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Kompetenzgrenzen des EuGH

Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen "Junk" und "Mangold"

Titre: Kompetenzgrenzen des EuGH

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2009 , 33 Pages , Note: Sehr Gut

Autor:in: Mag.phil., Mag.iur. Paul Gragl (Auteur)

Droit - Droit communautaire/européen, Droit international, Droit privé international
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Die zunehmende Integration auf europäischer Ebene ist eine unbestrittene Tatsache. Daher scheint es nur logisch und zweckmäßig, wenn ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nach Art 5 Abs 3 EUV (ex-Art 5 Abs 2 EGV) die Union in jenen Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, soweit die Zwecke der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können. Zu diesen Bereichen gehört seit einigen Jahren auch das Arbeitsrecht, um im Hinblick auf einen funktionierenden Binnenmarkt (dh Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit) gleiche arbeitsrechtliche Standards in den Mitgliedstaaten zu schaffen.
Diese Seminararbeit wird sich dabei mit der Problematik auseinandersetzen, wann die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes diese Kompetenzen der Union überschreitet, und zwar anhand zweier konkreter Fälle mit arbeitsrechtlichem Bezug. Mit dem „Maastricht“-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts wurde für solche kompetenzüberschreitende Handlungen der Begriff der „ausbrechenden Rechtsakten“ geprägt. Darunter versteht man einen unzulässigen ultra vires-Akt eines Organs, der gegen bestehendes Kompetenzrecht oder – wie im Falle des EuGH – etablierte Rechtsprechung verstößt. Kritiker von „ausbrechenden Rechtsakten“ argumentieren dabei vor allem, dass die Mitgliedstaaten die Europäische Union niemals zu solchen Rechtsakten ermächtigt haben und dass mit einer derart ausuferenden Rechtsprechungspraxis die rechtstaatliche Gewaltenteilung gefährdet wird.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

A. Ausbrechende Rechtsakte

I. Ultra vires-Handlungen: Ursprünge und Definition

II. Ausbrechende oder fehlerhafte Rechtsakte als Verletzung der Verbandskompetenz

III. Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

1. Inhalt und Grenzen des Urteils

2. Folgen des Urteils

B. Die Fälle „Junk“ und „Mangold“

I. Der Fall Rs C-188/03: Irmtraud Junk/Wolfgang Kühnel

1. Sachverhalt und Prozessverlauf

2. Die Entscheidung des EuGH

II. Der Fall Rs. C-144/04: Werner Mangold/Rüdiger Helm

1. Sachverhalt und Prozessverlauf

2. Die Entscheidung des EuGH

III. Kritische Analyse der Fälle „Junk“ und „Mangold“

1. Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung?

2. Finden oder Erfinden eines allgemeinen Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts?

3. Unmittelbare horizontale (Vor-)Wirkung von Richtlinien?

a) Vorwirkung der Richtlinie

b) Unmittelbare horizontale Richtlinienwirkung

c) Ergebnis

C. Conclusio

I. Kritik an der Rechtsprechungspraxis des EuGH

II. Der EuGH als „Superrevisionsinstanz“?

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik sogenannter „ausbrechender Rechtsakte“ durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Bereich des Arbeitsrechts. Anhand der wegweisenden Fälle „Junk“ und „Mangold“ wird analysiert, inwieweit der EuGH durch extensive Auslegung und richterliche Rechtsfortbildung seine Kompetenzen überschreitet und damit in die nationale Gestaltungshoheit der Mitgliedstaaten eingreift.

  • Analyse des Begriffs der „ausbrechenden Rechtsakte“ und der ultra-vires-Doktrin.
  • Untersuchung der EuGH-Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“ im arbeitsrechtlichen Kontext.
  • Kritische Beleuchtung der richterlichen Rechtsfortbildung und der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien.
  • Diskussion des Verhältnisses zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht.
  • Bewertung der Rolle des EuGH als potenzielle „Superrevisionsinstanz“.

Auszug aus dem Buch

I. Ultra vires-Handlungen: Ursprünge und Definition

Der Begriff der rechtlichen ultra vires-Handlung stammt aus der anglo-amerikanischen Rechtstradition. So ist zB in England jeder Act of Parliament, also jede rechtliche Handlung des Gesetzgebers, Ausdruck souveräner und grundsätzlich unbeschränkter Gesetzgebungsgewalt. Dies bedeutet erstens, dass jede Handlung nur durch eine lex posterior aufgehoben oder verändert werden kann, und zweitens, dass gesetzgeberische Akte für die Gerichte grundsätzlich unangreifbar werden – Gerichte dürfen Gesetze nur anwenden, die Frage nach der Verfassungskonformität derselben stellt sich nicht. Empfindet ein Gericht nun ein Gesetz als „ungerecht“ oder rechtspolitisch bedenklich, so kann es dieses in Ermangelung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Interpretation in der Rechtsprechung anpassen und damit eine Kontrolle über die Ausübung exekutiver öffentlicher Gewalt im Rahmen der judicial review ausüben.

