Obwohl sich die Absprache im Strafprozess längst etabliert hat, handelt es sich dabei um eine höchst umstrittene Praxis, dessen Diskussion sich vor allem um die Verfassungs- und Prozessgrundsätze rankt. Diese Problematik hat nicht zuletzt durch die mittlerweile erfolgte gesetzliche Regelung an Brisanz gewonnen.
Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen des Schwerpunktseminars „Neuere Entwicklungen im Strafprozessrecht – Prozessuale Willkür und Rechtsmissbrauch im Strafverfahren“ verfasst.
Dabei wird zunächst kurz auf die Entstehung und ihre Gründe eingegangen. Sodann erfolgt eine kritische Beleuchtung der Vereinbarkeit mit den Verfassungs- und Prozessgrundsätzen, eine Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung, insbesondere der zentralen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 1997 und 2005, aber vor allem auch eine Erörterung der Möglichkeit der Legitimierung durch eine gesetzliche Regelung, im Rahmen dessen einige der dazu vorgestellten Entwürfe besprochen werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Entstehung
III. Praktische Gründe für die Entstehung von Absprachen
1. Justiz
2. Angeklagter
3. Verteidiger
IV. Rechtliche Bedenken
1. Rechtsstaatsprinzipien
a. Unschuldsvermutung
b. Gleichheitsgrundsatz
c. Richtervorbehalt
d. Gesetzlicher Richter
e. Anspruch auf rechtliches Gehör
f. Nemo-tenetur Prinzip und § 136 a stopp
g. Grundsatz des fairen Verfahrens
2. Verfahrensprinzipien
a. Legalitätsprinzip
b. Instruktionsmaxime
c. Öffentlichkeitsgrundsatz
d. Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsprinzip
e. Beschleunigungsgrundsatz
f. Richterliche Befangenheit
3. Zusammenfassung
V. Rechtsprechung
1. BVerfG
2. BGH-Rechtsprechung bis 1997
a. Richterliche Befangenheit
b. Faires Verfahren
c. Verwertbarkeit eines Geständnisses
3. BGHSt 43, 195 – Verfahrensordnung
a. grundsätzliche Zulässigkeit
b. Die „Verfahrensordnung“ im Einzelnen
aa. Anwesenheitsrechte
bb. § 136 a stopp
cc. „Gebot der Wahrheitsfindung“
dd. Strafhöhe
ee. Schuldangemessene Strafe
ff. Rechtsmittelverzicht
gg. Bindungswirkung
hh. Öffentlichkeit
c. Grundsätzliche Kritik
d. Fazit
4. Rechtsprechungsentwicklung 1997 – 2005
a. Sachzusammenhang
b. Sanktionsschere
c. Streitpunkt: Rechtsmittelverzicht
aa. Bisherige Rechtsprechung
bb. Anfrageergebnisse
5. 2005 – Der Große Senat für Strafsachen
a. grundsätzliche Zulässigkeit der Absprache
b. Richterliche Rechtsfortbildung
c. Rechtsmittelverzicht
aa. Mitwirkungsverbot
bb. Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
cc. Belehrung
d. Appell an den Gesetzgeber
e. Fazit
6. Zusammenfassung
VI. Gesetzgebung
1. Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung
a. Argumente für eine gesetzliche Normierung
aa. Gesetzgebungspflicht
bb. Geschäftsbelastung und Ökonomie
cc. Gleichbehandlungsgrundsatz
dd. Verfahrensbeschleunigung
ee. Strafrecht im Wandel
ff. Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege
gg. Glaubwürdigkeit und Ansehen der Justiz
hh. Unmöglichkeit eines Verbots
ii. Rechtssicherheit und –klarheit
jj. Weitere Aspekte
b. Argumente gegen eine gesetzliche Regelung
aa. Negativ gesetzlicher Eingriff
bb. Umgehung
cc. Verfahrensgrundsätze
dd. Zweiteilung des Strafprozesses
ee. Traditionelles Verständnis von Strafe
c. Schlussfolgerungen
2. Anforderungen
3. Gesetzesentwürfe
a. Entwurf der Bundesrechtsanwaltskammer
aa. Das Konsensprinzip
bb. § 243 a StPO-BRAK
cc. Der Anwendungsbereich
dd. Die Rollenverteilung
ee. § 46 b StPO-BRAK
ff. Formerfordernisse
gg. Bindungswirkung
hh. Rechtsmittel
ii. Zusammenfassung
b. Generalstaatsanwälte – Eckpunktepapier
aa. „Dealverhinderungsmacht“
bb. Abspracheinhalt
cc. Bindungswirkung
dd. Rechtsmittel
ee. Nebenkläger
ff. Zusammenfassung
c. Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz
aa. §257 c StPO-BMJ
(I) Zustimmungspflicht
(II) Ober- und Untergrenze der Strafe
(III) Mögliche Leistungen
(IV) Dealverhinderungsmacht
bb. § 257 b StPO-BMJ
cc. Formerfordernisse
dd. Bindungswirkung
ee. Rechtsmittel
ff. Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
gg. Zusammenfassung
d. Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins
aa. §§ 202, 257, 302 StPO-DAV
bb. Schuldinterlokut - § 257 III StPO-DAV
cc. Abschaffung der Urteilsabsprache
dd. Rechtsgespräch - § 257 IV StPO-DAV
ee. Zusammenfassung
e. Niedersachsen - Bundesrat 2006
aa. Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
(I) § 243 a StPO-N
(II) Vorerörterung
(III) Anwendungsbereich
(IV) Protokollierungs- und Mitteilungspflichten
(V) Bindungswirkung
(VI) Rechtsmittel
(VII) Rollenverteilung
(VIII) Fazit
bb. Gesetzesentwurf des Bundesrates
(I) Positive Veränderungen
(II) Veränderungen zum Schlechten
(III) Fazit
f. Der aktuelle Gesetzesentwurf
aa. § 257 c StPO-BReg
(I) Ablauf
(II) Inhalt
bb. Stärkung kommunikativer Elemente
cc. Formvorschriften
dd. Bindung
ee. Rechtsmittel
ff. Zusammenfassung
g. Fazit
VII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Absprachepraxis im deutschen Strafverfahren, ihre historische Entwicklung, die rechtlichen Bedenken sowie die verschiedenen gesetzgeberischen Entwürfe zu einer formalen Regelung, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit dieser Praxis mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen eines fairen Strafprozesses kritisch zu prüfen.
- Historische Genese und Praxis der Absprachen ("Deal") im Strafprozess
- Verfassungsrechtliche Grundsätze und verfahrensrechtliche Bedenken
- Rechtsprechungsentwicklung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs
- Notwendigkeit einer gesetzlichen Normierung und Analyse verschiedener Gesetzesentwürfe
- Problemfelder: Bindungswirkung, Rechtsmittelverzicht, Geständnisverwertung
Auszug aus dem Buch
I. Einleitung
„Von Befürwortern als neue Verfahrenskultur verstanden, von Gegnern als Verfahrens-Unkultur verteufelt“ – die Absprache. Von Böswilligen hingegen als Mauschelei, von Rechtssoziologen als Handel mit Gerechtigkeit, von den meisten anderen als Deal bezeichnet. Im Ergebnis Begriffe, die alle ein und dasselbe Phänomen der täglichen Praxis beschreiben – die vorbesprochene Verfahrensgestaltung oder –beendigung. In der Regel sagt das Gericht dem Angeklagten für die Abgabe eines Geständnisses eine Strafmilderung bzw. ein Strafmaß zu. Dabei erlangt die Absprachepraxis vor allem bei umfangreichen und komplizierten Wirtschafts-, aber auch bei Steuer- und Betäubungsmittelverfahren Bedeutung. Als abspracheungeeignet werden hingegen meist die „schwersten Delikte gegen Leib und Leben“ angesehen.
Obwohl sich die Absprache im Strafprozess etabliert hat, handelt es sich dabei um eine höchst umstrittene Praxis, dessen Diskussion sich vor allem um die Verfassungs- und Prozessgrundsätze rankt. Eines der Hauptprobleme wird dabei in der typischerweise außerhalb der Hauptverhandlung stattfindenden Absprache gesehen. Aber auch die Frage nach der Vereinbarkeit der Absprachepraxis mit der Strafprozessordnung an sich wird debattiert. So wird zum Beispiel vertreten, dass die Strafprozessordnung zwar einerseits keine Vorschrift enthalte, die konkret als Rechtsgrund für die Absprachepraxis dienen könnte, andererseits sei aber auch keine Vorschrift ersichtlich, die eine kooperative Verfahrensbewältigung grundsätzlich verbiete.
