Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität durch das Europäische Polizeiamt Europol


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

29 Pages, Note: 2.0


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Theoretischer Hintergrund

3. Entstehung von Europol

4. Der Rechtliche Rahmen
4.1 Der EU-Vertrag
4.2 Das Europol Übereinkommen
4.3 Erweiterung der Aufgaben

5. Bekämpfung des Terrorismus
5.1 Was ist Terrorismus?
5.2 Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus
5.3 Schwierigkeiten bei der Bekämpfung des Terrorismus

6. Bekämpfung der organisierten Kriminalität
6.1 Was ist organisierte Kriminalität?
6.2 Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
6.3 Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

7. Konstruiertes Beispiel zur Arbeitsweise von Europol

8. Kritische Anmerkung

9. Ausblick auf die zukünftige Entwicklung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Aufgabe von Europol ist es, in den Bereichen der Terrorismusbekämpfung sowie im Bereich der Organisierten Kriminalität den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten zu verbessern, die anfallenden Informationen zu analysieren, zu verarbeiten und zu verteilen, also mit anderen Worten den Mitgliedern der EU eine Informationsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.

„The European Police Office (Europol) is an international police organization that was formed to promote cooperation among law enforcement agencies in the European Union. Framed within the context of the Treaty of the European Union, Europol’s mandate includes all serious forms of international crime, including international terrorism.“1

Doch welche Möglichkeiten besitzt Europol im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die Organisierte Kriminalität? Dieser Frage soll nachstehende Arbeit nachgehen. Dabei wird zunächst in der Einleitung ein Ansatz vorgestellt, der deutlich macht, welcher Sinn und welche Notwendigkeit hinter einer europäischen Polizeibehörde stehen. Als zweites soll eine theoretische Grundlage die Arbeit von Europol erklären und dadurch auch das Verhalten von Europol verständlicher machen. Im darauf folgenden dritten Abschnitt wird ein kurzer Überblick zur Entstehung und Entwicklung von Europol gegeben, um zu verstehen, welche politischen Prozesse zu einer solchen Behörde geführt haben. Im vierten Teil wird der rechtliche Rahmen, der Europol für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zur Verfügung steht, näher betrachtet. In diesem Abschnitt soll auch deutlich gemacht werden, welche Möglichkeiten Europol besitzt, um effektiv den Terrorismus sowie die Organisierte Kriminalität kooperativ zu bekämpfen. Der fünfte und sechste Abschnitt stellen den Hauptteil der Arbeit dar. Hier soll als erstes geklärt werden, wie Terrorismus in der Europäischen Union definiert wird, welche Mittel zur Bekämpfung zur Verfügung stehen und welche Schwierigkeiten durch die rechtlichen Vorgaben entstehen. Dabei wird gezeigt, wie diese rechtlichen Einschränkungen die Bekämpfung von Terrorismus prägen. Im sechsten Teil wird nach demselben Prinzip die Arbeit von Europol im Bereich der Organisierten Kriminalität dargestellt. Im siebenten Abschnitt sollen anhand eines konstruierten Fallbeispiels die Arbeitsweise und die Möglichkeiten von Europol in der praktischen Anwendung verdeutlicht werden. Als Abschluss werden im achten und neunten Teil der Arbeit die Möglichkeiten und die Effektivität von Europol kritisch betrachtet, und es wird versucht, einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Europäischen Polizeiamtes Europol zu geben.

2. Theoretischer Hintergrund

Zu Beginn dieser Arbeit soll anhand der Institutionalismustheorien eine theoretische Grundlage geschaffen werden. Die Institutionalismustheorie soll uns eine theoretische Begründung für den Aufbau und die Entwicklung einer solchen Institution geben. Für die Institutionalisten stellt die Kooperation das zentrale Mittel für die Bewältigung von Problemen dar. So stellen Institutionen einen „(…)Interaktionsrahmen für dauerhafte und langfristige Interaktionen zur Verfügung, wodurch die Kosten der Kooperation gesenkt werden können und der Informationsaustausch zwischen den Akteuren erhöht wird (…)

Als theoretische Grundlage soll insbesondere auf drei verschiedene Denkansätze verwiesen werden, so wie sie von Harald Barrios in seinem Buch „Einführung in die comparative Politics“ eingeteilt wurden.

