Noch vor 20 Jahren war der Kampfeinsatz der Bundeswehr im Ausland für die meisten deutschen Politiker undenkbar. Heute liefern sich deutsche Soldaten Feuergefechte in Afghanistan, jagen Piraten am Horn von Afrika und Waffenschmuggler vor der libanesischen Küste.
Der erste bewaffnete Einsatz der Bundeswehr in Somalia 1993 und die Bombardierung des Kosovo 1999 waren wichtige Schritte zur aktuellen Situation. Diese Arbeit analysiert anhand von Fallbeispielen die Entwicklung der parteipolitische Auseinandersetzung, die die Entscheidungen für die Auslandseinsätze begleitet hat. Dabei beleuchtet sie Gemeinsamkeiten und Konfliktlinien sowohl zwischen als auch innerhalb der Parteien.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der politischen Debatte
2.1 Die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Überblick
2.2 Deutsche Außenpolitik zwischen „Normalisierung“ und „Zivilmacht“
2.3 Militärische Gewalt zwischen Völkerrecht und Menschenrecht
3. Entwicklung der parteipolitischen Diskussion über Auslandseinsätze..
3.1 Diskussion über einen Einsatz in Somalia
3.1.1 SPD debattiert politische Zustimmung
3.1.2 Bündnis 90/Die Grünen lehnen ab
3.1.3 CDU/CSU stimmt geschlossen zu
3.1.4 Unterstützung bei der FDP
3.1.5 PDS lehnt grundsätzlich ab
3.2 Diskussion über einen Einsatz im Kosovokrieg
3.2.1 Kritiker bei der SPD in der Minderheit
3.2.2 Bündnis 90/Die Grünen sind gespalten
3.2.3 CDU/CSU stimmt geschlossen zu
3.2.4 Nahezu geschlossene Zustimmung bei der FDP
3.2.5 PDS lehnt grundsätzlich ab
3.3 Diskussion über einen Einsatz im Irak
3.3.1 SPD lehnt nahezu geschlossen ab
3.3.2 Bündnis 90/Die Grünen lehnen geschlossen ab
3.3.3 Uneinigkeit bei der CDU/CSU
3.3.4 Ablehnung bei der FDP
3.3.5 PDS lehnt grundsätzlich ab
3.4 Neuste Entwicklungen
4. Fazit
5. Literatur
6. Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden deutsche Soldaten mehr als 45 Jahre lang ausschließlich für kurzfristige nicht militärische Einsätze wie zur Katastrophenhilfe ins Ausland entsandt. Noch am 15. Januar 1993 sagte der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe vor dem deutschen Bundestag: „Niemand will die Bundeswehr an jeden Krisenort der Erde schicken.“1 Heute sind etwa 7.500 deutsche Soldaten in zehn Missionen auf drei Kontinenten im bewaffneten Auslandseinsatz.2 Der Weg Deutschlands zum zweitgrößten Truppensteller bei UN-Operationen führte von der medizinischen Versorgung der UN-Soldaten in Kambodscha 1992 über die Bombardierung Jugoslawiens 1999 bis zur Überwachung der libanesischen Küste seit 2006.3 Nachdem sich die Bundeswehr bereits an Kampfeinsätzen beteiligt hatte, fiel mit der Entsendung deutscher Streitkräfte in den Nahen Osten an die Grenze Israels das letzte Tabu deutscher Auslandseinsätze.
Diese Entwicklung wurde begleitet von einer parteipolitische Diskussion, die im Mittelpunkt der vorliegenden Magisterarbeit stehen soll. Wobei die leitende Fragestellung lautet: Welche Argumentationslinien haben die politische Debatte in den Jahren zwischen 1993 und 2003 bestimmt und wie haben sie sich im Laufe der Zeit verändert? Hierzu werden ausschließlich die Positionen der sechs im Bundestag vertretenen Parteien, der Hauptakteure des politischen Prozesses, untersucht. Die Haltung anderer gesellschaftlicher Akteure, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Soldatenverbände, werden nicht berücksichtigt. Im Zuge des Diskurses kämpfen Politiker argumentativ um die Legitimität ihrer Entscheidungen und Positionen für oder gegen Auslandseinsätze. Ziel der Arbeit ist es, sowohl Konfliktlinien und Gemeinsamkeiten in der Argumentation zwischen den Parteien herauszuarbeiten als auch unterschiedliche Standpunkte innerhalb der Parteien deutlich zu machen. Zudem soll analysiert werden, welche Konstanten und Veränderungen die Argumentation kennzeichnen. Die Position einzelner Politiker findet hierbei besondere Berücksichtigung, wenn es sich um Personen aus der Parteiführung handelt, sie für eine Gruppe innerhalb der Partei sprechen oder allein eine abweichende Meinung vertreten.
Die juristische Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit von Auslandseinsätzen und deren Übereinstimmung mit dem Völkerrecht wird nur insoweit eine Rolle spielen, wie sie von den Parteien in ihrer Argumentation aufgegriffen wird. Die mit der diskursiven Auseinandersetzung über Auslandseinsätze einhergehende Debatte über eine Reform der Bundeswehr und die Beibehaltung der Wehrpflicht wird in die Untersuchung nicht einbezogen. Andernfalls würde der Rahmen der Arbeit gesprengt werden. Zur Darstellung wichtiger Grundlagen der politischen Diskussion werden der Analyse drei Kapitel vorangestellt. Das erste Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten Auslandseinsätze der Bundeswehr der letzten 15 Jahre. Dieser Überblick wird im Anhang ergänzt durch eine entsprechende Chronologie, die alle Einsätze seit 1990 aufführt, sowie eine aktuelle Karte. Im zweiten Kapitel wird die Auseinandersetzung über die Entsendung deutscher Soldaten ins Ausland in den Kontext der wissenschaftlichen Debatte um die Ausrichtung deutscher Außenpolitik zwischen dem Konzept der „Normalisierung“ und dem der „Zivilmacht“ eingeordnet. Begriffe und Konzeptionen, derer sich die Politik bedient, sollen hier beleuchtet werden. Die völkerrechtlichen Grundlagen für eine Militärintervention werden im dritten Kapitel geklärt. Da dies insbesondere für die Diskussion um den Angriff auf Serbien durch deutsche Bomber wesentlich ist, werden an diesem Beispiel unterschiedliche juristische Positionen aufgezeigt.
Um die Entwicklung der Diskussion über die Auslandseinsätze zwischen 1993 und 2003 zu analysieren, wurden drei Fallbeispiele ausgewählt. Mit der Entsendung eines Heereskontingentes von 1.700 Mann 1993 nach Somalia leistete die Bundeswehr erstmalig nicht nur medizinische oder Katastrophenhilfe. Stattdessen sollte sie mit leichten Waffen ausgerüstet den Nachschub für andere UN-Truppen sichern und damit eine friedenserhaltende Mission unterstützen.4 Daher war dieser Einsatz stark umstritten. Als zweites Fallbeispiel wurde die Debatte um den Einsatz deutscher Bomber im Kosovo-Krieg 1999 gewählt, da es sich hierbei um den ersten Kampfeinsatz der Bundeswehr handelt, der zudem ohne UN-Mandat durchgeführt wurde. Die anschließende Stationierung deutscher Truppen im Kosovo wird keine Rolle mehr spielen. Obwohl die einzig verbliebene Weltmacht USA den Krieg gegen den Irak 2003 anführte und sich andere deutsche Verbündete ebenfalls daran beteiligten, wurde der Einsatz der Bundeswehr im Irak parteiübergreifend abgelehnt. An diesem Beispiel soll untersucht werden, wie die Parteien ihre ablehnende Haltung begründen und die bisherige Argumentation für Auslandseinsätze entkräften. Anschließend werden die neuesten Entwicklungen in der Diskussion kurz zusammengefasst. Zwar steht die Darstellung der Debatte über den jeweiligen Einsatz im Mittelpunkt der Arbeit, der diskursive Kontext wird jedoch stets mitberücksichtigt. Im ersten Fall ist dies die generelle Auseinsandersetzung über die politische Wünschbarkeit und die Verfassungsmäßigkeit von Auslandseinsätzen. In Beispiel zwei und drei spielen die Fragen eine wesentliche Rolle, ob ein Krieg notwendig und ob er völkerrechtlich legitimiert ist.
Die Analyse der Fallbeispiele ist untergliedert nach den im Bundestag vertretenen Parteien. Wobei CDU und CSU unter jeweils einem Punkt zusammengefasst wurden, da sie eine gemeinsame Fraktion bilden. Gegliedert wurde die Untersuchung der Standpunkte der Parteien jeweils nach Regierungskoalitionen, wobei stets mit dem größeren Koalitionspartner begonnen wurde. Da SPD und Grüne in zwei der drei analysierten Fälle die Regierung gestellt haben, wurden sie an den Anfang gestellt. Der SPD wird darüber hinaus der meiste Platz eingeräumt, weil im ersten Kapitel stets generelle Erläuterungen gegeben werden, auf die später Bezug genommen werden kann. Wie viel Raum der Haltung der einzelnen Parteien ansonsten eingeräumt wird, ist davon abhängig, wie stark die Debatte innerparteilich geführt wurde und in welchem Maße sich die Positionen im Untersuchungszeitraum verändert haben.
Empirische Grundlage der Arbeit sind Äußerungen einzelner Politiker in Bundestagsdebatten, öffentlichen Reden und Interviews sowie Beschlüsse und Beschlussvorlagen von Fraktionen und Parteigremien. Hiefür wurden systematisch die stenografischen Berichte der betreffenden Bundestagsdebatten ausgewertet. Die hier dokumentierten Reden beinhalten jedoch den Nachteil, dass sie in der Regel nur die Position widerspiegeln, auf die sich die Mehrheit der Fraktion einigen konnte. Abweichende Haltungen werden nur selten zum Beispiel aus persönlichen Erklärungen der Abgeordneten deutlich. Das Gleiche gilt für Beschlussvorlagen, die im Bundestag eingebracht werden, und Parteitagsbeschlüsse. Da innerparteiliche Konflikte meist über die Medien ausgetragen und von diesen dokumentiert werden, wurden zudem Interviews und Presseartikel für die Darstellung herangezogen. Aus arbeitsökonomischen Gründen wurde sich auf die Auswertung von vier Printmedien beschränkt. Genutzt wurden die Archive der beiden überregionalen Tageszeitungen S ü ddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie der Wochenzeitung Die Zeit und des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Weitere Reden und Interviews stammen aus den Bulletins der Bundesregierung und den Stichworten zur Sicherheitspolitik, die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegeben werden. Zudem wurden Experteninterviews5 mit drei Politikern durchgeführt, die während des Untersuchungszeitraumes Bundestagsabgeordnete waren und sich schwerpunktmäßig mit Außen- oder Sicherheitspolitik beschäftigt haben. Ziel der Leitfadeninterviews war es, Begründungen, Motive und Bewertungen der Betreffenden zu ermitteln. Die Gespräche wurden in Abstimmung mit den Interviewpartnern auf Tonband aufgezeichnet. Alle direkten Zitate wurden ohne Änderungen autorisiert. Für den Zeitraum bis Ende 1998 ist die Literaturlage in Hinblick auf die parteipolitische Debatte als gut zu bewerten. Insbesondere sei hier auf die Arbeit von Nina Philippi verwiesen. Zudem konnte auf die beiden Diskursstudien von Michael Schwab-Trapp und Martin Florack zurückgegriffen werden. Für die Analyse der Auseinandersetzung in den Folgejahren wurden fast ausschließlich Plenarprotokolle, Reden, Interviews und Presseberichte herangezogen. Literatur über den Verlauf von Auslandseinsätzen ist bis zum Jahr 2005 verfügbar. Informationen über aktuelle Einsätze wurden der offiziellen Internetseite der Bundeswehr oder der Presse entnommen. Die letzte Aktualisierung dieser Daten wurde am 28. Dezember 2006 vorgenommen. Die wissenschaftliche Diskussion über deutsche Außenpolitik ließ sich an Hand von Beiträgen der letzten Jahre in den Zeitschriften Welttrends, Internationale Politik sowie Aus Politik und Zeitgeschichte nachvollziehen.
2. Grundlagen der politischen Debatte
2.1 Die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Überblick
Bereits wenige Jahre, nachdem 1956 die ersten deutschen Soldaten wieder in die Kasernen eingerückt waren, wurde die Bundeswehr weltweit eingesetzt, um bei Naturkatastrophen, Hungersnöten und Rettungsmaßnahmen Hilfe zu leisten. Nach einem Erdbeben 1960 in Marokko wurden erstmalig die Bundesluftwaffe und Sanitätssoldaten ins Ausland geschickt, um die Bevölkerung der zerstörten Stadt Agadir zu versorgen. Seitdem verging kaum ein Jahr, in dem die Bundeswehr nicht zur Katastrophenhilfe im Ausland ausrückte. Die Einsätze erfolgten meist in nationaler Eigenständigkeit. Vor 1990 waren die Staaten, die Deutschland damit unterstützte, in der Regel der westlichen Einflusssphäre zuzuordnen. Der bislang größte humanitäre Auslandseinsatz mit bis zu 380 Soldaten wurde nach dem Tsunami Ende 2004 in Südostasien durchgeführt. Die Bundeswehr baute dort unter anderem ein Krankenhaus wieder auf und flog Touristen aus.6
Im Zweiten Golfkrieg 1991 beteiligte sich die Bundeswehr erstmals indirekt an Kriegshandlungen, denn die Bundesregierung beließ die deutschen Besatzungen in den AWACS-Flugzeugen, die in der Nähe des Kriegsgebiets eingesetzt wurden und die gewonnenen Daten an die Aufklärungskommandos der USA weiterleiteten. Zur Abschreckung wurden zudem ein Jagdbombergeschwader sowie Flugabwehrraketen in die Türkei verlegt. Mit dem Erlass der Verteidigungspolitischen Richtlinien durch Verteidigungsminister Volker Rühe im November 1992 wurde der erweiterte Auftrag der Bundeswehr festgelegt. Zur „Verteidigung Deutschlands und seiner Verbündeten“ kamen die „Förderung militärischer Stabilität und Integration in Europa“ sowie die „Sicherung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen“ hinzu.7 Der erste große Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der UN erfolgte bereits von Mai 1992 bis November 1993. Ein Sanitätskontingent von rund 150 Soldaten, die erstmalig zur Selbstverteidigung bewaffnet waren, übernahm in dieser Zeit die medizinische Versorgung der UN- Mission in Kambodscha.8 Politisch und juristisch umstritten war die Entsendung eines 1.700 Mann starken Heereskontingents nach Somalia im August 1993, das von Verbänden der Marine und der Luftwaffe unterstützt wurde. Die United Nations Operation in Somalia II (UNOSOM II) sollte in dem Bürgerkriegsland ein Wiederaufflammen der Kämpfe verhindern.9 Da sich die Bundeswehr auf Wunsch der Bundesregierung keinesfalls an Kampfhandlungen beteiligen sollte, war ihr die Aufgabe zugewiesen worden, im Norden des Landes den Nachschub für eine indische Brigade sicherzustellen. Da die Inder jedoch nie in dieser Region eingesetzt wurden, verlegten sich die deutschen Soldaten darauf, der Bevölkerung medizinische und humanitäre Hilfe zu leisten. Nachdem die Amerikaner, die den größten Teil der UN-Truppen stellten, Anfang 1994 abzogen, weil sie mit ihrem Kampf gegen den Milizführer Aidid gescheitert waren, beendeten auch die Deutschen ihr Engagement in Somalia. Nachdem die letzten UN-Soldaten das Land verlassen hatten, brachen die Kämpfe zwischen den verfeindeten Klans wieder offen aus.
In den 1990er Jahren lag das Haupteinsatzgebiet der Bundeswehr auf dem Balkan. In mehreren Einsätzen beteiligten sich deutsche Soldaten an der Stabilisierung der Lage auf dem Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien, die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zerfiel und durch Bürgerkriege erschüttert wurde. Seit Juli 1992 unterstützte die Bundeswehr die Luftbrücke nach Sarajevo zur Versorgung der Bevölkerung. Im Zentrum der politischen und juristischen Debatte stand jedoch die Entsendung von Marineeinheiten in die Adria zur Durchsetzung des Handelsembargos gegen Jugoslawien. Auch der Verbleib deutscher Soldaten in den Besatzungen von AWACS- Aufklärern der NATO, die den Luftraum über Bosnien-Herzegowina überwachten, war umstritten. Der UN-Sicherheitsrat hatte im Oktober 1992 alle militärischen Flüge über diesem Gebiet verboten.
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1994 ebnete der Bundeswehr den Weg für weitere militärische Auslandseinsätze. Im August 1995 unterstützten deutsche Aufklärungsflugzeuge die Luftangriffe der NATO auf serbische Stellungen in Bosnien- Herzegowina im Rahmen der Operation Deliberate Force. Um die Umsetzung des Abkommens von Dayton vom 14. Dezember 1995 zu überwachen, wurde die Implementation Force (IFOR) eingerichtet, an der sich die Deutschen ebenso wie an der Nachfolgemission Stabilization Force (SFOR) beteiligten. Seit Dezember 1996 sollte sich bei Bremm (2005). Die Erfahrungen von Bundeswehrangehörigen in vielen dieser Einsätze sind dokumentiert in Goebel (2000). die SFOR bei der Stabilisierung und dem Wiederaufbau Bosnien-Herzegowinas helfen.
Anfänglich belief sich der deutsche Anteil auf bis zu 3.000 Soldaten. Er wurde aber 2003 im Rahmen der personellen Reduzierung der gesamten Mission auf mehr als die Hälfte verringert und heute im Rahmen der Folgemission EUFOR noch knapp 900 Militärangehörige.10 Unter anderem unterhält die Bundeswehr ein Feldlazarett, das für die sanitätsdienstliche Versorgung aller EUFOR-Angehörigen zuständig ist. Bereits am 14. März 1997 leistete die Bundeswehr im Auftrag der Regierung bewaffnete Nothilfe, indem sie, ohne die albanische Führung um Überflugrechte zu bitten, etwa 100 deutsche und ausländische Staatsangehörige aus Tirana evakuierte. Als Unbekannte die Hubschrauber beschossen, erwiderte der Kommandotrupp das Feuer. Der Einsatz wurde im Nachhinein ohne größeres Aufsehen vom Bundestag gebilligt.11 Am 24. März 1999 begann die NATO ohne ein Mandat des UN-Sicherheitsrats die Bombardierung Serbien-Montenegros im Rahmen der Operation Allied Force, um vermutete „ethnische Säuberungen“ im Kosovo zu unterbinden. Die deutsche Luftwaffe beteiligte sich ebenfalls mit 14 Kampfflugzeugen und nahm damit erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg uneingeschränkt an einem Kampfeinsatz teil.12 Gleichzeitig wurden in Albanien und Mazedonien 3.100 Bundeswehrsoldaten eingesetzt, um den Flüchtlingen humanitäre Hilfe zu leisten. Kurz nach der Kapitulation Belgrads am 10. Juni 1999 wurde die Kosovo Force (KFOR) stationiert, um ein sicheres Umfeld für die Rückkehr der Flüchtlinge zu schaffen. Ihre Aufgaben wurde jedoch zeitweise auf exekutive, legislative und judikative Kompetenzen erweitert, da die alten Verwaltungsstrukturen zusammengebrochen waren. Das deutsche Kontingent übernahm die Verantwortung über einen der fünf Sektoren, und zeitweise hatte ein deutscher General sogar das Oberkommando über die gesamten KFOR-Streitkräfte inne. Noch heute ist die Bundeswehr mit etwa 2.300 Soldaten vor Ort, um Konflikte zwischen Albanern und Serben zu verhindern, die Sicherheit aufrechtzuerhalten und den Waffenschmuggel einzudämmen. Mit etwa 500 Soldaten nahm die Bundeswehr zudem im Spätsommer 2001 an einer dreißigtägigen Operation teil, deren Aufgabe es war, die von albanischen Freischärlern freiwillig abgegebenen Waffen einzusammeln.
Seit Ende 2001 unterstützt die Bundesrepublik militärisch den vom amerikanischen Präsidenten George W. Busch ausgerufenen weltweiten Kampf gegen den Terrorismus und hat damit einen weiteren Einsatzraum für die Bundeswehr geschaffen. Bereits am 12. September 2001 hatte der NATO-Rat beschlossen, die Terrorangriffe vom Vortag als Angriff auf alle Bündnispartner zu betrachten und damit zum ersten Mal in der Geschichte der NATO den Bündnisfall festgestellt. Im Rahmen der Operation Enduring Freedom wurden deutsche Streitkräfte am Horn von Afrika stationiert. Zu ihren Aufgaben gehört die Seeüberwachung zwischen der afrikanischen Küste und der arabischen Halbinsel. Insbesondere sollen sie verhindern, dass flüchtende Al Qaida- Mitglieder nach Somalia gelangen. Auch im Mittelmeer beteiligte sich die Bundesmarine bis vor kurzem an multinationalen Überwachungsmissionen, die den zivilen Schiffsverkehr vor terroristischen Übergriffen schützen sollen.
In Afghanistan wirkt die Bundeswehr an der International Security Assistance Force (ISAF) mit. Sie ist damit beauftragt, die Arbeit der Regierung unter der Führung von Ministerpräsident Hamid Karzai abzusichern. Die Soldaten sind hierbei berechtigt, Waffengewalt anzuwenden. Im Frühjahr 2003 haben die Deutschen gemeinsam mit den Niederländern die Führung der ISAF übernommen. Anfangs war die Bundeswehr mit einem Kontingent von etwa 1.200 Mann in der Hauptstadt Kabul vertreten. Inzwischen wurden mehrere zusätzliche Stützpunkte im Norden des Landes mit dem Ziel errichtet, dort den Einfluss der Zentralregierung zu stärken und den Wiederaufbau des Landes zu unterstützen. Auch personell hat die Bundeswehr ihren Einsatz in Afghanistan ausgeweitet und die Zahl der hier stationierten Soldaten mehr als verdoppelt. Zudem war von Anfang 2002 bis Oktober 2003 das Kommando Spezialkräfte in Afghanistan im Einsatz. Obwohl die genauen Aufgaben der Geheimhaltung unterliegen, ist bekannt, dass etwa 100 Soldaten an der Seite der Amerikaner gegen die Taliban und Al Qaida gekämpft haben.13 Der Nachschub erfolgt über einen dafür eingerichteten Luftstützpunkt in Usbekistan.
Der Entschluss der USA im März 2003, im Irak ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats, und damit völkerrechtswidrig militärisch zu intervenieren, wurde von der Bundesregierung nicht mitgetragen. Obwohl sie den Irak-Krieg ablehnte, half sie den Verbündeten USA indirekt auch im Ausland. Zusätzlich zur Entlastung der amerikanischen Streitkräfte in Afghanistan und im Mittelmeer unterstützte die Bundeswehr den Krieg gegen den Irak indirekt mit der Bereitstellung von ABC- Abwehrkräften. Zwischen Februar 2002 und Juli 2003 waren bis zu 250 Soldaten zur Abwehr von ABC-Waffen mit sechs Spürpanzern des Typs „Fuchs“ in Kuwait stationiert. Sie sollten das Land unterstützen, falls es mit ABC-Waffen angegriffen wird.14 Zu deren Schutz wurden außerdem „Patriot“-Luftabwehrraketen in die Türkei verlegt, und es wurde Bundeswehrsoldaten gestattet, an der Luftüberwachung mit AWACS-Flugzeugen teilzunehmen.
Kurz nachdem die irakische Armee die Kämpfe eingestellt hatte, erließ Verteidigungsminister Peter Struck im Mai 2003 neue Verteidigungspolitische Richtlinien. Sie stellten „eine verbindliche Grundlage für den grenzenlosen Einsatz der Bundeswehr gegen alle nur vorstellbaren Ziele in jeder erdenklichen Dauer und in jeder möglichen Intensität“ dar.15 Bereits im Sommer 2003 unterstützten deutsche Soldaten logistisch die Operation Artemis im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo. Im Auftrag des UN-Sicherheitsrats und unter offizieller Führung der EU sollte ein Blutbad durch die Kämpfe verfeindeter Stämme verhindert werden. Den französischen Truppen, die de facto die Regie über den Einsatz übernommen hatten, gelang jedoch nur eine kurzfristige Entschärfung des Konflikts, was die Massaker kurz nach ihrem Abzug zeigen. Im Juni 2006 sind die ersten von etwa 780 deutschen Soldaten in den Kongo beziehungsweise das Nachbarland Gabun aufgebrochen. Im Rahmen einer von der EU geführten multinationalen Truppe sollten sie in der kongolesischen Hauptstadt Kinshasa die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 30. Juli 2006 absichern. Bereits nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses brachen zeitweise Kämpfe zwischen den Anhängern rivalisierender Kandidaten aus. Nach dem Abschluss der Wahlen sind die letzten deutsche Soldaten im Dezember 2006 abgezogen.
Das letzte Tabu deutscher Auslandseinsätze wurde mit der Entsendung eines deutschen Flottenverbandes in den Nahen Osten durchbrochen. Die Marineeinheiten sollen dort die libanesische Küste überwachen und den Waffenschmuggel ins Land verhindern.16
2.2 Deutsche Außenpolitik zwischen „Normalisierung“ und „Zivilmacht“
Das strikte „Nein“ zu einer militärischen Intervention im Irak von Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2002 hat die wissenschaftliche Diskussion über die Lage und die Ausrichtung der deutschen Außenpolitik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts wieder in Fahrt gebracht.17 Egon Bahr wertet diesen „deutsche[n] Weg“ als „[s]elbstverständlich und normal“ und für Gregor Schöllgen bedeutet er gar „Deutschlands Rückkehr auf die Weltbühne“.18 Im Gegensatz dazu sieht Gunther Hellmann die deutsche Außenpolitik „in der tiefsten Krise der letzten Jahrzehnte“ und Hanns W. Maull diagnostiziert die „Erosion der Gestaltungsmacht“.19 Der Bruch mit der amerikanischen Außenpolitik wird also je nach wissenschaftstheoretischer Orientierung sehr unterschiedlich bewertet.
Die Vertreter der „Normalisierung“ sehen die Verweigerung als notwendigen Schritt der Selbstbestimmung und der Emanzipation von der „Dominanz Amerikas“.20 Für Schöllgen hat Deutschland nach dem „Wiederaufstieg zu einer europäischen Großmacht“ damit seinen „Platz gefunden: an der Seite der Großmächte des alten Kontinents“.21 Nach Ansicht von Bahr verlange der „deutsche Weg“ ein „normales“ Deutschland „im Dienste Europas“. Wobei er als „normal“ definiert, „dass jeder Staat seine Interessen vertritt und versucht, seine Ziele durchzusetzen“. Damit verortet er gleichzeitig die deutschen Interessen in einem geeinten Europa, dessen Ziel es sein könnte, „ein Globalplayer [sic!] zu werden“.22 Doch was bedeutet „Normalität“ für die Mittel, mit denen deutsche Ziele durchgesetzt werden? Ist es normal, Streitkräfte im Ausland einzusetzen, um nationale Interessen zu verfolgen? Ist es ebenso normal, wie die USA und ihre zahlreichen Verbündeten einen Krieg ohne UN-Mandat zu beginnen? Bahr hält die Rückkehr in die Zeit der „Machtbesessenheit des Reiches“23, in der deutsche Soldaten für nationale Interessen missbraucht wurden, für ausgeschlossen. Wo Missbrauch beginnt, bleibt jedoch offen. Martin Wagener erhebt den Militäreinsatz explizit zum Kriterium für „Normalität“. Deutschland könne erst als „,normale‘ Macht“ bezeichnet werden, wenn es „über die Fähigkeit und den Willen verfügt“, die Bundeswehr „unter Berücksichtigung [...] langfristiger Interessen“ und gleichberechtigt mit Akteuren, wie Frankreich und Großbritannien, in Einsätze der UNO, der NATO und der EU zu entsenden.24 Als „entscheidende[n] Schritt“ in diese Richtung wertet Wagener die Bombardierung der serbischen Luftabwehr durch deutsche Luftstreitkräfte während des Kosovo-Krieges.25 Dass Deutschland zu einem der wichtigsten Truppensteller bei internationalen Einsätzen geworden ist, sich verstärkt an Kampfeinsätzen beteiligt und bereit ist, Führungsaufgaben zu übernehmen, beurteilt er ebenfalls als Zeichen von „Normalisierung“. Die Bundeswehr in Auslandseinsätze zu entsenden wird damit in der Wissenschaft je nach den Rahmenbedingungen ebenso als normal angesehen wie, die Beteiligung an Militäroperationen zu verweigern. Nach Wagner ist die Normalisierung jedoch noch nicht abgeschlossen. Er gehört zu denjenigen, die eine deutsche Sicherheitsstrategie fordern, die die nationalen Interessen konkretisiert und aus der sich begründen lässt, warum Deutschland seine Streitkräfte wann und wohin entsendet. Da der Verteidigungsetat zudem weit unter dem Frankreichs und Großbritanniens liegt, fehlten Deutschland noch „die finanziellen Voraussetzungen, um eine ,normale‘ Macht zu werden“.26
Gunther Hellmann diagnostiziert ebenfalls „schrumpfende Ressourcen“ der Außenpolitik, die einen wachsenden Gestaltungsanspruch der rot-grünen Regierung unter dem „Leitbild der ,normalen Nation‘“ gegenüberstünden. In der Verknüpfung mit veränderten internationalen Rahmenbedingungen ergäbe sich daraus die Krise deutscher Außenpolitik. Als Ausdruck eines „übergreifenden außenpolitischen ,Normalisierungs‘- Programm[s]“ identifiziert er die nach Aussage von Kanzler Schröder angestrebte Enttabuisierung des Militärischen und das Streben nach einem ständigen Sitz im UN- Sicherheitsrat.27 Dem stellt Hellmann das Leitbild „Zivilmacht“ nach Maull gegenüber, dem die Bonner Republik entsprochen habe. Maull selbst fasst dieses Konzept mit den Schlagworten „never again“ und „never alone“ zusammen. „Never again“ beschreibt dabei die dauerhafte Abkehr von der „macht- und expansionsorientierten Außenpolitik“ vor 1945, „Skepsis gegenüber militärischen Machtmitteln“ sowie das Engagement für Frieden, Demokratie und Menschenrechte weltweit. Das zweite Axiom „never alone“ beinhaltet die Integration in die „Gemeinschaft der westlichen Demokratien“, die zunehmende „Verregelung und Verrechtlichung der zwischenstaatlichen Beziehungen“ und die Bereitschaft, Souveränitätsrechte an supranationale Organisationen zu übertragen.28 Auch dieses Konzept beinhalte nach Hellmann einen starken Gestaltungsanspruch und schließe Militäreinsätze als Ultima Ratio nicht aus. Für Zivilmachtanhänger seien „Bundeswehreinsätze als Vehikel zur (Wieder-)Erlangung eines ,normalen‘ Großmachtstatus“ jedoch entbehrlich.29 Indem er der „Normalisierung“ den Begriff der „machtpolitische[n] Resozialisierung“ an die Seite stellte und dem Konzept der „Zivilmacht“ den des „offensiven Idealismus“, gelang es ihm 2004, eine kontroverse Debatte um den Kern der heutigen Außenpolitik in der Zeitschrift Welttrends auszulösen. Leider blieb die „machtpolitische Resozialisierung“, die er in der deutschen Außenpolitik erkennt und gegen die er sich ausspricht, begrifflich nebulös. Er umschreibt sie mit „Machtpolitik“, der Zunahme von Bundeswehreinsätzen im Ausland, um „Punkte für einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu sammeln“, und stellt sie als Gegenkonzept zur „Zivilmacht“ dar. Nach Hellmanns Auffassung habe die Regierung unter Schröder damit den „Tugendpfad der alten Bundesrepublik“ mit ihrer außenpolitischen „Kultur der Zurückhaltung“ verlassen. Worin der Unterschied zur ebenso vagen „Normalisierung“ besteht, wird nicht ersichtlich. Er macht lediglich deutlich, dass damit weder „Remilitarisierung“ noch „Renationalisierung“ gemeint seien, Begriffe, die die Debatte in den 1990er Jahren prägten.30 Einige Antworten auf Hellmanns Beitrag sind daher von der Frage bestimmt, was unter „machtpolitischer Resozialisierung“ überhaupt zu verstehen ist.31 Begrüßt wurde seine Einschätzung der deutschen Außenpolitik von anderen Vertretern der Friedensforschung wie Hans J. Gießmann. Gießmann argumentiert beispielsweise, dass sich Politik „zwangsläufig dem Verdacht egoistisch interessengeleiteter Machtpolitik“ aussetze, wenn sie den Einsatz militärischer Gewalt nicht an das Völkerrecht knüpft und in „vergleichbaren Entscheidungssituationen völlig unterschiedlich handelt“.32 Andere teilen Hellmanns Befürchtungen nicht, tun vieles als „Imponiergehabe“33 der Berliner Politiker ab oder kritisieren eine idealisierte Darstellung der „Bonner Republik“, die stets machtpolitische Außenpolitik betrieben habe.34 Die Idee eines „offensiven Idealismus“, für die Hellmann plädiert, fasst er mit dem Rat des Staatssekretärs Wolfgang Ischinger an Russland im Jahr 2000 zusammen: Außenpolitik solle „versuchen zu überzeugen, statt zu drohen, einzubinden, statt zu beherrschen, Partner zu gewinnen, statt Gegner in Schach zu halten.“ Im September des Vorjahres beschrieb er in der Zeitschrift Internationale Politik mit dieser Formulierung noch die „Leitbildvorstellung“ der „Anhänger der Zivilmachtsdenkschule“.35 Eine deutliche Abgrenzung erfolgte ebenfalls nicht. Die Idee wird von der realistischen Schule völlig abgelehnt und insgesamt als „(zu) idealistisch“ befunden.36
Maull sieht hingegen die Krise der deutschen Außenpolitik nicht im wachsenden Gestaltungsanspruch, sondern in der abnehmenden Gestaltungsfähigkeit. Denn außenpolitische Probleme würden parteiübergreifend „vernachlässigt“, „zugunsten innenpolitischer Themen zurückgestellt“ und wie in der Irak-Krise „innenpolitisch instrumentalisiert“.37 Nicht nur im deutsch-amerikanischen Verhältnis und der NATO habe Deutschland an Einfluss verloren, sondern ebenso in der EU, wo es nicht gelungen ist, das vorläufige Scheitern der Verfassung zu verhindern. Rhetorisch sei die Außenpolitik immer noch im „Zivilmachtkonzept“ verwurzelt, doch scheine sie bei der praktischen Umsetzung an „Orientierungskraft, Bindewirkung und Gewicht zu verlieren“. Die multilaterale Ausrichtung verenge sich auf eine bilaterale Zusammenarbeit mit Frankreich, wobei die kleineren Mitglieder der EU vernachlässigt würden. Zudem werde die „Souveränitätsübertragung zunehmend selektiv praktiziert“, was sich sowohl im Bruch des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zeige, als auch in der Ablehnung einer deutschen Beteiligung an Zwangsmaßnahmen gegen den Irak, selbst wenn diese durch ein UN-Mandat legitimiert würden.38 Den vermehrten Einsatz der Bundeswehr sieht er jedoch nicht als Abwendung von der „Zivilmacht“, sondern lediglich als „Anpassung des außenpolitischen Instrumentenkastens“. Als Ursachen für die Veränderungen identifiziert Maull „die Überlastung und Überforderung der öffentlichen Haushalte, die den außenpolitischen Sektor finanziell erheblich schwächten“ und das „radikal veränderte welt- und europapolitische Umfeld“ nach dem Ende des Kalten Krieges.39 Andere Stimmen sehen im Gegensatz dazu keinen grundlegenden Wandel in der deutschen Außenpolitik und damit weder eine „Normalisierung“ noch eine Abkehr von der „Zivilmacht“. Statt dessen sehen sie die Politik der „rot-grünen Bundesregierung im Wesentlichen in der Kontinuität ihrer Vorgängerregierungen“.40 Zum einen dreht sich damit die Debatte zur Lage der deutschen Außenpolitik um die Frage, ob sie von der Bundesregierung in den letzten Jahren aktiv gestaltet wurde oder ob lediglich passiv auf die internationalen Entwicklungen reagiert wurde. „Zum anderen spielen bei der Kontroverse um die ,normale Großmacht‘ versus ,selbstbewusste Zivilmacht‘ außenpolitische Ziele und Mittel bzw. deren Veränderung eine wichtige Rolle.“41
Doch gleichgültig ob Anhänger der „Zivilmacht“ oder der „Normalisierung“, beide Gruppen sind das „Durchwursteln“ der Politik leid. Deshalb fordern sie eine Grundsatzdebatte in Politik und Gesellschaft über die Rolle, die Deutschland zukünftig international spielen soll. An deren Ende sollen die Konkretisierung der nationalen Interessen und eine langfristige Strategie stehen, die die deutsche Außenpolitik berechenbarer und handlungsfähiger machen solle.42 Lediglich einzelne Stimmen sehen die deutschen Interessen bereits eindeutig definiert, beispielsweise durch das Wei ß buch zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von 1994. Die dennoch geäußerte Kritik gründe „vor allem auf subjektiven politischen Prämissen und parteipolitischen Präferenzen der Kritiker“.43 Da kein Vertreter des Konzepts der „normalen Großmacht“ für eine Abkehr vom Prinzip der multilateralen Zusammenarbeit ficht, stellt sich die Frage, ob „Normalität“ und „Zivilmacht“ überhaupt Gegensätze darstellen. In der Bestimmung der zukünftigen außenpolitischen Ziele verwischen die Grenzen zwischen ihren Vertretern in jedem Fall. Dass Maull und Hellmann das Rollenkonzept der „Zivilmacht“ als Grundlage für die Orientierung der Außenpolitik betrachten, das „den veränderten Anforderungen entsprechend neu justiert werden“44 müsse, kann nicht verwundern. Gemein mit Bahr und Schöllgen ist ihnen gleichzeitig die Ausrichtung auf Europa. Im Gegensatz zu den so genannten „Atlantikern“, die Deutschland gern als „Juniorpartner“45 an der Seite der USA sehen würden, verorten sie die deutschen Interessen in einem geeinten und selbstbewussten Europa oder doch wenigstens im Ausgleich zwischen diesen beiden Polen. Während nach Maull Deutschland nur über eine europäische Außenpolitik Handlungsfähigkeit gewinnen könne, soll die Bundesrepublik nach Schöllgen mit ihrem politischen Gewicht an der „Definition transnationaler eigenständiger europäischer Sicherheitsinteressen“ mitwirken.46 Ein Konflikt zeigt sich erst bei der Frage, wie die Kluft zwischen Gestaltungsanspruch und Gestaltungsfähigkeit zu schließen ist. Sowohl um die „Normalisierung“ voranzutreiben, als auch um die „Zivilmacht“ zu stärken, sollte der Außenpolitik bei der Verteilung der Ressourcen nach der Auffassung der Mehrheit der Wissenschaftler eine höhere Priorität eingeräumt werden. Hellmann tritt stattdessen dafür ein, die „überambitionierten Ziele“ zurückzuschrauben, um die Krise der deutschen Außenpolitik zu lösen. Was die Empfehlungen für die Ausrichtung der zukünftigen deutschen Außenpolitik betrifft, zeigt sich damit, dass es weniger um die Wahl zwischen „Normalisierung“ oder „Zivilmacht“ geht, sondern um die Frage, ob Deutschland mehr in seine Außenpolitik investieren oder seine Ziele reduzieren sollte.
2.3 Militärische Gewalt zwischen Völkerrecht und Menschenrecht
Wann eine gewaltsame Intervention durch das Völkerrecht47 legitimiert ist, ist unter Politikern und Völkerrechtlern umstritten. Insbesondere im Falle der Luftangriffe auf Serbien, die massive Menschenrechtsverletzungen an den Kosovo-Albanern verhindern sollten, gehen die Einschätzungen auseinander. Wobei der Begriff der „humanitären Intervention“48 kein rechtlicher, sondern ein politischer ist. Er beschreibt die Situation, dass ein Staat in den Hoheitsbereich eines anderen Staates mit dem Ziel eingreift, Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden, die dieser Staat begeht.49
Grundsätzlich schreibt die Charta der Vereinten Nationen in Artikel 2 Ziffer 4 ein allgemeines Gewaltverbot zwischen Staaten vor: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede [...] Androhung oder Anwendung von Gewalt.“50 Er soll die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit der Staaten schützen und sie gleichzeitig domestizieren. Die „naturgegebene“ Ausnahme ist das in Artikel 51 festgeschriebene „Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“.51 Gleichzeitig bekennen sich die Mitglieder der Vereinten Nationen im Artikel 1 Ziffer 3 der Charta zur „Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten“.52 Wobei zum unabdingbaren Kernbereich der Menschenrechte das „Recht auf Leben, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht, nicht gefoltert oder einer anderen unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung unterworfen zu werden [...]“ gehören.53 Sobald ein Staat die Menschenrechte seiner Bevölkerung massiv verletzt, steht das absolute Gewaltverbot im Gegensatz zur Verpflichtung der Staaten zum Schutz elementarer Menschenrechte.
Es wurde versucht, diesen Zielkonflikt aufzulösen, indem der UN-Sicherheitsrat eine Friedensbedrohung nicht nur bei Auseinandersetzungen zwischen Staaten nach Artikel 39 feststellen kann, sondern auch bei schweren Menschenrechtsverletzungen. „Eine vom VN-Sicherheitsrat autorisierte kollektive humanitäre Intervention bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Genozid kann [daher] als völkerrechtlich gerechtfertigt angesehen werden“.54 Wenn der Sicherheitsrat sich nicht einigen kann, bleibt jedoch die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Staat oder eine Staatengruppe dennoch zu Gunsten des Menschenrechtsschutzes militärisch intervenieren darf. Eine Gruppe von Völkerrechtlern argumentiert, dass es sich bei elementaren Menschenrechten um „zwingende Regeln des Völkerrechts“ handelt. Werden diese verletzt, würden alle Staaten in ihren Rechten verletzt und wären damit auch berechtigt, sich dagegen zu wehren. Zudem vertritt sie die Rechtsauffassung, dass, wenn ein Staat einem anderen nach Artikel 51 der Charta Nothilfe leisten darf, müsse er auch einem Individuum oder einer Menschengruppe helfen dürfen. Die Luftangriffe der NATO-Staaten auf Serbien 1999 waren durch den Sicherheitsrat nicht sanktioniert. Zwar hatte er die Situation im Kosovo in mehreren Resolutionen als Friedensbedrohung qualifiziert, darin jedoch keine Ermächtigung zur Anwendung militärischer Gewalt erteilt. Martin Limpert sieht die Intervention aus besagten Gründen dennoch als völkerrechtlich zulässig an.55
Andere Völkerrechtler wie Katharina Wodarz teilen diese Argumentation nicht. Da das Völkerrecht für „humanitäre Interventionen“ abgesehen von einem Mandat des UN- Sicherheitsrates keine Rechtsgrundlage vorsehe, sei der Kosovokrieg der NATO formal völkerrechtswidrig gewesen. Dennoch bleibt die Frage, ob er moralisch zulässig war. Während Wodarz das Ziel der NATO, die Verfolgung und Vertreibung der Kosovo- Albaner zu beenden, als legitim betrachtet, müsse der ausschließliche Einsatz von Luftstreitkräften als untaugliches Mittel angesehen werden. Denn der Beginn der Luftangriffe habe dazu geführt, dass die Vertreibung der Kosovo-Albaner verstärkt betrieben und damit das Leid der Opfer zunächst vergrößert wurde. Zudem hat die NATO gezielt die zivile Infrastruktur des Landes zerstört und somit die Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen, um diese gegen die serbische Regierung aufzubringen. Da die Genfer Konvention Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte verbietet, hat sie damit gleichsam das Völkerrecht verletzt. Die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes wird daher in Frage gestellt. Zudem zweifelt Wodarz grundsätzlich die Notwendigkeit eines Militäreinsatzes an, da nicht alle „milderen Mittel“ wie Wirtschaftssanktionen ausgeschöpft worden seien. Im Ergebnis hält sie damit ebenso eine moralische Entschuldbarkeit dieses Krieges für zweifelhaft.56
[...]
