Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Aktuell entsteht hierüber sowohl in Deutschland als auch international eine hitzige Debatte. Begründen kann man dies zum Einen anhand der aktuellen Medienberichte zu Vorfällen in England und Deutschland, zum Anderen liegen vielfältige Dimensionen von Sterbehilfe vor, die eine exakte Abgrenzung des Begriffes und der Rechtsdimension erschweren.
In jüngster Zeit fand das Thema Sterbehilfe in Deutschland erneut vor allem aufgrund der Geschehnisse um Roger Kusch, Ex-Justizsenator Hamburgs, der einer älteren Dame Sterbehilfe leistete, indem er ihr die entsprechenden Medikamente verabreichte, öffentliche Aufmerksamkeit. Diese Arbeit bietet nun eine kurze juristische Betrachtung zur Sterbehilfe in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sterbebegleitung und Sterbehilfe
3. Verfassungsrechtliche Dimension
4. Aktuelle Entwicklungen
5. Patientenverfügungen
6. Zusammenfassung und Meinung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle juristische und ethische Debatte zur Sterbehilfe in Deutschland, analysiert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Einfluss von Patientenverfügungen und diskutiert die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung zur Abgrenzung von organisierter Sterbehilfe.
- Abgrenzung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe
- Verfassungsrechtliche Analyse des Rechts auf Leben vs. Selbstbestimmung
- Kritische Bewertung kommerzieller Sterbehilfe-Organisationen
- Bedeutung und rechtlicher Status von Patientenverfügungen
- Förderung der Palliativmedizin als Alternative zur Suizidhilfe
Auszug aus dem Buch
2.Sterbebegleitung und Sterbehilfe
Im Unterschied zur Sterbehilfe ist Sterbebegleitung, häufig auch als Palliativmedizin bzw. Hospizarbeit bezeichnet, die seelische Begleitung des Sterbenden durch qualifizierte Fachkräfte mit Hilfe von schmerzstillenden Medikamenten, die aber keine lebensverkürzende Wirkung haben. Die Sterbehilfe hingegen nimmt durch die Vergabe von Medikamenten eine Verkürzung des Sterbeprozesses in Kauf bzw. intendiert einen schnelleren Eintritt des Todes. Deshalb wird hier im Unterschied zur Sterbebegleitung ein Straftatbestand erfüllt. Die Sterbehilfe wird nochmals in drei Fallgruppen unterteilt.
Passive Sterbehilfe gilt als der Verzicht von lebensverlängernden Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung oder Verletzung. Dieses bewusste Sterben, etwa durch das Abschalten eines Beatmungsgerätes, ist und bleibt zulässig, wenn eine entsprechende Willenserklärung des Patienten vorliegt oder von den Angehörigen glaubhaft nachgewiesen werden kann. Folgen Ärzte diesem ausdrücklichen Willen nicht, können sie wegen Körperverletzung bestraft werden. Die passive Sterbehilfe als „sterben-lassen“ ist in Deutschland nicht eindeutig durch das Strafgesetzbuch geregelt.
Aktive indirekte Sterbehilfe liegt vor, wenn ein Arzt einem tödlich Erkrankten mit dessen Einverständnis schmerzlindernde Medikamente gibt, die als Nebenwirkung den Eintritt des Todes beschleunigen. Diese Art der Sterbehilfe ist nicht einvernehmlich geregelt, gilt aber als nicht strafbar, weil sie dem Patienten einen Tod in Würde und Schmerzfreiheit ermöglicht und das Eintreten des Todes bloß als Nebenwirkung der Medikation eintreten kann. Verweigern Ärzte solche Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeiführen zu wollen, können sie sogar wegen Körperverletzung oder unterlassener Hilfeleistung bestraft werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle öffentliche Debatte über Sterbehilfe in Deutschland vor dem Hintergrund medial präsenter Einzelfälle und internationaler Entwicklungen.
2. Sterbebegleitung und Sterbehilfe: In diesem Kapitel erfolgt eine differenzierte juristische Einordnung der Begriffe Sterbebegleitung, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, direkte aktive Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung.
3. Verfassungsrechtliche Dimension: Die Arbeit diskutiert das Spannungsfeld zwischen der Menschenwürde, dem staatlichen Schutz des Lebens und dem Recht auf individuelle Selbstbestimmung.
4. Aktuelle Entwicklungen: Es werden die Geschehnisse um Roger Kusch sowie die daraus resultierenden gesetzgeberischen Bestrebungen zur Unterbindung geschäftsmäßiger Sterbehilfe analysiert.
5. Patientenverfügungen: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Verankerung von Patientenverfügungen als Instrument zur Wahrung des Patientenwillens bei fehlender Entscheidungsfähigkeit.
6. Zusammenfassung und Meinung: Das Fazit fordert ein Verbot organisierter Sterbehilfe sowie einen verstärkten Ausbau palliativmedizinischer und hospizlicher Strukturen zur Unterstützung Sterbender.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Patientenverfügung, Menschenwürde, Selbstbestimmungsrecht, Palliativmedizin, Aktive Sterbehilfe, Passive Sterbehilfe, Strafgesetzbuch, Euthanasie, Suizidhilfe, Rechtsstaat, Lebensende, Ethik, Hospizarbeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine juristische Betrachtung der Sterbehilfe-Problematik in Deutschland und beleuchtet die ethischen sowie rechtlichen Grenzziehungen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die Abgrenzung der Sterbehilfeformen, die verfassungsrechtliche Bewertung, der Umgang mit Patientenverfügungen und die Kritik an kommerziellen Anbietern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen oder ob Anpassungen erforderlich sind, um sowohl die Selbstbestimmung als auch den Lebensschutz zu wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die aktuelle Rechtsprechung, Gesetzestexte sowie die ethische Debatte und politische Initiativen auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Sterbehilfeformen, die verfassungsrechtliche Analyse der Grundrechte und den aktuellen Diskurs über die Kommerzialisierung der Suizidhilfe.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe umfassen Sterbehilfe, Patientenverfügung, Menschenwürde, Selbstbestimmung und Palliativversorgung.
Wie unterscheidet der Autor zwischen aktiver Sterbehilfe und Sterbebegleitung?
Die Sterbebegleitung zielt auf seelische Unterstützung ohne lebensverkürzende Wirkung ab, während die Sterbehilfe die Beschleunigung des Todes beabsichtigt oder in Kauf nimmt.
Wie bewertet der Autor die Rolle von Organisationen wie dem Verein von Roger Kusch?
Der Autor stuft diese Aktivitäten als menschenverachtend ein und fordert ein Verbot für Unternehmen, die den Tod als Geschäftsmodell unter dem Deckmantel der Humanität vermarkten.
Welche Bedeutung misst die Arbeit der Palliativmedizin bei?
Der Autor sieht in der palliativmedizinischen Versorgung und der Hospizarbeit eine essenzielle Alternative zum vorzeitigen Suizid, die in Deutschland aktuell noch unterschätzt wird.
Was wird hinsichtlich der Patientenverfügungen prognostiziert?
Es wird erwartet, dass ein in den Jahren nach 2008 erwartetes Gesetz die rechtliche Unsicherheit bezüglich Patientenverfügungen beseitigt und deren Anwendung klarer regelt.
- Citation du texte
- Jenny Wunn (Auteur), 2009, Sterbehilfe in Deutschland. Eine juristische Betrachtung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146658