Michel Foucaults "Theorie der Biomacht" untersucht im Film "Minority Report" von Steven Spielberg


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

16 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Foucaults Theorie der „Biomacht“

3. Das Verbrechensbekämpfungssystem „Pre-Crime“

4. Vergleich

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturliste

1. Einleitung

In dieser vergleichenden Analyse soll es darum gehen, die Theorie der „Biomacht“, die Michel Foucault in seiner Vorlesung am Collège de France am 17. März 1976 entwickelt hat, auf Steven Spielbergs Film „Minority Report“ zu übertragen. Dabei soll untersucht werden, inwiefern das Verbrechensbekämpfungssystem „Pre-Crime“ sich in Foucaults Theorie einfügt und worin die Unterschiede bestehen. Dafür sollen zunächst beide Komplexe ausführlich beleuchtet werden.

2. Foucaults Theorie der „Biomacht“

Um die Entwicklung des Sytems der „Biomacht“ zu erläutern, beginnt Foucault zeitlich davor und erläutert zunächst das vorherige System, nämlich das der „Disziplinarmacht“.

Diese klassische Theorie der Souveränität zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie das Recht über Leben und Tod über die Untertanen, die Foucault auch sujet nennt,[1] hat.[2] Dieses übt sie durch das Töten aus.[3] Sie hat demnach das Recht sterben zu machen und leben zu lassen.[4] Foucault beleuchtet dabei hauptsächlich das 17. und 18. Jh., da sich unmittelbar darauf, am Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jh., das neue System etabliert.

Die „Disziplinarmacht“ bedient sich nun ausschließlich der Machttechniken, die sich auf den individuellen Körper richten wie Trennung, Ausrichtung, Sozialisierung und Überwachung des Individuums. Dabei wird ein so genanntes „Feld der Sichtbarkeit“ um das Individuum arrangiert.[5] Der Körper des Individuums wird durch die Disziplinartechnik der Arbeit vereinnahmt.[6]

Das neue System hingegen entwickelt eine neue Technik. Sie vereinnahmt die Disziplinartechnik, gibt ihr aber eine gänzlich andere Oberflächenstruktur.[7] Sie macht leben und lässt sterben[8] und richtet sich dabei nun auf das Leben an sich, den Menschen als Lebewesen, um nicht zu sagen, wie Foucault sich ausdrückt, den Menschen als Gattungsmenschen.[9] Es steht also nicht mehr das Individuum im Vordergrund sondern die lebendige Gattung Mensch. Die Disziplin richtet sich jetzt auf die Masse der Körper, die zu bestrafen und zu kontrollieren sind und nicht auf das Individuum. Durch eine neue Technologie richtet sich das neue System an die globale Masse und ihre Prozesse des Lebens.[10]

Dieses neue System nennt Foucault „Biopolitik“.[11]

Die „Biopolitik“ widmet sich den Prozessen des Lebens durch Geburt- und Sterbestatistiken und überwacht den Geburtenzuwachs und die Fruchtbarkeit der Bevölkerung[12] um Phänomene der Geburtenkontrolle wie z.B. Fruchtbarkeit und Sterblichkeit oder auch Krankheit als Bevölkerungsphänomen zu ermitteln.[13] So kam es zur Einrichtung der Medizin als Institution der öffentlichen Hygiene. Sie soll die medizinische Versorgung und die Aufklärung der Bevölkerung über eine notwendige Hygiene gewährleisten.[14] Dabei steht das Lebensumfeld unter geographischen, klimatischen und hydrographischen Gesichtspunkten, zum Beispiel die Gefährlichkeit von Sümpfen mit den Mücken als Krankheitsüberträgern, im Vordergrund,[15] außerdem die Probleme des Alters - schwache Individuen können durch Gebrechen das Arbeitspensum nicht mehr erfüllen - und Unfälle.[16]

So entsteht das Problem des Milieus, in dem sich die Bevölkerung befindet. Demnach müssen nun bestimmte Interventionen der neuen Macht vorgenommen werden. Dabei handelt es sich weder um eine Rechtspraxis noch um eine Disziplinarpraxis.[17] In einer späteren Vorlesung vom 21. März 1979, in der er die Geburt der „Biopolitik“ erneut analysiert, wenn auch hauptsächlich unter ökonomischen Gesichtspunkten, äußert sich Foucault folgendermaßen über die Strafpolitik der „Biomacht“: Wiederum beginnt er zunächst mit der Erläuterung der Zustände vor der Etablierung der „Biomacht“.

Die Gesellschaftspolitik orientiert sich an der Verfassung des Marktes.[18] Das soziale Gewebe funktioniert nach Maßgabe eines Unternehmens,[19] in das sich das Individuum einfügen soll.[20]

Für Foucault steht bei diesem System, also der alten „Disziplinarmacht“, vor allem das Bedürfnis im Vordergrund, Transaktionen zu minimieren. Wie z. B. die Ehe als Institution die verschiedenen Transaktionen zwischen den Ehepartnern durch den Ehevertrag, der gegenseitige Abhängigkeit festhält und jedem seine Aufgaben zuweist, möglichst gering hält,[21] muss auch das Strafsystem der „Disziplinarmacht“ seine Transaktionen gering halten, also seine Kosten minimieren. Dabei ist das Gesetz die billigste Lösung zur wirkungsvollen Bestrafung des Menschen.[22] „Verbrechen“ wird als brechen eines zuvor aufgestellten Gesetzes definiert.[23] Verbrechen und Gesetz definieren sich also gegenseitig. Das Gesetz muss nun nicht nur das Verbrechen definieren, sondern auch die Strafe bestimmen, die entsprechend der Schwere des Verbrechens abgestuft werden muss.[24] So wird der Mensch, nach Foucault, vom Homo penalis, dem zu bestrafenden Menschen, zum Homo oeconomicus.[25]

Dieser akzeptiert die Wirklichkeit. Sein Verhalten ist rational. Er reagiert sensibel und systematisch auf Veränderungen in seiner Umgebung. Die Ökonomie ist schließlich nach Becker die Wissenschaft der Systematizität der Reaktionen auf Variablen der Umgebung.[26] Der Homo oeconomicus ist ein Rechtssubjekt, das Naturrechte hat und die Begrenzung dieser durch die ihn kontrollierende Macht akzeptiert. Dem gegenüber stehen nun Verbot und Strafe.[27]

Das Gesetz sanktioniert Handlungen.[28] Sinnvoll ist aber nur die Bestrafung des Individuums, das die Handlungen begangen hat.[29] So entsteht ein Paradox. Dieses greift das im 19. Jh. folgende System der „Biopolitik“ wieder auf. Zuvor richtete sich die individualisierte Form des Gesetzes auf die psychologische, soziologische und anthropologische Problematisierung des Individuums.[30] Es wurde aus dem Homo oeconomicus der Homo criminalis, der typische Verbrecher.[31] Da er ein individuelles Subjekt ist, macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen einem Vergehen etwa im Straßenverkehr oder einem Mord. Der Verbrecher hat seine Handlung schließlich mit der ihm bewussten Konsequenz einer darauf folgenden Strafe ausgeführt.[32] Das alte Strafsystem befasste sich demnach mit dem Individuum und nicht mit dem Verbrechen. Das verbrecherische Individuum hat nur ein bestimmtes Angebot an Verbrechen zu bieten.[33] Die Bestrafung rechtfertigt sich durch die Schädlichkeit der begangenen Handlung.[34]

Die Schuldstrafe der „Disziplinarmacht“ wird auf das System der Besserung oder der präventiven Behandlung umgestellt. Die Schuldzuschreibung hat demnach nur eine begrenzte Funktion durch den nun fiktiven Charakter der Schuld. Eine Strafe kann im Gegensatz zur Schuld nun enden, ein Verbrechen kann verbüßt werden.[35]

Das neue System gibt der Strafe eine gänzlich neue Funktion. Sie soll eine schädliche Handlung also aufheben oder vereiteln.[36] Dazu braucht sie das, wie Foucault es nennt, „enforcement of law“. Dieses beschreibt die Gesamtheit der Mittel um einem Verbot gesellschaftliche und politische Wirklichkeit zu verleihen.[37] So kann eine bestimmte Menge des Verbrechens durch bestimmte Gesetze vermieden werden. Z. B. vermindert eine Lockerung des Scheidungsgesetzes einen gewissen Prozentteil an Verbrechen im Affekt, aber dennoch bleibt eine Menge von Verbrechen, die davon nicht erfasst werden. Bestimmte Ausschnitte des Verbrechens reagieren demnach auf die Erhöhung einer negativen Nachfrage, womit Foucault die Bestrafung meint. Doch nicht alle Handlungstypen verhalten sich gleich zu dieser negativen Nachfrage.[38]

[...]


[1] Vgl. Michel Foucault: In Verteidigung der Gesellschaft, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 2001, S. 283 Z. 19.

[2] Vgl. ebd., S. 283 Z. 4-6.

[3] Vgl. ebd., S. 283 Z. 31-34.

[4] Vgl. ebd., S. 284 Z. 3,4.

[5] Vgl. ebd., S. 285 Z. 8-14.

[6] Vgl. ebd., S. 285 Z. 21,22.

[7] Vgl. ebd., S. 285 Z. 24-34.

[8] Vgl. ebd., S. 284 Z. 13, 14.

[9] Vgl. ebd., S. 286 Z. 1-6.

[10] Vgl. ebd., S. 286 Z. 7-15.

[11] Vgl. ebd., S. 286 Z. 25,26.

[12] Vgl. ebd., S. 286 Z. 29-32.

[13] Vgl. ebd., S. 287 Z. 4-33.

[14] Vgl. ebd., S. 287 Z. 34- S. 288 Z. 5.

[15] Vgl. ebd., S. 288 Z. 29- S. 289 Z. 2.

[16] Vgl. ebd., S. 288 Z. 12-17.

[17] Vgl. ebd., S. 289 Z. 2-17.

[18] Vgl. Michel Foucault: Die Geburt der Biopolitik. Geschichte der Gouvernmentalität II, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 2006, S. 332 Z. 25-27.

[19] Vgl. ebd., S. 333 Z. 25-29.

[20] Vgl. ebd., S. 333 Z. 29- S. 334 Z. 12.

[21] Vgl. ebd., S. 340 Z. 8-12.

[22] Vgl. ebd., S. 344 Z. 8-16.

[23] Vgl. ebd., S. 344 Z. 16,17.

[24] Vgl. ebd., S. 344 Z. 21-23.

[25] Vgl. ebd., S. 344 Z. 36- S. 345 Z. 4.

[26] Vgl. ebd., S. 370 Z. 14-20.

[27] Vgl. ebd., S. 377 Z. 12-33.

[28] Vgl. ebd., S. 345 Z. 11,12.

[29] Vgl. ebd., S. 345 Z. 17,18.

[30] Vgl. ebd., S. 345 Z. 27-31.

[31] Vgl. ebd., S. 345 Z. 33.

[32] Vgl. ebd., S. 349 Z. 28- S. 350 Z. 10.

[33] Vgl. ebd., S. 19-22.

[34] Vgl. ebd., S. 350 Z. 27-31.

[35] Vgl. Petra Gehring: Was ist Biomacht? Vom zweifelhaften Mehrwert des Lebens, Campus Verlag, Frankfurt am Main, 2006, S. 197 Z. 21-32.

[36] Vgl. Foucault: Geburt der Biopolitik, S. 350 Z. 33-35.

[37] Vgl. ebd., S. 351 Z. 31-34.

[38] Vgl. ebd., S. 352 Z. 29- S. 353 Z. 12.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Michel Foucaults "Theorie der Biomacht" untersucht im Film "Minority Report" von Steven Spielberg
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Germanistik)
Veranstaltung
Gewalt/Literatur/Politik
Note
gut
Autor
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V147778
ISBN (eBook)
9783640803279
ISBN (Buch)
9783640803019
Dateigröße
387 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Biomacht, Foucault, Filmanalyse, Spielberg, Minority Report
Arbeit zitieren
Magistra Artium Frauke Itzerott (Autor:in), 2007, Michel Foucaults "Theorie der Biomacht" untersucht im Film "Minority Report" von Steven Spielberg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147778

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