Die Theorie der Gerechtigkeit - John Rawls


Dossier / Travail de Séminaire, 2009

15 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
I. 1 Das Leben von John Rawls
I. 2. Konzeption der Gerechtigkeit

II. John Rawls Theorie der Gerechtigkeit

III. Utilitarismus
III. 1 Historische Entwicklung des Utilitarismus
III. 2. Teilprinzipien des Utilitarismus

IV. Rawls Kritik am Utilitarismus

V. Abschließende Gedanken

VI. Literatur

I. Einleitung

In dieser Arbeit wird vordergründig versucht John Rawls Kritik am Utilitarismus darzustellen, wie sie in ´Eine Theorie der Gerechtigkeit´[1], einer Sozialmoral, zu finden ist. Als Einstieg dient zunächst ein Einblick in John Rawls Leben. Dem schließt sich eine Definition der ´Gerechtigkeit´ aus dem Blickwinkel der politischen Philosophie an, woran sich die Begriffklärung der Gerechtigkeit anschließen wird, wie sie in Rawls Theorie der Gerechtigkeit konzipiert ist.

Um in Kapitel IV Rawls Kritik am Utilitarismus darstellen zu können, wird nicht nur auf die historische Entwicklung und die Teilprinzipien des Utilitarismus eingegangen, sondern auch Rawls Theorie der Gerechtigkeit in ihren wichtigsten Zügen umrissen, die er als Antwort oder mehr noch, als Gegentheorie zum Utilitarismus ansieht.

I. 1 Das Leben von John Rawls

Rawls wurde in Baltimore, Maryland, als zweites von fünf Kindern von William Lee Rawls und Anna Abell Stump geboren. Seine ersten schlimmen Erfahrungen machte Rawls bereits in der Kindheit. Zwei seiner Brüder starben innerhalb eines Jahres, nachdem sie sich bei ihm angesteckt hatten. Robert Lee, sein um 19 Monate jüngerer Bruder, starb an den Folgen einer zu spät diagnostizierten Diphtherie und Thomas Hamilton, der jüngste Bruder (geb. 1927) erholte sich nicht von der schweren Lungenentzündung, die John Rawls nach seiner Diphtherieerkrankung entwickelte.

Nach der Schule besuchte er ab 1939 die Princeton University, wo er sich für Philosophie zu interessieren begann. 1943 machte er den Bachelor of Arts und ging zur Armee. Im Zweiten Weltkrieg diente Rawls als Infanterist im Pazifik, wo er auf Neuguinea, den Philippinen und in Japan eingesetzt wurde. Er besuchte Hiroshima nach dem Abwurf der Atombombe. Diese Erfahrung brachte ihn dazu, eine Offizierskarriere, die ihm angeboten wurde, abzulehnen und die Armee im untersten Dienstgrad eines Private 1946 zu verlassen.

Kurz danach promovierte er in Princeton im Fach Moralphilosophie. Rawls heiratete Margaret Fox im Jahre 1949. Margaret und John teilten das Interesse an Stichwortverzeichnissen, die sie gemeinsam während ihrer ersten Ferien für ein Werk von Friedrich Nietzsche erstellten; Rawls verfasste später auch das Stichwortverzeichnis für ´A Theory of Justice´ selbst.

Nach dem Doktorat lehrte Rawls in Princeton bis 1952, als er ein Fulbright-Stipendium für das College Christ Church der englischen Oxford University erhielt. Dort geriet er unter den Einfluss der liberalen politischen Theoretiker und des Historikers Isaiah Berlin. Nach seiner Rückkehr in die Vereinigten Staaten arbeitete er zunächst als Assistent, später als Professor an der Cornell University, die ihm 1962 eine Philosophieprofessur antrug. Eine weitere Lebensstellung bot ihm das Massachusetts Institute of Technology Anfang der sechziger Jahre an. Rawls aber zog 1962 die Harvard University vor, wo er mehr als dreißig Jahre lehrte. 1995 erlitt er den ersten von mehreren Schlaganfällen, die ihn bei seiner Arbeit stark behinderten. Nichtsdestoweniger schaffte er es, sein letztes Werk, ´The Law of Peoples´ abzuschließen, das seine wesentlichen Standpunkte zum Völkerrecht zum Inhalt hat.[2]

I. 2. Konzeption der Gerechtigkeit

Der Versuch, Gerechtigkeit zu definieren stellt sich als schwierig heraus, falls alle Facetten des Begriffs miteinbezogen werden sollen. Und auch die Vorstellungen davon, was gerecht ist, gehen weit auseinander. In der politischen Philosophie und generell jeder Theorie des gesellschaftlichen Zusammenlebens, finden wir den Begriff der Gerechtigkeit (lat. iustitia, engl./frz. justice) als eine, wenn nicht die zentrale Kategorie.

Gegenstände der Gerechtigkeit sind primär Handlungen und sekundär das durch die Handlungen hervorgebrachte (Objekte, Haltungen, individuelle und institutionelle Akteure). Fragen der Gerechtigkeit stellen sich, wenn es um die Verantwortung für veränderbare Zustände und die entsprechenden verändernden oder zustandserhaltenden Handlungen geht.[3]

Da Philosophie gerade das Gebiet ist, auf dem auch John Rawls sich mit dem Begriff auseinandersetzt, soll nun seine Sichtweise auf die Gerechtigkeit dargestellt werden.

