Medienrecht und Persönlichkeitsrecht


Dossier / Travail, 2009

24 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Fragestellungen des Medienrechts
1. Begriff und Einordnung des Medienrechts
2. Geschichte des Medienrechts
3. Bedeutung des Medienrechts
4. Bereiche des Medienrechts

II. Persönlichkeitsrecht und Medienrecht
1. Allgemeine Fragen des Persönlichkeitsrechts
2. Anwendungsgebiete des Persönlichkeitsrechts
a) Zivilrechtliche Anwendung allgemeines Persönlichkeitsrechts
b) Persönlichkeitsrecht als Schutz gegenüber den Medien
3. Erscheinungsformen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
4. Medienrechtliche Fälle mit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts
5. Abwägung zwischen dem Medien- und dem Persönlichkeitsrecht
a) Konflikt zwischen dem Medien- und dem Persönlichkeitsrecht
b) Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts durch das Medienrecht
c) Einschränkungen des Medienrechts durch das Persönlichkeitsrecht

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Sprache und Recht sind zwei verschiedene komplexe Systeme. Doch kann jedes System ohne das andere überhaupt nicht funktionieren. Diese beiden Bereiche sind voneinander abhängig, denn das Recht wird über eine sprachliche, mündliche oder schriftliche Form vermittelt. Verfahren wie der Rechtsstreit oder die Rechtsfindung orientieren sich zum Beispiel an Texten und die Sprache dieser Texte ist entscheidend: „Sprache gestaltet – ob der Embryo werdendes Leben oder menschliches Leben ist, hat Konsequenzen für seinen Rechtsschutz.“[1]

In diesem Zusammenhang spricht man von der forensischen Linguistik - einer spezifischen Form angewandter Linguistik und forensischer Wissenschaft. Diese Disziplin hat sich in den USA und einigen anderen Ländern als sehr erfolgreiche Hilfswissenschaft insbesondere in der Kriminalistik erwiesen. Jedoch "fristet sie noch immer ein bescheidenes Dasein"[2] in den deutschsprachigen Ländern. Mithilfe der forensischen Linguistik ist es möglich anhand der geschriebenen und der gesprochenen Sprache zahlreiche Straftäter zu identifizieren.
Neben Autoren- und Sprechererkennung wurden im Seminar "Sprache des Rechts" unter der Leitung des Professors Doktors Günther Grewendorf auch viele andere spannende Themen wie Übersetzen und Dolmetschen bei Gericht sowie die Rechtsinformatik beleuchtet. Das Hauptseminar wurde im Sommersemester 2009 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main angeboten. Leider wurde in diesem Seminar den Medien keine Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Tatsache hat mich zu dem Entschluss geführt, eine Hausarbeit bezüglich der linguistischen Probleme des Medienrechts zu schreiben.

Die vorliegende Arbeit besteht aus zwei Teilen. Der erste kleinere Teil der Hausarbeit beschränkt sich auf die Facetten des Medienrechts. Dabei wird auf die Geschichte, Einordnung, Bereiche, Begriff und Bedeutung dieses Fachgebiets eingegangen. Das zweite Kapitel stellt einen größeren Teil der Hausarbeit an. Vorerst werden in diesem Teil die allgemeinen Fragen des Persönlichkeitsrechts geklärt, und zwar die Geschichte, der Inhalt und die Einordnung. Dabei wird auch auf postmortales Persönlichkeitsrecht eingegangen. Des Weiteren werden in diesem Kapitel auch einige der Anwendungsgebiete des Persönlichkeitsrechts beleuchtet, und zwar die zivilrechtliche Anwendung und diejenige als Schutz gegenüber den Medien. Es werden ebenso Erscheinungsformen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betrachtet, von denen eine exemplarisch anhand von konkreten Beispielen näher betrachtet wird. Im Anschluss wird im zweiten Teil auf den Konflikt zwischen dem Medien- und dem Persönlichkeitsrecht eingegangen. Es wird dargestellt, welche Einschränkungen dieser beiden Grundrechte existieren.

Das Ziel dieser Arbeit ist, zu untersuchen, in welchem Verhältnis das Medienrecht zu dem Persönlichkeitsrecht steht und welches Recht bei der Abwägung zwischen den beiden Grundrechten Oberhand gewinnt.

Als eine allgemeine Bemerkung möchte ich hinzufügen, dass in dieser Hausarbeit viel auf den Autor Frank Fechner eingegangen wird. Unter den Autoren, dessen Werke zum Medienrecht ich für die Anfertigung dieser Arbeit herangezogen habe, zählt Frank Fechner mit seinem Standardwerk meiner Meinung nach zu den modernsten und wichtigsten in diesem Fachgebiet.

I. Fragestellungen des Medienrechts

1. Begriff und Einordnung des Medienrechts

Das Medienrecht stellt kein einheitliches Rechtsgebiet dar. Diese Disziplin hat sich in den letzten Jahren aus verschiedenen Rechtsgebieten heraus entwickelt. Natürlicherweise hat das Medienrecht im Laufe seiner Entwicklung eine gewisse Selbständigkeit gewonnen.[3] Anfänglich bezeichnete der neu entstandene Begriff des Medienrechts keine Rechtsdisziplin im systematischen Sinne. Er diente aber als ein Sammelbegriff für medienrechtliche Aspekte, die über alle Teilbereiche des öffentlichen, Zivil- und Strafrechts verteilt waren. Ansatzpunkt war dabei vorerst Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Deswegen wurde das Medienrecht anfänglich als besondere Ausprägung dieser beiden Rechtsgebiete verstanden.[4] Heute umfasst das Medienrecht „die Gesamtheit aller gesetzlichen Regelungen und richterlichen Vorgaben, die Arbeit und Wirkung von Medien rechtlich bestimmen“.[5]

Nach der Ansicht von Frank Fechner ergeben sich für die Medien relevante Rechtsätze aus einer Mehrzahl verschiedener Gesetze. Wichtig sind in diesem Zusammenhang das Grundgesetz, die Presse- und Rundfunkgesetze, das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz und das Telemediengesetz. Diese Gesetze können in manchen Fällen auch gemeinsam angewendet werden. Im Prinzip muss man sich in allen Rechtsgebieten gut auskennen, um über Fälle des Medienrechts entscheiden zu können. Außerdem sind dabei die Vorgaben wichtig, die sich aus der Rechtssprechung der Gerichte heraus entwickelt haben und das Gewohnheitsrecht.[6]

Weil die einzelnen Teilbereiche des Medienrechts noch eng zusammenhängen, geht man von der Entwicklung des Medienrechts in ein eigenständiges Rechtsgebiet aus, das jedoch auf dem Kern des Grundrechts der Meinungsfreiheit basiert. Das Besondere an diesem Rechtsgebiet besteht darin, „dass unabhängig von der Regelungsebene (international, europäisch oder national), von dem betroffenen Medium (z.B. Presse, Rundfunk oder Multimediaanwendungen) sowie von der Regelungsdimension (beispielweise der zivilrechtlichen Komponente des Urheberrechts oder der verwaltungsrechtlichen des Zulassungsrechts) eine unfassende Herangehensweise ermöglicht wird, die den Besonderheiten eines sich ständig in der Entwicklung befindlichen und in vielen Teilbereichen zusammenwachsenden Phänomens zwischen Markt und Kultur Rechnung trägt“.[7]

Mit dem Begriff des Medienrechts hängt die Frage nach der Einordnung des Medienrechts eng zusammen. Diese Frage ist umstritten. Die Wissenschaftler diskutieren darüber, ob das Medienrecht ein eigenständiges Rechtsgebiet oder eher ein Sammelbegriff ist. So bezeichnet zum Beispiel Marian Paschke das Medienrecht als eine Querschnittdisziplin, die sich aus dem Recht der einzelnen Medien entwickelt und zu einem multidimensionalen Rechtsgebiet sozusagen emanzipiert hat. Er betont auch, dass der Begriff des Medienrechts bis 2001 in keinem Mediengesetzbuch definiert, einzeln beschrieben oder nur erwähnt wurde. Außerdem ist das Medienrecht „regelungstechnisch verstreut über eine Vielzahl von Einzelbestimmungen in verschiedenen Regelungsbereichen und Gesetzen. Es handelt sich nicht um eine Materie, die sich […] dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuordnen läßt. Die zentralen Regelungen des Medienrechts umfassen sowohl öffentlich-rechtliche Elemente, mit denen der Staat regulatorische Rahmenbedingungen für den Mediensektor setzt, als auch solche, bei denen er im Vertrauen auf den wirtschaftlichen Wettbewerb den Mediensektor der Entfaltung privater Initiative mit den Mitteln des Privatrechts überläßt.“ Insofern wird das Medienrecht als Querschnittsrechtsgebiet bezeichnet.[8]

Jens Petersen schließt sich der Ansicht von Marian Paschke an und bezeichnet das Medienrecht ebenso als ein Querschnittsbereich, welcher die Aspekte des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts vereint. Aufgrund dieser Tatsache ist es kompliziert eine Definition des Medienrechts zu formulieren und es von den anderen Bereichen abzugrenzen. Deswegen stellt er das Funktionieren des Medienrechts als ein eigenständiges Rechtsgebiet in Frage.[9]

Mark D. Cole stellt in seinem Artikel „Medienrecht“ auch die Frage nach der Eigenständigkeit des Medienrechts. Wie schon angesprochen wurde, fungierte ursprünglich der neu entstandene Begriff als ein interdisziplinärer Sammelbegriff. Aufgrund des engen Zusammenhangs der einzelnen Teilbereiche des Medienrechts geht Mark D. Cole von seinem Verwandeln in ein eigenständiges Rechtsgebiet aus. Die Frage nach der Einordnung hält er allerdings für abstrakt. Viel wesentlicher ist seiner Auffassung nach das, was letztendlich dem Begriff des Medienrechts untergeordnet wird, ganz abgesehen davon, ob er im Sinne der Zusammenfassung seine Anwendung findet oder ob er ein eigenes Rechtsgebiet darstellt.[10]

Da der Begriff des Medienrechts sehr umfassend ist, wird er des Öfteren mit den anderen ähnlichen Begriffen in Verbindung gebracht. So wird er zum Beispiel manchmal synonym mit dem Kommunikationsrecht oder dem Informationstechnologierecht verwendet. Doch der letztere Begriff setzt Akzente auf die Rolle der Computertechnologie und Informatik und die Definition des Kommunikationsrechts besagt, dass das Medienrecht auf die Meinungsfreiheit zurückgeht. Außerdem werden andere ähnliche Begriffe verwendet: das Informationsrecht, das mehr Wert auf die Komponente des Informationsempfängers legt und das Telemediarecht, welches den Bezug zum Telekommunikationsrecht darstellt und neue mediale Erscheinungsformen umfasst.[11]

2. Geschichte des Medienrechts

Die Geschichte des Medienrechts ist nach der Meinung von Jürgen Wilke hauptsächlich eine Geschichte der Meinungs- und der Pressefreiheit. Das Pressewesen begann mit der Erfindung des Buchdrucks um 1450. Darauf reagierte die Kirche mit der Einführung der Zensur, denn sie diente ursprünglich dem Schutz der kirchlichen Lehre. Am Anfang des 17. Jahrhunderts entstand die periodische Presse und der Kampf gegen die staatliche und die kirchliche Zensur begann. Das Verlangen nach der Pressefreiheit verstärkte sich. Dieser Kampf erwies sich 1695 in England und 1790 in Pennsylvania als erfolgreich. In Deutschland kam der Durchbruch erst im Jahre 1848 – jedem deutschen Bundesstaat wurde es freigestellt, die Zensur abzuschaffen und die Pressefreiheit einzuführen. In diesem Zusammenhang ist das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 wichtig, das die erste reichsrechtliche Garantie der Pressefreiheit enthielt und Zensur, Konzession und Kaution abschrieb. Dieses Gesetz war auch während der Weimarer Zeit in Kraft, allerdings mit kleinen Änderungen. Im Laufe der Zeit wurde es durch Pressegesetze der Länder ersetzt und galt sogar in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung Deutschlands.[12]

[...]


[1] Vgl. Monika Rathert: Sprache und Recht. Kurze Einführungen in die germanistische Linguistik. Heidelberg 2006, S.1.

[2] Vgl. Markus Nussbaumer: Sprache und Recht. Heidelberg 1997, S. 9.

[3] Vgl. Frank Fechner: Medienrecht. Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia. Tübingen 2009, S. 3.

[4] In dem Lehrbuch „Besonderes Verwaltungsrecht“ aus dem Jahr 2000 ist das Medienrecht neben dem Schulrecht und dem Wissenschaftsrecht im Kapitel Kultusrecht verfasst. Vgl. Norbert Achterberg/Günter Püttner/Thomas Würtenberger (Hrsg.): Besonderes Verwaltungsrecht. Ein Lehr- und Handbuch. Heidelberg 2000, Bd. 1: Wirtschafts-, Umwelt-, Bau-, Kultusrecht.

[5] Vgl. Mark D. Cole: Medienrecht. In: Peter Schiwy/Walter J. Schütz/Dieter Dörr (Hrsg.): Medienrecht. Lexikon für Praxis und Wissenschaft. Köln 2006, S. 309.

[6] Vgl. Fechner: Medienrecht (wie Anm. 3) S. 3.

[7] Vgl. Cole: Medienrecht (wie Anm. 5) S. 310.

[8] Vgl. Marian Paschke: Medienrecht. Berlin 2001, S. 1.

[9] Vgl. Jens Petersen: Medienrecht. München 2006, S. 1.

[10] Vgl. Cole: Medienrecht (wie Anm. 5) S. 310.

[11] Vgl. Cole: Medienrecht (wie Anm. 5) S. 310.

[12] Vgl. Jürgen Wilke: Geschichte des Medienrechts. In: Peter Schiwy/Walter J. Schütz/Dieter Dörr (Hrsg.): Medienrecht. Lexikon für Praxis und Wissenschaft. Köln 2006, S. 181.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Medienrecht und Persönlichkeitsrecht
Université
University of Frankfurt (Main)  (Institut für Kognitive Linguistik)
Cours
Sprache des Rechts
Note
1,3
Auteur
Année
2009
Pages
24
N° de catalogue
V145733
ISBN (ebook)
9783640559701
ISBN (Livre)
9783640560080
Taille d'un fichier
466 KB
Langue
allemand
Mots clés
Medienrecht, Persönlichkeitsrecht
Citation du texte
Anna Mikhaylova (Auteur), 2009, Medienrecht und Persönlichkeitsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145733

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