1 Volker Rühe, Stenografischer Bericht des Deutschen Bundestages, 12. Legislaturperiode, 132. Sitzung, 15. Januar 1993, S. 11485 im Folgenden: Plenarprotokoll 12/132, 15. Januar 1993, S. 11485. Die Arbeit ist in neuer Rechtschreibung verfasst. Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit wurde die alte Rechtschreibung in direkten Zitaten jedoch nicht korrigiert.
2 Vgl. http://www.bundeswehr.de (Abgerufen am 28. Dezember 2006).
3 Vgl. Rauch (2006), S. 70.
4 Vgl. Matthies (1994), S. 4f.
5 Zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Experteninterviews vgl. Gläser, Jochen (2004).
6 Vgl. Rauch (2006), S. 48ff. Hier findet sich auch eine Übersicht über die humanitären Auslandseinsätze der Bundeswehr bis 2004. Auf http://einsatz.bundeswehr.de findet sich eine Chronologie bis 2005.
7 Ebenda, S. 77.
8 Beiträge über die einzelnen Auslandseinsätze der Bundeswehr von Kambodscha bis Afghanistan finden
9 Zum Hintergrund und dem Verlauf des UN-Einsatzes in Somalia vgl. Volker (1994).
10 Die aktuelle Truppenstärke wurde der offiziellen Homepage der Bundeswehr http://www.bundeswehr.de (Abgerufen am 28. Dezember 2006) entnommen.
11 Vgl. Wagener (2004), S. 105.
12 Zu den Ursachen und dem Verlauf der Kosovokonfliktes vgl. Clewing (2000).
13 Vgl. Wagener (2004), S. 95.
14 Vgl. Wagener (2003), S. 36f.
15 Rauch (2006), S. 81.
16 Vgl. http://www.einsatz.bundeswehr.de (Abgerufen am 28. Dezember 2006).
17 Eine Darstellung der Debatte in den 1990er Jahren findet sich bei Peters (2001).
18 Bahr (2003); Schöllgen (2004a).
19 Hellmann (2005), S. 54; Maull (2003), S. 20.
20 Bahr (2003), S. 103.
21 Schöllgen (2004a), S. 89, 150; vgl. hierzu Schöllgen (2004b).
22 In der Reihenfolge der Zitate: Bahr (2003), S. 155, 137, 129.
23 Ebenda, S. 137.
24 Wagener (2004), S. 90; vgl. auch Wagener (2003).
25 Ebenda, S. 106.
26 Ebenda, S. 110.
27 Hellmann (2003), S. 40ff.; Schon im Jahr 1992 hat jedoch Außenminister Klaus Kinkel (FDP) die
deutschen Ambitionen auf einen ständigen Sicherheitsratssitz vor der UN-Vollversammlung geäußert.
28 Maull (2004a), S. 19f.; das Konzept wird ausführlich vorgestellt bei Maull (1997).
29 Hellmann (2003), S. 43.
30 In der Reihenfolge der Zitate: Hellmann (2004b), S. 79, 88, 81, 83f., 80.
31 Vgl. Bredow (2004), S. 19ff. sowie Maull (2004b), S. 57f.
32 Gießmann (2004), S. 42.
33 Ansprenger (2004), S. 10.
34 Vgl. Link (2004), S. 50f.
35 Hellmann (2004b), S. 88 sowie Hellmann (2003), S. 43.
36 Busse (2004), S. 24; vgl. zudem Link (2004), S. 51 sowie Masala (2004), S. 55f.
37 Maull (2003), S. 19.
38 Maull (2004a), S. 19f.
39 Maull (2003), S. 21 sowie Maull (2004a), S. 21.
40 Vgl. Risse (2004), S. 31.
41 Ebenda, S. 25.
42 Vgl. Hellmann (2002), S. 1.; Maull (2005), S. 80f.; Schöllgen (2004b), S. 16.; Schwarz (2005).
43 Pradetto (2006), S. 117.
44 Maull (2004a), S. 22.
45 Vgl. Bolsinger (2002).
46 Vgl. Maull (2003), S. 29; Schöllgen (2004b), S. 16.
47 Die Begriff Völkerrecht wird in dieser Arbeit für die Bestimmungen des zwischenstaatlichen Rechts verwendet. In Abgrenzung dazu werden unter den Begriff Menschenrechte, Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat gefasst.
48 Zur Problematik der humanitären Intervention vgl. Holzgrefe (2003).
49 Vgl. Wodarz (2002), S. 64.
50 Zitiert nach: Bundeszentrale (1999), S. 39.
51 Zitiert nach: Ebenda, S. 46.
52 Zitiert nach: Ebenda, S. 39.
53 Wodarz (2002), S. 74.
54 Limpert (2002), S. 37.
55 Vgl. Ebenda, S. 38f.
56 Vgl. Wodarz (2002), S. 126-151.
- Arbeit zitieren
- Magister Artium Benjamin Kleemann (Autor:in), 2007, Auslandseinsätze der Bundeswehr - Die politische Debatte zwischen 1993 und 2006, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145430
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.