Libet-Experimente

Kritische Stellungnahme unter dem Aspekt der Willensfreiheit


Scientific Essay, 2008

75 Pages, Grade: 2-

Dieter Marquetand (Author)


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Die Beunruhigung

Die Libet-Experimente als wissenschaftlicher Meilenstein.

Warum ist es notwendig, die „Libet-Experimente“ im Kontext seiner übrigen „Experimente am offenen Schädel wacher Patienten“ zu sehen?

Die Untersuchungen zum „sensorischen Bewusstsein“

Die besondere Bedeutung von „0,5 Sekunden“(„der erste Datenstrang“)

Die „retroaktive Wirkung“ eines verzögerten zweiten Reizes. Die „500 ms“ als Zeit zur „Modulation“ von Sinneseindrücken. („zweiter Datenstrang“)

Jensens Versuche zu Reaktionszeiten („dritter Datenstrang“)

Kann das Gehirn unbewusst „wahrnehmen“ (detektieren)? Die „Time-on-Theorie“.

Ist die unbewusste Detektion ein „mentaler Vorgang“?

Die Rückdatierung der verzögerten Sinneserfahrung

Das Bereitschaftspotential

Die Versuchsanordnung (das „Libet-Experiment“)

Das bewusste Veto.

Geert Keils Kritik an den Libet-Experimenten:

Michael Pauens Kritik an den Libet-Experimenten.

Kornhubers Meinung.

Thomas Fuchs: „Das Gehirn – ein Beziehungsorgan“

Peter Bieri

Harald Schulz-Henke

Zum Schluss

Literatur

Die Beunruhigung:

Von Zeit zu Zeit gelingt es, (natur-)wissenschaftliche Ergebnisse vorzulegen, die dazu zwingen, Bekanntes neu zu überdenken. Beunruhigend ist dabei meist nicht, dass das Wissen in „neue Dimensionen“ vorgestoßen ist, sozusagen neue Türen geöffnet hat, sondern eher, weil man bemerkt, dass die Türen längst geöffnet waren. Zu bemerken dass man sich bei der denkerischen Ausgestaltung seiner Welt allzu behaglich eingerichtet hat, den eigenen Tellerrand für den tatsächlichen Horizont hielt, erleben wir als verstörend.

So war Galileos Ansicht, die Erde sei eine Kugel und die Sonne stünde im Mittelpunkt eines Planetensystems, Anlass für die „Hüter der Wahrheit“ ihn zum Widerruf zu zwingen, obwohl schon Aristoteles den Erdumfang mit 400.000 Stadien angab.

Die „Libet- Experimente“ markieren vielleicht einen ähnlicher Meilenstein. Sie zwangen jedenfalls, Bekanntes neu zu überdenken. Sie sind inzwischen in aller Munde, obwohl sie nur ein Mosaikstein einer langen Kette von Experimenten sind. Auffallend ist seit einigen Jahren, dass Vertreter der Philosophie des Geistes, der Rechtswissenschaften und der Neurowissenschaften plötzlich mit einer Heftigkeit über die Willensfreiheit streiten, als gälte es Pfründe zu verteidigen.

Die Kämpfe erinnern an die Verteidigung von Wagenburgen gegen anstürmende Wilde. „Fehlschlüsse, Missverständnisse und Begriffsverwirrungen“ , so G. Keil, 2007 seien die Waffen der anstürmenden Hirnforscher wie Roth und Singer.

Nicht nur Keil sucht die Anstürmenden niederzumachen. Subtil oder offen wird ihnen Unfähigkeit vorgeworfen, sie seien „immerhin bemüht“, sich mit philosophischem Gedankengut auseinanderzusetzen, unterlägen aber einem „Homunculusfehlschluss“, einer „deformation professionelle“, säßen „Erkärungsregressen“ auf, sie pflegte eine „Kryptokartesianismus“.

Sätze wie „Das Freiheitsproblem ist ein typisches philosophisches Problem“, (G.Keil 2007) beschwören eine geistige Abschottung, die der „Philosophie des Geistes“ unwürdig erscheint. Immerhin konzediert Keil den (sich aus seiner Sicht als philosophischen Dilettanten entlarvenden) Hirnforschern, wie Libet, Roth und Singer, dass es „keiner besonderen Torheit“ bedürfe, „den Fallstricken philosophischer Probleme zum Opfer zu fallen… aber… außerordentlicher Umsicht, alle gleichzeitig zu vermeiden“.