Von Rawls wird Gerechtigkeit als Eigenschaft der Gesellschaft verstanden: ihrer Institutionen, Verfassung und Gesetzte. Wie Platon und Aristoteles hält Rawls die Gerechtigkeit für die „erste Tugend sozialer Institutionen“[4]. Wenn sich Rawls mit dem Begriff „Gerechtigkeitssinn“ auseinandersetzt, geht es allein um die Stabilität einer gerechtigkeitsverpflichteten Gesellschaft und nicht etwa die Moralität als das moralische Subjekt selbst. Die Gesellschaft bezeichnet Rawls generell als jene „Kooperation zu wechselseitigem Vorteil“, die sich mit Konflikten mischt.

Die Gesellschaft ist kooperativ, da sie jedem ein besseres Leben ermöglicht. Konfliktuell ist sie, weil jeder einen größtmöglichen Nutzen sucht. Aufgabe der Gerechtigkeit ist es, die Vorteile und die Lasten der gemeinsamen Arbeit festzulegen. Der Per-Saldo-Vorteil, also der um die Lasten verminderte Nutzen der Gesellschaft, soll nach Rawls jedem in gleicher Weise zugute kommen. In diesem Sinne eines Vorteils für jeden gilt die Gerechtigkeit als Fairness.[5]

Von den Gerechtigkeitesgrundsätzen erwartet Rawls nicht ein glückliches Leben. Den Gegenstand der Gerechtigkeitsgrundsätze bilden gesellschaftliche Grundgüter (social primary goods). Im Unterschied zu natürlichen Grundgütern wie Kraft, Intelligenz und Ideenreichtum sind diese erstens überhaupt gesellschaftlich bedingt und zweitens für jede Art von Lebensplan unabdingbar. Zudem soll drittens immer nach einem Maximum der Grundgüter gesucht werden.

„Erster Grundsatz: Jedermann hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.

Zweiter Grundsatz: Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:

(a) sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und
(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offen stehen.“[6]

Der erste Grundsatz betrifft bürgerliche und politische Rechte, der zweite materielle und nichtmaterielle Interessen. Sie beide laufen auf einen freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat hinaus, auf eine konstitutionelle Demokratie, in die erstens eine Wettbewerbswirtschaft (Marktwirtschaft) eingebunden ist und die zweitens auch für künftige Generationen Gerechtigkeit üben will. Nach dem ersten Grundsatz sind die teils bürgerlichen („civil“), teils politischen Grund- und Menschenrechte (Recht auf Leben, auf Eigentum) für alle gleich.

Der erste und zweite Teil des zweiten Grundsatzes sind definitiv unstrittig und längst anerkannt. Die elementaren Grundrechte bilden einen festen Bestandteil unserer geschriebenen oder gelebten Verfassungen und seit langem pflegt die Demokratie die Offenheit der Ämter und Positionen. Soweit es um die Realisierungsbedingungen der genannten Grundrechte beim Unterschiedsprinzip geht, handelt es sich um den ebenfalls wenig strittigen Anteil an Sozialstaatlichkeit, nämlich um seinen freiheits- und demokratiefunktionalen Kern. Nur bei der weitgehenden Forderung, die Schlechtestgestellten möglichst gut zu stellen, bleibt Skepsis zurück. Die Selbstachtung wurde nicht vergessen. Rawls sieht sie in einer wohlgeordneten Gesellschaft im ersten Grundsatz als gesichert.

[...]


[1] Rawls, J. (1979) Eine Theorie der Gerechtigkeit; 1. Auflage; Suhrkamp Verlag; Frankfurt am Main

[2] vgl.“John Rawls Biography“ in: biographybase;

http://www.biographybase.com/biography/Rawls_John.html [05.04.2009]

[3] vgl. Löhrer, G. (o.J.) Konzeptionen der Gerechtigkeit; Skript Einführung in die Praktische Philosophie; Philosophische Fakultät Regensburg

[4] Rawls, J. (1979) Eine Theorie der Gerechtigkeit; S. 19

[5] vgl. Höffe, O. (2006) Einführung in Rawls Theorie der Gerechtigkeit, in: Höffe O . John Rawls - Eine Theorie der Gerechtigkeit; zweite Auflage; Akademie Verlag; Tübingen; S. 9

[6] Höffe, O. (2006) Einführung in Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit, S. 11 siehe auch: Rawls, J. (1979) Eine Theorie der Gerechtigkeit; S. 81

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Die Theorie der Gerechtigkeit - John Rawls
Université
University of Regensburg
Note
1,7
Auteur
Année
2009
Pages
15
N° de catalogue
V146683
ISBN (ebook)
9783640560561
ISBN (Livre)
9783656057550
Taille d'un fichier
510 KB
Langue
allemand
Annotations
Geschrieben für ein interdisziplinäres Seminar der Fächer VWL und Theologie.
Mots clés
Theorie, Gerechtigkeit, John, Rawls, Utilitarismus, Volkswirtschaft, Theologie, Wirtschaft, Soziale Gerechtigkeit, Religion, Nützlichkeitsprinzip
Citation du texte
Sabine Stary (Auteur), 2009, Die Theorie der Gerechtigkeit - John Rawls, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146683

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