Das Potsdamer Edikt von 1685 - aufgeklärte Toleranz oder pragmatische Wirtschaftsförderung?


Trabajo Escrito, 2009

32 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Ausgangslage: Brandenburg-Preußen in den Jahrzehnten nach dem Dreißigjährigen Krieg
2.1. Die Territorien, Heer und Verwaltung
2.2. Die konfessionelle Situation

3. Die Hugenotten
3.1. Geschichte und Situation der Hugenotten in Frankreich bis zum Edikt von Fontainebleau
3.2 Der Widerruf des Ediktes von Nantes durch das Edikt von Fontainebleau

4. Der Erlass des Edikts von Potsdam: Die Motive des Kurfürsten und die Bestimmungen des Edikts

5. Die Folgen des Edikts von Potsdam
5.1. Die praktische Durchführung des Edikts
5.2. Die Bedeutung der Hugenotten für Brandenburg-Preußen

6. Fazit

Literaturliste

1. Einleitung

Im Jahr 1685 erließ der Kurfürst von Brandenburg, Friedrich Wilhelm I., bekannt als der „Große Kurfürst“, das Edikt von Potsdam. Es war eine unmittelbare Reaktion auf das vom Französischen König Ludwig XIV. kurz zuvor erlassene Edikt von Fontainebleau, durch das das Edikt von Nantes aus dem Jahre 1598, in dem den Hugenotten, den Reformierten in Frankreich, weitgehende Toleranz eingeräumt worden war, aufgehoben wurde.

Diese Toleranz, schon zuvor immer mehr eingeschränkt, entfiel nun und stellte die Hugenotten unter mehr oder weniger starken Zwang sich zum katholischen Glauben zu bekennen.

Die Ausreise aus Frankreich war ausdrücklich nicht erlaubt, wurde aber dennoch von vielen Hugenotten als einziger Ausweg gesehen, und viele Tausende flohen aus Frankreich.

In dieser Situation bot Kurfürst Friedrich Wilhelm seinen Glaubensbrüdern –das Haus Hohenzollern gehörte seit 1613 ebenfalls dem Reformierten Glauben an- Schutz und Aufnahme in seinen Ländern. Es siedelten sich in der Folgezeit zwischen 16 000 und 18 000 Hugenotten, auch Réfugiés, (Glaubens-)Flüchtlinge genannt, in Brandenburg-Preußen an, immerhin 40 % aller nach Deutschland gekommenen Französischen Glaubensflüchtlinge.[1]

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Motive des Großen Kurfürsten zu diesem Schritt darzustellen und die Folgen der Einwanderung dieser nicht unwesentlichen Zahl von Glaubensflüchtlingen aus Frankreich für Brandenburg-Preußen zu untersuchen.

War es nur oder überwiegend Solidarität bzw. Mitleid mit den Glaubensbrüdern, die den Kurfürsten zum Erlass des Edikts veranlassten? Welchen Anteil spielten dagegen praktische Überlegungen? Und, vor allem, wurden die damit verbunden Erwartungen letzten Endes auch erfüllt?

Weite Teile Brandenburgs waren durch den Dreißigjährigen Krieg verwüstet, das Herzogtum Preußen (Ostpreußen) durch die Pest und den Schwedisch-Polnischen Krieg (1655-1660) in Mitleidenschaft gezogen worden. Überall fehlte es an Menschen, so dass die „Peuplierung“, die Besiedlung seiner Länder dem Kurfürsten sehr erwünscht war. Zudem waren die Hugenotten der einheimischen Bevölkerung in manchen Aspekten in der kulturellen und technischen Entwicklung deutlich überlegen, so dass auch in dieser Hinsicht ein Gewinn für Brandenburg-Preußen zu erwarten war.

Nach einer Darstellung der Situation in den Ländern des Kurfürsten vor 1685, und einer kurzen Schilderung der Entwicklung in Frankreich bis zum Widerruf des Edikts von Nantes steht das Edikt von Potsdam mit seinen 14 Artikeln im Blickpunkt, gefolgt von einer Untersuchung der

praktischen Durchführung des Edikts und der Bedeutung der eingewanderten Hugenotten für die weitere Entwicklung Brandenburg-Preußens, und schließlich ein abschließendes Fazit.

2. Die Ausgangslage: Brandenburg-Preußen in den Jahrzehnten nach dem Dreißigjährigen Krieg

2.1. Die Territorien, Heer und Verwaltung

Als Friedrich Wilhelm im Jahr 1640 die Regentschaft von seinem Vater Georg Wilhelm übernahm, bestand sein Herrschaftsgebiet aus drei geografisch nicht miteinander verbundenen Teilen: Im Zentrum das Stammland, die Mark Brandenburg, mit der die Hohenzollern 1417 vom Kaiser belehnt worden waren, mit der Residenzstadt Berlin-Kölln.

Im Westen die Länder Kleve, Mark und Ravensberg aus dem sogenannten Jülich-Klevischen Erbe, die den Hohenzollern ab 1609 zugefallen waren, nachdem das dortige Herrschergeschlecht ausgestorben war.

Im Osten fiel 1618 das Herzogtum Preußen, später Ostpreußen genannt, an Brandenburg, nachdem der Kurfürst von Brandenburg Johann Sigismund bereits 1611 dem Polnischen König als Lehnsherrn den Lehnseid für das Land geleistet hatte.[2]

Diese drei Territorien hatten zur Zeit der Regierungsübernahme Friedrich Wilhelms bis auf den gleichen Herrscher wenig miteinander gemein. Von einem gesamtstaatlichen Bewußtsein konnte zu dieser Zeit daher noch keine Rede sein.

Der Dreißigjährige Krieg hatte besonders die Mark Brandenburg schwer getroffen, es war absehbar, dass es ungefähr 70 bis 100 Jahre dauern würde, um den Bevölkerungsstand von vor dem Krieg allein durch natürliches Bevölkerungswachstum wieder zu erreichen.[3] Das Bestreben des Kurfürsten musste es deshalb sein, Einwanderer besonders in die Mark Brandenburg zu holen, wozu in der Folgezeit dann in erster Linie die Hugenotten gehörten.

Der wesentliche Grund, warum Brandenburg im Dreißigjährigen Krieg „ zu einem internationalen Truppenübungsplatz und militärischen Aufmarschgebiet für alle sich bekämpfenden Parteien verkam“[4] war, neben der Schwäche und politischen Unentschlossenheit des Kurfürsten Georg Wilhelm, das Fehlen einer eigenen schlagkräftigen Armee. Der Kurfürst hatte den Truppen der Schweden und des Kaisers nichts entgegenzusetzen, und als das brandenburgische Heer 1637 endlich vergrößert wurde, wurde es, gemäß den Bestimmungen des Prager Friedens von 1635, auf den Kaiser und erst in zweiter Linie auf den Kurfürsten von Brandenburg vereidigt.[5]

Zeit seiner Regierung war es das Ziel Friedrich Wilhelms, es nie wieder so weit kommen zu lassen, und gegen Ende seiner Herrschaft, in den 1680er Jahren, verfügte er stets über ein Heer in einer Größenordnung zwischen 20 000 und 30 000 Mann.[6] Auch an der Entwicklung der militärischen Stärke hatten die Hugenotten ihren Anteil, denn es wurden in den Jahren nach Erlass des Edikts von Potsdam etwa 600 Offiziere sowie zwischen 2 000 und 3 000 Unteroffiziere und Soldaten in das Heer Brandenburg-Preußens aufgenommen, zunächst sogar in eigenen Truppenteilen.[7]

Bei Regierungsübernahme durch Friedrich Wilhelm 1640 war sein Herrschaftsgebiet wie schon erwähnt in drei Teile geteilt, die außer dem gemeinsamen Oberhaupt wenig miteinander zu tun hatten. Der Weg von einer Personalunion hin zum späteren Bewußtsein eines Preußischen Staates von Kleve bis Memel war erst am Anfang seiner Entwicklung.

So hatte auch jedes der Territorien –die Mark Brandenburg, Kleve, und das Herzogtum Preußen – seine eigene Ständeversammlung, den Landtag, und der Kurfürst musste jeweils in allen dreien einzeln versuchen seine Forderungen, meist ging es um solche finanzieller Art, durchzusetzen.

Gesamtstaatliches Regierungsorgan war der 1604 vom Kurfürsten Joachim Friedrich geschaffene Geheime Rat,[8] der jedoch während des Dreißigjährigen Krieges weitgehend ausgeschaltet war und erst ab 1651 neu organisiert wurde, indem 19 nach regionalen und sachlichen Gesichtspunkten getrennte Ressorts gebildet wurden, mit dem Ziel aus der Personalunion der verschiedenen Länder eine Realunion entstehen zu lassen.[9]

1660 wurde das Generalkriegskommissariat geschaffen, das als weitere gesamtstaatliche Behörde für die Finanzierung des Heeres zuständig war.[10] Es war unabhängig vom Geheimen Rat direkt Friedrich Wilhelm unterstellt,[11] und wurde in der Kombination von Steuereinziehung zur Finanzierung des Heeres und militärischer Verwaltung zum entscheidenden Instrument zur Zentralisierung und zur Verdrängung der Macht der Stände.[12]

2.2. Die konfessionelle Situation

Das Kurfürstentum Brandenburg mit fast ausschließlich lutherischer Bevölkerung wurde seit 1613 von einem reformierten Herrscherhaus regiert. In diesem Jahr war der Kurfürst Johann Sigismund vom Luthertum zum reformierten Glauben übergetreten. Über die Motive für diesen Glaubenswechsel des Kurfürsten gibt es unterschiedliche Auffassungen, Tatsache ist jedoch, dass damit erhebliche Konsequenzen für das Verhältnis zur Bevölkerung seiner Territorien verbunden waren. Eine nennenswerte Bevölkerungsgruppe reformierten Glaubens gab es nur in Jülich-Kleve, und so drängt sich der Verdacht auf, dass der Kurfürst diese im Blick hatte, wenn er über seine zweifellos bereits vorhandene Neigung zum reformierten Glauben[13] hinaus den entscheidenden Schritt weg vom Luthertum vollzog. Er konnte sich so der Unterstützung der reformierten Stände Jülich-Kleves gewiss sein, und auf die Unterstützung der benachbarten, vom reformierten Glauben dominierten Niederlande hoffen. So lässt sich am Entschluss des Kurfürsten auch eine Tendenz zu einer Westorientierung der brandenburgischen Politik erkennen.[14]

In der Mark Brandenburg war ab 1539 durch Kurfürst Joachim II. (1535-1571) der evangelisch-lutherische Glaube eingeführt worden.[15]

Der Kurfürst beanspruchte dazu das jus reformandi, das Recht des Landesherrn, die Religion seines Herrschaftsgebietes zu bestimmen, das schließlich 1555 im Augsburger Religionsfrieden auch reichsrechtlich bestätigt wurde.[16] Die Kirchenreform, das landesherrliche Episkopat und Kirchenregiment wurden durch den Augsburger Religionsfrieden anerkannt.[17]

Noch im Geraer Hausvertrag von 1598, der die Erbfolge im Hause Hohenzollern regeln sollte, verpflichtete sich Kurfürst Joachim Friedrich (1598-1608), weder die katholische noch die calvinistische Religion einzuführen.[18]

Als dann 1613 sein Sohn und Nachfolger zum calvinistischen, reformierten Glauben übertrat, entstanden in der Bevölkerung und besonders bei der lutherischen Geistlichkeit Befürchtungen, der Kurfürst könne nun versuchen, sein jus reformandi zu einem erneuten Glaubenswechsel seiner Territorien zu nutzen.

Bereits 1609 hatte Johann Sigismund den Ständen von Jülich-Kleve gemeinsam mit dem Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg, mit dem er sich die Territorien aufteilte, versprochen, niemanden in seiner Glaubensfreiheit zu beschränken.[19]

Dieser Übertritt des Herrscherhauses zu einer anderen Konfession als der, der die große Mehrheit der Untertanen anhing, ist einer der entscheidenden Impulse für die weitere Entwicklung und den kommenden Aufstieg Brandenburg-Preußens zu weit größerer Bedeutung, als es zu dieser Zeit absehbar war.

Johann Sigismund brauchte nun ein kirchenpolitisches Programm, das auf Religionsfreiheit, Parität der Konfessionen und den Kirchenfrieden gegründet war, und eine neue Entwicklung in der Geschichte der Religionsfreiheit einleitete.[20]

Dem Kurfürsten blieb praktisch nichts anderes übrig, wollte er nicht einen Dauerkonflikt mit seinen Untertanen, möglicherweise gar einen Bürgerkrieg mit drohenden Interventionen von Außen riskieren.

Wenige Tage vor seinem offiziellen Übertritt zum reformierten Bekenntnis gab er eine Erklärung über die Gewissenfreiheit ab,[21] und im Mai 1614 wurde die Confessio Sigismundi veröffentlicht, in der er seine Motive erläuterte, die Hoffnung ausdrückte, dass der reformierte Glaube sich im ganzen Land durchsetzen möge, aber die Gewissensfreiheit ausdrücklich garantierte.[22]

Dennoch kam es 1615 in Berlin-Kölln vorübergehend zu Unruhen, die lutherischen Geistlichen stachelten die Bevölkerung dazu an, die Häuser der reformierten Hofprediger zu zerstören.[23]

Auch der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm versuchte im Einzelnen, das reformierte Bekenntnis zu stärken und seine Glaubensgenossen zu fördern, führte aber ansonsten die tolerante Glaubenspolitik fort.

In die Zeit der Herrschaft Friedrich Wilhelms fällt 1648 der Westfälische Friede von Münster und Osnabrück, mit dem der Dreißigjährige Krieg beendet wurde. Im Frieden von Osnabrück wurde das jus reformandi ausdrücklich anerkannt, der Landesherr konnte sich für eines der drei Bekenntnisse entscheiden und Andersgläubige entweder dulden oder ausweisen, musste aber auf jeden Fall den Bekenntnisstand des sogenannten Normaljahres 1624 respektieren.[24]

Das Mit- und Nebeneinander der drei anerkannten Bekenntnisse im Reich wurde festgeschrieben, und was hier im Großen nötig war, musste auch im Kleinen, innerhalb des Herrschaftsbereichs des Kurfürsten von Brandenburg, praktiziert werden, wobei es hier in erster Linie um das Verhältnis von Lutheranern und Reformierten ging, Katholiken gab es ja nur wenige.

1662 und 1664 erließ Friedrich Wilhelm sogenannte Toleranzedikte, die gegenseitige Verleumdungen zwischen reformierten und lutherischen Geistlichen verhindern sollten.[25] Es wurde streng beaufsichtigt, dass die Edikte befolgt wurden,[26] und etliche lutherische Prediger verloren ihre Stellen.[27]

[...]


[1] Gresch, Eberhard: Die Hugenotten. Geschichte, Glaube und Wirkung. Leipzig 2009 (Erstausgabe 2005), S. 90

[2] Gloger, Bruno: Friedrich Wilhelm. Kurfürst von Brandenburg. Berlin 1989 (Erstausgabe 1985), S. 17

[3] Wilke, Jürgen: Zur Sozialstruktur und demographischen Analyse der Hugenotten in Brandenburg-Preußen, insbesondere in Berlin. In: Mittenzwei, Ingrid (Hg.): Hugenotten in Brandenburg-Preußen. Berlin 1987, S. 27-99, hier: S. 27

[4] Neumann, Hans-Joachim: Friedrich Wilhelm der Große Kurfürst. Der Sieger von Fehrbellin. Berlin 1995, S. 190

[5] Hüttl, Ludwig: Der Große Kurfürst. Friedrich Wilhelm v. Brandenburg. München 1981, S. 49

[6] Clark, Christopher: Iron Kingdom. The Rise and Downfall of Prussia, 1600-1947. London 2006, S. 38

[7] Gresch: Hugenotten, S. 92

[8] Clark: Iron Kingdom, S. 14

[9] Hüttl: Der Große Kurfürst, S. 203

[10] Neumann: Friedrich Wilhelm, S. 63

[11] McKay, Derek: The Great Elector. Harlow 2001, S. 169

[12] Ebd., S. 165

[13] Bereits sein Vater, der von 1598-1608 regierende Kurfürst Joachim Friedrich, zeigte eine Neigung zum reformierten Bekenntnis. Lackner, Martin: Die Kirchenpolitik des Großen Kurfürsten. Witten 1973, S. 41. Johann Sigismund selber hat vermutlich schon 1605 bei einem Aufenthalt in der zu dieser Zeit reformierten Pfalz den Vorsatz zum Glaubenswechsel gefasst, nachdem er dort näher mit dem reformierten Heidelberger Katechismus bekannt wurde. Ebd., S. 43

[14] Ebd., S. 49 f.

[15] Ebd., S. 23

[16] Ebd., S. 26

[17] Ebd., S. 27

[18] Ebd., S. 41

[19] Ebd., S. 44

[20] Ebd., S. 46

[21] Ebd., S. 50

[22] Ebd., S. 52

[23] Fischer, Gerhard: Die Hugenotten in Berlin. Berlin 1988, S. 20

[24] Lackner: Kirchenpolitik, S. 78

[25] Ebd., S. 126 ff. In einer Verordnung von 1668 wurde eine Konfessionskontroverse in gemäßigter Form gestattet. Ebd., S. 141

[26] Ebd.

[27] Darunter der noch heute als Dichter vieler Kirchenlieder bekannte Paul Gerhardt. Ebd., S. 136 ff.

Final del extracto de 32 páginas

Detalles

Título
Das Potsdamer Edikt von 1685 - aufgeklärte Toleranz oder pragmatische Wirtschaftsförderung?
Universidad
University of Hagen
Calificación
2,0
Autor
Año
2009
Páginas
32
No. de catálogo
V145675
ISBN (Ebook)
9783640559497
ISBN (Libro)
9783640559299
Tamaño de fichero
476 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Toleranz, Preußen, 1685, Potsdam, Hugenotten, Wirtschaftsförderung, Potsdamer Edikt, Edikt von Potsdam, pragmatisch
Citar trabajo
B.A. Andreas von Bezold (Autor), 2009, Das Potsdamer Edikt von 1685 - aufgeklärte Toleranz oder pragmatische Wirtschaftsförderung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145675

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