a) Der rationale Ansatz

Dieser Ansatz stammt aus der „Neuen Politischen Ökonomie“ (institutional economics) und hat sich ursprünglich aus der rationalen Entscheidungstheorie entwickelt. Aus diesem Grund ist der rationale Institutionen Ansatz geprägt durch die Annahme eines nutzenmaximierenden Individuums - also dem Homo Oeconomicus. Diesem Ansatz zu Folge sind Institutionen: „ (…) von rationalen Akteuren entworfene Handlungsbeschränkungen, die in der Vereinfachung und erhöhten Effizienz menschlicher Entscheidungen durch ihre Reduzierung von Transaktionskosten dienen.“2 Dem rationalen Institutionen Ansatz zufolge sind Institutionen in der Theorie zwar beliebig veränderbar, aber in der Praxis zwingen bereits geschaffene Strukturen den nachfolgenden Akteuren hier Handeln auf. Eine Änderung des Bestehenden führt zu Kosten und der Unwille des Homo Oeconomicus, diese zu übernehmen, führt zur Stabilität der Institutionen.

b) Der soziologische Ansatz

Dieser Ansatz wird im Besonderen im Bereich des wirtschaftssoziologischen Institutionalismus verwendet. Der soziologische Ansatz geht davon aus: „ (…) dass ökonomisches Verhalten, welches auf der Formulierung von Präferenzen und individuellen Entscheidungen basiert, nicht ex ante postuliert werden kann, da Individuen in institutionelle Kontexte wie Kulturen, Gesellschaften, Organisationen, Firmen oder industrielle Sektoren eingebettet sind.“3 Daraus ergibt sich, dass diese sozialen Felder Individuen bestimmen, auf deren Basis sich Überlegungen wie Interesse, Kosten oder Nutzen erst aufbauen. Daher führen nicht die einzelnen Individuen zur Bildung von Institutionen, sondern Institutionen sind unabhängige Variable, die menschliches Verhalten sichtbar machen.

c) Der historisch-institutionelle Ansatz

Bei dem historisch- institutionellen Ansatz sind die Präferenzen des Individuums nicht vorgegeben sondern: „entstehen im Zusammenspiel zwischen gesellschaftlichen Gruppen, Interessen, Ideen und institutionellen Strukturen. Institutionelle Kontexte beeinflussen nicht nur die gesellschaftliche Machtverteilung und die politischen Strategien von Individuen und Gruppen, sondern auch den Prozess, in dem Menschen lernen, ihre Interessen und Präferenzen zu definieren.“4

Auf dieser Grundlage lässt sich auch die kooperative Arbeit von Europol in der Bekämpfung von verschiedenen Straftatbeständen wie auch des Terrorismus erklären. Durch das kooperative Verhalten aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird es möglich, Informationen effektiv und schnellstmöglich untereinander auszutauschen. Dieser schnelle Austausch von Informationen im Rahmen einer solchen Institution ist gerade bei der Bekämpfung von Terrorismus von größter Wichtigkeit, um mögliche Gefahren effektiv länderübergreifend zu bekämpfen.

3. Entstehung von Europol

Ein erster Vorstoß zur Bildung einer europäischen Polizeibehörde erfolgte im Juni 1991 durch den damaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl und den damaligen französischen Staatspräsidenten Francois Mitterand. Diese schlugen während einer Sitzung des Europäischen Parlaments die Bildung eines europäischen Kriminalamtes vor. Noch im gleichen Jahr wurde beim Gipfel in Maastricht die Einrichtung einer solchen Behörde beschlossen, welche fortan als Europol bezeichnet und im Unionsvertrag 1992 verankert wurde.5 Die Verhandlungen über das Europol- Übereinkommen (EÜK) endeten 1995, allerdings dauerte die Ratifizierung durch die Vertragsstaaten noch bis 1998. Während der Periode der Entstehung des EÜK wurde parallel dazu durch eine Ministervereinbarung die Europäische Drogenstelle (EDS) vereinbart, welche die Vorläuferorganisation von Europol darstellte. Die EDS beschränkte ihre Arbeit allerdings nicht nur auf die europaweite Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, wovon man bei der Namensgebung ausgehen könnte, sondern erhielt im Laufe der Zeit auch die Aufgabe, den illegalen Handel mit radioaktiven Materialien, Menschenhandel, Geldwäsche und die Verschiebung von Kraftfahrzeugen zu bekämpfen und zu unterbinden.6

