Europäisierung der Weiterbildungspolitik


Hausarbeit, 2006

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Europäische Weiterbildungspolitik

3. Akteure der Europäische Weitebildungspolitik und ihre Instrumente
3.1. Rat der Europäischen Union
3.2. Europäisches Parlament
3.3. Europarat
3.4. Europäische Kommission
3.5. Europäischer Gerichtshof

4. Historische Entwicklung der Weiterbildungspolitik in Europa
4.1.Gründungsphase EWG (1957 bis Anfang 1970)
4.2. Aufbau-Phase (Anfang 1970er bis Anfang 1993)
4.3. Etablierungsphase (1993 bis heute)

5. Europäisierung der Weiterbildung aus deutscher Sicht

6. Zusammenfasung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Bildung ist ein wichtiger Punkt der Entwicklung jedes Landes. Eine strukturierte und einsichtige Systemlage für die Bildung zu erstellen, ist eine schwere Aufgabe ,die vom Bildungsministerium übernommen wird. In jedem Land wird das Bildungssystem unterschiedlich angeordnet und dementsprechend angewandet.

In der vorliegenden Arbeit wird das Problem Weiterbildungspolitik nicht in den einzelnen europäischen Ländern, sondern im europäischen Union untersucht und dabei beobachtet, durch welche Institutionen die Weiterbildung im europäischen Unionsraum besprochen und mit in die Politik einbezogen wird. Das sind verschiedene Unionsorgane, die um die Weiterbildungspolitik kümmern. Diese werden in den unten aufgeführten Kapiteln ausführlich vorgestellt und das Problem veranschaulicht, welchen Einfluss und Auswirkung die jeweilige Institution auf die Weiterbildungspolitik seit der Europäisierung hat.

Zum Schluss wird kurz die Europäisierung der WB aus deutscher Sicht beobachtet, um einen kurzen Einblick zu gewinnen.

2. Europäische Weiterbildungspolitik

Europa ist ein Wirtschaftsraum, ein politischer Raum und ein Bildungsraum geworden. "In der europäischen Union sind mehr Zuständigkeit versammelt als in einem Staatenbund, herrscht geringere Verbindlichkeit als in einem Bundesstaat. Sie ist im Wortsinne eine Union"(Bechtel, M. 2005, S.9 ).

In welchem Sinn und Umfang können wir von einer Europäisierung sprechen, der den enormen Vorausforderungen dieses neuen Europas angemessen wäre? Wie beeinflussen transnationale Körperschaften die strukturelle und programmatische Tektonik der Weiterbildung im Gefüge europäische Integrations- oder Differenzierungsprozesse?

Es ist leicht zu erkennen, dass die inhaltliche Ausdeutung der Formel von der “Europäisierung der Weiterbildungspolitik” vom geographisch-völkerrechtlichen Radius der Politikraums abhängt, der jeweils gemeint demarkiert ist. Im Buch “Weiterbildung zwischen Grundrecht und Markt” werden von Künzel vier unterschiedliche Lesarten von Europäisierung genannt:

- Europäisierung als paneuropäisches Bemühen um die Bewusstwerden und die praktische Berücksichtigung der identitätsstiftenden Universalien abendländischer Kultur, verkörpert im Wirken u. a. EUROPARATES;
- Europäisierung als politische Motiv und Medium supranationalen Handels der EU-Organe,
- Europäisierung als Chiffre für die inhaltliche Verwirklichung der europäischen Dimension im Bildungswesen;

Europäisierung als Orientierung und fokussierendes Element der deutschen Weiterbildungspolitik in Bund und Länder(Künzel, K. 1997, S. 51)

3. Akteure der Europäische Weitebildungspolitik und ihre Instrumente

Von “Europäisierung” zu sprechen, unterstellt ja bereits die Richtung und Wirksamkeit eines politischen Gestaltwandels, der zumindest in der Weiterbildung, erst einmal nachzuweisen wäre.

Mit Bezug auf den durch die Europäische Union (EU) verkörperten geographisch-politischen Raum kann eine Europäisierung der Weiterbildungspolitik beobachtet werden und heißt dann: Lebenslanges Lernen wird zum Gegenstandbereich bzw. Medium supranationalen Handels erklärt. Impulsgeber, Koordinator und Finanzier ist vor allem die EU-Kommission. Neben der Europäischen Kommission gehören zu den Hauptakteuren auf EU-Ebene der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament, der Europäische Gerichtshof als Organe der EU sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen als beratende Gremien und der Europäische Rat als Gremium der staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten, der aber kein Organ der Gemeinschaft im Sinne der europäische Verträge ist (Bechtel, M. 2005, S.13).

3.1. Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union, bekannt unter der Bezeichnung "Ministerrat"(nicht zu verwechseln mit dem "Europäischen Rat", s.u.). Er ist das zentrale EU-Organ, in dem die Interessen der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene vertreten werden. Der Rat hat mehrere zentrale Aufgaben: erstens genehmigt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den EU-Haushalt. Zweitens schließt er die inetrnationalen Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder Organisationen. Drittens verabschiedet er quasi als gesetzgebende Gewalt die europäischen Rechtsvorschriften in den Politikfeldern,in denen die Mitgliedstaaten ihre Hoheitsrechte an die Gemeinschaft abgetreten haben (Bechtel, M. 2005, S. 13)

Als Rat treffen in Brüssel bzw. Luxemburg die Minister der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen (daher auch der Name "Ministerrat"). In EU-Dokumenten ist auch nur von "Rat" die Rede. Je nachdem, um welches Sachgebiet es sich handelt, tagt er in verschiedener Zusammensetzung. Obwohl es ein Organ ist, gibt es den Rat in nun mehr neun Versionen. In Bildungsfragen kommen die zuständigen Regierungspolitiker vierteljährig als Rat der Bildungs- und Erziehungsminister zusammen. Sie sind verpflichtet, für ihre Regierung verbindlich zu handeln. Für die Bundesrepublik tritt hier grundsetzlich ein Vertreter der Bundesregierung auf.

Abstimmungen im Rat erfolgen beim Großteil der Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit. Je größer ein Mitgliedstaat ist, desto mehr Stimmen hat er. Die Spannweite reicht nach der Erweiterung im Jahre 2004 von 3 Stimmen (Malta) bis zu 29 Stimmen (Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Italien). Insgesamt gibt es 321 Stimmen. Eine qualifizierte Mehrheit ist erreicht, wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt und wenn mindestens 232 befürwortende Stimmen abgegeben werden (72 %).

3.2. Europäisches Parlament

Das europäische Parlament wird seit 1979 direkt gewählt und setzt sich aus 732 Abgeordneten der Eu-Mitgliedsstaaten zusammen (aus der Bundesrepublik kommt mit 99 Abgeordneten die Mehrheit). Die Funktionen des EP sind mit denen nationaler Parlamente in den Mitgliedstaaten kaum vergleichbar, da es in der EU keine Regierung gibt, die vom Parlament eingesetzt und kontrolliert werden könnte. Das EP hat 3 wesentliche Aufgaben:

1. teilt das EP sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat;
2. übt das EP die demokratische Kontrolle der EU-Organe aus;
3. teilt sich das EP in immer mehr Bereichen die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat.

In zahlreichen Politikfeldern, dazu gehört auch die Bildung, ist das EP im Rahmen des seit den Maastrichter Verträgen von 1993 bestehenden Mitentscheidungsverfahren dem Rat im Rechtssetzungsverfahren gleichgestellt. Politische Impulse können vom EP durch so genannte "Initiativberichte" ausgehen. In diesen greift das EP aus seiner Sicht wichtige Fragen auf und versucht dadurch, politischen Druck auf die Kommission und den Rat auszuüben (Lattke, S.16-17).

3.3. Europarat

Historisch gesehen, nimmt der Europäisierungsprozess im Bereich der außerschulischen Bildung seinen Ausgang im Wirken des Europarats. Der Europa-Rat ist anlässlich der “Konferenz der 10” in London am 5. Mai 1949 gegründet worden und wurde von den Vätern dieser Gründung wohl als das wichtigste Instrument auf dem Weg einer europäischen Einigung verstanden. Der Gedanke, an die Stelle nationalstaatlicher Vielfalt und Zersplitterung ein Vereinigtes Europa zu stellen, reicht in des weiter zurück und ist mit Namen wie COUNDENHOVE-KALERGI (Paneuropa) eng verknüpft. Zu diesen ersten Zehn gehören: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Irland, Italien, Norwegen und Schweden. Die Bundesrepublik Deutschland war bis 1951, das Saarland bis zum 1.1.1957 assoziiertes Mitglied des Europa-Rates. Heute umfasst der Europa-Rat 46 Mitgliedsländer.

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Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Europäisierung der Weiterbildungspolitik
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (DaF)
Veranstaltung
Proseminar
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
14
Katalognummer
V141303
ISBN (eBook)
9783640513543
ISBN (Buch)
9783640511310
Dateigröße
394 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dieses Thema find ich sehr interessant und wichtig für die Weiterbildung.
Schlagworte
01.12.2009, Dienstag
Arbeit zitieren
Nona Mamiseishvili (Autor:in), 2006, Europäisierung der Weiterbildungspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141303

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