Dies macht mir Mut, möglicherweise Torheit zu wagen, die vorliegende Arbeit zu beginnen und sie ausführlich anzulegen, damit philosophisch interessierte sich nicht länger in den Fallstricken naturwissenschaftlicher Experimente verheddern.

Inzwischen werden die philosophischen Kritiker der neurowissenschaftlicher Schlussfolgerungen aber auch aus den eigenen Reihen angegangen. K.J. Grün weist (2006) in seinem Artikel „Hirnphysiologische Wende der Transzendentalphilosophie Immanuel Kants“ darauf hin, wie sehr Heinrich von Kleist von der Kantschen Philosophie erschüttert war (H.v.Kleist 1801 Brief an seine Verlobte), als er verstand, dass er nur „dasjenige kennen könne, was er selbst konstruiere“. Es sei (so Grün) heute noch für manchen ein seltsamer Schock, wenn diese Kant’sche Erkenntnis, die Kleist im „Heiligtum seiner Seele“ erschreckte, von der modernen Hirnforschung in Erinnerung gerufen werde. Die Hirnforschung behaupte in ähnlicher Weise, das Gehirn konstruiere sich eine subjektive Wirklichkeit. Das Gehirn (und damit verweist er offenkundig auf Libet) bediene sich dabei Tricks, wie z.B. der zeitlichen Verzögerung, des sensorischen Bewusstseins oder gar der Rückdatierung des Zeitpunktes, wann ein willentlicher Entschluss gefasst worden sei.

Grün beschreibt, die Philosophie des Geistes verstricke sich in ihrem Abwehrkampf in „selbst verursachte Probleme“. Bei der Transzendentalphilosophie Kants sei „die Öffentlichkeit noch nicht angekommen“. „Viele philosophische Theorien, die sich als Überwinder der kantischen Transzendentalphilosophie verstehen, (haben) den Schritt in die Transzendentalphilosophie selbst noch nicht vollzogen und ( betrachten) ihre Konstrukte immer noch als reale Gegenstände der Welt“.

O. Höffe (2003) meint, „weil die Philosophen dafür seit längerem ausfallen“, würde das „Interesse an wissenschaftsgestützten, umfassenden, ganzheitlichen Weltbildern“ „vornehmlich von Naturwissenschaftlern übernommen, früher eher von Physikern, heute mit wachsendem Selbstbewusstsein von Lebenswissenschaftlern, etwa Gehirnforschern“.

Wie dem auch sei, eine belebende Wirkung ging von den „Libet-Experimenten“ in jedem Fall aus: Willensfreiheit ist wieder Modethema, aber nicht nur das. Das Thema Willensfreiheit ist eng verquickt mit der Sicht, die man vom Menschen hat. Dieses Bild steht mal wieder auf dem Prüfstand. Angesichts der im Gang befindlichen Auseinandersetzung zwischen dem seit der Aufklärung ins Kraut geschossenen westlichen Individualismus mit dem völlig anderen Menschenbild des Ostens, ein lohnender Zwischenschritt.

In der Rechtskunde, jenem Gebiet für das die Frage des freien Willens von besonderer praktischer Bedeutung ist, reagierte man eingedenk der wertenden Macht, die man besitzt, gelassener als die Philosophie.

Unverändert gilt mit wenigen unwichtigen Minderheitsvoten in der Jurisprudenz, dass man eben davon ausgehen müsse, dass der Mensch einen freien Willen habe. Die Frage, ob dies philosophisch beweisbar sei, sei letztlich sekundär, da in diesem Sinne nicht abschließend beweisbar. Die „Libet-Experimente“, so erfuhr ich in vielen Gesprächen mit Juristen, würden wohl „überinterpretiert“, noch müsse man sich unter dem Eindruck neuerer Hirnforschung nicht bewegen.

Köhler, M. (1997) weist darauf hin, dass sich die Rechtssprechung weiter an der Kantsche Moralphilosophie orientiere. Dies habe sich spätestens im 19. Jahrhundert durchgesetzt. Das Prinzip „keine Strafe ohne Schuld“ sei zu einer Kernaussage des rechtsstaatlichen Prinzips geworden. Schuld wurde als Vorwerfbarkeit definiert. Der innere Grund des Schuldvorwurfs basiert bis heute auf der normativen Festlegung , dass der Mensch „auf freie verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung angelegt und deshalb fähig ist, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden“.

M. Pauen (2005) wies allerdings kritisch darauf hin, dass angesichts der Eindeutigkeit, mit der die Rechtsprechung Freiheit des Willens an Strafe bindet, es dort keinen „halbwegs tragfähigen Konsens hinsichtlich der inhaltlichen Bestimmungen und der Begründung von Freiheit“ gäbe.

Die Strafrechtlerin Anja Schiemann (2004) bringt es auf den Punkt : „Der Wortlaut des § 20 StGB hat aber noch niemanden gestört, die Schuldfähigkeit des Täters so auszuformulieren, dass sich Willensfreiheit und individueller Schuldvorwurf im Begründungsnebel verlieren“.

Die forensische Psychiatrie, die hier gefordert ist, hat bei der zu nebelhaften Begründungen führenden Ausformulierung des § 20 StGB zwar entscheidend mitgewirkt, dies geschah aber zu einer Zeit, als die Libet Experimente noch nicht bekannt und der heutige Diskurs über die Willensfreiheit noch nicht in Gang gekommen waren. Damals noch recht unbehelligt von dem heutigen Verständnis des „Problems der Freiheit“ löste die eher konservativ ausgerichtete und notgedrungen im Schlepptau der Rechtsprechung befindliche forensische Psychiatrie pragmatisch-normativ.

Forensische Psychiater, wie z.B. Langelüddecke (1976) übernahmen, wie dies auch heute noch üblich ist, die Sicht der Juristen und definierten einen unscharf abgegrenzten „ziemlich weiten Spielraum“ diesseits der fachlich erkennbaren Grenzen von „leiblichen, intellektuellen und situativen Einschränkungen der Handlungsfreiheit“. In diesem „weiten Spielraum“ so Langelüddecke, läge die Fähigkeit, sich zwischen „Recht und Unrecht“ zu entscheiden (und danach frei zu handeln).

Neuere Erkenntnisse der Hirnforschung haben bislang noch wenig Einzug in die Begutachtung von Straftätern gehalten. Man ist froh, in mühsamer Kleinarbeit die mit einer Rechtsfindung unvereinbaren psychoanalytischen Thesen der kausalen Verursachung auf den „richtigen“ Platz verwiesen zu haben. Lediglich auf dem Gebiet der Persönlichkeitsstörungen versucht man mit einer gewissen Energie, die (hirn-) kausale Vorbestimmtheit aggressiven Handelns zu belegen, hier aber weniger mit dem Ziel, das Thema der Willensfreiheit zu vertiefen, als in der Absicht, anlagebedingt besonders gefährliche Gewalttäter von anderen besser unterscheiden zu können, damit letztere nicht unnötig therapeutische Institutionen blockieren. So soll es gelungen zu sein, die Anlage zum besonders skrupellosen Verbrechen schon im Kindergartenalter ausmachen zu können (R.Hare 2005)

„Nur“ naturwissenschaftlich zu denken galt in der Psychiatrie lange als unfein. Der forensische Psychiater Haddenbrock (1972, H.Göppinger, H.Witter, HG, „Handbuch der forensischen Psychiatrie“ Berlin) definiert den Stand zur Zeit, als Libet seine Arbeiten begann, im Sinne des Heidelberger Psychiaters W. v. Bayer (1963): „Wir gewinnen zwar ( Anm.: durch die Naturwissenschaft in der forensisch-psychiatrischen Begutachtung) …empirisch eine zunehmende Verdichtung des deterministischen Aspektes, eine Wahrscheinlichkeitszunahme der deterministischen Hypothese, niemals aber den empirischen Beweis für ihre Richtigkeit. Der Sachverständige ist tatsächlich niemals in der Lage, nachzuweisen, dass es so kommen musste, wie es kam.“

