Kunigunde - Eine Königin auf dem Höhepunkt politischer Handlungsfähigkeit?


Seminar Paper, 2009

17 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Aufgabenfelder mittelalterlicher Königinnen

2. Ausführung politischer Aufgabenfelder durch Kunigunde
2.1. Vermittlung und Stellvertretung
2.2. Beratung, Intervention und Petition
2.3. Kunigunde und ihre Stellung in der Moselfehde

3. Zusammenfassung

4. Quellenverzeichnis

5. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Die Rollen und Aufgaben mittelalterlicher Herrschergemahlinnen waren einem stetigen Prozess der Verwandlung unterworfen. Mit der Jahrtausendwende übernahmen Frauen in Bereichen der Politik und Kultur immer höhere Positionen und beteiligten sich intensiv und mannigfaltig an Aufgaben des Herrschers[1]. Bereits ab Kaiserin Adelheid lässt sich eine Intensivierung der weiblichen Einflussnahme verzeichnen, welche sich im folgenden Prozess verfestigte und verstetigte[2].

Im Folgenden soll nun die Rolle Kunigundes von Luxemburg, die Gemahlin des letzten ottonischen Kaisers Heinrich II. und erste Kaiserin nach der Jahrtausendwende untersucht werden. Eine Königin die ihrem Mann als kluge Ratgeberin, tatkräftige Regentin und liebe Frau diente und mit den Worten der Bibel (Sprüche 31, 10-31) als „eine kluge, ein starke Frau, von ihrem Gemahl heiß und innig geliebt und verehrt“ dargestellt wird[3]. Im engen und innigen Verhältnis zueinander stand sie im harmonischen Gleichklang mit den Zielen und Vorstellungen Heinrich II.[4]. Dennoch trat sie selten aus dem Schatten ihres Gatten hervor. So bleibt die fromme Stifterin mit Bewusstsein für ihre Verantwortung für das dynastische Gebetsgedenken kaum fassbar.

Die ausfüllenden Tätigkeiten im Bereich der Memoria durch Kunigunde wurden in diverser Literatur weitreichend erforscht. Auch die politischen Wirkungen, besonders innerhalb der Moselfehde, wurden bereits vielfältig erörtert. In der vorliegenden Arbeit soll nun Kunigundes politisches Wirken heraus gestellt werden und dabei vergleichend mit anderen mittelalterlichen Königinnen die Frage untersucht werden, ob sich diese Herrscherin auf dem Höhepunkt politischer Handlungsfähigkeit mittelalterlicher Königinnen befand. Der Aspekt der Memoria sei aus diesem Grund hier nicht weiter beleuchtet, sondern vielmehr die Möglichkeiten Kunigundes als geachtete Bittstellerin und einflussreiche Ratgeberin in Vermittlung und Beratung des Königs zu wirken und ihrer Rolle als Stellvertreterin des königlichen Gattens gerecht zu werden. Dabei werden zunächst die Aufgabenbereiche mittelalterlicher Königinnen beleuchtet und anschließend eine detailliertere Untersuchung der einzelnen politischen Handlungsfelder unternommen. Zudem soll das Wirken innerhalb der Moselfehde unter Berücksichtigung aktueller Forschungen dargestellt werden.

1. Aufgabenfelder mittelalterlicher Königinnen

Die Königin im mittelalterlichen Reich war nicht allein Gattin des Königs und Mutter der legitimen Söhne, sondern, trotz der noch im 10. Jahrhundert herrschenden archaischen Rechtsordnung mit engen Grenzen und wenig freien Handlungsräumen der Frau[5], vielmehr Inhaberin mannigfaltiger Herrschaftsrechte und Teilhaberin an der königlichen Macht[6]. Diese Teilhabe dehnte sich nach Ingrid Baumgärtner und Daniela Müller-Wiegand auf drei verschiedene Aufgabenfelder aus.

Den ersten Aufgabenbereich stellt die passive und aktive Vermittlung dar. Eine passive Vermittlung fand besonders in der Ehepolitik Ausdruck. Eheschließungen, wobei die Frau häufig nur als nicht agierendes Objekt betrachtet wurde, ermöglichten die Festigung von Bündnissen. Zudem stellte die Gemahlin ein Bindeglied zweier Familien dar und fungierte zur Legitimation und Repräsentation, diente dem Kulturtransfer, der Ausweitung des Herrschaftsbereiches und der damit verbundenen Vergrößerung des Beziehungsnetzes[7]. Diese passiven Aufgabenfelder der Königin werden besonders deutlich, betrachtet man die Ehen Otto I. und Otto II., erstere mit der angelsächsischen Edgith und der aus dem Königshaus Burgund und Italiens stammenden Adelheid, zweite mit der der byzantinischen Kaiserfamilie angehörigen Theophanu. Eine aktive Vermittlerrolle kam der Frau indes bei der Mitwirkung in gerichtlichen Auseinandersetzungen im königlichen Gericht, der höchsten Instanz des Gerichtswesens, und der bei Konflikten innerhalb und außerhalb des Reiches zu.[8] Während, ersichtlich durch den Vergleich gemeinsamer Itinerare, Königinnen bei gewaltsamen Auseinandersetzungen wie Kriegszügen den Schutz der Klostermauern oder eine Herzoges aufsuchten und nur in seltensten Fällen Befehlsgewalt ausübten, traten besonders Theophanu und Kunigunde als Vermittler bei Konflikten hervor. Nur in Einzelfällen kam es tatsächlich zur Ausübung der militärischen Befehlsgewalt durch die Königsgattin[9].

Ein zweiter Aufgabenkreis entstand durch die Beratung und Fürsprache, die Intervention und Petition. Mit der aus der Intervention resultierenden Vermittlung zum Herrscher wurde die Königin zur wichtigsten Verbindungsperson zum König[10]. Denn die Vermittlung zum Regierenden, so Weinfurter, stellte ein wesentliches Element der Funktionsweise mittelalterlicher Herrschaftsordnung dar. So war es offensichtlich Praxis, dass Königinnen aktiv und mit unmittelbar konkreten Ereignissen und einer deutlichen Regelmäßigkeit Beraterfunktionen übernahmen. Die Alltäglichkeit ergibt sich in der Betrachtung mittelalterlicher Chroniken. Häufig erwähnen Geschichtsschreiber solch Interventionen nur beiläufig und dies in der Regel ohne kritischen Unterton oder etwaige Hinweise auf außergewöhnliche Vorkommnisse[11]. Die Beratung des Königs war also eine allgemein anerkannt Aufgabe und Pflicht der Königin. Dass dies von Zeitgenossen vielmehr regelrecht erwartet wurde, zeigt das Königsordo für die Königinnen im ottonischen Pontifikale[12], welches im zweiten Gebet die Königin mit Königin Esther aus dem Alten Testament, die zum Heil Israels Teilhaberin des Reiches wurde, vergleicht. Es war also ebenso Aufgabe der Königin Beratung und Einflussnahme auszuüben, Fürsprache zu halten und an Entscheidungen und Regierungshandlungen teilzuhaben. Dafür war es unerlässlich, dass die Königin selbst zum einem an Reichs – und Kirchenversammlungen teilnahm und zum anderen Präsenz am königlichen Hof zeigte. Diese Aufgabe der Fürsprecherin impliziert die Funktion der Königin als wichtigste Schaltstelle überhaupt. Über sie war es möglich Netzwerke personaler Beziehungen entstehen zu lassen. Gleichzeitig oblag es ihrer Handhabe einzelne Personen bis hin zu ganzen Gruppen von der Nähe des Königs abzuschneiden[13].

Ein letzter Aufgabenbereich erstreckt sich nach Müller-Wiegand in der Tätigkeit der Erinnerung, der Memoria.[14] Die mittelalterliche Pflege der Memoria war soziale wie auch religiöse Aufgabe eines Jeden, um so das Seelenheil zu ermöglichen und Verstorbene in die Gegenwart einzubeziehen. Memoria im königlichen Sinne bedeutete aber auch, durch die Berufung auf Tradition und ruhmreiche Vorfahren eine Legitimation zu erlangen, eine sogenannte dynastische Memoria zu betreiben. Königinnen stifteten daher, tätigten Schenkungen und wirkten bei Bistumsgründungen und der Ausstellung von Privilegien. Gleichzeitig übten sie noch weiteren Einfluss innerhalb der Kirchenpolitik aus, indem sie bei der Bischofernennung intervenierten[15].

Zudem sind die Aufgabenfelder der Repräsentation und Führung des königlichen Haushaltes, Aufgaben mit konstitutiven Elementen, übernommen durch die Krönung, und der Fruchtbarkeit, ein Feld, welches Kunigunde durch ihre kinderlose Ehe nicht abdecken zu vermochte, hinzuzufügen[16]. Es zeigt sich, dass die Herrschergemahlin im Mittelalter innerhalb der Familie den stärksten Einfluss auf den Herrscher selbst ausübte. Sie erhielt Mitspracherecht bei der Lehensvergabe, übte selbst Belehnung aus und war zeitweise Lehninhaberin[17]. Sie vertrat in besonderen Fällen den König in der Form der Regentschaft, Reichsverwesenschaft und Statthalterschaft[18] und übernahm zudem große Aufgabenfelder in der Vermittlung, Beratung und Erinnerung.

2. Ausführung politischer Aufgabenfelder durch Kunigunde

2.1. Vermittlung und Stellvertretung

Vermittlungen durch die Königin konnten sowohl aktiver als auch passiver Natur sein. Thietmar von Merseburg bezeugt Kunigunde ein gelegentliches Mitspracherecht bei politischen Beratungen, sowie die Mitbestimmung bei der Vergabe von Herzogtümern und Markgrafschaften[19]. Doch wie stark agierte Kunigunde als Stellvertreterin und übte dabei Vermittlungstätigkeiten aus?

Eine passive Vermittlungstätigkeit entstand durch die Ehe mit Heinrich II. und durch die mit Salbung und Weihe verbundene Krönung. Diese Sakramente empfing Kunigunde am 10. August 1002 in Paderborn[20], die erste Krönung einer ostfränkischen Herrschergemahlin[21]. Kunigunde wurde damit bewusst in die sakral-königliche Herrschaftsbegrünung Heinrich II. einbezogen, da dass Sakrament der Weihe dominum, das Recht zur Herrschaft, beinhaltete. Mit ihrer Krönung erhielt die ehemalige Herzogin Bayerns ihre Anerkennung zur Königin - ein konstitutiver Schritt für die Herrschaftsbeteiligung[22]. Zudem wurde durch das im damaligen Sachsen liegende Paderborn eine Legitimation der Königin von Sachsen ausgehend bewirkt, nachdem dieses dem Königtum des mit bayrischen Traditionen verwachsenen Heinrich II. nur zögernd zugestimmt hatte. Durch die Wahl der Krönung am Festtag des Heiligen Laurentius, Schutzherr der Ottonen, konnte zudem eine Verbundenheit mit dem sächsischen Herrschergeschlecht suggeriert werden[23]. Das mit Kunigunde eingeführte Model der Königinnenkrönung zu Beginn der Herrschaft und der imperialen römischen Krönung im Verlauf der Regierungszeit wurde langfristig beibehalten und gewann immer größerer Bedeutung[24]. Aus jener Sicht wurde Kunigunde ein Beispiel für folgende Königinnen.

[...]


[1] Baumgärtner: Kunigunde, S. 11

[2] Müller-Wiegand: Vermitteln – Beraten – Erinnern, S. 294

[3] Guth: Kaiser Heinrich II. und Kaiserin Kunigunde, S. 80-83

[4] Weinfurter: Kunigunde, Das Reich und Europa, S. 26

[5] Goez: Lebensbilder aus dem Mittelalter, S. 66

[6] Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich, S. 373

[7] Müller-Wiegand: Vermitteln – Beraten – Erinnern, S. 102

[8] ebd. S. 111 – 135

[9] ebd. 110

[10] Weinfurter: Heinrich II. S. 100

[11] Müller-Wiegand: Vermitteln – Beraten – Erinnern, S. 150

[12] Die Ordines für Weihe und Krönung des Kaisers und der Kaiserin

[13] Kamp: Friedenstifter und Vermittler im Mittelalter, S. 702 - 713

[14] Müller-Wiegand: Vermitteln – Beraten – Erinnern, S. 231 f.

[15] ebd. S. 290

[16] Erkens: Consortium regni, S. 73 - 80

[17] Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich, S. 165

[18] ebd. S. 339 - 350

[19] Baumgärtner: Fürsprache, Rat und Tat, Erinnerung, S. 54

[20] Weinfurter: Kunigunde, Das Reich und Europa, S. 16

[21] Adelheid und Theophanu wurden in Rom sofort zur Kaiserin ernannt.

[22] Baumgärtner: Kunigunde, S. 22

[23] Weinfurter: Kunigunde, Das Reich und Europa, S. 16 - 18

[24] Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich, S. 20 -24

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Kunigunde - Eine Königin auf dem Höhepunkt politischer Handlungsfähigkeit?
College
http://www.uni-jena.de/
Grade
1,0
Author
Year
2009
Pages
17
Catalog Number
V142517
ISBN (eBook)
9783640510030
ISBN (Book)
9783640510283
File size
464 KB
Language
German
Keywords
Kunigunde, Frauenbild Mittelalter, Poltik Königin, Moselfehde, Intervention, Petition, Consors regni
Quote paper
Kathleen Graichen (Author), 2009, Kunigunde - Eine Königin auf dem Höhepunkt politischer Handlungsfähigkeit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142517

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