Grundprinzipien des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO)


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2009

20 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

Kapitel 1 - Entstehung der WTO

Kapitel 2 - Struktur der WTO
I. Aufgaben und Ziele
II. Mitgliedschaft und Beitritt

Kapitel 3 - Die Hauptorgane der WTO
I. Ministerkonferenz
II. Allgemeiner Rat
III. Sekretariat und Generaldirektor

Kapitel 4 - Das Streitbeilegungsverfahren der WTO
I. Dispute Settlement Understanding (DSU)
II. Dispute Settlement Body (DSB)
III. Ablauf des Streitverfahrens
IV. Revisionsverfahren vor dem Appellate Body
V. Umsetzung der Entscheidungen
VI. Automatismus des Verfahrens

Kapitel 5 - Prinzipien des WTO-Rechts
I. Meistbegünstigungsprinzip
II. Inländergleichbehandlung
III. Verbot mengenmäßiger Beschränkungen

Kapitel 6 - GATS, TRIPS
I. Handel mit Dienstleistungen (GATS)
II. Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS)

Kapitel 7 - Handelspolitische Schutzinstrumente
I. Einführung
II. Dumping
III. Subventionen
IV. Allgemeine Schutzmaßnahmen

Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Im Zuge der Globalisierung hat sich das Exportgeschäft erheblich verändert. Waren- und Dienstleistungsströme sind in der heutigen Zeit in der Regel glo- bal, so dass die Exportwirtschaft fortlaufend mit der Herausforderung konf- rontiert ist, in vollkommen unterschiedlichen rechtlichen Umfeldern tätig wer- den zu müssen. Bekannt ist auch bereits lange, dass unterschiedliche Vor- schriften über den Marktzugang und die Behandlung ausländischer Waren auf heimischen Märkten hierbei ernst zu nehmende Probleme verursachen können. Die Problematik ist aber insbesondere in den letzten Jahrzehnten immer drängender geworden. Die am 15. April 1994 gegründete Welthan- delsorganisation (WTO - Word Trade Organization) verkörpert vor diesem Hintergrund wie keine andere internationale Organisation den Versuch, inter- nationale Regeln für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr zu schaffen und durchzusetzen, die den globalen Handel mit seinen Risiken in berechen- bare Bahnen lenken sollen. Heute wird ca. 97 % des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsstaaten der WTO abge- wickelt. Die Kenntnis des WTO-Rechts ist deshalb gerade im Exportgeschäft von höchster Bedeutung.1 Aufgrund der Tatsache, dass nahezu alle wichti- gen Handelsnationen der Welt Mitglieder in der WTO sind (derzeit hat die WTO 153 Mitgliedsstaaten2 ) hat die WTO (und damit das WTO-Recht) heute eine überragende Bedeutung für den internationalen Handelsverkehr und deshalb auch für den Export.3

Die vorliegende Arbeit versucht einen Überblick über die Grundprinzipien und -regelungen des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO) und des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), des Allgemeinen Über- einkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), des Überein- kommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigen- tums (TRIPS), sowie einiger besonders relevanter handelspolitischer Schutz- instrumente zu geben.