Haddenbrock distanzierte sich damit ausdrücklich vom Determinismus psychoanalytischer Autoren, wie z. B. A. Mitscherlich (auf der 11. Tagung der Deutschen Richterakademie 1970) „Es gibt keine Willensfreiheit. Sie ist eine infantile Erfindung der Selbstidealisierung. Wir alle, auch der Rechtsbrecher stehen unter Verhaltenszwang.“

Dennoch räumt Haddenbrock ein, dass der forensische Gutachter schließlich nur „ein bestimmtes, mehr oder weniger komplexes und kompliziertes Determinationsgefüge“ beobachten könne. Der forensische Psychiater H. Ehrhardt (1964) entzieht sich dem daraus sich ergebenden praktischen Dilemma dieses Determinismus, indem er auf die „normative Übersetzung“ durch den Richter verweist.

Der Theologe Karl Rahner (1964) hatte das Dilemma, in das die forensische Psychiatrie und die Rechtssprechung gestellt sind, auf seine Weise gelöst: „eine letzte Unobjektivierbarkeit der Freiheit und der konkret freien Entscheidung…. ist dem alleinigen Gerichte Gottes anheim gegeben“

Ich fürchte aber, sie haben nur ein Strohfeuer ausgelöst, in dem sie sozusagen selbst verbrannt wurden, wie man früher Ketzer verbrannte, weil man sie für gefährlich hielt. Ich werde darlegen, dass dies, wie bei den Ketzern nicht an ihnen liegt, sondern weil man sie letztlich doch nicht ganz verstanden hat und dies der Quell vieler Fehleinschätzungen ist.

Die Libet-Experimente als wissenschaftlicher Meilenstein.

Die Diskussion um die Ergebnisse der Hirnforschung war bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts nur in einem recht geschlossenen Zirkel zuhause. Die Hirnanatomen hatten das Feld wichtiger Erkenntnisse bereits 50 Jahre früher weitestgehend „abgegrast“. Histologische Befunde mit verbesserter Färbetechnik oder mit dem Elektronenmikroskop brachten zwar Detailwissen, aber nichts spektakulär Neues. Karl Kleists Beobachtungen an Hirnverletzten waren bereits 1934 so differenziert, dass man nur bedauern kann, dass seine durch die Untersuchung unzähliger Kriegstoter des 1. Weltkrieges fast in Vergessenheit geraten sind. Solche im Grunde hochaktuellen neuroanatomischen Kenntnisse und die Beherrschung dieses Wissens sind aber sehr anspruchsvoll, und im Zeitalter der computerisierten Bildgebung aus der Mode gekommen.

Die Psychopathologie koppelte sich nach Kurt Schneider und nicht zuletzt unter dem Einfluss Jaspers von der Hirnforschung ab, und verkünstelte sich in immer neuen Epizykeln und lief Gefahr zu einer Lieblingsbeschäftigung naturwissenschaftsferner Psychiater zu werden. Erst neuerdings gibt es wieder eine „experimentelle Psychopathologie“. Die klinische Psychiatrie dagegen konzentrierte sich auf neurochemische Detailfragen und die Neurochemie schien zur Hilfswissenschaft der Pharmaindustrie zu verkommen.

Die Psychologie belegte im 20. Jahrhundert in einem zunehmenden Detailreichtum ihrer Untersuchungen die deterministische Gebundenheit und baute damit ihren „Bereichsdeterminismus“ (Keil (2007), Popper (1982)) so weit aus, dass er inzwischen ein Eigenleben führt.

Kornhuber (2007), ein erklärter Gegner der Psychoanalyse, macht den „Behaviorismus und Freudismus“ als Verursacher des Niedergangs der Debatte um den freien Willen aus. Nicht nur der Wille, sondern auch das Bewusstsein seien in der Psychologie als Forschungsgegenstand über Bord geworfen worden. Bis 1965 sei die Erforschung des Willens vollständig zum Erliegen gekommen (Heckhausen 1987). Aus dem Thesaurus der American Psychological Association seien „Wille“ und verwandte Begriffe sogar ganz verschwunden, so dass man, um sich verständigen zu können, Ersatzbegriffe wie „attention“ oder „working memory“ eingeführt habe. Das Diagnoseglossar der amerikanischen Psychiater (DMS- IV R) habe die „willensschwache Persönlichkeit“ notgedrungen in „dependente Persönlichkeit“ umgetauft und Neuropsychologen hätten den Willensersatzbegriff „executive functions“ eingeführt.

Das von J.F. Tönnies entwickelte und in der Freiburger neurologischen Klinik von seinem Freund Richard Jung klinisch validierte EEG schien zunächst nur ein Hilfsmittel der kurativen Medizin zu sein. Im Tierexperiment entdeckten Neurophysiologen dann aber, dass man mit elektrophysiologischen Untersuchungen in die Mikrostruktur des Gehirns eindringen kann. Die Entwicklung der Computertechnik brachte rasante Fortschritte. Einzelne Zellareale, ja sogar einzelne Zellen zu untersuchen war möglich geworden, die Verschaltungen im lebenden Gehirn zu untersuchen, festzustellen, was auf den anatomisch längst bekannten Bahnen geschieht, rückte in greifbare Nähe. Die große Stunde der Elektrophysiologie des Gehirns war gekommen. Libet war einer der Pioniere dieser Zeit.

Wie Libets Experimente zeigen, baute er u.a. auf Ergebnissen der Freiburger Schule um Richard Jung auf. Kornhuber, der mit Deecke 1965 das „Bereitschaftspotential“ entdeckte blieb aber einer der wenigen „Freiburger“, die sich dem Willensthema verschrieben. (Als ich 1973-1976 dort arbeitete war dies kein Forschungsgegenstand mehr, die Willkürbewegung aber wohl).

Libet konnte somit auf vielfältigen Voruntersuchungen und gut entwickelte Techniken aufbauen. Wie er in seinem Buch schildert, hatte er noch in anderer Hinsicht Glück: Die Neurochirurgie hatte einen Stand erreicht, der die Operation am wachen Patienten möglich und (zur Kontrolle der richtigen Lage der immer feiner werdenden Eingriffe) notwendig machte. Libet fand willige Freunde und Patienten, die es ihm gestatteten, diese Chance für seine Grundlagenwissenschaft zu nutzen.

Warum ist es notwendig, die „Libet-Experimente“ im Kontext seiner übrigen „Experimente am offenen Schädel wacher Patienten“ zu sehen?

M. E. kann man die sog. „Libet-Experimente“, ihre Aussagekraft, aber auch ihre Vorläufigkeit ohne den Hintergrund jener Experimente, die am offenen Schädel von Patienten durchgeführt wurden, nur „zur Kenntnis nehmen“, ihre naturwissenschaftliche Richtigkeit aber nicht „verstehen“. Ohne Verständnis der anderen Experimente, die Libet seinen heute allgemein bekannten Experimenten vorschalten musste, und der dazu gehörenden Überlegungen besteht die Gefahr, „die Libet-Experimente“ misszuverstehen, da sie dann aus dem Kontext gerissen sind.

Libets Buch „Mind Time“ beginnt mit der Beschreibung der Untersuchung der Sensorik und kulminiert mit den „eigentlichen Libet-Experimenten“ zur Willensfreiheit, die heute in aller Munde sind. Bis zu diesem 4. Kapitel ist das Buch ein spannender Bericht über ein wissenschaftliches Lebenswerk, sofern man sich die Mühe macht, sich in die Welt der Neurophysiologie einzuarbeiten.

Ob Libets Idee des „mentalen Feldes“ (Kapitel 5) einen Ausblick auf mögliche Weiterentwicklungen bietet, wie Libet meint, oder eher seinen persönlicher Versuch darstellt, einen Fluchtweg zu finden nachdem seine Experimente ein für ihn überraschen anderes Ergebnis erbrachten, als erwartet, sozusagen um seine Vorstellung vom Leib-Seele Problem zu retten, mag dahin gestellt bleiben. Die Vorstellung von einem „mentalen Feld“ erscheint so spekulativ wie das Meiste, was zum Leib-Seele-Problem publiziert wurde, aber dennoch überprüfenswert, sollte sich die technische Chance dazu bieten. Diese ist derzeit aber nicht in Sicht. Dennoch es verrät den genialen Experimentator, dass ihm selbst zu etwas, was naturwissenschaftlich derzeit nicht vorstellbar, aber nicht unmöglich ist, eine sinnvolle Untersuchungsanordnung erfindet.