Am 1. Juli 1999 nahm Europol letztendlich die offizielle Arbeit mit dem Hauptsitz in Den Haag auf und löste damit die EDS als legitime Nachfolgerin ab. Mit anfänglich ungefähr 150 Europol-Beamten entwickelte sich mit der ständigen Erweiterung der Befugnisse auch die Mitarbeiterzahl. Bis 20]04 arbeiteten bei Europol rund 400 Europol-Beamte, wobei die nationalen Verbindungsbeamten noch nicht berücksichtigt sind.7 Die Hauptaufgaben von Europol bestehen heute darin, die EU-Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung von illegalem Drogenhandel, Schleusungskriminalität, Geldfälschung, Menschenhandel, Kraftfahrzeugverschiebung, Geldwäsche-Aktivitäten und Terrorismusbekämpfung zu unterstützen. Diese Unterstützung beschränkt sich zum größten Teil auf den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten und auf die Unterstützung von Ermittlungen in den Mitgliedsstaaten, was allerdings in dieser Arbeit noch ausführlich am Beispiel der Terrorismusbekämpfung sowie der Organisierten Kriminalität erläutert werden soll.8

„Despite being a formally sanctioned institution in the EU, Europol is also dependent on a manifestation of a professional police culture that evolved at the European broader international level. Broadening its scope beyond the European Union, Europol relies on cooperative agreements with professional police agencies inside and outside Europe and with non-governmentally formed international police organizations, such as the Counter Terrorism Group and the Police Chiefs Operational Task Force.”9

4. Der rechtliche Rahmen

Die europäische Kooperation weitete sich erst sehr spät auf den Bereich der Sicherheitspolitik aus. Dies geschah aus zwei Gründen: Erstens die Einbeziehung der Sicherheitspolitik in den Kooperationsprozess brachte keine nennenswerten Effizienzgewinne, die Schaffung solcher Institutionen gehörte daher nicht zum primären Anliegen. Zweitens greift der Bereich der Sicherheitspolitik direkt in den Bereich der nationalen Souveränität ein. Wie auch in den anderen Bereichen war und ist die Basis einer jeden europäischen Kooperation ein rechtlicher Rahmenvertrag. Deswegen soll in diesem Abschnitt deutlich gemacht werden, auf welche rechtlichen Grundlagen Europol sich bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität stützen kann und wie diese Grundlagen und Aufgabenbereiche durch mehrere Erweiterungen und Modifikationen der ursprünglichen Vertragstexte vergrößert wurden. Dabei wird zunächst die Legitimation von Europol durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV) dargestellt. Im Anschluss daran wird das ursprüngliche Europol- Übereinkommen (EÜK) auf die Fähigkeit der Bekämpfung des Terrorismus hin untersucht, und in Folge dessen werden die Erweiterungen und Modifikationen des Europol Mandats gezeigt.

4.1 Der EU-Vertrag

In der konsolidierten Fassung des Vertrages über die Europäische Union wird im vierten Abschnitt, unter dem Titel „Bestimmungen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ in Artikel 29, explizit darauf hingewiesen, dass es ein Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist, den Bürgern unter anderem Sicherheit durch gemeinsame polizeiliche Kooperation zu bieten. Dieses Ziel .die Sicherheit „wird erreicht durch die Verhütung und Bekämpfung der — organisierten oder nicht organisierten — Kriminalität, insbesondere des Terrorismus (…)“. Dies soll vor allem durch „engere(n) Zusammenarbeit der Polizei-, Zoll- und anderer zuständiger Behörden in den Mitgliedstaaten, sowohl unmittelbar als auch unter Einschaltung des Europäischen Polizeiamts (Europol)“10 geschehen. Somit wird deutlich, dass die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität eindeutig eine der Kernaufgaben von Europol darstellt. Weiterhin wird in diesem Vertrag genau darauf eingegangen, welche Mittel bei dem gemeinsamen Vorgehen im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit zum Einsatz kommen sollen:

a) „die operative Zusammenarbeit der zuständigen Behörden einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer spezialisierter Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Verhütung von Straftaten sowie ihrer Aufdeckung und Ermittlung“
b) „das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen sachdienlicher Informationen, einschließlich Informationen der Strafverfolgungsbehörden zu Meldungen über verdächtige finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschaltung von Europol, wobei die entsprechenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zu beachten sind“ c) „die Zusammenarbeit sowie gemeinsame Initiativen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Austausch von Verbindungsbeamten, Abordnungen, Einsatz von Ausrüstungsgegenständen und kriminaltechnische Forschung“
d) „die gemeinsame Bewertung einzelner Ermittlungstechniken in Bezug auf die Aufdeckung schwerwiegender Formen der organisierten Kriminalität“11

