Politisches System des Kleinststaates Liechtenstein


Trabajo Escrito, 2003

18 Páginas, Calificación: zwei


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführende Worte

2. Historische Entwicklung
2.1 Frühere Besiedelungen
2.2 Die Ursprünge Liechtensteins
2.3 Liechtensteins Entwicklung bis heute

3. Die Verfassung Liechtensteins
3.1 Die Geschichtliche Entwicklung der Verfassung
3.2 Die Dualistische Verfassung der Gegenwart

4. Das Parlament

5. Die Regierung

6. Der Fürst

7. Justiz

8. Parteien und Medien

9. Schlussworte

10. Bibliographie
10.1 Bücher
10.2 Aufsätze
10.3 Internet

1. Einführende Worte

In einer makroskopischen Welt rapide zunehmender Globalisierung erscheint das überaus erfolgreiche[1] Fortexistieren einer weitestgehend autonomen, mikroskopischen Erbmonarchie, mit einem Staatsgebiet von 160 Km 2 und einer Einwohnerzahl, die 32 000 Staatsbürger nur knapp überschreitet, als schwer vorstellbar.

Doch die einzige im deutschen Sprachgebiet noch existierende Monarchie ist keinesfalls als rückständig zu bezeichnen, sondern weist seit Jahren die höchsten Steigerungsraten des Bruttosozialproduktes aller modernen Industrienationen auf.

Sicherlich lässt sich nicht von der Hand weisen, dass die hohen Steuereinnahmen des Fürstentums in einem nicht unerheblichem Maße auch auf den, von den günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen[2] angezogenen “Briefkastenfirmen“ beruhen. Doch auf diese komplizierte und vielschichtige Thematik und ihre, parallel zur Schweiz, beginnende “Aufhellung“ soll in dieser Arbeit nicht näher eingegangen werden, da aufgrund der diesbezüglichen Verschwiegenheit des Liechtensteinischen Staates bisher nur wenige Daten konkret bekannt sind und zudem der wirtschaftliche Erfolg im übrigen überwiegend der Exportwirtschaft und dem Bankgewerbe zu verdanken ist.

Vielmehr soll ein Überblick gewährt werden, der die historisch bedingten Determinanten aufweist und das einzigartige politische System Liechtensteins beschreibt.

Denn obwohl sich der Landesfürst Liechtensteins nicht bloß repräsentative Funktionen (wie beispielsweise das Könighaus Großbritanniens) bewahren konnte, sondern weitreichende Kompetenzen besitzt, gelang dem Liechtensteinischen Volk die “Integration“ der Demokratie in die Monarchie.

So sind in der gegenwärtigen Verfassung zwei Staatsformen verankert, die sich eigentlich gegenseitig ausschließen. Jedoch wurden in Liechtenstein die gegenläufigen Staatsprinzipien stark ineinander verschränkt und stellen eine „Konkordanz bzw. Ko-Opposition“[3] dar.

2. Historische Entwicklung

2.1 Frühere Besiedelungen

Die Geschichte auf dem Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein kann sehr weit zurückverfolgt werden. Eine nachweisbare Besiedlung erfolgte bereits während der Jungsteinzeit (Neolithikum) ab ca. 5000 v. Chr.

Seit 800 v. Chr. war das Gebiet von Rätern (Vennonen) und Kelten (Vindeliker) besiedelt. Im Jahre 15 v. Chr. wurde es von den Römern erobert.

Fortan wurde das strategisch wichtige Alpenrheintal (Alpenpässe) konsequent romanisiert[1].

Im vierten Jahrhundert fand das Christentum Eingang in der Provinz Churrätien. Während der Völkerwanderung drangen die Alemannen von Norden ein und verdrängten allmählich die römischen Elemente. Jahre später gehörte das Gebiet des heutigen Fürstentums zum Herzogtum Alemannien und war ein Teil der Grafschaft Unterrätien. Aus dieser Gesamtlandschaft heraus entstanden die beiden Herrschaften Vaduz und Schellenberg. In der Folge regierten vier angesehene Geschlechter die Herrschaften: die Grafen von Werdenberg-Vaduz, die Freiherren von Brandis, die Grafen von Sulz und die Grafen von Hohenems.

2.2 Die Ursprünge Liechtensteins

Das Fürstenhaus Liechtenstein, das sich nach der gleichnamigen Burg südlich von Wien benannte, zählt zu den ältesten Adelsfamilien und wurde mit Hugo von Liechtenstein um 1136 im östlichen Niederösterreich erstmals erwähnt.

Der Fürst Johann Adam[2] Andreas von Liechtenstein erwarb[3] im Jahre 1699 die Herrschaft Schellenberg und 1712 die Grafschaft Vaduz. Durch den Erwerb dieser reichsunmittelbaren Herrschaften beabsichtigte er Sitz und Stimme im Reichsfürstenkollegium zu erlangen.

Im Jahre 1719 erfolgte dann auch tatsächlich die erhoffte Erhebung zum Reichsfürstentum, was allgemein als die Staatswerdung Liechtensteins angesehen wird.

Der Ursprung der Bewohner des Gebietes Liechtensteins ist ein alemannischer Familienverband, eine Dorfschaft und später Gemeinde und ist zur Zeit des Kaufes bereits eine Markgenossenschaft; ein üblicher Rechts- und Wirtschaftsverband des späten Mittelalters als übliche Weiterentwicklung eines Stammes oder einer Sippe.

2.3 Liechtensteins Entwicklung bis heute

Im Jahre 1799 wurde das Land von den Franzosen besetzt und 1806 von Napoleon dem von ihm gegründeten Rheinbunde angeschlossen. Dieser Vereinigung von 16 Teilstaaten des Deutschen Reiches, die ihn als Protektor anerkannten, gewährte er formell die staatliche Selbständigkeit. So gelangte auch Liechtenstein zur Souveränität. 1815 wurde Napoleon geschlagen und Liechtenstein trat auf dem Wiener Kongress dem Deutschen Bunde[1] bei. Die Auflösung des Deutschen Bundes 1866 bewirkte die Lösung der letzten staatsrechtlichen Bindung Liechtensteins an Deutschland.

Nun fand eine Ausrichtung nach der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn statt, die in dem Zollvertrag von 1852 bis 1919 Ausdruck fand.

Im Jahre 1868 wurde dann das liechtensteinsche Militär aufgelöst.

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, besonders seit dem Regierungsantritt

Johann II. (1858-1929), erlebte Liechtenstein auf allen Gebieten einen allmählichen Aufschwung. Jedoch hatte der erste Weltkrieg trotz der neutralen Haltung des Landes schwere wirtschaftliche Folgen[2]. Fürst Johann leitete die moderne Entwicklung des Landes durch die Gewährung der konstitutionellen Verfassung von 1862 und der in Grundzügen bis heute geltenden freiheitlich-demokratischen Verfassung von 1921 ein. Unter seiner Regierung fand auch die Neuorientierung Liechtensteins nach der Schweiz statt, die 1924 zu dem Abschluss des Zollvertrages führte. Seit 1924 ist der Schweizer Franken auch die gesetzliche Währung in Liechtenstein und sogar die diplomatische Auslandsvertretung wird bis heute größtenteils von der Schweiz erfüllt.

Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein, regierend ab 1938, nahm als erster Fürst seinen ständigen Wohnsitz in Liechtenstein ein.

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, in dem sich Liechtenstein erneut neutral verhielt, setzte eine wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung ein, wie sie (proportional gesehen) kein anderes westliches Land vorzuweisen hat. Aus dem Agrarstaat wurde ein modernes Industrie- und Dienstleistungsland[1].

Diese Entwicklung findet Ausdruck in den zahlreichen internationalen Beteiligungen und Mitgliedschaften des Kleinststaates.

Seit 1950 ist Liechtenstein Mitglied beim Internationalen Gerichtshof in

Den Haag und 1960 beteiligte es sich an der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), 1972 wurde ein Zusatzabkommen zur Vereinbarung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Schweiz geschlossen (das auch Liechtenstein betraf), 1978 trat das Fürstentum dem Europarat bei und 1982 unterzeichnete es die Europäische Menschenrechtskonvention. Ferner trat Liechtenstein 1991 endgültig der EFTA, 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Welthandelsorganisation (WTO), und 2000 der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT) bei.

Ab 1984 übernahm Erbprinz Hans-Adam zunächst stellvertretend die Regierungsgeschäfte. Als nach 51-jähriger Amtszeit Fürst Franz Josef II. im Jahre 1989 verstarb, wurde Hans Adam II. Regierender Fürst und ist seither Staatsoberhaupt von Liechtenstein.

3. Die Verfassung Liechtensteins

3.1 Die Geschichtliche Entwicklung der Verfassung

Die Einführung einer ersten Verfassung in Liechtenstein erfolgte 1818 durch den Fürsten Johann I. und war Folge des Beitritts zum Deutschen Bunde. Diese wurde also nicht etwa auf Drängen des Volkes geschaffen, sondern oktroyiert, um der Bundesakte gerecht zu werden, die allen Mitgliedern des Deutschen Bundes vorschrieb: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.“[2].

[...]


[1] Liechtensteins Volkswirtschaft ist als überaus erfolgreich zu bezeichnen, da das Fürstentum heute eines der reichsten Länder der Erde ist. Siehe A. Waschkühn: Politisches System Liechtensteins. Kontinuität und Wandel, (in: Liechtenstein Politische Schriften,

Band 18, Liechtensteinische Akademische Gesellschaft), Vaduz 1994, S. 20. – „Wie immer eine Statistik aufgestellt wird, bei der die wirtschaftlichen Ergebnisse auf die Bevölkerungszahl umgerechnet werden, führt Liechtenstein die Staatenrangliste an.“

[2] Da der Höchststeuersatz bei nur 20% liegt, haben an die 76.000 Gesellschaften einen Sitz in Liechtenstein eingerichtet und verringern dadurch legal ihre Abgabenlasten. Vgl. J. Wagner und A. Plüss: Handels- und Wirtschaftsrecht in der Schweiz und in Liechtenstein, Heidelberg, 2000.

[3] Siehe A. Waschkühn, a.a.O., S.391.

[1] Als Zeugnis dienen Funde von römischen Bauten in Schaanwald und Nendeln, sowie die Römerstrasse Bregenz- Chur (Ausgegraben auf 48 Meter Länge und 3,5 m Breite von 1927 bis 1929 durch den Konservator Hild aus Bregenz), die das Landesgebiet ursprünglich von Norden nach Süden durchzog. Von besonderer Bedeutung war das Kastell Schaan, das dem Zweck diente, die Alpenstrasse gegen Alemannen-Einfälle zu sichern.

[2] auch Hans-Adam I., “der Reiche“ genannt

[3] mit seinem Gebot von 115 000 Gulden für Schellenberg (das heutige Liechtensteiner Unterland) überbot er den Bischof von Chur nur relativ knapp, da dessen Gebot bei 110 000 Gulden lag.

[1] Der Deutsche Bund wurde als Nachfolger des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen gegründet und bestand aus 41 deutschen Staaten, von denen Liechtenstein der kleinste war.

[2] Die wirtschaftliche Schädigung Liechtensteins ist auf die Dependenz von der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn und dessen Zerfall 1918 zurück zu führen (besonders fatal war der Währungsvertrag). Vgl. A. Waschkühn: a.a.O., S.46.

[1] 1998 lagen die Beschäftigungsanteile nach Wirtschsftssektoren im primären Sektor (Land- und Forstwirtschaft) nur noch bei 1,3 %, im sekundären Sektor (Industrie und Gewerbe) bei 45,7 % und im tertiären Sektor (Handel und Dienstleistungen) bei 53 %. Vgl. A. Waschkühn: a.a.O., S.15.

[2] Artikel 13 der Bundesakte des Deutschen Bundes vom 8. Juni 1815 .

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Politisches System des Kleinststaates Liechtenstein
Universidad
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Institut für Politische Wissenschaft)
Curso
Comparative Government II
Calificación
zwei
Autor
Año
2003
Páginas
18
No. de catálogo
V14075
ISBN (Ebook)
9783638195713
ISBN (Libro)
9783638758093
Tamaño de fichero
404 KB
Idioma
Alemán
Notas
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Palabras clave
Politisches, System, Kleinststaates, Liechtenstein, Comparative, Government, Fürstentum
Citar trabajo
Stefan Hansen (Autor), 2003, Politisches System des Kleinststaates Liechtenstein, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14075

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Politisches System des Kleinststaates Liechtenstein



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona