Ziel dieser Arbeit ist es, den steuerlichen Querverbund für BgA zu analysieren und die damit einhergehenden steuerlichen und rechtspolitischen Herausforderungen rechtskritisch zu beleuchten.
Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gem. Art. 28 Abs. 2 GG beinhaltet das Recht der juristischen Person des öffentlichen Rechts durch bestimmte Organisationsformen wirtschaftlich tätig zu werden, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben kann sich die juristische Person des öffentlichen Rechts (nachfolgend „jPöR“) neben der privatrechtlichen Betätigung durch sog. Betriebe gewerblicher Art (nachfolgend „BgA“) und der inländischen Kapitalgesellschaft bedienen. Durch die Teilnahme am marktwirtschaftlichen Prozess sind kommunale Unternehmen, gem. dem Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG, steuerlich den privatwirtschaftlichen Unternehmen gleichzustellen. Die Besteuerung von kommunalen Tätigkeiten ist abhängig von der Art der Aufgabe, die aus der öffentlichen Aufgabenerfüllung resultiert. Eine Unterscheidung zwischen der steuerpflichtigen und wirtschaftlichen Betätigung und der steuerfreien, hoheitlichen und vermögensverwaltenden (nicht wirtschaftlichen) Aufgabenerfüllung ist dabei erforderlich. Die Betriebe zur öffentlichen Daseinsvorsorge können u.a. Gas-, Wasser-, Strom- und Wärmeversorgung sowie öffentliche Verkehrsbetriebe gem. § 4 Abs. 3 KStG darstellen. Obwohl diese Betriebe öffentlichen Zwecken dienen, werden sie der fiskalischen Verwaltung zugeordnet und unterliegen der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Der Gesetzgeber gewährt diesen Betrieben durch einen Ausnahmetatbestand einen steuerlichen Vorteil, der auch nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens noch besteht. Dieser Vorteil wird auch als steuerliche Quersubventionierung („steuerlicher Querverbund“) bezeichnet und gilt für Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge betreiben. Im Rahmen des steuerlichen Querverbundes kann die ertragsteuermindernde Zusammenfassung defizitärer und gewinnerzielender Tätigkeiten der öffentlichen Hand erfolgen. Die Voraussetzungen der Zusammenfassung von BgA ergeben sich aus § 4 Abs. 6 i.V.m. Abs. 3 und § 8 Abs. 7 i.V.m. Abs. 9 KStG. Bei Vorliegen der Zusammenfassungsgrundsätze sind die Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttungen (nachfolgend: „vGA“) nicht zu ziehen (§ 8 Abs. 7 KStG). [...]
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Betriebe gewerblicher Art (BgA)
I. Begriffsdefinition
II. Tatbestandsvoraussetzungen
III. Abgrenzung der Tätigkeiten der jPöR
C. Steuerlicher Querverbund
I. Definition und Abgrenzung
1 Der kommunale Querverbund
2 Der steuerliche Querverbund
II. Rechtlicher Rahmen des steuerlichen Querverbunds
1 Gleichartigkeit
2 Technisch-wirtschaftliche Verflechtung
3 Verkehrs- und Versorgungsbetriebe
III. Weitere Zusammenfassungsmöglichkeiten
D. Ertragsteuerliche Herausforderungen
I. Ertragsteuerliche Behandlung von BgA
II. Kapitalertragsteuer
III. Gewerbesteuer
IV. Besonderheiten Eigengesellschaften
E. Kritik an den bestehenden Regelungen
F. Beihilferechtliche Aspekte des steuerlichen Querverbunds
I. Grundlagen Beihilferecht
II. Beihilfen und steuerlicher Querverbund
III. Altbeihilfe i.S.d. Art. 1 Buchst. b EG-VO 659/1999
IV. Rechtsfolgen bei der Beurteilung als Beihilfe
G. Fazit
Zielsetzung & Forschungsthemen
Die Arbeit analysiert den steuerlichen Querverbund für Betriebe gewerblicher Art (BgA) der öffentlichen Hand mit dem Ziel, die damit einhergehenden steuerlichen und rechtspolitischen Herausforderungen unter Berücksichtigung des Beihilferechts kritisch zu bewerten.
- Grundlagen und Definitionen zu Betrieben gewerblicher Art (BgA).
- Strukturen und Rahmenbedingungen des steuerlichen Querverbunds.
- Ertragsteuerliche Implikationen und Herausforderungen für Kommunen.
- Kritische Würdigung der Beihilferelevanz und unionsrechtlicher Aspekte.
Auszug aus dem Buch
I. Begriffsdefinition
Der § 4 Abs. 1 S. 1 KStG legt die Definition von BgA fest. Hierunter fallen demnach alle Einrichtungen, die eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft betreiben und die sich innerhalb der Gesamttätigung der juristischen Person wirtschaftlich hervorheben. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 sind die Merkmale, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bei der Ermittlung des Einkommens eines BgA nicht mehr erforderlich, wie in § 8 Abs. 1 Satz 2 KStG ausdrücklich klargestellt wird.
Zu den BgA gehören gem. § 4 Abs. 3 KStG Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen. Die Verpachtung eines BgA gilt gemäß § 4 Abs. 4 KStG auch als BgA, obwohl die reine Vermögensverwaltung durch seine jPöR nicht steuert wird. Allerdings gehören Betriebe, die überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe), nicht zu den BgA wie in § 4 Abs. 5 KStG festgelegt. Ein BgA stellt keine spezifische Organisationsform eines Unternehmens dar, sondern vielmehr eine steuerrechtliche Konstruktion. Daher kann ein BgA nicht im eigentlichen Sinne gegründet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und die steuerliche Einordnung kommunaler Unternehmen im Wettbewerb.
B. Betriebe gewerblicher Art (BgA): Dieses Kapitel definiert BgA, legt die Voraussetzungen fest und grenzt sie von hoheitlichen Tätigkeiten ab.
C. Steuerlicher Querverbund: Es wird die Definition des Querverbunds sowie dessen rechtlicher Rahmen, insbesondere hinsichtlich Gleichartigkeit und technischer Verflechtung, behandelt.
D. Ertragsteuerliche Herausforderungen: Dieses Kapitel diskutiert die ertragsteuerliche Behandlung von BgA, Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer sowie Besonderheiten bei Eigengesellschaften.
E. Kritik an den bestehenden Regelungen: Hier wird die ordnungspolitische Problematik der steuerlichen Zusammenfassung kommunaler Einheiten gegenüber privater Konkurrenz kritisiert.
F. Beihilferechtliche Aspekte des steuerlichen Querverbunds: Dieses Kapitel analysiert die beihilferechtliche Problematik der steuerlichen Begünstigung von dauerdefizitären Tätigkeiten im Unionsrecht.
G. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Zukunftssicherheit der Finanzierungsstrukturen unter Berücksichtigung vorliegender Verfahren.
Schlüsselwörter
BgA, Betriebe gewerblicher Art, kommunale Unternehmen, steuerlicher Querverbund, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Beihilferecht, dauerdefizitäre Tätigkeiten, Gewinnerzielungsabsicht, Verdeckte Gewinnausschüttung, Eigengesellschaften, Ertragsteuer, Daseinsvorsorge, Wettbewerbsverzerrung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von kommunalen Betrieben gewerblicher Art (BgA) und der Möglichkeit, diese in einem sogenannten steuerlichen Querverbund zu verknüpfen.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Publikation?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von BgA, die rechtlichen Voraussetzungen für den Querverbund sowie eine kritische Untersuchung der beihilferechtlichen Zulässigkeit dieser steuerlichen Gestaltung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, den Querverbund für BgA zu analysieren und die damit verbundenen steuerlichen und rechtspolitischen Herausforderungen vor dem Hintergrund des europäischen Beihilferechts zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Rechtsprechung, Gesetzen (insbesondere KStG, EStG) sowie der Literatur zum Gemeindewirtschaftsrecht und Steuerrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von BgA, die technischen Rahmenbedingungen des Querverbunds, eine Detailbetrachtung der Ertragsteuern und eine umfassende beihilferechtliche Einordnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Die wichtigsten Begriffe sind BgA, Querverbund, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Beihilferecht und Daseinsvorsorge.
Warum ist die Beihilferelevanz bei Querverbundbetrieben so strittig?
Da der Querverbund defizitäre kommunale Tätigkeiten mit profitablen Tätigkeiten steuerlich verknüpft, wird debattiert, ob dies einen nicht gerechtfertigten, selektiven staatlichen Vorteil darstellt, der den Wettbewerb verzerrt.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des EuGH?
Der EuGH wird herangezogen, um zu klären, ob nationale Regelungen zur Verrechnung von Verlusten innerhalb von kommunalen Konzernen gegen das europäische Beihilfeverbot verstoßen.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2023, Ertragsteuerliche Behandlung der Betriebe gewerblicher Art (BgA) unter besonderer Berücksichtigung des steuerlichen Querverbunds, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1449099