Leitfaden: Vertragsgestaltung Weißrussland


Essai Scientifique, 2009

16 Pages


Extrait


Inhalt

Allgemeines

Außenhandelsgeschäft, Formvorschriften, Sprache

Rechtswahl

Gerichtsstands- und Schiedsgerichtsvereinbarungen

Zollrecht

Zertifizierungspflichten

Devisenrecht

Absicherung

Hermesdeckung

Lieferbedingungen, INCOTERMS

EINFÜHRUNG

Heutzutage ist die Handelspartnerschaft zwischen Deutschland und Weißrussland von großer Bedeutung

Nach offiziellen Angaben nimmt Deutschland in den letzten 8 Jahren im weißrussischen Außenhandel ununterbrochen die zweite Position (nach Russland) ein. 2002 überstieg der Warenumsatz zwischen beiden Ländern erstmalig seit Bestehen des souveränen Weißrussland und des vereinten Deutschlands die Grenze von 1 Mrd. US-Dollar und erreichte im Jahr 2006 2,422 Mrd. US-Dollar. Von Januar bis September 2007 betrug der Warenumsatz 2,062 Mrd. US-Dollar.

Kennzeichnend für den bilateralen Handel ist ein dynamisches Wachstum des Volumens. Dabei werden die Ausfuhren nicht durch die Lieferungen von Rohstoffen charakterisiert, sondern durch die Steigerung der Exporte von Fertigerzeugnissen, deren Anteil in der Exportstruktur 70 % übersteigt.

Die weißrussischen Exporte nach Deutschland betrugen 2006 insgesamt 451 Millionen Euro und stiegen damit um 25%, die Importe aus Deutschland beliefen sich auf 1,548 Milliarden Euro und nahmen damit gegenüber 2005 um ca. 45% zu.

Die Importe aus Deutschland stiegen im Zeitraum von Januar bis September 2007 um 39,3 % (d.h. um 443,3 Mio. US-Dollar im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres).

Im Verlauf der letzten Jahre vollzieht sich eine deutliche Verbesserung der Struktur der Importe. Kontinuierlich erhöht sich der Anteil der Hightech-Produkte. Nach wie vor entfällt der größte Teil der Importe auf die Lieferung von Maschinen, Mechanismen und Ausrüstungen.

Zu den wichtigsten Bereichen der weißrussisch-deutschen wirtschaftlichen Beziehungen gehört die Zusammenarbeit im Investitionsbereich. Trotzt weiterhin nicht einfacher wirtschaftlicher und administrativer Rahmenbedingungen sind derzeit knapp 360 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung, darunter 215 Jointventures und 145 mit 100 %-tiger deutscher Beteiligung, deren gesamtes Stammkapital 77 Mio. US-Dollar beträgt, und ca. 80 Repräsentanzen deutscher Unternehmen in Weißrussland aktiv. Deutschland ist damit drittgrößter ausländischer Investor mit knapp 10% der Gesamtinvestitionen und einer absoluten Höhe von knapp 10%.

Das Volumen der deutschen Investitionen in die belarussische Wirtschaft betrug im Jahr 2006 401,7 Mio. US-Dollar (Zuwachs um das 2,7-fache im Vergleich zum Jahr 2005), im Zeitraum von Januar bis Juni 2007 – 236,1 Mio. US-Dollar (234,2 % im Vergleich zu Januar bis Juni 2006).

Weißrussland nimmt eine zentrale Lage in Europa ein und liegt an der Kreuzung von Handelswegen zwischen West und Ost, Nord und Süd. Es verbindet die GUS-Staaten mit den Ländern Westeuropas. Weißrussland hat Grenzen mit Russland, der Ukraine, Polen; Litauen und Lettland.

Das Territorium des Landes beträgt 207 600 km2, die Ost-West-Ausdehnung beträgt 650 km; die Nord-Süd-Ausdehnung 560 km, die Einwohnerzahl 9,75 Millionen. 70 Prozent der Einwohner leben in städtischer Umgebung. Fast zwanzig Prozent der Bevölkerung (ca. 1,8 Mio. Einwohner) leben in der weißrussischen Hauptstadt Minsk. Das Land ist in 6 Verwaltungsregionen mit den Gebietshauptstädten Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow unterteilt, Weißrussisch und Russisch sind die offiziellen Landessprachen. Weißrussland ist größer als Österreich, Irland und Griechenland und etwas kleiner als Kansas.

Die Arbeitslosenquote in Weißrussland beträgt 1,5 % der erwerbsfähigen Bevölkerung.