Es ist inzwischen unmöglich, alle Publikationen zu kennen, die sich auf „die Libet-Experimente“ beziehen. Davon gehört zu haben, „mitreden“ zu können, gehört aber schon zum guten Ton unter Gebildeten. Gymnasiasten sind sie aus dem Unterricht bekannt, sogar R.D. Prechts Bestseller „Wer bin ich, und wenn ja wie viele“ bespricht sie ausführlich, wen auch recht oberflächlich.

Soweit ich die einschlägige Literatur kenne, zeigt sich, dass die Besprechung der „Libet-Experimente“ fast immer auf jene Versuchsanordnung beschränkt wird, die Libet 1983 erstmals beschrieb. Kaum einer befasst sich auch nur andeutungsweise mit den ausführlich in der ersten Hälfte von „Mind-time“ beschrieben Experimenten, die Libet wegen ihrer Bedeutung als „Datenstränge“ bezeichnet, die zu seinem eigentlichen Experiment hinführen. Sie lesen sich wie häufig bei amerikanische Publikationen recht gefällig und suggerieren dadurch, man könne sie links liegen lassen. Man möge mir daher die ausführliche Darstellung derselben nachsehen, nur so ergibt sich ein vollständiges Bild.

Die Untersuchungen zum „sensorischen Bewusstsein“:

Was versteht Libet unter „Bewusstsein“?

Eine griffige lexikalische Definition sucht man in seinem Buch vergebens. Der Kernbegriff, auf den er sich bezieht, ist auch nicht Bewusst sein, sondern „Bewusst heit“. Leider definiert er auch dies nicht. Aus dem Kontext ergibt sich jedoch m. E. folgende Definition: Psychischer Vorgang der Selbstbeobachtung sensorischer Phänomene, die berichtet werden können. M.a.W. es handelt sich um eine Eigenschaft, genau genommen um eine Eigenschaft, die zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, vorhanden zu sein.

Bewusstes Erleben könne - so Libet - nur an wachen Versuchspersonen untersucht werden, „die über ihre Erfahrung berichten können“. Das wesentliche Merkmal introspektiver Berichte bewussten Erlebens bestehe in der Bewusst heit von etwas.

Entscheidend für seine Experimente ist hier, dass wir nicht sicher sein können, ob „die erlebten Inhalte auch bei anderen Menschen bei gleichen Ereignissen gleich sind. … (aber)… Wir können viel sicherer sein, dass das Merkmal der Bewusstheit selbst bei der anderen Person im Grunde unserer eigenen Bewusstheit gleicht, auch wenn die Inhalte verschieden sind“. Ob z.B. mein Empfinden von „rot“ dem Empfinden eines Anderen gleicht wird sich nie völlig klären lassen. Dass ihm etwas bewusst ist, das ich und er „rot“ nennen und insbesondere, das er, wie ich den Beginn des Auftreten dieses Bewusstseins benennen können darf aber vorausgesetzt werden. Hier wird deutlich, dass Libet bemüht ist, operationalisierbare Begriffe zu verwenden. Es ist leichter, sich sicher zu sein, dass der Begriff „jetzt beginnt etwas“ interindividuell gleich wahrgenommen wird als z.B. „das wahrgenommene ist rot“. Hinsichtlich der Natur des Bewusstseins bleibt Libet daher vorsichtig, wenn er konzediert , „dass ein introspektiver Bericht kein absoluter Beleg für die Erfahrungen darstellt“.

Keinen Zweifel lässt Libet daran, dass als Ort der Bewusst heit das Gehirn anzusehen sei. Damit bewegt er sich auf relativ sicherem Boden. Aus psychiatrischer Sicht, ist hier allerdings anzumerken, dass die Interaktionen zwischen dem Gehirn und dem übrigen Körper eine Einheit darstellen. Es erscheint m.E. nicht zulässig, das Gehirn bei der Betrachtung des Themas „Bewusstsein und Willensfreiheit“ völlig von seiner Interaktionen mit dem Körper zu trennen. Darauf weist Fuchs (2008) hin. Allerdings ist experimentelles Wissen, das diese Interaktion hinreichend beschreibt vorläufig nicht in Sicht. Auf dem Hintergrund der bei jedem Experiment notwendigen Vereinfachung erscheint es zulässig, das Gehirn als Ort der zentralen Schalt funktion und wohl auch – so Kornhuber (2007) - zentralen Steuerung sfunktion anzusehen.

