Demokratie und Selbstverwaltung sind zwei markante Rechtsbegriffe einer freien Gesellschaft. Selbstverwaltung funktioniert nur mit Demokratie und nur Demokratie lässt Raum für Selbstverwaltung. Erscheinungsformen der Selbstverwaltung finden sich auf kommunaler und funktionaler Ebene. Diese Arbeit wird sich vor allem mit der funktionalen Selbstverwaltung auseinandersetzen. Dabei hat die funktionale Selbstverwaltung verschiedene Erscheinungsformen, z.B. an der Universität oder bei unseren Krankenversicherungen. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob und inwieweit Träger dieser Selbstverwaltung überhaupt demokratisch legitimiert sind und ob das Geschehen innerhalb der Selbstverwaltung einer demokratischen Verfassung gerecht wird. Zur Klärung dieser Fragen geht diese Arbeit folgenden Gang:
Zuerst gibt der Verfasser einen kurzen Überblick über die Grundlagen der Selbstverwaltung und deren verschiedene Ausprägungen. Danach werden die Anforderungen an eine demokratische Legitimation dargestellt, um diese anschließend auf die Trägerschaften funktionaler Selbstverwaltung anzuwenden. Nach der Untersuchung der demokratischen Legitimation im Außenverhältnis wird beleuchtet, ob auch im Innenverhältnis demokratische Legitimation weitergegeben werden kann. Dabei werfen insbesondere die Friedenswahl und der Ausschluss der Lehrlinge bei Handwerkskammerwahlen verfassungsrechtliche Bedenken und somit Zweifel an der demokratischen Legitimation auf.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlegendes
I. Kommunale Selbstverwaltung
II. Funktionale Selbstverwaltung
1. Begriff der funktionalen Selbstverwaltung
2. Erscheinungsformen der funktionalen Selbstverwaltung
a) Die Kammern
b) Grundrechtsgetragene Selbstverwaltung
c) Soziale Selbstverwaltung
d) Die Realkörperschaften
C. Demokratische Legitimation und funktionale Selbstverwaltung
These 1:
Die Träger funktionaler Selbstverwaltung besitzen durch ihre doppelte demokratische Legitimation ein sehr hohes Legitimationsniveau.
I. Allgemeine Anforderungen an eine demokratische Legitimation
1. Legitimationssubjekt
2. Legitimationsobjekt
3. Legitimationsform
a) sachlich-inhaltliche Legitimation
b) organisatorisch-personelle Legitimation
c) Doppellegitimation
d) Verhältnis beider Legitimationsformen zueinander
II. Die demokratische Legitimation der Träger funktionaler Selbstverwaltung
1. Verbandsvolk als mögliches Legitimationssubjekt
2. Legitimationsobjekt
3. Legitimationsniveau der Träger funktionaler Selbstverwaltung
a) Autonome Legitimation
b) Stellungnahme zur autonomen Legitimation
c) Ansicht des Legitimationsdefizits
d) Stellungnahme zum möglichen Legitimationsdefizit
e) Ansicht vom Verzicht der personellen Legitimation
f) Stellungnahme zum Verzicht der personellen Legitimation
g) Ansicht einer kollektiven personellen Legitimation
h) Stellungnahme zur Ansicht der kollektiven personellen Legitimation
4. Ergebnis der These 1
III. Demokratie innerhalb der funktionalen Selbstverwaltung
1. Problem – Der Wahlakt
These 2:
Findet keine Wahlhandlung statt, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt (Friedenswahl), stellt dies eine unzulässige Verfahrensweise dar, mit der Folge, dass der Bewerber nicht demokratisch durch das Legitimationssubjekt legitimiert ist.
a) Verfassungswidrigkeit der Friedenswahl
b) Verfassungsmäßigkeit der Friedenswahl
c) Stellungnahme/ Ergebnis These 2
2. Problem- Allgemeinheit der Wahl
These 3:
Ein Ausschluss von Lehrlingen bei Wahlen stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl dar und führt zu einem Legitimationsdefizit.
3. Ergebnis.
D. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die demokratische Legitimation von Trägern der funktionalen Selbstverwaltung. Das primäre Ziel ist es, zu klären, ob diese Institutionen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine demokratische Verankerung genügen, insbesondere wenn die direkte Rückführung auf das Staatsvolk schwierig erscheint und spezifische Wahlverfahren wie die Friedenswahl oder der Ausschluss bestimmter Gruppen angewendet werden.
- Verfassungsgrundlagen der funktionalen Selbstverwaltung
- Legitimationstheorien in der funktionalen Selbstverwaltung
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Friedenswahl
- Demokratische Legitimation im Innenverhältnis der Kammern
- Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl bei Lehrlingsausschlüssen
Auszug aus dem Buch
C. Demokratische Legitimation und funktionale Selbstverwaltung
Nach der Darstellung der verschiedenen Formen der funktionalen Selbstverwaltung, soll sich nun mit ihrer demokratischen Legitimation auseinandergesetzt werden. Dazu wird folgende Behauptung aufgestellt:
These 1:
Die Träger funktionaler Selbstverwaltung besitzen durch ihre doppelte demokratische Legitimation ein sehr hohes Legitimationsniveau.
