Auf supranationaler Ebene stellt Art. 7 OECD-MA die zentrale Vorschrift für den Umgang mit Unternehmensgewinnen dar. Das dort kodifizierte Fremdver-gleichsprinzip regelt die grenzüberschreitende interne Leistungsabrechnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte, indem beide Unternehmensteile wie fremde Dritte behandelt werden. Es besteht allgemein Einigkeit darüber, dass das Fremdvergleichsprinzip dabei den einzig brauchbaren Maßstab darstellt. Wie weit diese Fiktion auszulegen ist, oder anders, in welchem Umfang Stammhaus und Betriebsstätte Leistungen verrechnen dürfen, wird allerdings von den Anwenderstaaten uneinheitlich interpretiert, woraus Doppel- bzw. Minderbesteuerungen resultieren. Aus diesem Grund hat die OECD am 17. Juli 2008 die finale Version ihres „Betriebsstättenberichtes“ veröffentlicht, der am selben Tag Eingang in die Musterkommentierung fand. Der dort vertretene Ansatz soll zu einer einheitlichen Anwendung der Staaten führen. In der vorliegenden Arbeit wird zunächst Art. 7 OECD-MA und das „Prinzip der funktional selbstständigen Einheit“ in Grundzügen dargestellt. Darauf auf-bauend werden in Kapitel 3.1 die die Reichweite des Fremdvergleichsprinzips betreffenden Argumentationen herausgearbeitet, wobei auf die Diskussion der Zuordnung eines „Dotationskapitals“ nur begrenzt eingegangen wird. Ziel die-ser Arbeit ist es, die unterschiedlichen Argumente auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen und den Lösungsansatz der OECD kritisch zu beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte auf supranationaler Ebene
2.1 Besteuerungsrecht für Unternehmensgewinne
2.2 Gewinnabgrenzung nach dem Fremdvergleichsprinzip
2.3 Prinzip der funktional selbständigen Einheit
3 Reichweite des Fremdvergleichsprinzips
3.1 Theorienstreit über die Reichweite des Fremdvergleichsprinzips
3.2 Herausforderungen der Selbstständigkeitsfiktion
3.3 Lösungsansatz der OECD
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Reichweite des Fremdvergleichsprinzips bei der Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht. Dabei steht die kritische Analyse der Selbstständigkeitsfiktion sowie des von der OECD propagierten „Prinzips der funktional selbstständigen Einheit“ im Vordergrund, um die Stichhaltigkeit verschiedener Argumentationsansätze zu prüfen.
- Grundlagen der Gewinnabgrenzung auf supranationaler Ebene
- Fremdvergleichsprinzip und Selbstständigkeitsfiktion
- Theorienstreit zwischen eingeschränkter und uneingeschränkter Selbstständigkeitsfiktion
- Funktionsanalyse und OECD-Lösungsansatz
Auszug aus dem Buch
3.1 Theorienstreit über die Reichweite des Fremdvergleichsprinzips
In der Fachliteratur haben sich hinsichtlich dessen, wie weit das in Art. 7 Abs. 2 OECD-MA kodifizierte Fremdvergleichsprinzip und die damit verbundene Selbstständigkeitsfiktion gehen darf, zwei Theorien herauskristallisiert. Die Theorie der eingeschränkten Selbstständigkeitsfiktion wendet den Fremdvergleich nur auf bestimmte Innentransaktionen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte an. So werden innerbetriebliche Warenlieferungen einem Fremdvergleich unterzogen, hingegen innerbetriebliche Zinsen, Lizenzgebühren, Mieten und Dienstleistungsentgelte nur in Höhe einer Aufwandsverrechnung zugelassen. Innerhalb der Theorie existieren verschiedene Abweichungen darüber, welche speziellen Entgelte wie abgerechnet werden, für den Grundaussagegehalt der Theorie sind diese jedoch unerheblich. Nach der Theorie der uneingeschränkten Selbstständigkeitsfiktion werden alle Transaktionen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte bzw. zwischen verschiedenen Betriebsstätten desselben Unternehmens einem Fremdvergleich unterzogen und zu Fremdvergleichspreisen einschließlich einer Gewinnkomponente verrechnet.
Die Vertreter der eingeschränkten Selbstständigkeitsfiktion stützen ihre Auffassung dabei durch die folgenden Argumente. Das Stammhaus und die Betriebsstätte würden jeweils einen rechtlich unselbstständigen Teil der Gesamtunternehmung darstellen. Derselben Ansicht sei auch das deutsche Steuerrecht, weshalb bspw. die Überführung von Wirtschaftsgütern vom Stammhaus auf die ausländische Betriebsstätte keine Gewinnrealisierung auslöse. Es fehle an einer Gewinnermittlungsvorschrift, die das gemäß Art. 7 Abs. 2 OECD-MA eingeräumte Besteuerungsrecht, Gewinnrealisierung bei grenzüberschreitenden unternehmensinternen Transaktionen, ausfülle. Auch im Musterabkommen würden Stammhaus und Betriebsstätte nicht als „Personen“ behandelt. Insoweit würden sie sich grundsätzlich von Tochtergesellschaften unterscheiden, die Inhaber einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit seien und insofern die Möglichkeit interner schuldrechtlicher Beziehungen bestehe. Einzig die Abhängigkeit bilde eine Gemeinsamkeit zwischen Tochtergesellschaft und Betriebsstätte. Ein Vergleich mit Art. 9 Abs. 1 OECD-MA sei daher nur beschränkt möglich.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die zentrale Bedeutung von Art. 7 OECD-MA für die Gewinnabgrenzung ein und legt die Zielsetzung der Arbeit dar, die Argumente zur Reichweite des Fremdvergleichsprinzips zu untersuchen.
2 Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte auf supranationaler Ebene: Dieses Kapitel erläutert die steuerrechtlichen Grundlagen der Betriebsstätte, das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit und die Notwendigkeit sowie Methoden der Gewinnabgrenzung.
3 Reichweite des Fremdvergleichsprinzips: Das Hauptkapitel analysiert den theoretischen Diskurs um die Selbstständigkeitsfiktion, identifiziert die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung und bewertet den aktuellen OECD-Ansatz der funktionalen Einheit.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der OECD-Ansatz zwar eine einheitliche Basis schafft, jedoch die praktische Anwendbarkeit durch hohen administrativen Aufwand belastet.
Schlüsselwörter
Fremdvergleichsprinzip, Betriebsstätte, Stammhaus, OECD-Musterabkommen, Selbstständigkeitsfiktion, Gewinnabgrenzung, Funktionsanalyse, Doppelbesteuerung, Unternehmensgewinne, Verrechnungspreise, Prinzip der funktional selbstständigen Einheit, Gewinnverschiebung, Steuerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Gewinnabgrenzung zwischen einem Stammhaus und seiner ausländischen Betriebsstätte unter Anwendung des Fremdvergleichsprinzips im Rahmen des OECD-Musterabkommens.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind der Theorienstreit zwischen eingeschränkter und uneingeschränkter Selbstständigkeitsfiktion, die Funktionsanalyse sowie die Umsetzung des funktionalen Einheitsprinzips durch die OECD.
Welches Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die unterschiedlichen Argumentationslinien zur Reichweite des Fremdvergleichsprinzips kritisch zu prüfen und den Lösungsansatz der OECD hinsichtlich seiner Praktikabilität und Stichhaltigkeit zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung auf Basis der Analyse von Fachliteratur, OECD-Berichten sowie der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen und nationalen Steuervorschriften.
Was steht im inhaltlichen Hauptteil im Fokus?
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen der Gewinnabgrenzung skizziert, gefolgt von einer detaillierten Auseinandersetzung mit der Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion und den daraus resultierenden praktischen Problemen.
Durch welche Schlüsselbegriffe ist die Arbeit charakterisiert?
Wichtige Begriffe sind Fremdvergleichsprinzip, Selbstständigkeitsfiktion, Funktionsanalyse, OECD-MA und Gewinnabgrenzung.
Warum lehnen Vertreter der eingeschränkten Fiktion das Verrechnen von Zinsen zwischen Betriebsstätte und Stammhaus ab?
Sie argumentieren, dass zwischen Stammhaus und Betriebsstätte keine schuldrechtliche Vertragsfähigkeit besteht und interne Zinsverrechnungen lediglich zu künstlichen Gewinnverschiebungen ohne Außenrealisierung führen.
Was genau versteht die OECD unter dem „Prinzip der funktional selbstständigen Einheit“?
Dieses Prinzip sieht vor, den Leistungsbeitrag der Betriebsstätte zu ermitteln, indem Funktionen, Risiken und die eingesetzten Wirtschaftsgüter der Betriebsstätte konkret zugeordnet und nach dem Fremdvergleichsgrundsatz bewertet werden.
Inwiefern beeinflusst der hohe administrative Aufwand die Akzeptanz der OECD-Richtlinien?
Die Notwendigkeit einer laufenden Funktionsanalyse und die Dokumentation von Risikotransfers belasten Unternehmen mit einem erheblichen Arbeitsaufwand, was laut Autor einer vereinfachten Anwendbarkeit widerspricht.
- Citar trabajo
- Moritz Hardes (Autor), 2010, Reichweite des Fremdvergleichsprinzip bei Betriebsstätten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145380