebsverfassungsgesetz). Gewerkschaften spielen innerhalb des Betriebes eine geringere Rolle. Diese verhandeln keine Betriebsverfassungsfragen mit dem direkten Arbeitgeber.[13]

Französisches Modell: Gewerkschaften sind in den Ländern des französischen Modells weit wichtiger als „Betriebsräte“. „Betriebsräte“ sind gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings stehen ihnen nur Informations- und Konsultationsrechte zu. Eine Friedenspflicht ist weitgehend unbekannt. Vorherrschend sind stattdessen politische Richtungsgewerkschaften mit zumeist niedrigem Organisationsgrad, aber hoher Mobilisierungsfähigkeit (das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gewerkschaft ist oft größer, als es die Mitgliederzahlen anzeigen.) Betriebliche Fragen wie Personalabbau, Urlaubspläne oder Schichten-regelungen sind Teil der Tarifautonomie und fallen in die Kompetenz der gewerkschaft-lichen Vertrauensleute. Diese entscheiden selbst, welche Anliegen und Interessen sie in einem Haustarifvertrag regeln und – notfalls durch Arbeitskampf – durchsetzen wollen. Will der Arbeitgeber beispielsweise über eine Rationalisierungsmaßnahme keinen Interessenausgleich herbeiführen, bleibt ihnen keine andere Wahl als zu streiken. Es versteht sich von selbst, dass in solchen Ländern die deutsche Mitbestimmungskultur gewisse Irritationen hervorrufen kann.

Angelsächsiches Modell: Gänzlich unbekannt sind „Betriebsräte“ in den angelsächsischen Ländern. Belegschaftsvertretung wird von den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten wahrgenommen. Dazu herrscht in den angelsächsischen Staaten ein weitgehend rechtsfreier Raum. Sind die Gewerkschaften zu schwach, existiert keinerlei kollektive Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber. Die fehlende gesetzliche Grundlage zwingt Arbeitnehmer immer wieder, ihre Konfliktfähigkeit unter Beweis zu stellen.

In den letzten Jahren musste der britische Gesetzgeber allerdings einige EU-Richtlinien in Kraft setzen, die eine leichte Anpassung in Richtung des kontinentaleuropäischen Standards.[14]

Skandinavisches Modell: Das skandinavische Modell beruht wie das angelsächsische auf sehr wenigen Gesetzen.

[...]


[1] Müller-Jentsch: Soziologie der Industriellen Beziehungen, S. 9 (1997)

[2] Müller-Jentsch: Soziologie der Industriellen Beziehungen, S. 331 (1997)

[3] http://europa.eu/scadplus/glossary/social_dialogue_de.htm (eingesehen 07.06.09)

[4] Müller-Jentsch: Strukturwandel der industriellen Beziehungen, S. 140f (2007)

[5] http://europa.eu/scadplus/leg/de/cha/c10716.htm (eingesehem am 07.06.09)

[6] http://europa.eu/scadplus/glossary/social_dialogue_de.htm (eingesehem am 07.06.09)

[7] Manfred Wannöffel; Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik: Nokia und der Standortwettbewerb in der EU, S.2 (2008)

[8] Seminar-Reader: Sozialer Dialog in der EU, http://eu.arbeiterkammer.at/www-439.html#

[9] Seminar-Reader: Manfred Wannöffel; Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik: Nokia und der Standortwettbewerb in der EU, S.2 (2008)

[10] Eigene Darstellung

[11] Vgl.: Der betriebsrat, betriebsratspraxis grundwissen: Betriebsräte in Westeuropa, S. 19 (2005)

[12] Der betriebsrat, betriebsratspraxis grundwissen: Betriebsräte in Westeuropa (2005)

[13] Der betriebsrat, betriebsratspraxis grundwissen: Betriebsräte in Westeuropa, S.20 (2005)

[14] Der betriebsrat, betriebsratspraxis grundwissen: Betriebsräte in Westeuropa, S.20 (2005)

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Details

Title
Industrielle Beziehungen in der EU
Subtitle
Probleme beim Vereinheitlichungsprozess aus nationalstaatlicher Sicht
College
Technical University of Braunschweig
Grade
1,0
Author
Year
2009
Pages
25
Catalog Number
V139626
ISBN (eBook)
9783640496488
ISBN (Book)
9783640496600
File size
629 KB
Language
German
Keywords
Industrielle, Beziehungen, Probleme, Vereinheitlichungsprozess, Sicht
Quote paper
Katharina Richter (Author), 2009, Industrielle Beziehungen in der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139626

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