Das Resultat dieser Kontrollkompetenz ist, dass die englischen Gerichte in jenen Bereichen, in denen der Verwaltung öffentliche Gewalt durch Parlamentsakt übertragen wurde, die Ausübung dieser Gewalt auf Konformität mit dem Übertragungsakt überprüfen. Dazu zählt ebenso, ob eine Entscheidung der Verwaltung die Grenzen der durch Parlamentsakt übertragenen Rechtsmacht überschritten hat und damit ultra vires ist. Maßgeblich entwickelt wurde diese ultra vires-Doktrin von Albert Dicey, der argumentierte, dass kein Staat berechtigt sei, „to exceed its acknowledged legislative authority“, und dass es somit „cases of legislative action, which may be considered ultra vires“ gebe. Derartige willkürliche Rechtsakte sind natürlich nicht nur auf das innerstaatliche Recht beschränkt, sondern erstrecken sich zuweilen natürlich auch auf das Völkerrecht.

Obwohl dieser Begriff in verschiedenen Ländern grundsätzlich ähnliche Rechtsinstitute bezeichnet, kann dessen Bedeutung von Land zu Land dennoch stark variieren. So versteht man in der bundesdeutschen und österreichischen Rechtsordnung unter der ultra vires-Lehre das Institut der Verbandskompetenz, das als Element der formellen Rechtmäßigkeit eines Rechtsaktes zu untersuchen ist. Anders ausgedrückt stellt die Verbandskompetenz die rechtliche Zuordnung von Kompetenzen an eine Gebietskörperschaft dar, was regelmäßig durch gesetzliche Zuweisung geschieht.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Arbeit führt in die Problematik der Kompetenzüberschreitung des EuGH ein und stellt den Kontext der „ausbrechenden Rechtsakte“ sowie der behandelten Fälle „Junk“ und „Mangold“ vor.

A. Ausbrechende Rechtsakte: Dieses Kapitel definiert den Begriff des „ultra vires-Aktes“ und erläutert die Bedeutung des „Maastricht-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts für die verfassungsrechtliche Kontrolle europäischer Rechtsakte.

B. Die Fälle „Junk“ und „Mangold“: Hier werden die beiden konkreten Fälle detailliert sachverhaltlich und rechtlich untersucht, wobei insbesondere die Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht und die Methoden des EuGH analysiert werden.

C. Conclusio: Das abschließende Kapitel fasst die Kritik an der Rechtsprechungspraxis zusammen und diskutiert die Rolle des EuGH als „Superrevisionsinstanz“ sowie die Gefahren für die Gewaltenteilung.

Schlüsselwörter

EuGH, Ausbrechende Rechtsakte, Ultra vires, Verbandskompetenz, Junk, Mangold, Arbeitsrecht, Richtlinienkonforme Auslegung, Rechtsfortbildung, Effet utile, Maastricht-Urteil, Altersdiskriminierung, Superrevisionsinstanz, Gemeinschaftsrecht, Mitgliedstaaten

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert kritisch, inwieweit der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Kompetenzen durch die Interpretation von Unionsrecht überschreitet und sich in nationale Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten einmischt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zu den Kernbereichen zählen die ultra-vires-Doktrin, das Verhältnis zwischen EU-Recht und nationalem Verfassungsrecht, die Methodik der richterlichen Rechtsfortbildung des EuGH sowie spezifische arbeitsrechtliche Fragen.

Welches primäre Ziel verfolgt der Autor mit dieser Forschungsfrage?

Ziel ist es, den Begriff der „ausbrechenden Rechtsakte“ in Bezug auf zwei konkrete arbeitsrechtliche Fälle („Junk“ und „Mangold“) zu untersuchen und zu prüfen, ob der EuGH dabei die Grenzen seines institutionellen Mandats überschritten hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Urteilen des EuGH und des deutschen Bundesverfassungsgerichts sowie der kritischen Auseinandersetzung mit der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Untersuchung der Fälle „Junk“ und „Mangold“, der Kritik an der richtlinienkonformen Auslegung sowie der Problematik der Herleitung allgemeiner gemeinschaftsrechtlicher Grundsätze.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?

Besonders relevant sind „ausbrechende Rechtsakte“, „EuGH“, „Arbeitsrecht“, „Kompetenzüberschreitung“ und „Rechtsfortbildung“.

Wie unterscheidet sich die Auffassung des BVerfG von der des EuGH im Hinblick auf „ausbrechende Rechtsakte“?

Das BVerfG beansprucht mit seinem Maastricht-Urteil einen verfassungsrechtlichen Kontrollvorbehalt, um sicherzustellen, dass sich europäische Rechtsakte in den Grenzen der eingeräumten Hoheitsrechte halten, während der EuGH zur Gewährleistung des „effet utile“ zu einer extensiven Interpretation neigt.

Welche Bedeutung kommt dem „Mangold“-Urteil im Hinblick auf die horizontale Wirkung von Richtlinien zu?

Das „Mangold“-Urteil wird oft als Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung interpretiert, da der EuGH das Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts nutzte, um nationale Normen auch zwischen Privaten unangewendet zu lassen.

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Résumé des informations

Titre
Kompetenzgrenzen des EuGH
Sous-titre
Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen "Junk" und "Mangold"
Université
University of Graz  (Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen)
Note
Sehr Gut
Auteur
Mag.phil., Mag.iur. Paul Gragl (Auteur)
Année de publication
2009
Pages
33
N° de catalogue
V142597
ISBN (ebook)
9783640535460
ISBN (Livre)
9783640535705
Langue
allemand
mots-clé
Kompetenzgrenzen EuGH Ausbrechende Rechtsakte Hintergrund Diskussion Entscheidungen Junk Mangold Sehr
Sécurité des produits
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Citation du texte
Mag.phil., Mag.iur. Paul Gragl (Auteur), 2009, Kompetenzgrenzen des EuGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142597
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Extrait de  33  pages
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