Laut Bericht der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung über den Entwicklungsstand von Belarus:

- verfügt Weißrussland im Vergleich zu den anderen GUS-Ländern über ein deutlich verbessertes Geschäftsklima und eine effektive Wirtschaftssteuerung;
- hat Weißrussland den niedrigsten Stand an verlustbringenden Geschäftstätigkeiten unter den GUS-Ländern;
- zeichnet sich Weißrussland durch einen relativ niedrigen Zeitverlust bei Überwindung von bürokratischen Hemmnissen aus;
- hat Weißrussland im Vergleich zu den Nachbarländern den niedrigsten Anteil der Bevölkerung unter der Armutsgrenze – weniger als 2%;
- hat Weißrussland eines der höchsten Budgets für Ausbildung – 6,1% des BIP.

Etwa 80 % der Unternehmen befinden sich noch im Staatseigentum.

Die Anfang 2007 gestiegenen Preise für Energieträger und auch die im August/September 2008 ausgebrochene weltweite Finanzkrise haben die weißrussische Regierung zu Reformen in den Bereichen Gesetzgebung, Privatisierung und Besteuerung angeregt. .Ende 2008 hat die Regierung der Republik Belarus einen Plan mit einer Liste von 52 Maßnahmen zur Liberalisierung der Wirtschaftstätigkeit im Jahre 2009 entwickelt. Der Plan enthält Maßnahmen zur weiteren Vervollkommnung der Steuer- und Zollgesetzgebung, der Vermögens- und Bodenverhältnisse, der Preis- und Antimonopolregulierung sowie von Verwaltungsverfahren.

Weißrussland beabsichtigte 2008, ausländische Investitionen im Umfang von 11-13% des Gesamtvolumens der Bruttokapitalanlagen anzuziehen. In Zukunft soll dieses Volumen bis auf 15-20% steigen. Die weißrussische Regierung gewährte wesentliche Vergünstigungen für ausländische Investoren, die in Klein- (bis 50 000 Einwohner) und Mittelstädten (bis 100 000 Einwohner) investieren wollen.

Wichtig ist, die Besonderheiten und Fallstricke im Handel mit weißrussischen Abnehmern zu kennen und bei der Geschäftsgestaltung zu berücksichtigen. Der nachstehende Leitfaden soll hierzu einen allgemeinen Überblick geben.

ALLGEMEINES

Für ausländische Lieferanten ist zunächst wichtig, dass Klarheit über die Bonität und Zuverlässigkeit des weißrussischen Geschäftspartners besteht, insbesondere bei neuen Geschäftsbeziehungen. Hierdurch kann ein Großteil der Schwierigkeiten, die in grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen mit weißrussischen Partnern in der Praxis oft entstehen, vermieden werden.

Zu den Hauptrisiken bei der Erfüllung von Kaufverträgen gehört eine niedrige Bonität der weißrussischen Geschäftspartner, hauptsächlich der Staatsorganisationen, deswegen ist es nicht zu empfehlen, Kaufverträge mit Zahlungsaufschub oder Leasingverträge ohne entsprechende Absicherung abzuschließen.

Wichtig ist auch zu beachten, dass ab dem 01. Februar 2009 die Gesellschafter der weißrussischen Kapitalgesellschaften, mit Ausnahme von geschlossenen und offenen Aktiengesellschaften, selbst die Höhe des Stammkapital bestimmen dürfen, d.h. das Stammkapital einer weißrussischen Kapitalgesellschaft wie bei einer britischen Ltd. ca. EUR 1,00 betragen darf.

Im Folgenden eine weißrussische Besonderheit: wenn Ihr weißrussischer Geschäftspartner eine aus dem Staatsbudget finanzierte Organisation ist, oder wenn der weißrussische Geschäftspartner die zu liefernden Waren völlig oder teilweise aus Haushaltsmitteln, Staatsanleihen, Krediten, die mithilfe von Haushaltsmitteln subventioniert werden, bezahlt,, wird der Liefervertrag aufgrund einer Ausschreibung abgeschlossen. Es ist anzumerken, dass sich der Preis sowie die Liefer- und Fristbedingungen vom Preis sowie den Liefer- und Fristbedingungen, die in den Ausschreibungsunterlagen angeführt sind, nicht unterscheiden dürfen.

Zurzeit durchläuft das weißrussische Vergaberecht einen Wandel.. Es wurde ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der alle Normen über die Gestaltung und Vergabe von Warenlieferaufträgen (Aufträgen auf Arbeiten und Dienstleitungen) erhält, die durch staatliche Mittel finanziert werden.