Die Zusammenarbeit wurde dabei vom Rat gefördert und unterstützte auch die Bildung von Teams, bestehend aus nationalen Polizeikräften und Europolbeamten, zur Ausführung gemeinsamer operativer Aktionen. Weiterhin wurden Maßnahmen festgelegt, die es Europol ermöglichten, sich direkt an nationale Behörden der Mitgliedsländer zu wenden und in speziellen Fällen auch Ermittlungen zu koordinieren. Zu diesem Zweck sammelt Europol Informationen und spezifisches Fachwissen, richtet ein Netz für Forschung, Dokumentation und Statistik ein und stellt es den Mitgliedsstaaten zur Verfügung.

4.2 Das Europol-Übereinkommen

Im EÜK, welches Mitte 1995 beschlossen wurde, wird der Kampf gegen den Terrorismus und gegen die organisierte Kriminalität als die wichtigste Aufgabe von Europol explizit erwähnt. In Artikel 2 heißt es: „Europol hat das Ziel, im Rahmen der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten (…) durch die in diesem Übereinkommen genannten Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Zusammenarbeit zu verbessern im Hinblick auf die Verhütung und die Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels (…), sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisationsstruktur vorliegen und von den genannten Kriminalitätsformen zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betroffen sind, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der strafbaren Handlungen ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert.“.12

Weiterhin wird im gleichen Artikel zu einem späteren Zeitpunkt angemerkt, dass „sich Europol spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens mit Straftaten befassen [wird], die im Rahmen von terroristischen Handlungen gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit sowie gegen Sachen begangen wurden oder begangen werden könnten.“13 Dabei gibt es allerdings die Einschränkung, dass der Rat Europol auch schon vor dem Ablauf dieser Frist durch einen einstimmigen Beschluss das Mandat zur Bekämpfung von terroristischen Handlungen geben kann.

[...]


1 Deflem, Mathieu. 2006: Seite 336

2 Barrios, Harald. 2006: Seite 184

3 Barrios, Harald. 2006: Seite 184

4 Ebd. Seite 185

5 „ Öffentliche Sicherheit / Das Magazin des Innenministeriums Nr. 3-4 / 2004 März- April“ Abgerufen unter: http://www.bmi.gv.at/oeffentlsicherheit/2004/03_04/artikel_5.asp Stand: 16.7.2008

6 “Europol Drogenstelle” Abgerufen unter:

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l14005a.htm Stand: 21.7.2008

7 Wagner, Wolfgang: Halt Europol / Probleme der europäischen Polizeikooperation für parlamentarische Kontrolle und Grundrechtsschutz; HSFK-Report 15/2004; Frankfurt/Main; 2004

8 „Europol Information 2006“ Abgerufen unter: http://www.europol.eu.int/index.asp?page=facts_de&language=de Stand: 16.7.2008

9 Deflem, Mathieu. 2006: Seite 355

10 „ Konsolidierten Fassung des Vertrages über die Europäische Union (EUV) Art. 29“ Abgerufen unter: http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/12002M/pdf/12002M_DE.pdf Stand 21.7.2008

11 Ebd: Artikel 30

12 „Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (EÜK) Art.2 Abs.1“ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:41995A1127(01):DE:HTML Stand :22.7.2008

13 EÜK Art.2 Abs.2

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität durch das Europäische Polizeiamt Europol
Université
University of Vienna
Note
2.0
Auteur
Année
2008
Pages
29
N° de catalogue
V141871
ISBN (ebook)
9783640494378
ISBN (Livre)
9783640494057
Taille d'un fichier
566 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bekämpfung, Terrorismus, Organisierter, Kriminalität, Europäische, Polizeiamt, Europol
Citation du texte
Dr. Christian Wanner (Auteur), 2008, Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität durch das Europäische Polizeiamt Europol, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141871

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität durch das Europäische Polizeiamt Europol



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur