Die Staatsreligion des Kaisers Theodosius oder wie das Christentum zur Staatsreligion wurde


Term Paper (Advanced seminar), 2003

39 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Die Relevanz Theodosius’

2. Biografie und politisches Leben

3. Die Religionspolitik des Kaisers Theodosius
3.1 Das Christentum als Staatsreligion
3.2 Kirchenpolitik
3.3 Konflikt mit der Kirche
3.3.1 Erster Konflikt
3.3.2 Der Bußakt von Mailand und seine Bedeutung
3.4 Vorgehen gegen „Nichtchristen“ im Sinne Theodosius’
3.4.1 Häretiker
3.4.1.1 „Cunctos populos“
3.4.1.2 CTh XVI 5,6
3.4.1.3 Weitere Maßnahmen
3.4.1.4 Letzter Einigungsversuch
3.4.2 Juden
3.4.3 Heiden
3.4.3.1 Ablehnung des Titels „pontifex maximus“
3.4.3.2 Inkonsequentes Handeln
3.4.3.3 Die Wende 389/390
3.4.3.4 Bedeutung der Gesetze
3.5 Bewertung durch seine Zeitgenossen

4. Der Streit um den Victoriaaltar
4.1 Die III. Relatio des Symmachus’
4.2 Die Reaktion Ambrosius’
4.2.1 Der 17. Brief des Ambrosius
4.2.2 Der 18. Brief des Ambrosius

5. Resümee zu Theodosius

Anhang

Literaturverzeichnis

1. Die Relevanz Theodosius’

Der Name und die Person des oströmischen Kaisers Theodosius ist – wie die Geschichte der Spätantike im Allgemeinen - weitgehend unbekannt. Beschäftigt man sich aber mit den heidnischen Kulten und ihren Bauwerken, so taucht dieser Augustus vermehrt im Zusammenhang mit deren Ende und Untergang auf. Auch ich stieß bei den Besichtigungen Delphis und Olympias zum ersten Mal auf den Namen Theodosius, was mein Interesse in Bezug auf diesen Kaiser weckte.

In dem Seminar „Der römische Staat und die Christen vom Prozess Jesu bis zu Theodosius“ wurde ein Bogen von den ersten Entstehungsprozessen bis hin zur gesetzlichen Etablierung des Christentums unter Theodosius gespannt und somit der Ablösungsprozess des Paganismus durch die christliche Religion skizziert. Hier wird also schon deutlich, dass der Prozess der Auflösung des Heidentums nicht erst mit Theodosius, sondern schon weitaus vorher begann, was sich u.a. in dem ersten Christogramm auf der Münze Konstantins manifestiert. Welche Rolle spielte Theodosius in dieser Entwicklung? Wie verhielt er sich den bestimmten nichtchristlichen Gruppierungen, sprich Heiden, Häretikern und Juden gegenüber? Wie sah sein Verhältnis zur Kirche aus und inwieweit mischte er in der Kirchenpolitik mit? Diesen Fragen möchte ich - nach einem kurzen biografischen Abriss - vor allem unter Einbeziehung seiner Gesetzgebung im „Codex Theodisianus“[1] auf den Grund gehen.

In einem letzten Schritt werde ich die Gegenposition und die Reaktion der Heiden, die vor allem noch in der westlichen Hälfte des römischen Reiches verbreitet waren, auf diese Prozesse zu beleuchten versuchen, dies mit Hilfe des Streits um den Victoriaaltar zwischen Symmachus und dem Mailändischen Bischof Ambrosius.

2. Biografie und politisches Leben

Flavius Theodosius wurde in Cauca in der Provinz Gallaecia in [b1]Spanien am 11.1.347 bzw. 346 geboren. Er stammte aus gutbürgerlichen Verhältnissen. Seine Großeltern Honorius und Thermantia väterlicherseits sowie sein Vater Honorius waren gläubige Katholiken, in einer Zeit, als der Arianismus noch weit verbreitet war.[2]

Theodosius’ Vater war ein erfolgreicher Heermeister unter Valentinian I.. Er hatte mit Erfolg gegen die Alamannen und Franken gekämpft und war 373 wiederum siegreich zur Niederwerfung des Firmus-Aufstands nach Africa geschickt worden, wurde allerdings bei einer Hofintrige, indem er den bei Hofe sehr angesehenen Statthalter Romanus anzeigte, in einen Majestätsprozess verwickelt und 376 in Karthago enthauptet.

Theodosius diente unter seinem Vater ab 368 und erhielt nach seines Vaters Abzug nach Africa sein erstes Truppenkommando an der Donau als Dux - Militärbefehlshaber - in der Moesia prima, Teil des heutigen Serbien, und konnte sein militärisches Können in dieser Donauprovinz unter Beweis stellen. Nach der Exekution seines Vaters[3] zog er sich als Privatmann wieder in seine Heimat zurück, heiratete dort Aelia Flaccilla, eine Frau aus dem Provinzadel, mit der er später seine Nachfolger Arcadius und Honorius wie seine Tochter Pulcheria zeugte.

378 kam es in der Schlacht bei Adrianopel zu einer der größten Katastrophen für die Römer innerhalb von 600 Jahren. Kaiser Valens wurde von germanischen und barbarischen Soldaten unter Führung des Gotenherzogs Fritigern am 9.August 378 vernichtend geschlagen und seine Armee zerstört. Durch ihren Sieg stiegen die Westgoten zu den Herren über die Balkanprovinz auf. Die Römer ihrerseits konnten nur an den großen Städten, wie Adrianopel, Thessalonike, Perinth und Konstantinopel, erfolgreich Widerstand leisten.[4] Der nun dienstälteste 19jährige Augustus Gratian sah sich genötigt, Theodosius zunächst ins Heer zurückzuberufen, wählte ihn zum Heermeister, um mehr Unterstützung bei der Bewältigung der Ostsicherung zu haben. Theodosius glänzte erneut mit der Besiegung der Sarmaten 378 und wurde am 19.1.379 in Sirmium, heutiges Mitrovica bei Save, neben Gratian und Valentinian II. zum neuen Kaiser des Ostens berufen.[5] Theodosius damals gut dreißigjährig wurde die „praefectura Orientis“ einschließlich Dacias, Thrakiens und Makedoniens als Herrschaftsgebiet zugewiesen.[6] Seine erste Aufgabe war dementsprechend auch die Restabilisierung der römischen Herrschaft im Balkangebiet. 379 musste er den eingedrungenen Goten und Alanen Wohnsitze in der Provinz Valeria anweisen und gegen die Hunnen kämpfen.[7]

380 plünderten die Goten unter Fritigern die Diözese Makedonien und unter Alatheus und Safrax Pannonien. Theodosius erlitt eine schwere Niederlage und wurde zusätzlich von einer Krankheit niedergestreckt, was ihn wahrscheinlich dazu bewog, sich taufen zu lassen. Gratian eilte zu Hilfe und konnte den Barbaren Land abringen. Er überließ Theodosius gallische Truppen unter dem Befehl der Franken Bauto und Arbogast. Durch zahlreiche Maßnahmen versuchte Theodosius das Heer wieder aufzubauen, u.a. durch Anwerbung von überlaufenden gotischen Heermitgliedern. Allerdings wurden die Goten erst dann geschwächt, als sie von der Pest befallen wurden und sie begannen, sich untereinander zu bekämpfen.[8] Am 24.11. 380 zog Theodosius mit einem Triumphzug in Konstantinopel ein, wo er auch bis 387 seinen Standort hatte. Theodosius erfreute sich weiterhin einer für ihn positiven Propaganda, als der Gotenkönig Athanarich am 11.1.381 nach Konstantinopel kam, um mit ihm ein Bündnis zu schließen. Als Athanarich zwei Wochen später starb, bestattete ihn Theodosius in einem prächtigen römischen Begräbnis als Zeichen der Nähe.[9]

Allerdings bekämpfen konnte er die südlich der Donau siedelnden Westgoten nicht, also schloss er am 3.10.382 mit ihnen einen foedus -Vertrag, den sog. Gotenfoedus, der unter Anerkennung der römischen Reichshoheit das Recht, autonom unter eigenen Fürsten, autark und ohne Steuerverpflichtungen Rom gegenüber in der thrakischen Diözese zu siedeln, mit der Verpflichtung zur Waffenhilfe mit eigenen Führern - allerdings gegen Bezahlung - verband und der ihnen auch das „connubium“, d.h. die legitime Ehen zwischen Goten und Römern, verwehrte. Damit war eine neue Struktur geschaffen, die die Goten auf römischem Boden von den coloni unterschied , denn es war ein neues Halbbürgerrecht, das Rom de facto seines Einflusses beraubte.[10]

Im Frühjahr 383 erhob sich Magnus Maximus (383-388) in Britannien eigenständig zum Kaiser, ein Offizier Valentinians I. und ein Verwandter Theodosius’, wie Theodosius auch ein frommer Katholik. Er ließ Gratian am 25.8.383 in Lyon ermorden. Theodosius erschien 384 in Italien und erkannte Maximus vermutlich als Kaiser an[11], unter der Bedingung, dass er Gratians Bruder, Valentinian II., in Italien, Illyricum und Africa regieren lasse.[12] Magnus Maximus wurde Herr über Britannien, Gallien und Spanien.[13] Theodosius hingegen ernannte seinen sechs Jahre alten Sohn Arcadius zum Augustus.

An der Perserfront war seit dem Tod Schapurs II. 379 Ruhe eingekehrt. 387 kam es im Zuge der Friedensverhandlungen mit Schapur III.[14] zu einer endgültigen Teilung Armeniens. Der westliche Teil, etwa ein Fünftel des Gebietes, ging an den letzten römischen Vasallenkönig Arsaces IV. 389 wurde dieser Teil Armeniens zur Diözese Pontica und in zwei Provinzen, nämlich Armenia prima und secunda, geteilt.[15]

Im Spätherbst 387 schickte Maximus, der sich wegen des großen Einflusses Theodosius’ auf Valentinian II. bedroht sah, seine Truppen nach Norditalien und zwang Valentinian dazu, sich nach Thessalonike zurückzuziehen. Theodosius eilte zu Valentinian und heiratete dort als Zeichen der Verbundenheit beider Häuser Valentinians Schwester Galla. Im Sommer 388 besiegten sie Maximus bei den Schlachten zu [b2]Siscia und Poetovio mit Unterstützung der beiden Feldherrn Richomer und Arbogast. Letzterer ein Vertrauter des Kaisers, der sich alsbald noch als Feind Theodosius’ entpuppen sollte.[16] Maximus wurde bei Aquileia am 28. August 388 exekutiert. Valentinian wurde offiziell wieder der Westen zugeteilt, faktisch aber behielt Theodosius die Oberhoheit über das ganze Reich.[17] Der oströmische Kaiser verweilte nach diesen Ereignissen drei Jahre in Italien, bis er 391 wieder nach Konstantinopel zurück-kehrte.[18] Während der Abwesenheit Theodosius’ bedrohten die Goten Thessalonike, wurden allerdings bei seiner Rückkehr 391 in Thrakien zurückgedrängt.

392 ernannte Arbogast Eugenius zum neuen Kaiser des Westens. Theodosius reagierte, indem er seinen zweiten Sohn, den 9jährigen Honorius, am 23. Januar 393 zum 2. Mitaugustus ausrufen ließ; das hieß, dass er diesmal Eugenius nicht als Kaiser akzeptierte und als Usurpator auswies. Somit beanspruchte Theodosius die Herrschaft über das Reich für sich und seine Söhne, d.h. er strebte eine Erbmonarchie an.[19] 394 kam es dann schließlich zum Krieg gegen Eugenius und wurde mit einer einzigen Schlacht am Fluss Frigidus entschieden. Dieser Sieg wurde von christlichen Autoren als Sieg durch Gottes Hilfe verklärt, indem er angeblich Wind, eine Bora, schickte, der Staub in die Augen der Feinde blies und die Schilder und Waffen in ihren Händen unwirksam machte. Eugenius wurde hingerichtet, während sein Helfer Arbogast Selbstmord beging[b3]. Seit diesem Zeitpunkt war Theodosius zum letzten Mal in der Geschichte Kaiser über das ganze Imperium Romanum.[20]

Am 17.1.395 starb Theodosius in Mailand wahrscheinlich an Wassersucht. Am 25. Februar fand seine Trauerfeier statt, bei der der mailändische Bischof Ambrosius die Trauerrede für ihn hielt, seine sterblichen Überreste wurden nach Konstantinopel überführt. Arcadius wurde Kaiser der Ost- und Honorius der Westhälfte.

3. Die Religionspolitik des Kaisers Theodosius

Seit Konstantin war Religionspolitik zum wichtigsten Gebiet der Innenpolitik geworden.[21]

So widmete sich auch Theodosius neben seinen zahlreichen außenpolitischen Schwierigkeiten vor allem der Kirchen- und Religionspolitik. Bemerkenswert an Theodosius war, dass er der erste war, der den Titel des „Pontifex Maximus“ von vornherein ablehnte, ein erster Hinweis auf seine Heidenfeindlichkeit. Seine Vorgänger waren im Westen ValentinianI., nicaenisch-orthodoxen Glaubens, aber relativ tolerant in seinem Handeln, und im Osten Valens, ein Mann arianischen Bekenntnisses. Deren jeweilige vergleichsweise liberale Haltung führte dazu, dass beide Glaubensrichtungen viele Anhänger hatten.

Nach der Niederlage von Adrianopel hatte auch Gratian ein Edikt erlassen, dessen Inhalt Toleranz für alle Glaubensrichtungen anordnete.[22] Gratian hoffte damit, die überhand nehmenden Streitigkeiten im Inneren durch völlige Liberalität und Religionsfreiheit etwas eindämmen zu können. Doch er erreichte damit eher das Gegenteil, es gab nur noch mehr religionspolitische Auseinandersetzungen. Am 3.8.379 reagierte Gratian mit einem neuen Gesetz, das CTh[23] XVI,5,5[24] von Sirmium, das direkt auf das letzte bezogen ist und sein vorangehendes Toleranzedikt unter Einfluss des Mailänder Bischofs Ambrosius, dessen Einfluss auch auf Theodosius noch immens steigen sollte, wieder aufhob.[25] Vorgeschrieben wurde allen die „observatio catholica“. Er ging sogar noch weiter, indem er seinen Heermeister in den Osten schickte, um dort die Arianer aus den Kirchen zu vertreiben und ihre Kirchen den Orthodoxen zu übereignen.[26]

3.1 Das Christentum als Staatsreligion

Dieses Vorgehen Gratians entsprach den Vorstellungen von Theodosius vollkommen, der ein sehr frommer Christ war. Seine Gesinnung wird ganz deutlich in seinen mitunter berühmtesten Erlassen vom 27. bzw. 28.2.380 von Thessalonike, das CTh XVI,1,2 „Cunctos populos“ und das CTh XVI,2,25[27]:

Das erste Gesetz ist wörtlich an „cunctos populos“, die Bevölkerung von Konstantinopel gerichtet. Alle Völker seiner Herrschaft werden darin aufgefordert, sich zum apostolischen Glauben nach Petrus zu bekennen, der nach Theodosius’ Auffassung von Papst Damasus und Petrus von Alexandrien am besten repräsentiert werde. Theodosius definiert hier nun selbst, wer als katholischer Christ und wer als Häretiker zu gelten habe. So sei ein Christ, jemand, der an des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes eine Gottheit in gleichartiger Majestät und in frommer Dreifaltigkeit glaube. Diejenigen, die dies nicht taten und beispielsweise wie die Arianer nur an die Wesensähnlichkeit glaubten, wurden zu Häretikern deklariert, die ihrerseits in diesem Erlass für verrückt erklärt werden, sich keinesfalls mehr Kirche nennen dürften und mit Gottes und sogar seiner – Theodosius’ - Strafe, die der Himmel ihm eingeben werde, zu rechnen hätten.[28] In dem als Anhang dieses Gesetzes verstandenen CTh XVI 2,25 wird nach Enßlin die angedrohte Strafe mit dem allgemeinen Begriff „Sakrileg“ näher erläutert. Zum ersten Mal ging ein Erlass eines Kaisers in Richtung Glaubenszwang . Dieses Edikt kann als eine Art verbindlicher Rechtsgrundlage für sein zukünftiges Vorgehen gegen religiöse Abweichler vom nicaenisch-orthodoxen Glauben[29] angesehen werden, mit dem er sich das nötige Instrumentarium für seine geplante Durchsetzung der Orthodoxie verschaffte.[30] In der Forschung besteht Uneinigkeit darüber, ob das Gesetz aus Frömmigkeit oder auf Druck der Bischöfe hin erlassen wurde. Entscheidend hierfür scheint die Frage, ob sich Theodosius vor oder nach dem Erlass taufen hat lassen. Enßlin konnte nachweisen, dass die Taufe erst im Herbst 380 stattgefunden haben dürfte und das Edikt bereits im Februar 380 erlassen wurde. So scheint dies also ohne Beeinflussung vonstatten gegangen zu sein.[31]

Neu und hervorzuheben ist bei diesem Erlass, dass die Vorgänger von Theodosius dogmatische Fragen immer von einem Konzil hatten klären lassen und als Sanktion - wie dies beispielsweise bei Konstantin der Fall gewesen war - lediglich die Bestrafung im Jenseits angedroht hatten. Theodosius dagegen war als sog. „ vicarius dei“ der erste, der eigenmächtig bei Nichtbeachtung seiner Anordnung mit Ächtung und Strafe durch seine eigene Hand drohte, und zwar aus dem Grund, da er sich durch Gott autorisiert sah.[32]

In der Forschung ist aber umstritten, wer eigentlich seine Adressaten waren: es sei v.a. die Bevölkerung der Stadt Konstantinopel angesprochen – wie es ja auch in der Präambel stehe. Hier, in seiner Hauptstadt, wollte er also die nötige exemplarische Ordnung schaffen[33], im Grunde schon eine Richtlinie, wie er die Christen seines Reichsteiles einen möchte, anzeigend. Eine andere Richtung vertritt die Ansicht, dass mit der Bevölkerung Konstantinopels die Repräsentanten des ganzen Volks, also auch „cunctos populos“ in der Tat gemeint seien.

Klar herauszuheben bleibt noch, dass die Zielgruppe auf jeden Fall nur die Christen sein kann, Heiden waren hier noch nicht angesprochen.[34] Mit den „reliquos“, den Übrigen, sind dann ausschließlich die Häretiker gemeint.[35]

Ein Hinweis darauf, dass er aus der Kirche eine Staatskirche machen wollte, erhalten wir damit, dass er bei Missachtung Strafe im Sinne eines Staatsgesetzes androht, mit dem wohl vorrangigen Ziel, die Kirchenspaltung allein mit Zwangsmitteln zu beheben.[36]

3.2 Kirchenpolitik

Theodosius griff ähnlich brüsk auch in Sachen Kirche[37] durch. So entließ er im Jahre 380 den arianischen Bischof Demophilos aus seinem Amt und übereignete das Amt mit militärischer Unterstützung Gregor von Nazianz, dem orthodoxen Gegenkandidaten, der dann aber schon 381 von einem ungetauften Juristen ohne Priesterweihe aus senatorischem Stand, namens Nectarius, abgelöst wurde. Somit wurde mit vergleichsweise aggressivem Vorgehen die 40jährige arianische Vorherrschaft in Konstantinopel beendet. Die Arianer blieben aber inoffiziell dennoch stark, so dass sie 388 nach einer Falschmeldung, dass Theodosius den Kampf mit Maximus verloren habe, einen großen Aufruhr erregten und Nectarius’ Haus anzündeten.[38]

Am 10.1.381wurde im „Nicaena fides“[39] per Staatsgesetz der nicaenisch-arianische Glauben nochmals für verbindlich erklärt, diesmal aber unter Verzicht auf die Nennung des Papstes von Damasus und Petrus von Alexandrien als Garanten der Rechtsgläubigkeit. Um seine Beschlüsse auch von der kirchlichen Autorität bestätigt zu bekommen, ordnete er für Mai ein Konzil in Konstantinopel an, das allerdings aus 150 orientalischen Bischöfen bestand, deren Zustimmung von vornherein absehbar war. Theodosius war zwar nicht persönlich anwesend, aber die Entscheidungen sollen stark von ihm mitbeeinflusst worden sein, was u.a. daran zu erkennen ist, dass sich die getroffenen „canones“ exakt mit seinen Vorstellungen decken.[40]

Im ersten Kanon wurde das „Symbolum N icaeno-Constantinopolitanum“ - das nicaenische Glaubensbekenntnis von Konstantinopel – verabschiedet und somit die Autorität Theodosius’ anerkannt.[41] Der zweite Kanon erklärte die fünf Diözesen des Ostens zu selbstständigen kirchlichen Bezirken.[42] Im dritten Kanon wurde angeordnet, dass dem Bischofssitz Rom von da an der Bischofssitz Konstantinopel an zweiter Stelle über Antiochia und Alexandria folge, weil Konstantinopel das „neue Rom“ und nicht mehr „secunda Roma“ sei.[43]

In den wesentlichen Zügen fuhr Theodosius in Sachen Religionspolitik mit Konstantins Linie fort, aber er ging schließlich einen Schritt weiter. Er sah sich selbst als Herrscher von Gottes Gnaden. Das Jahr 381 gilt als Jahr der Begründung der christlichen Staatsreligion. An die Stelle der Bevorzugung der Katholiken trat der Glaubenszwang. Er wollte das Christentum zur Staatsreligion erheben, wohl mit dem Hintergrund, dadurch auch die Reichseinheit besser gewährleisten zu können.

3.3 Konflikt mit der Kirche

Nach den zahlreichen eigenmächtigen Eingriffen eines Kaisers in kirchliche Angelegenheiten kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Kirchen des Westens und Kirchen des Ostens.

Die Westkirche wollte solch weitgehende Beschlüsse, noch dazu von einem weltlichen Regenten, nicht ohne Absprache akzeptieren. Die Bitten des mailändischen Bischofs Ambrosius 382, ein gemeinsames Konzil einzuberufen, wurden vonseiten Theodosius abgewiesen.[44] In Ambrosius sollte Theodosius aber eine andere Sorte von Bischof kennenlernen, er war bei Weitem nicht so untergeben wie die Bischöfe aus dem Osten.[45] In dieser Zeit entstand ein dramatischer Kirchenkonflikt zwischen Theodosius und Ambrosius.

3.3.1 Erster Konflikt

388 bei Theodosius’ Aufenthalt in Italien, nach seinem Sieg gegen Maximus kam es zu einer ersten Zuspitzung des Konflikts mit der Westkirche, sprich mit Ambrosius von Mailand.

Der erste Anlass war die Benachrichtigung, dass der Bischof der Stadt Kallinikon am Euphrat eine Synagoge habe niederbrennen lassen und Mönche die Sekte der Valentinianer tätlich angegriffen hätten. Theodosius wollte die Schuldigen zum Schadensersatz zwingen. Ambrosius schritt ein: dies sei Angelegenheit der Kirche und nötigte Theodosius zur Rücknahme seiner Sanktionen. Theodosius ließ sich aber nicht abbringen und gewährte Ambrosius auch keine Audienz. Als der Augustus aber den Gottesdienst in Mailand besuchen wollte, trat ihm Ambrosius als Bußprediger entgegen[46] und zögerte solange mit dem Messopfer, bis der Kaiser ihm versprach, seine Befehle zurückzunehmen.[47]

Theodosius hätte wohl um seine Popularität bei einem Streit mit Ambrosius fürchten müssen.

Doch er zog vorerst eine Lehre aus diesem Ereignis. Er wollte sich Ambrosius’ Einfluss entziehen und ließ die Beschlüsse des Staatsrats und des Konsistoriums geheim halten.[48]

3.3.2 Der Bußakt von Mailand und seine Bedeutung

Der zweite Eklat lässt sich auf das Frühjahr 390 datieren, das die Spannung zwischen den beiden zum offenen Konflikt brachte. Anlass war wiederum eine bestimmte Meldung. In Thessalonike war es zu schweren Ausschreitungen gekommen. Ein sehr beliebter homosexueller Wagenlenker war wegen unter Strafe stehender widernatürlicher Unzucht[49] vom germanischen Heermeister Butherich verhaftet worden. Die Bevölkerung hatte für das Zirkusrennen seine Freilassung verlangt. Es war zum wilden Aufruhr gekommen, bei dem Leute das Gefängnis gestürmt und Butherich das Leben genommen hatten. Theodosius befahl ein Exempel zu statuieren: Soldaten sollten auf das bei den Spielen anwesende Volk einschlagen. Zwar wurde ein Bote mit einem Widerruf seines Befehls nachgeschickt, aber er kam zu spät: Über zwei Stunden lang wurde die wehrlose Menge attackiert und 7000 sollen dabei erschlagen worden sein. Ambrosius erfuhr während einer Synode davon und verurteilte diese Tat auf das Schärfste. Er forderte Theodosius zur Reue und Buße auf und dieser dürfe nicht ohne Buße getan zu haben am Gottesdienst und der Kommunion teilnehmen. Theodosius reagierte mit einem Erlass vom 18.8.390. Dieser gab vor, k.. ,. . einen Hinrichtungs- befehl vor Ablauf von 30 Tagen auszuführen, was sein schlechtes Gewissen hinsichtlich des Thessalonike-Vorfalls deutlich zum Vorschein brachte und ernste Reue bewies.[50] [KM4]Dies war Ambrosius aber nicht genug, bis Theodosius schließlich seine Bedenken gegen eine öffentliche Buße überwand, seine Sünden bekannte und eine Zeit lang ohne die Abzeichen seiner Kaiserwürde als Büßer in der Kirche erschien, sodass er am Weihnachtstag 390 wieder zur Kommunion zugelassen wurde.[51] Folge dieser Absolution war, dass das Vertrauen Theodosius’ zu Ambrosius erheblich anstieg und er diesen als Helfer seiner inneren Umkehr betrachtete. Mit den Behauptungen, dass er ihm etwa hörig oder untergeben geworden sei, sollte man aber vorsichtig sein.[52]

Dies bedeutete also den Sieg der Bußgewalt über einen reuigen Sünder, aber darf auch nicht als grundsätzlicher Sieg der Kirche über den Kaiser und damit als Markstein in dem beiderseitigen Verhältnis von Kirche und Staat gesehen werden. Theodosius hatte sich als frommer Christ der Kirche gebeugt und damit die Verbindlichkeit des christlichen Moralgesetzes auch für den sonst nicht mit menschlichen Maßstäben gemessenen Inhabers der höchsten weltlichen Gewalt anerkannt. Auch seine Zeitgenossen haben Theodosius’ Handeln als sehr positiv und eher als Stärke denn Niederlage vor der kirchlichen Gewalt aufgefasst.[53] So darf man dieses Handeln nicht – wie schon oft geschehen - mit dem Bußakt von Canossa gleichsetzen, denn es steckten eben keine politischen Absichten dahinter.[54]

3.4 Vorgehen gegen „Nichtchristen“ im Sinne Theodosius’

3.4.1 Häretiker

Betrachtet man Theodosius’ Vorgehen gegen die Häretiker in seinen ersten fünf Regierungsjahren, so ist auffallend, dass es zunächst nicht in dem Maße strikt war, wie man vielleicht noch nach dem Erlass am 27. 2. 380 vermutet hätte.

Ernesti meint, er habe zunächst vielmehr die Einigung im nicaenischen Bekenntnis als umgekehrt die Verfolgung der Andersgläubigen erstrebt.[55] Wahrscheinlich ist wohl auch, dass er die innere Zwietracht noch nicht zu sehr schüren wollte und unter anderem auch deswegen Vorsicht walten ließ, da es ja nicht die klar eingrenzbare Gruppe der Häretiker, sondern eine Vielzahl an häretischen Gemeinschaften gab und auch per definitionem nicht ganz klar war, wer denn nun als Häretiker zu gelten habe und wer nicht.[56]

Darüber hinaus darf man den Konflikt mit den überwiegend arianischen Goten nicht unbe-rücksichtigt lassen, bei denen er noch auf eine freiwillige Bekehrung und folglich auch auf eine Einigung mit ihnen hoffte.

