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Die Folgen der Kammerschleusenentscheidung für die baurechtliche Praxis

Studienarbeit im privaten Baurecht

Título: Die Folgen der Kammerschleusenentscheidung für die baurechtliche Praxis

Trabajo Universitario , 2006 , 32 Páginas , Calificación: 9

Autor:in: Jana Siegnoht (Autor)

Derecho - Derecho público / Derecho administrativo
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Die Arbeit setzt sich mit Problemen von Nachvergütungsansprüchen des privaten Bau-Unternehmers bei Vereinbarung
eines Pauschalpreises und Verwendung einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Lichte der VOB auseinander.

A. Einleitung/Sachverhalt
Die Kl. hatte für die Beklagte Sanierungsarbeiten an einer Kammerschleuse
zu einem Pauschalpreis zu erbringen. Der Vertrag kam aufgrund einer Ausschreibung
nach VOB/A zustande. Ihm lag u.a. die VOB/B zugrunde. Im
Streit war noch die Vergütung für die Bewehrung der linken Schleusenwand.
Insoweit wies das Leistungsverzeichnis auf, dass die Flächenbewehrung
nach der Zwangsbeanspruchung zu bemessen sei, mindestens aber eine
angegebene Stärke aufzuweisen habe. Die für die Bemessung der Zwangsbeanspruchung
erforderliche Statik hatte die Kl. als Vertragsleistung zu erbringen.
Im Übrigen hatte die Kl. Verankerungen in den Schleusenwänden anzubringen.
Für diese wurden Mehrkosten geltend gemacht. Die Kl. verlangte
u.a. für Mehrverbrauch an Stahl sowie für umständlichere und aufwendigere
Arbeiten für die Verankerungen zusätzliche Vergütung.
Das LG hat den Anspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt gehalten. Das
OLG hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision der Beklagten
führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung.
B. Rechtsfragen
Die Entscheidung behandelte Fragen zu öffentlichen Vergaben sowie das
Problem eines Nachvergütungsanspruchs gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B bei Vereinbarung
eines Pauschalpreises und Verwendung einer funktionalen Leistungsbeschreibung.

[...]

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung/Sachverhalt

B. Rechtsfragen

I. Ausschreibung nach VOB/A

1. Leistungsbeschreibung

a) Allgemeines und Auslegung

b) Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

c) funktionale Leistungsbeschreibung

(1) Globalpauschalvertrag

(2) Mischformen

(3) Anmerkung

d) Risikoverlagerung

(1) Grundsatz

(2) Grenze der Risikoverlagerung

2. Vereinbarkeit funktionaler Leistungsbeschreibung mit VOB/A

II. Folgen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der VOB/A

1. Grundsatz

2. Ausnahme

III. Ansprüche des AN bei Verstößen gegen die VOB/A

1. Vergütungsanspruch bei falschen Angaben durch den AG

2. Schadensersatzanspruch nach § 823 II BGB wegen Verstoßes gegen ein Schutzgesetz

a) VOB/A als Schutzgesetz

b) § 9 VOB/A – eine drittschützende Norm?

3. Schadensersatz aus c. i. c. § 311 II BGB

a) Voraussetzungen

b) Rechtsfolgen

c) Anmerkung

4. Schadensersatzanspruch nach § 823 II BGB i. V. m. § 26 GWB a. F. (= § 19 GWB n. F.)

IV. Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung

1. Vertragsklauseln

a) Schlüsselfertigklauseln

b) Bestätigungsklauseln

c) Widerspruchsklauseln

2. AGB-rechtliche Bewertung von Vollständigkeitsklauseln

3. Individualrechtliche Bewertung von Komplettheitsklauseln

C. Fazit

I. Leistungsbeschreibung

II. Risikoverlagerung

III. Vertrauen auf die VOB/A

IV. Vertragsgestaltung

V. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die baurechtlichen Folgen der sogenannten „Kammerschleusenentscheidung“ des BGH im Kontext des privaten Baurechts. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die Verwendung funktionaler Leistungsbeschreibungen auf die Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auswirkt und welche Möglichkeiten dem Auftragnehmer bei fehlerhaften Ausschreibungen zustehen.

  • Rechtliche Grundlagen der Ausschreibung nach VOB/A
  • Differenzierung zwischen Leistungsverzeichnissen und funktionalen Leistungsbeschreibungen
  • Risikoverlagerung bei funktionalen Leistungsbeschreibungen
  • Ansprüche des Auftragnehmers bei VOB/A-Verstößen (Schadensersatz, c.i.c.)
  • AGB-rechtliche Zulässigkeit von Komplettheits- und Vertragsklauseln

Auszug aus dem Buch

c) funktionale Leistungsbeschreibung

Die funktionale Leistungsbeschreibung ist in § 9 Nr. 10-12 VOB/A geregelt. Sie unterscheidet sich von der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis durch das Fehlen von Massenangaben. Die funktionale Leistungsbeschreibung zeichnet sich dadurch aus, dass der AG im Wesentlichen nur die durch den angestrebten Nutzungszweck vorgegebenen Anforderungen an das Bauwerk festlegt und die technische, wirtschaftliche, gestalterische und funktionsgerechte Durchführung des Bauvorhabens dem Bieter überlässt. Der AN hat immer auch planerische Leistungen zu erbringen. Die funktionale Leistungsbeschreibung ist daher nur sinnvoll, wenn Planungsunterlagen zu vervollständigen sind oder die Funktion total im Vordergrund steht.