So wird auch immer wieder auf das enorme Missbrauchspotential der heutigen – gesetzlich nicht geregelten – Absprachepraxis hingewiesen. Schünemann spricht zum Beispiel einen Strafkammervorsitzenden an, der vor Beginn der ersten Besprechung dem Verteidiger mitteile, dass es Kurz-, Mittel- und Langstreckentarife gebe, die die Abhängigkeit der Strafhöhe vom Arbeitsaufwand umschreiben.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Phänomen der „Absprache“ (Deal) im Strafprozess und benennt die zentrale Problematik zwischen justizökonomischer Effizienz und den verfassungsrechtlichen Prinzipien.
II. Entstehung: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der Absprachepraxis von informellen, geheimen Absprachen bis zu ihrer heutigen Etablierung im deutschen Strafverfahren nach.
III. Praktische Gründe für die Entstehung von Absprachen: Hier werden die prozessualen und persönlichen Motive von Justiz, Angeklagten und Verteidigern analysiert, die zur Verbreitung der Absprachepraxis geführt haben.
IV. Rechtliche Bedenken: Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit der Absprache mit verfassungsrechtlichen Prinzipien wie der Unschuldsvermutung, dem Richtervorbehalt und dem Recht auf ein faires Verfahren.
V. Rechtsprechung: Dieses Kapitel stellt die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dar, insbesondere die wegweisenden Entscheidungen von BVerfG und BGH zwischen 1987 und 2005.
VI. Gesetzgebung: Eine umfassende Analyse verschiedener Gesetzesentwürfe (u.a. BRAK, BMJ, DAV, Niedersachsen), die eine formale gesetzliche Grundlage für die Absprachepraxis schaffen sollen.
VII. Fazit: Das Fazit zieht eine Bilanz der bisherigen Absprachepraxis und bewertet die Notwendigkeit sowie die Schwierigkeiten einer gesetzlichen Kodifizierung angesichts konkurrierender Interessen.
Schlüsselwörter
Strafverfahren, Absprache, Deal, Strafzumessung, Rechtsstaatsprinzip, Unschuldsvermutung, faires Verfahren, BGH-Rechtsprechung, Gesetzesentwurf, Strafprozessordnung, Geständnis, Rechtsmittelverzicht, Verfahrensbeschleunigung, Justizökonomie, Bindungswirkung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der informellen Absprachepraxis im deutschen Strafverfahren, auch bekannt als "Deal", und untersucht deren rechtliche Zulässigkeit und die verschiedenen Versuche des Gesetzgebers, diese Praxis zu formalisieren.
Welche sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die historische Entwicklung des "Deals", die Konfrontation mit den Grundsätzen des Rechtsstaates, die Entwicklung der Rechtsprechung seit den 80er Jahren und die Bewertung aktueller legislativer Lösungsvorschläge.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die kritische Analyse, ob und wie eine Absprache im Strafprozess mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden kann, ohne die Rechte des Angeklagten oder die Wahrheitsfindung zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die klassische juristische Dogmatik, kombiniert mit einer Analyse der Rechtsprechungsgeschichte und einer rechtsvergleichenden Bewertung der vorliegenden Gesetzesentwürfe von Justizministerien, Anwaltskammern und Ländern.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die praktischen Gründe für Absprachen, die verfassungsrechtlichen Bedenken, die historische Rechtsprechung des BGH sowie die detaillierten Entwürfe für eine gesetzliche Regelung (z.B. BRAK, BMJ, DAV) diskutiert.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Rechtsstaatsprinzip, Unschuldsvermutung, faires Verfahren, Bindungswirkung der Absprache, Rechtsmittelverzicht und das Spannungsfeld zwischen Effizienz und materieller Wahrheit geprägt.
Wie bewertet der Autor die "Sanktionsschere"?
Der Autor sieht in der Sanktionsschere ein massives Druckmittel gegen den Angeklagten, das dessen freie Willensentscheidung beeinträchtigt und daher aus rechtsstaatlicher Sicht als kritisch bzw. nicht hinnehmbar einzustufen ist.
Was ist der Kernpunkt der Kritik an den Gesetzesentwürfen?
Ein Hauptpunkt der Kritik ist, dass viele Entwürfe zwar formale Rahmenbedingungen schaffen wollen, aber häufig zu Lasten des Angeklagten gehen, indem sie beispielsweise dessen Rechtsmittelmöglichkeiten stark einschränken oder die problematische Verwertbarkeit von Geständnissen trotz gescheiterter Absprachen nicht befriedigend lösen.
- Quote paper
- Josephine Scharnberg (Author), 2009, Die Absprache im Strafverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143062