[...]


[1] Mommsen, Th. und Krüger, P. (Hrsgg.): Theodosiani libri XVI cum constitutionibus

Sirmondianis et leges novellae ad Theodosianum pertinentes. Codex Theodosianus, Bd. 1, Berlin 1905.

[2] Näheres über seine Mutter ist nicht bekannt. Vgl. Lippold, Adolf: Theodosius der Große und seine Zeit, München 1980, S. 12.

[3] Die Verantwortung dafür trug Valentinian I., was wohl zu Konflikten zwischen Gratian, Valentinians I. Sohn, und Theodosius führte. Vgl. Lippold, S. 13.

[4] Vgl. Demandt, Alexander: Geschichte der Spätantike. Das Römische Reich von Diocletian bis Justinian 284-

565 n. Chr., München 1998, S. 99.

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. Lippold, S. 15f.

[7] Vgl. Demandt, S. 99.

[8] Vgl. Demandt, S. 99f.

[9] Vgl. Demandt, S. 100.

[10] Vgl. Demandt, S. 100 und Lippold, S. 31.

[11] Inwieweit es eine de-iure-Anerkennung war, ist nicht nachzuvollziehen. Vgl. Lippold, S. 35.

[12] Beide hatten relativ ähnliche Anschauungen, deshalb übertreibt Themistius unzweifelhaft, wenn er darstellt, dass Theodosius 384 gegen Magnus Maximus mit der Intention vorging, Gratians Tod zu rächen. Außerdem begünstigte Gratians Beseitigung Theodosius’ Vormachtstellung. Vgl. Lippold, S. 34.

[13] Vgl. Lippold, S. 34

[14] 363 hatte Kaiser Jovian u.a. Teile Mesopotamiens abgetreten und auf die seit 297 ausgeübte Souveränität Armeniens verzichtet. Vgl. Lippold, S. 177.

[15] Vgl. Demandt, S. 101.

[16] Vgl. Lippold, S. 37.

[17] Valentinian ließ er das Gesetzgebungsrecht für den gallischen Präfektursprengel, der durch Theodosius’ Vertrauten Arbogast beaufsichtigt wurde. Vgl. Lippold, S. 38.

[18] Vgl. Demandt, S. 105.

[19] Vgl. Lippold, S. 52.

[20] Eine Münze zeigt Theodosius, ein christliches Labarum haltend mit der Aufschrift “Restitutor Reipublicae“.

[21] Vgl. Girardet, Klaus Martin: Gratian, in: Clauss, Manfred (Hrsg.): Die römischen Kaiser. 55 historische

Portraits von Caesar bis Iustinian, München 1997, S. 354 - 361, S. 357.

[22] Dies galt aber nicht für die Gruppe der Manichäer und zwei weitere Sekten, die Photinianer und Eunomianer. Vgl. Enßlin, Wilhelm: Die Religionspolitik des Kaisers Theodosius d. Gr., in: Sitzungsberichte der bayerischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse, Jahrgang 1953, Heft 2, S. 9.

[23] CTh steht für Codex Theodisianus.

[24] Siehe Anhang CTh XVI,5,5.

[25] Die hier besprochenen Gesetze stehen alle im Codex Theodisianus (Gesetze der Kaiser von 313 (Konstantin) bis 438 (Theodosius II., herausgegeben 430 von Theodosius II. und Valentinian III., eine Reihe von Gesetzen stehen auch im Codex Iustiniani). Es ist unklar, wie weit die Gesetze des Theodosius an Geltung erlangten oder wie weit er die Gesetze seiner Mitaugusti gelten ließ. Vgl. Lippold, S. 108. Auffallend ist auch die Neigung, Gesetze in gefühlsbetonte, moralisierende und rhetorische Phrasen zu hüllen. Vgl. Lippold, S. 120.

[26] Gratian selbst war nicht getauft; 381 auf der Bischofsversammlung von Aquileia ging er massiv gegen die Häretiker vor (Verbot aller Ketzereien, Übertritt vom Christentum zum Judentum und Manichäismus unter Strafe gestellt, Vorgehen gegen Donatisten in Nordafrika und Priscillaner in Spanien und Gallien), erließ aber zunächst noch keine Heidentumsverbote. Vgl. Girardet, S. 357 und vgl. Demandt, S. 101.

[27] Siehe Anhang CTh XVI 1,2 und CTh XVI 2,25.

[28] Vgl. Demandt, S. 101 und Lippold, S. 21f.

[29] Dieser hat seine Ursprünge in der Bischofsversammlung von Nicaea 325: Dort wurde aufgrund eines vorhergehenden Streits das bis heute in modifizierter Form gültige Glaubensbekenntnis formuliert, entscheidend vor allem ist die Festlegung der Wesensgleichheit zwischen Gott, Christus und dem heiligen Geist, ausgedrückt durch das Wort „homousios“ bzw. „consubstantialis“. Die Gegenposition der Arianer pochte auf eine Wesensähnlichkeit („homoiusios“). Diese Partei war vor allem im Osten weit verbreitet, und zwar aus dem Grund, weil im Osten schon lange Widerstände gegen die Wesensgleichheit herrschten. Vgl. Lippold, S. 18.

[30] Vgl. Ernesti, S. 22.

[31] Vgl. Enßlin, S. 18 ff und Ziegler, Konrat: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft. Supplementband XIII. Africa Proconsularis bis Viae publicae Romanae, München 1973, S. 956.

[32] Vgl. Ziegler, S. 847 und Lippold, S. 123f.

[33] Diese Meinung vertreten Barceló und Gottlieb (Barcelò, P. und Gottlieb, G.: Das Glaubensedikt des Kaisers Theodosius vom 27. Februar 380: Adressaten und Zielsetzung, in: Dietz, K. (Hg.): Festschrift für Adolf Lippold, Würzburg 1993, S. 409-423; vgl. Ernesti, Jörg: Princeps christianus und Kaiser aller Römer. Theodosius der Große imLichte zeitgenössischer Quellen, Paderborn, München, Wien und Zürich 1998, S. 87.

[34] Vgl. Lippold, S. 24.

[35] Vgl. Ernesti, S. 23.

[36] Vgl. Enßlin, S. 26f.

[37] Auch im Osten hatte sich in den letzten Jahren vor seiner Ankunft in Konstantinopel das Nicaenum stark verbreitet und zwar durch das Wirken der drei Kappadoker, Gregor von Nazianz, Gregor von Nyssa und Basilius. Vgl. Lippold, S. 20f.

[38] Vgl. Demandt, S. 102.

[39] Siehe Anhang CTh XVI,5,6.

[40] Vgl. Ernesti, S. 54f.

[41] Vgl. ders., S. 31f.

[42] Er setzte hiermit Diokletians Politik der Verkleinerung der Provinzen zugunsten der Stärkung der Zentralgewalt fort. Vgl. Lippold, S. 109.

[43] Beschlüsse wurde von westlichen Bischöfen auf dem Konzil von Aquileia am 3.9.381 nicht angenommen. Vgl. Lippold, S. 26f.

[44] Vgl. Enßlin, S. 39.

[45] Vgl. ders., S. 59.

[46] Ambrosius hatte schon in Briefen angedroht, wenn er nicht würdig sei, von Theodosius angehört zu werden, so sei er auch nicht würdig, für ihn das Opfer darzubringen. Vgl. Enßlin, S. 60.

[47] Vgl. Enßlin, S. 61.

[48] Vgl. Enßlin, S. 62f.

[49] Siehe Anhang CTh IX 7,6.

[50] Vgl. Enßlin, S. 71.

[51] Vgl. Enßlin, S. 73.

[52] Vgl. ebd.

[53] Ambrosius selbst verband damit keine politischen Absichten; er sah darin einen Akt der Selbsterniedrigung, den er mit Christi Selbsterniedrigung verglich. Augustinus fragte, ob es je etwas Wunderbareres gegeben habe als des bußfertigen Kaisers demütige Erniedrigung. Vgl. Enßlin, S. 74.

[54] Vgl. Enßlin, S. 64ff.

[55] Vgl. Ernesti, S. 475.

[56] Vgl. Lippold, S. 126.

[...]


[b1]Woods, David aus Link von Roman Emperors

[b2]regelrechte oder offene (Feld-)Schlacht

[b3]Woods

[KM4] S. 72: Ambrosius unterstellte Möglichkeit, dass Theodosius bei Thessalonike-Vorfall unter fremdem Einfluss gestanden sei[1]

Excerpt out of 39 pages

Details

Title
Die Staatsreligion des Kaisers Theodosius oder wie das Christentum zur Staatsreligion wurde
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Alte Geschichte)
Course
Der römische Staat und die Christen vom Prozess Jesu bis zu Theodosius
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
39
Catalog Number
V14766
ISBN (eBook)
9783638200745
File size
724 KB
Language
German
Keywords
Staatsreligion, Kaisers, Theodosius, Christentum, Staatsreligion, Staat, Christen, Prozess, Jesu, Theodosius
Quote paper
musilia mair (Author), 2003, Die Staatsreligion des Kaisers Theodosius oder wie das Christentum zur Staatsreligion wurde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14766

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