Auszulegen sind funktionale Leistungsbeschreibungen nach dem als Funktion angegebenen Ziel. Allerdings sind bei der Auslegung die dem Bieter bekannten Umstände des Falls heranzuziehen. Der Bieter darf ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären. Insofern trifft ihn die Pflicht zur Rücksprache mit dem AG.

Die Arten der funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach dem Grad der Detaillierung unterschieden. Auf der einen Seite steht dabei der Globalpauschalvertrag; möglich sind aber auch Mischformen einer detaillierten Leistungsbeschreibung mit einem Globalelement.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung/Sachverhalt: Darstellung des Ausgangssachverhalts einer baurechtlichen Streitigkeit um die Vergütung bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung.

B. Rechtsfragen: Eingehende Analyse der vergaberechtlichen Anforderungen, der Folgen von Verstößen gegen die VOB/A sowie der daraus resultierenden Schadensersatzansprüche und vertragsgestaltenden Möglichkeiten.

C. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Risiken für Auftragnehmer bei funktionalen Leistungsbeschreibungen und der Notwendigkeit einer sorgfältigen Angebotsprüfung.

Schlüsselwörter

VOB/A, funktionale Leistungsbeschreibung, Globalpauschalvertrag, Risikoverlagerung, Baurecht, Schadensersatz, Vertragsklauseln, Komplettheitsklauseln, Vergütung, Kammerschleusenentscheidung, Bieter, Auftraggeber, Auslegung, Leistungsverzeichnis, BGB.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Konsequenzen der sogenannten „Kammerschleusenentscheidung“ des BGH für die baurechtliche Praxis, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz funktionaler Leistungsbeschreibungen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung verschiedener Ausschreibungsarten, die rechtliche Einordnung von Risikoverteilungsklauseln und die Geltendmachung von Schadensersatz bei fehlerhaften Ausschreibungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erarbeitung einer rechtlichen Orientierungshilfe für Auftragnehmer, wie mit Risiken aus unvollständigen funktionalen Leistungsbeschreibungen umzugehen ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die eine dogmatische Auswertung von BGH-Rechtsprechung, VOB/A-Bestimmungen und einschlägiger baurechtlicher Fachliteratur vornimmt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Ausschreibungsformen, die Folgen von VOB/A-Verstößen, die Herleitung von Schadensersatzansprüchen und die AGB-rechtliche Wirksamkeit von Vertragsklauseln.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie VOB/A, funktionale Leistungsbeschreibung, Risikoverlagerung, Komplettheitsklauseln und Schadensersatz geprägt.

Welche Bedeutung hat die „Kammerschleusenentscheidung“ für den Auftragnehmer?

Sie unterstreicht, dass der Auftragnehmer bei funktionalen Leistungsbeschreibungen das Risiko für unvollständige Planungsunterlagen in weiten Teilen übernimmt, sofern er nicht rechtzeitig Rücksprache hält.

Sind „Komplettheitsklauseln“ in Bauverträgen generell zulässig?

Die Arbeit stellt fest, dass deren Wirksamkeit stark von der Art der Vertragskonstruktion abhängt und sie bei unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers gegen AGB-Recht verstoßen können.

Warum ist die Rücksprache mit dem Auftraggeber für Bieter so wichtig?

Da der Bieter bei erkennbaren Lücken in der Leistungsbeschreibung zur Klärung verpflichtet ist, droht ihm andernfalls der Verlust von Vergütungsansprüchen für Mehrleistungen.

Wie bewertet die Arbeit das Vertrauen in die VOB/A?

Es wird festgestellt, dass die VOB/A primär Verwaltungsvorschriften für den öffentlichen Auftraggeber sind und keine unmittelbaren Ersatzansprüche begründen, sofern keine Schutzgesetzverletzung vorliegt.

Final del extracto de 32 páginas  - subir

Detalles

Título
Die Folgen der Kammerschleusenentscheidung für die baurechtliche Praxis
Subtítulo
Studienarbeit im privaten Baurecht
Universidad
Humboldt-University of Berlin
Calificación
9
Autor
Jana Siegnoht (Autor)
Año de publicación
2006
Páginas
32
No. de catálogo
V144156
ISBN (Ebook)
9783640535064
ISBN (Libro)
9783640535187
Idioma
Alemán
Etiqueta
VOB/B VOB/A Pauschalverträge pauschale Leistungsbeschreibung Globalpauschalvertrag Schadensersatz im Baurecht Bauvertrag Vergaberecht
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Jana Siegnoht (Autor), 2006, Die Folgen der Kammerschleusenentscheidung für die baurechtliche Praxis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144156
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Extracto de  32  Páginas
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