Diese Arbeit soll einen Einblick in das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung im Europäischen Vertragsrecht geben. Hierzu werden zunächst die zentralen Begriffe bestimmt (A.) und anschließend die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG) im Einzelnen erläutert (B.). Abschließend soll das Problem der Vereinbarkeit des zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes mit der (verfassungsrechtlich garantierten) Vertragsfreiheit dargelegt werden (C.).
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Der Begriff des „Europäischen Vertragsrechts“
II. „Diskriminierung“ – Eine allgemeine Begriffsbestimmung
B. Die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG)
I. Geltungsbereich
1. „Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“
2. „Der Öffentlichkeit ohne Ansehen der Person zur Verfügung stehen“
3. Ausnahmen vom Geltungsbereich
II. Der Gleichbehandlungsgrundsatz
1. Tatbestand
a) Unmittelbare Diskriminierung
b) Mittelbare Diskriminierung
2. Rechtfertigungen
a) Legitimes Ziel
b) Zugelassene Vergünstigungen
aa) Positive Maßnahmen
bb) Schutz von Frauen in Bezug auf Schwangerschaft und Mutterschaft
3. Insbesondere: Versicherungsmathematische Faktoren
a) Verbot der Berücksichtigung des Faktors „Geschlecht“
b) Option zur Zulassung von Unterschieden
III. Beweislast und Sanktionen
1. Beweislast
2. Sanktionen
IV. Ausgewählte Punkte der nationalen Umsetzung der Richtlinie
1. Versicherungsverträge
a) Verbot der Berücksichtigung des Faktors „Geschlecht“
b) Die Option zur Zulassung von Unterschieden
2. Ansprüche
a) Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
aa) Der Beseitigungsanspruch
bb) Kontrahierungszwang
cc) Der Unterlassungsanspruch
b) Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch
aa) Der Schadensersatzanspruch
bb) Der Entschädigungsanspruch
cc) Sonstige Ansprüche
C. Vereinbarkeit des zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes mit der Vertragsfreiheit
I. Einführung in die Problematik
II. Aspekte gegen eine Vereinbarkeit mit der Vertragsfreiheit
III. Aspekte für eine Vereinbarkeit mit der Vertragsfreiheit
IV. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung im europäischen Vertragsrecht, untersucht dessen Umsetzung im nationalen Recht (AGG) und bewertet die Vereinbarkeit dieser zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebote mit der grundrechtlich garantierten Vertragsfreiheit.
- Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG)
- Geltungsbereich des Diskriminierungsschutzes im Privatrecht
- Beweislastregeln und Sanktionen bei Diskriminierung
- Nationale Umsetzung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Spannungsfeld zwischen Antidiskriminierung und Vertragsfreiheit
Auszug aus dem Buch
a) Unmittelbare Diskriminierung
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt nach Art. 2 lit. a) Richtlinie 2004/113/EG vor, „wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde“. Dieser Definition liegt das so genannte „Vergleichspersonenkonzept“ zu Grunde. Dieses Konzept vermutet, dass „sobald eine Person ungünstiger behandelt wird als eine Vergleichsperson“ eine Diskriminierung vorliegt. Diese Vermutung kann aber durch den Nachweis widerlegt werden, dass andere Kriterien als das Merkmal Geschlecht für die Entscheidung ausschlaggebend waren. Das Vergleichsmarktkonzept wird mittels der Richtlinie 2004/113/EG durch das hypothetische Element „erfahren würde“ ergänzt. Somit werden nicht nur tatsächlich vorhandene, sondern auch hypothetische Vergleichspersonen mit einbezogen. Obwohl Art. 4 I lit. a) Richtlinie 2004/113/EG keine subjektiven Elemente direkt enthält, ist trotzdem als weiteres Tatbestandmerkmal Vorsatz erforderlich. Denn ohne eine „Motivationsverknüpfung“ erfolgt eine Diskriminierung nicht „aufgrund des Geschlechtes“.
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt daher zum Beispiel vor, wenn ein Tankstellenbesitzer sein Benzin ausschließlich an männliche Kundschaft verkauft. Gibt es etwa ausschließlich einen Damensaunatag handelt es sich tatbestandlich auch um eine unmittelbare Diskriminierung (welche aber rechtfertigungsbedürftig und möglicherweise rechtfertigungsfähig ist). Hingegen liegt tatbestandlich schon keine Diskriminierung vor, wenn es sowohl Herren- als auch Damensaunatage gibt. Denn nach Begründungserwägung 17 müssen Einrichtungen Männern und Frauen nämlich nicht in jedem Fall gemeinschaftlich bereitgestellt werden, solange ein Geschlecht nicht besser gestellt ist als das Andere.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Definition der zentralen Begriffe „Europäisches Vertragsrecht“ und „Diskriminierung“ sowie Einordnung des Diskriminierungsschutzes als Instrument der Integration.
B. Die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG): Analyse des Anwendungsbereichs der Richtlinie, des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit seinen Rechtfertigungen, sowie der spezifischen Regeln für den Versicherungssektor, Beweislast und Sanktionen.
C. Vereinbarkeit des zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes mit der Vertragsfreiheit: Erörterung des Spannungsverhältnisses zwischen Antidiskriminierungsgeboten und der Privatautonomie, mit dem Ergebnis, dass eine Vereinbarkeit durch die „Sozialpflichtigkeit der Privatautonomie“ besteht.
Schlüsselwörter
Europäisches Vertragsrecht, Geschlechtsdiskriminierung, Gleichbehandlungsrichtlinie, AGG, Vertragsfreiheit, Privatautonomie, Unmittelbare Diskriminierung, Mittelbare Diskriminierung, Beweislastumkehr, Versicherungsmathematische Faktoren, Kontrahierungszwang, Schadensersatz, Entschädigung, Sozialpflichtigkeit, Rechtsanwendung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen des Verbots der Geschlechtsdiskriminierung innerhalb des europäischen und nationalen Vertragsrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse der Gleichbehandlungsrichtlinie (2004/113/EG), deren nationaler Umsetzung durch das AGG und der Prüfung der Vereinbarkeit mit der Vertragsfreiheit.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, den Schutz vor Geschlechtsdiskriminierung bei Vertragsabschlüssen zu erläutern und zu begründen, warum dieser die Vertragsfreiheit zwar einschränkt, aber mit der Rechtsordnung vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sowohl europäische Richtlinien als auch nationale Gesetze sowie die dazugehörige Literatur und Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Im Hauptteil werden Tatbestände unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung, Beweislastregeln, Sanktionen bei Verstößen und die spezifischen Ausnahmeregelungen für die Versicherungsbranche detailliert untersucht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Publikation?
Wesentliche Begriffe sind Europäisches Vertragsrecht, Geschlechtsdiskriminierung, Vertragsfreiheit, Privatautonomie, AGG und Beweislastumkehr.
Warum ist die Versicherungsbranche in der Arbeit besonders hervorgehoben?
Die Versicherungsbranche nimmt eine Sonderstellung ein, da hier versicherungsmathematische Faktoren häufig auf das Geschlecht zurückgreifen, was die Richtlinie 2004/113/EG unter spezifischen Auflagen neu regelt.
Wie bewertet der Autor den Eingriff in die Vertragsfreiheit?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Einschränkung der Vertragsfreiheit durch Diskriminierungsverbote legitim ist, da sie als „Sozialpflichtigkeit der Privatautonomie“ die Chancengleichheit zwischen Marktteilnehmern erst ermöglicht.
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- Patrick Hoch (Author), 2007, Das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung im europäischen Vertragsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141432