Um möglichst Verzerrungen bei der Umsetzung von Erlebnissen in einem Bericht zu vermeiden, beschränkt Libet sich, wie er betont, absichtlich auf sehr einfache Erlebnisse und insbesondere solche, die keinen Gefühlsinhalt haben. Derartige Erlebnisse könne man sogar auf ihre Zuverlässigkeit hin testen. Für Libet sind „sprachliche Ausdrücke nicht völlig angemessene Repräsentationen der Wirklichkeit. Sie sind nur Annäherungen, die durch die Bedeutungen begrenzt sind, die die Wörter haben“.

Für die Erforschung des Zusammenhangs zwischen Hirnaktivität und Bewusstheit galten für Libet zwei Grundregeln:

1. Er versteht einen introspektiven Bericht als operationalisierbares Kriterium. Er unterscheidet dabei sorgfältig zwischen der Fähigkeit zur „Detektion“ eines Signals und der Tatsache, sich eines Signals bewusst zu sein. Unter Detektion versteht er hier, dass sich dafür Belege finden lassen, dass das Gehirn das Vorhandensein eines Reizes registriert hat, obwohl eine bewusste Wahrnehmung nicht vorliegt (nicht berichtet werden kann).
2. Er orientiert seine Untersuchungen nicht an „a priori geltende Regeln“ für die Geist-Körper-Beziehung. Dem „Laplacschen Dämon“, jener seltsamen Vorstellung einer übermenschlichen Intelligenz, die in der Lage sein müsse, das gesamte Weltgeschehen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft genau zu berechnen, erteilt er eine klare Absage, nicht nur weil diese Vorstellung in der Praxis unüberprüfbar sei, sondern auch, weil er einen prinzipiellen Unterschied zwischen von außen beobachtbaren Phänomenen der Hirnfunktion und nur innerlich beobachtbaren mentalen Eigenschaften annimmt. Keines dieser Phänomene sei auf das andere reduzierbar. Man könne keinesfalls beschreiben, was jemand fühlt oder denkt, indem man (lediglich) die Aktivitäten der Nervenzellen im Gehirn untersuche, ohne dass man einen introspektiven Bericht der Person hat. Im Gegensatz zu kritischen Anmerkungen von Keil (2007), Pauen (2006) und Bieri (2006), wendet er sich gerade gegen diesen angeblich von „den Hirnforschern“ gepflegten Kategorienfehler, akzeptiert aber dennoch einen gewissen Dualismus.

Bei Roth (2006) z.B. erwecken neuere Untersuchungen mit der funktionellen Magnet-Resonanz-Tomografie den Eindruck, es sei dereinst möglich, über diese Begrenzung (die unterschiedlichen Kategorien) hinaus zu kommen. Man könne ein Art Lexikon der mentalen Ereignisse verfassen, das „nachschlagbar“ sei, indem man nur die Hirnaktivitäten betrachte. Roth schränkt dies zwar mit Blick auf die dazu notwendige Datenfülle, d.h. die Machbarkeit ein, weist aber im Gegensatz zu Libet darauf hin, dass Hirnforschern rein subjektive Erlebniszustände „direkt und nicht nur in der Dritten-Person-Perspektive“ zugänglich seien. Die Heidelberger Neurobiologin Hannah Monyer ist sogar der Meinung, es sei grundsätzlich dereinst möglich künstliche Erinnerungen „einzupflanzen“ (ZEIT-Magazin 12/2009).

[...]

Excerpt out of 75 pages

Details

Title
Libet-Experimente
Subtitle
Kritische Stellungnahme unter dem Aspekt der Willensfreiheit
College
University of Heidelberg  (Philosophisches Seminar)
Course
Naturalisierung der Freiheit
Grade
2-
Author
Year
2008
Pages
75
Catalog Number
V141564
ISBN (eBook)
9783640517961
ISBN (Book)
9783640517695
File size
684 KB
Language
German
Keywords
Libet-Experimente, Wille, Freiheit, Neurophysiologie, Willensfreiheit, Naturalisierung der Freiheit
Quote paper
Dieter Marquetand (Author), 2008, Libet-Experimente , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141564

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