Kapitel 1 - Entstehung der WTO

I. Entstehung der WTO

Gegründet wurde die WTO mit dem Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (ÜWTO), das am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Her- vorgegangen ist die WTO aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkom- men (GATT - General Agreement on Tariffs and Trade) aus dem Jahre 1947.4 Das GATT wurde 1947 nach dem Scheitern der Gründung einer inter- nationalen Handelsorganisation (International Trade Organization = ITO) vereinbart.5 Das GATT findet seinen Ursprung in dem Bemühen, die Welt- wirtschaft nach Ende des Zweiten Weltkrieges zu ordnen. Ein umfassendes Weltwirtschaftssystem sollte helfen, eine erneute Weltwirtschaftskrise und das Zusammenbrechen des Welthandels aufgrund einseitig schützender Maßnahmen einer Vielzahl von Staaten zu verhindern, da die weltweite Dep- ression der 30er Jahre als Mitauslöser des Zweiten Weltkriegs angesehen wurde.6 Die Durchsetzung der genannten Ziele war besonders schwierig, da es keine Institution gab, welche die Normen des GATT tatsächlich überwach- te bzw. diesen zur Beachtung durch die einzelnen Unterzeichnerstaaten ver- half. Das hatte zur Folge, dass die Vertragsparteien auftretende Streitigkeiten untereinander beizulegen hatten.7 Die Organisationsstruktur des Vorläufers des heutigen GATT war zudem kaum entwickelt, seine Organe waren ledig- lich die Vollversammlung der Mitgliedsstaaten, der Rat der Vertreter und das Sekretariat, welchem der Generaldirektor vorstand, sowie verschiedene Aus- schüsse.8 Mit der sog. Uruguay-Runde, deren Verhandlungen sich über acht Jahre erstreckten (1986 bis 1994), wurde das GATT von Grund auf neu ge- staltet (GATT 1994) und in die WTO überführt.9 Im Vergleich zum GATT 1947 unterscheidet sich das GATT 1994 in erster Linie in rechtlicher Hinsicht. Bestandteil des WTO-Rahmens ist allein das GATT 1994. Inhaltlich bestehen kaum Unterschiede und auch die Entscheidungen des GATT 1947 wurden vom GATT 1994 anerkannt.10 Die WTO bildet den organisatorischen Rahmen für die Anwendung des Welthandelsrechts durch die Vertragsstaaten. Ihren Sitz hat die WTO in Genf. Nach Art. VIII Abs. 1 WTO-Satzung ist die WTO eine internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit, mit der Fä- higkeit gem. Art. V Abs. 1 WTO-Satzung mit anderen internationalen Organi- sationen Abkommen über die Zusammenarbeit schließen zu können.11 Die WTO bietet den institutionellen Rahmen für die Anwendung der in den vier Anhängen des WTO-Abkommens aufgeführten Vereinbarungen. Der erste Anhang besteht aus drei Teilen. Anhang 1 A umfasst die vielseitigen Über- einkünfte für den Warenhandel, darunter das GATT 1994. Anhang 1 B enthält das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und Anhang 1 C beinhaltet das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). In Anhang 2 sind die Regeln und das Verfahren über die Beilegung von Streitigkeiten (DSU) und in An- hang 3 die Regelungen zur Überprüfung der Handelspolitik enthalten. Das DSU enthält die wesentlichen Verfahrensnormen für die Streitbeilegung so- wie Regelungen über die Streitbeilegungsorgane wie etwa den Appellate Bo- dy oder den Dispute Settlement Body (DSB).12

Kapitel 2 - Struktur der WTO

I. Aufgaben und Ziele der WTO

Die WTO nimmt Verwaltungs- und Überwachungsfunktionen wahr, überprüft die Handelspolitik der Mitglieder und fungiert als Rahmen für Verhandlungen, in denen die Regierungen versuchen, Übereinstimmung in bestimmten Fra- gen zu erreichen, etwa über Themen wie Handel und Umweltschutz oder neue Liberalisierungsschritte.13 Darüber hinaus dient die Organisation den einzelnen Mitgliedsstaaten als Verhandlungsforum für ihre Handelsbezie- hungen und hat die Aufgabe, Streitigkeiten unter ihnen beizulegen (Art. III (2) und (3) WTO-Übereinkommen). Schließlich fällt es in ihren Aufgabenbereich, mit dem IMF und der Weltbank zu kooperieren, damit die weltweite Wirtschaftspolitik gefördert wird, Art. III (5) WTO-Ü.14

Die Ziele, die sich die WTO gesetzt hat, gehen über die reine Verwaltung der jeweiligen Abkommen weit hinaus. In der Präambel des WTO-Ü wird zu- nächst die gemeinsame Grundlage der vertragschließenden Parteien betont, wonach die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Mitgliedsstaaten der WTO auf eine Erhöhung des Lebensstandards, auf die Sicherung der Vollbe- schäftigung und eines hohen und ständig steigenden Umfangs des Realein- kommens und der wirksamen Nachfrage sowie die Ausweitung der Produkti- on und des Handels mit Waren und Dienstleistungen gerichtet sind. Das soll- te gleichzeitig verbunden sein mit einer möglichst optimalen Nutzung der Weltressourcen und mit einer nachhaltigen Entwicklung und einem verbes- serten Schutz der Umwelt. Weiterhin streben die WTO-Mitglieder die Förde- rung der wirtschaftlichen Entwicklung der Entwicklungsländer und insbeson- dere der am wenigsten entwickelten unter ihnen an. Während die erstge- nannten Ziele dem ursprünglichen GATT 1947 entstammen (abgesehen von der Einbeziehung der Dienstleistungen), sind die Bekenntnisse zur Förde- rung der wirtschaftlich Schwachen und zum Umweltschutz neu im Zusam- menhang der Errichtung der WTO aufgenommen worden.15

II. Mitgliedschaft und Beitritt

Die Mitgliedschaft in der WTO steht gem. Art. XII WTO-Ü grundsätzlich je- dem Staat offen, der in der Wahrnehmung seiner Außenhandelsbeziehungen und in den multilateralen Handelsübereinkommen geregelten Angelegenhei- ten volle Handlungsfreiheit besitzt.16 Mitglieder der WTO sind zum einen die ursprünglichen Mitglieder des GATT 1947, zum anderen die nach Inkrafttre- ten des WTO-Ü beigetretenen Mitglieder. Die EG ist eigenständig neben ih- ren 27 Mitgliedsstaaten Mitglied der WTO geworden.17 Der Beitritt zur WTO ist jedoch nur zu den Bedingungen möglich, die in Verhandlungen zwischen der WTO und dem Beitrittskandidaten im Vorfeld ausgehandelt wurden.

Desweiteren ist der Eintritt nur umfassend, d.h. nur zu dem WTOÜbereinkommen einschließlich der in dessen Anhängen enthaltenen multilateralen Handelsübereinkommen (Anhang 1 - 3) möglich.18

Kapitel 3 - Die Hauptorgane der WTO

I. Ministerkonferenz

In Art. IV des WTO-Abkommens ist der Aufbau der WTO festgelegt. Danach verfügt diese als oberstes Organ über die Ministerkonferenz, welche grund- sätzlich alle Aufgabe der WTO übernimmt und als Repräsentativorgan fun- giert. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen und besteht aus Vertre- tern der Mitgliedsstaaten, Art. IV (1) WTO-Übereinkommen. Zu ihren wich- tigsten Aufgaben zählt es, ständige Ausschüsse einzurichten: einen Aus- schuss für Handel und Entwicklung, einen Ausschuss für Zahlungsbilanzbe- schränkungen und einen Ausschuss für Budget, Finanzen und Verwaltung, einen Ausschuss für Handel und Umwelt und einen Ausschuss für regionale Handelsabkommen.

II. Allgemeiner Rat

Die Ministerkonferenz wird in der Zeit außerhalb ihrer Zusammenkünfte von dem sog. Allgemeinen Rat vertreten, welcher als Exekutivorgan deren Auf- gaben wahrnimmt, Art. IV (2) WTO-Übereinkommen. Auch dieser Rat setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Der Allgemeine Rat steht drei Organen vor: dem Rat für Warenhandel („GATT-Rat“), dem Rat für Dienstleistungshandel („GATS-Rat“) und dem Rat für handelsbezogene Im- materialgüterrechte („TRIPS“, Agreementt on Trade-Related Aspects of Intel- lectual Property = Rat für den Schutz des geistigen Eigentums). Diese Räte verfügen jeweils wieder über eine Reihe von Unterorganen in Form von Aus- schüssen, Arbeitsgruppen und Verhandlungsgruppen.

[...]


1 Terhechte in Paschke/Graf/Olbrisch, S. 1012.

2 http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/org6_e.htm

3 Terhechte in Paschke/Graf/Olbrisch, S. 1011,1012.

4 Wagner, Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, S. 76.

5 Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 5.

6 Bolhöfer, Trade Facilitation - WTO-Recht und dessen Reform zur Erleichterung des inter- nationalen Warenhandels, S. 39,40.

7 Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 7.

8 Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 8.

9 Sandrock, Allgemeine Rechtsgrundsätze im Verfahrensrecht der WTO, 2003, S. 42.

10 Riedel, Rechtsbeziehungen zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der WTO, 2007, S. 135.

11 Krajewski, Verfassungsperspektiven und Legitimation des Rechts der WTO, 2001, S. 27.

12 Frenz, Handbuch Europarecht, Band 2: Europäisches Kartellrecht, 2006, S. 88.

13 Herrmann/Weiß/Ohler, Welthandelsrecht, 2007, S. 84.

14 Sandrock, Allgemeine Rechtsgrunsätze im Verfahrensrecht der WTO, 2003, S.43, 44.

15 Vgl. Herrmann/Weiß/Ohler, 2007, S. 85, 86; Terhechte in Paschke/Graf/Olbrisch, Jahr, S. 1014.

16 Bolhöfer, Trade Facilitation - WTO-Recht und dessen Reform zur Erleichterung des inter- nationalen Warenhandels, S. 42.

17 Herrmann/Weiß/Ohler, Welthandelsrecht, S. 87.

18 Bolhöfer, Trade Facilitation - WTO-Recht und dessen Reform zur Erleichterung des inter nationalen Warenhandels, S. 42,43.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Grundprinzipien des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO)
Université
University of Applied Sciences Bielefeld
Cours
Produktion und Handel
Note
2,3
Auteur
Année
2009
Pages
20
N° de catalogue
V145314
ISBN (ebook)
9783640563456
ISBN (Livre)
9783640563746
Taille d'un fichier
496 KB
Langue
allemand
Mots clés
WTO, World Trade Organization, Welthandelsorganisation, Streitbeilegungsverfahren, Ministerkonferenz, Allgemeiner Rat, DSU, DSB, Appellate Body, Dispute Settlement Body, Dispute Settlemnet Understanding, Hauptorgane WTO, Mitglieder WTO
Citation du texte
Andreas Kelm (Auteur), 2009, Grundprinzipien des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145314

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Grundprinzipien des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO)



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur