Als Reaktion auf die sogenannte „Online-Durchsuchung“, welche den
heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme beschreibt, schuf
das BVerfG am 27.02.2008 ein neues Grundrecht; das „Grundrecht auf
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme“. Damit hat das BVerfG nach 25 Jahren zum zweiten Mal ein
Grundrecht geschaffen. Das am 15.12.1983 geschaffene „Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung“ beschreibt den Schutz des Einzelnen
gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe
seiner persönlichen Daten. Beide Grundrechte basieren auf dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art.1 I GG und dienen
dem Datenschutz.
Dabei ist der Begriff der „Schaffung neuer Grundrechte“ missverständlich.
Als Instrument der Judikative kann das BVerfG grundsätzlich keine
Grundrechte schaffen, da dies dem Verfassungsgeber vorbehalten ist.
Beide Grundrechte werden im Grundgesetzt nicht ausdrücklich erwähnt.
Daher stellt sich die Frage, wie diese durch das Bundesverfassungsgericht
geschaffen werden können, in welchen Fällen das Bundesverfassungsgericht
einen Regelungsbedarf erkannt hat und wie die Grundrechte Geltung
erhalten ohne im Grundgesetz niedergeschrieben zu sein.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Entstehung „neuer Grundrechte“
A. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
1. Allgemeines
2. Schutzbereichslücken bestehender Grundrechte
3. Schutzbereich des neuen Grundrechts
4. Weiterentwicklungen
B. Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
1. Allgemeines
2. Schutzbereichslücken bestehender Grundrechte
3. Schutzbereich des neuen Grundrechts
C. Zusammenfassung
III. Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen
A. Allgemeines
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen
IV. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie das Bundesverfassungsgericht durch die Auslegung des Grundgesetzes faktisch „neue Grundrechte“ schafft, um auf technologischen Fortschritt und gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Legitimation und dem Prozess dieser Rechtsprechung, bei der bestehende Schutzlücken geschlossen und Grundrechte ohne explizite Erwähnung im Grundgesetz zur Geltung gebracht werden.
- Entwicklung und Herleitung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
- Die Entstehung des IT-Grundrechts als Reaktion auf die Online-Durchsuchung.
- Vergleich der Schutzbereichslücken klassischer Grundrechte im digitalen Zeitalter.
- Die faktische Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen im deutschen Rechtssystem.
Auszug aus dem Buch
3. Schutzbereich des neuen Grundrechts
Das BVerfG stellte fest, dass die „Nutzung der Informationstechnik für die Persönlichkeit und die Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt“ und auch neuartige Gefährdungen mit sich bringe. Um den Gefährdungen, „zu denen es im Zuge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und gewandelter Lebensverhältnisse kommen kann“ zu begegnen, bedürfe es einer lückenschließenden Gewährleistung. Die „Online-Durchsuchung“ verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG „in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Grundrecht komme zur Anwendung wenn ein Schutz durch Art. 10, Art 13 GG und das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ nicht gewährleistet sei.
Insbesondere schützt das „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme“ gegen Eingriffe in Systeme, die personenbezogene Daten in einem so hohen Umfang und Vielfalt enthalten, dass es Möglich wird sich ein Bild der Persönlichkeit des Betroffenen zu erhalten. Als konkretes Beispiel für solche Systeme nennt das BVerfG mobile oder fest installierte Computer, sowie Mobiltelefone und elektronische Terminkalender. Ist eine Nutzung der darauf enthaltenen Daten durch Dritte nicht Auszuschließen und die Vertraulichkeit dieser Daten nicht mehr Gewährleistet ist der Schutzbereich des Grundrechts eröffnet. Dabei sei es unwichtig ob der Zugriff auf die Daten leicht oder mit hohem Aufwand möglich ist.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der richterrechtlichen Schaffung neuer Grundrechte durch das Bundesverfassungsgericht ein und beleuchtet den Kontext der „Online-Durchsuchung“.
II. Entstehung „neuer Grundrechte“: Dieses Kapitel analysiert anhand der Beispiele „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ und „IT-Grundrecht“, wie das Gericht durch die Schließung von Schutzlücken auf technologische Gefahren reagiert.
III. Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen: Dieser Abschnitt erörtert die verfassungsrechtliche Bedeutung und die faktische Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für andere staatliche Organe.
IV. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Gericht keine Grundrechte im eigentlichen Sinne schafft, sondern den Schutzumfang bestehender Rechte an den technologischen Wandel anpasst.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Grundrechte, Informationelle Selbstbestimmung, IT-Grundrecht, Online-Durchsuchung, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Bindungswirkung, Verfassungsrecht, Datenverarbeitung, Schutzbereich, Rechtsprechung, Grundgesetz, informationstechnische Systeme, Judikative.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie das Bundesverfassungsgericht auf den technologischen Fortschritt reagiert, indem es durch Auslegung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts neue Schutzbereiche erschließt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, dem IT-Grundrecht sowie der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht neue Grundrechte schaffen kann, obwohl dies dem Gesetzgeber vorbehalten ist, und wie diese Rechte Geltung erhalten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die schwerpunktmäßig auf der Auswertung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und verfassungsrechtlicher Kommentarliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Genese der beiden genannten Grundrechte, die Defizite bestehender Grundrechte bei der Online-Durchsuchung und die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bindungswirkung erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Informationelle Selbstbestimmung, IT-Grundrecht, Datenschutz, Bundesverfassungsgericht und die Auslegung des Grundgesetzes.
Warum wird der Begriff „Schaffung neuer Grundrechte“ als missverständlich bezeichnet?
Da die Judikative formal keine neuen Grundrechte erzeugen kann – dies ist das Vorrecht des Verfassungsgebers – handelt es sich rechtlich gesehen um eine Konkretisierung bestehender Rechte.
Welche Rolle spielt die „Online-Durchsuchung“ für die Entwicklung dieser Rechte?
Die Online-Durchsuchung war der Anlass für das Gericht, das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ zu definieren, da klassische Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis hier nicht griffen.
Wie unterscheidet sich die Bindungswirkung in Deutschland vom Fallrecht?
Im deutschen kodifizierten Recht gibt es keine formale Bindung an Präzedenzfälle, jedoch entfalten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Stellung eine faktische Gesetzeskraft.
- Citation du texte
- Dennis Rödder (Auteur), 2010, Die Schaffung "neuer Grundrechte" durch das Bundesverfassungsgericht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144964