Eine weitere Besonderheit Weißrusslands besteht darin, dass der Staat hinsichtlich weißrussischer Hersteller einen loyaleren Standpunkt einnimmt als in Hinsicht auf ausländische. So werden zum Beispiel bei Ausschreibungen, die von staatlichen Unternehmen durchgeführt werden, die Angebote weißrussischer Hersteller bevorzugt.

Folgenreich ist, dass Verträge im Namen weißrussischer Gesellschaften in der Regel nur vom Generaldirektor oder Direktor unterzeichnet werden können oder von Personen, die vom Generaldirektor oder Direktor bevollmächtigt wurden. Die Vertretungsbefugnis sollte in jedem Fall vor Vertragsabschluß geprüft werden. Dies klingt banal, ist in der Praxis leider dennoch häufig Gegenstand von Streitigkeiten.

Für bestimmte Geschäfte ist gesetzlich eine Zustimmung der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung oder des Vorstands erforderlich. Dies betrifft zum einen Rechtsgeschäfte großen Umfangs (Art. 58 des weißrussischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften), hierunter fallen Geschäfte, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Erwerb, der Veräußerung oder der Möglichkeit der Veräußerung von Vermögen der Gesellschaft verbunden sind, dessen Wert 25% oder mehr des Wertes des Vermögens der Gesellschaft beträgt. Zum anderen betrifft der Organvorbehalt Rechtsgeschäfte mit verbundenen Personen (Art. 57 des weißrussischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften). Hierunter fallen insbesondere Geschäfte, an deren Abschluss Mitglieder der Geschäftsleitung ein Interesse haben. Unter Missachtung des Organvorbehalts abgeschlossene Geschäfte sind zwar wirksam, können aber durch die Gesellschafter auf gerichtlichem Wege angefochten werden.

Wie in Russland benötigen die weißrussischen Unternehmen zwingend einen runden Firmenstempel, um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können. Der Stempel hat eine Art Beglaubigungsfunktion. Verträge und andere Dokumente ohne Stempel werden im Rechtsverkehr nicht akzeptiert. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Verträge mit weißrussischen Partnern entsprechend abgestempelt sind.

AUßENHANDELSGESCHÄFT, FORMVORSCHRIFTEN, SPRACHE.

In Weißrussland wird die Außenwirtschaftstätigkeit durch den Staat streng kontrolliert.

Ein Außenhandelsgeschäft mit einem weißrussischen Vertragspartner ist in schriftlicher Form zu schließen. Dies gilt auch für sämtliche Vertragsänderungen.

Seit dem 01.11.1990 gehört Weißrussland dem UN-Übereinkommen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen, CISG) an. Das Land hat eine Erklärung zum Vorbehalt der Formfreiheit gemäß Art.12 und 96 UN-Kaufrecht abgegeben. Eine gegenseitige Übermittlung per Fax genügt zur Einhaltung der Schriftform. Es würde sich jedoch ein schriftlicher Vorbehalt im Vertrag empfehlen, demzufolge eine Faxkopie des Vertrages die gleiche juristische Kraft wie das Original besitzt.

Der Erlass Nr. 178 des Staatspräsidenten Weißrusslands vom 27. März 2008 hat folgende wesentliche Bedingungen festgelegt, die ein Außenhandelsvertrag zu beinhalten hat: Datum und Ort des Vertragsabschlusses, Vertragsgegenstand, Warenpreis, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Lieferzeit, sowie Namen, juristische Anschriften und Bankverbindungen der Vertragsparteien.

Bedingungen wie Haftung der Parteien, Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, Beschaffenheit der Waren und Zahlungswährung können von den Parteien auf eigenen Wunsch im Außenwirtschaftsvertrag vorgesehen werden.

Außenhandelsverträge mit weißrussischen Vertragspartnern sollten in russischer Sprache bzw. zweisprachig abgefasst werden oder es sollte zumindest eine beglaubigte russische Übersetzung erstellt werden. Dies ist u.a. sowohl für die Zollabwicklung als auch aus devisenrechtlichen sowie buchhalterischen Gründen wichtig. In der Praxis werden Verträge meist zweisprachig erstellt, wobei einer Sprache dabei der Auslegungsvorrang eingeräumt wird.

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Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Leitfaden: Vertragsgestaltung Weißrussland
Auteur
Année
2009
Pages
16
N° de catalogue
V141434
ISBN (ebook)
9783640523627
ISBN (Livre)
9783640524525
Taille d'un fichier
454 KB
Langue
allemand
Mots clés
Leitfaden, Vertragsgestaltung, Weißrussland
Citation du texte
LL.M. oec.int Paul Pankratow (Auteur), 2009, Leitfaden: Vertragsgestaltung Weißrussland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141434

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