Als Voraussetzung zur Klärung der These 1 werden hier allerdings erstmal die Anforderungen des Art. 20 Abs. 2 GG an eine demokratische Legitimation charakterisiert.
I. Allgemeine Anforderungen an eine demokratische Legitimation
Genaue Auskunft zu den Anforderungen an eine demokratische Legitimation übermittelt der Wortlaut von Art. 20 GG nicht. Laut Duden bedeutet das Wort „Legitimation“ die Berechtigung, etwas zu tun.
Geschichtlich gewann der Begriff der Legitimation erstmals im Wiener Kongress 1814 an Bedeutung, als nach der Niederlage Frankreichs durch die europäischen Staaten versucht wurde, die Herrschaftshäuser Napoleons für illegitim zu erklären. Damals ging es allerdings noch um eine göttliche und nicht demokratische Legitimation. Der heutige Begriff der demokratischen Legitimation zielt allerdings nicht mehr auf eine Rechtfertigung des Staates an sich ab, sondern auf eine Rechtfertigung der Handlungen des Staates. Mit Hinblick auf das Staatsgesamte ist daher mit Legitimation die „Rechtfertigung zur Herrschaft“ zu verstehen. Alle Handlungen von staatlicher Gewalt müssen sich auf den Willen des Volkes zurückführen lassen. Um dies zu gewährleisten, muss durch eine Legitimationsform ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem Legitimationssubjekt und dem Legitimationsobjekt hergestellt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, wie funktionale Selbstverwaltung in einem Staat funktionieren kann, in dem demokratische Legitimation gefordert wird, und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
B. Grundlegendes: Dieses Kapitel definiert die Begriffe kommunale und funktionale Selbstverwaltung und deren verfassungsrechtliche Einordnung sowie Erscheinungsformen wie Kammern, soziale Selbstverwaltung und Realkörperschaften.
C. Demokratische Legitimation und funktionale Selbstverwaltung: Das Kapitel analysiert die Vereinbarkeit der funktionalen Selbstverwaltung mit den Anforderungen von Art. 20 Abs. 2 GG und diskutiert verschiedene Legitimationstheorien bis hin zur kollektiven personellen Legitimation.
D. Zusammenfassung: Das Fazit stellt zusammenfassend fest, dass die untersuchten Einrichtungstypen durch eine doppelte Legitimation ein hohes Legitimationsniveau aufweisen und sich verfassungskonform in das staatliche Gefüge einordnen.
Schlüsselwörter
Funktionale Selbstverwaltung, Demokratische Legitimation, Staatsgewalt, Grundgesetz, Legitimationsniveau, Friedenswahl, Wahlakt, Interessenvertretung, Kollektive personelle Legitimation, Selbstverwaltungsgarantie, Verfassungsrecht, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Demokratieprinzip, Allgemeinheit der Wahl, Staatsvolk.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der demokratischen Legitimation von Organisationen der funktionalen Selbstverwaltung, wie sie beispielsweise bei Kammern oder Sozialversicherungsträgern vorkommen, und deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die theoretische Herleitung der demokratischen Legitimation nach Art. 20 GG, die Rolle von sogenannten Teilvölkern, die verfassungsrechtliche Bewertung von Friedenswahlen sowie die Stimmberechtigung von Lehrlingen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob Träger funktionaler Selbstverwaltung trotz ihrer spezifischen Struktur und teilweise fehlenden unmittelbaren Rückkopplung zum Staatsvolk ein ausreichendes demokratisches Legitimationsniveau erreichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die stark auf der Analyse von Verfassungsrecht, Rechtsprechung (insbesondere des Bundesverfassungsgerichts) und der Auswertung maßgeblicher juristischer Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen der Selbstverwaltung erläutert, sodann die Anforderungen an die demokratische Legitimation definiert und schließlich auf die konkreten Fälle der funktionalen Selbstverwaltung angewendet, inklusive der Prüfung umstrittener Praxisbeispiele.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Schlüsselwörtern zählen funktionale Selbstverwaltung, demokratische Legitimation, Friedenswahl, Legitimaionsniveau, Staatsgewalt und das demokratische Prinzip.
Warum wird die Friedenswahl in der Arbeit kritisch hinterfragt?
Die Friedenswahl wird hinterfragt, weil bei ihr keine echte Wahlhandlung stattfindet, da die Anzahl der Bewerber genau der Anzahl der Plätze entspricht. Es wird diskutiert, ob dies ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine demokratische Wahl ist oder eine zulässige Fiktion darstellt.
Ist der Ausschluss von Lehrlingen bei Kammerwahlen aus Sicht des Autors gerechtfertigt?
Ja, der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss von Lehrlingen gerechtfertigt ist, unter anderem da diese sich erst in der Ausbildung befinden und eine Integration als interner Organisationsakt der Selbstverwaltung verstanden werden kann.
- Citar trabajo
- Paul Wilhelm Gross (Autor), 2024, Demokratie und Selbstverwaltung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1467164