Die Ausarbeitung befasst sich mit dem Verhältnis des demokratischen Prinzips zu den gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten unter der Geltung des Grundgesetzes. Die institutionellen Grundlagen der Justiz werden dargestellt; eingehender behandelt werden die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts.
Inhaltsverzeichnis
I. Begriff der Demokratie
II. Begrenzung des Demokratieprinzips durch Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit
III. Ausgestaltung des parlamentarischen Systems nach dem Grundgesetz
IV. Demokratie und richterliche Kontrolle
1. Institutionelle Grundlagen der Justiz
2. Grenzen richterlicher Tätigkeit
3. Rechtsprechende Gewalt und verfassungswidrige Gesetze
4. Richtervorlage an das BVerfG
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen demokratischer Legitimation und der richterlichen Kontrolle des Gesetzgebers im System des Grundgesetzes. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das demokratische Prinzip durch Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit begrenzt wird und welche Rolle die Justiz bei der Überprüfung von Parlamentsgesetzen spielt.
- Das demokratische Prinzip im Grundgesetz und seine Grenzen.
- Die Ausgestaltung des parlamentarischen Systems und die Bedeutung der Parteien.
- Die institutionellen Grundlagen und die richterliche Unabhängigkeit.
- Methoden der richterlichen Auslegung und die Bindung an Gesetz und Recht.
- Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle und die Stellung des Bundesverfassungsgerichts.
Auszug aus dem Buch
I. Begriff der Demokratie
Das demokratische Prinzip ist nach weltweit vorherrschendem Verständnis das Kennzeichen eines jeden modernen Staates. So ist die Demokratie auch mehrfach im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert. Als tragender Grundsatz der Verfassung ist das Demokratieprinzip dabei der Möglichkeit einer Verfassungsänderung entzogen. Nach Art. 20 Abs. 1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Staat. Konkretisiert wird diese Aussage vor allem im zweiten Absatz der gleichen Verfassungsbestimmung. Darin heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“.
Demokratie kann in einem Staatswesen von der Größe Deutschlands nicht uneingeschränkt als unmittelbare Herrschaft des Volkes verstanden werden. Auch wenn Demokratie mit der Identität von Herrschenden und Beherrschten umschrieben wird, schließt das nicht aus, bei der Ausübung staatlicher Gewalt Repräsentanten einzusetzen. Entscheidend ist, dass sich jede staatliche Willensäußerung auf den souveränen Volkswillen zurückführen lässt. Jede staatliche Entscheidung muss entweder unmittelbar oder mittelbar – im Wege einer so genannten Legitimationskette – demokratisch legitimiert sein.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Begriff der Demokratie: Dieses Kapitel erläutert das demokratische Prinzip als tragende Säule des Grundgesetzes und definiert die repräsentative Demokratie sowie die Notwendigkeit der demokratischen Legitimation staatlicher Entscheidungen.
II. Begrenzung des Demokratieprinzips durch Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit: Das Kapitel analysiert, wie die Machtkonzentration vermieden wird und inwiefern der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung einerseits die Freiheit schützen, andererseits aber das demokratische Prinzip einschränken.
III. Ausgestaltung des parlamentarischen Systems nach dem Grundgesetz: Hier wird die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik dargestellt, wobei insbesondere die Rolle des Bundestages, der Parteien und der Fraktionsdisziplin kritisch beleuchtet werden.
IV. Demokratie und richterliche Kontrolle: Das abschließende Kapitel widmet sich der rechtsprechenden Gewalt, ihrer institutionellen Aufwertung, den methodischen Grenzen richterlicher Tätigkeit und dem Verfahren der Normenkontrolle bei verfassungswidrigen Gesetzen.
Schlüsselwörter
Demokratieprinzip, Grundgesetz, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Repräsentative Demokratie, Legitimationskette, Parlamentarismus, Bundesverfassungsgericht, Richterliche Unabhängigkeit, Normenkontrolle, Gesetzesbindung, Auslegungsmethoden, Verfassungswidrigkeit, Richtervorlage, Parteienstaat
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel und die Konfliktlinien zwischen dem demokratischen Gesetzgeber und der kontrollierenden rechtsprechenden Gewalt in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind das Demokratieprinzip, die Gewaltenteilung, die rechtsstaatliche Bindung an Gesetze und die Mechanismen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erläuterung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung richterlicher Kontrolle gegenüber dem unmittelbar demokratisch legitimierten Gesetzgeber.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis des Grundgesetzes sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen der Demokratie, die Rolle des Parlaments, die institutionellen Bedingungen der Justiz sowie die Auslegungsregeln und das Normenkontrollverfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Demokratieprinzip, Gewaltenteilung, Normenkontrolle und Rechtsstaat geprägt.
Wie wirkt sich die Parteienstruktur auf die Gesetzgebung aus?
Die Arbeit stellt dar, dass die Vorstrukturierung durch Parteigremien und Fraktionsdisziplin die Macht des Parlaments relativiert und den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen kann.
Warum ist das Verfahren der Richtervorlage so bedeutend?
Das Verfahren stellt sicher, dass Parlamentsgesetze, die von einem Gericht als verfassungswidrig erachtet werden, durch eine zentrale Instanz (BVerfG) überprüft werden, um die demokratische Autorität des Gesetzgebers zu wahren.
Gibt es eine „Selbstbeschränkung“ der Richter?
Ja, der Begriff des „judicial self-restraint“ wird als wichtiger Appell an die richterliche Zurückhaltung diskutiert, wenngleich es kein starres rechtliches Prinzip darstellt.
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- Dr. Thomas Stuhlfauth (Author), 2006, Demokratie und gerichtliche Kontrolle, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141778