Das Sterben wird in der Gesellschaft vielfach verdrängt und ist mit großen Ängsten belastet, mit denen sich die Mehrheit der Menschen quält. So z.B. die Angst unerträgliche Schmerzen erleiden zu müssen oder beim Sterben allein gelassen zu werden. Hinzu kommen die Ängste den Angehörigen zu Last zu fallen oder Fremden (z.B. dem medizinischem Personal) ausgeliefert zu sein. Um diesen Ängsten vorzubeugen, fällt es leichter den Willen zu äußern, dass dem Leben ein vorzeitiges Ende bereitet werden soll. Diesem Wunsch kann je nach Diagnose und verbleibende Behandlungsmethoden mit Sterbehilfe entsprochen werden.
Dabei unterscheidet man vier Formen der Sterbehilfe: 1. Beihilfe zur Selbsttötung, 2. Indirekte Sterbehilfe, 3. Passive Sterbehilfe und 4. Aktive Sterbehilfe. Gemeinsame Vorraussetzung jeder Form der Sterbehilfe ist, dass sie aufgrund des Patientenwunsches erfolgen muss und somit nicht gegen den Willen erfolgen darf. Die Beihilfe zur Selbsttötung geschieht, indem eine Person (oft der Arzt) ein Mittel zur Selbsttötung dem Patienten bereitstellt, damit dieser selbst dieses Mittel einnimmt. Indirekte Sterbehilfe ist der Einsatz von Medikamenten zur Linderung von Beschwerden, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphium im Endstadium der Krebserkrankungen. Unter passiver Sterbehilfe versteht man hingegen die aktive Beendigung von lebensverlängernden oder –erhaltenden Maßnahmen bei expliziter oder mutmaßlicher Einwilligung des Patienten. Die gezielte und von einem Arzt aktiv herbeigeführte vorzeitige Beendigung des Lebens durch Verabreichung tödlicher Substanzen wird als aktive Sterbehilfe bezeichnet.
Viele Sterbende sind in ärztlicher Behandlung und sterben in den meisten Fällen im Krankenhaus. Dabei hat jeder Mensch ein Recht auf einen würdevollen Tod. Jeder sollte bestimmen können, wann er seinem Leben ein würdevolles Ende setzen möchte. Es hängt aber oftmals vom Arzt ab, ob ein Sterbeprozess würdevoll oder qualvoll abläuft. Hierbei besteht ein Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht des Arztes.
Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage wie weit das Recht auf Selbstbestimmung, das auch in der letzten Lebensphase gilt, reicht und ob das Recht auf Selbstbestimmung bei passiver und aktiver Sterbehilfe den gleichen Stellenwert hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Einführung in das Thema
1.2 Problemstellung
2. Hauptteil
2.1 Erstes Fallbeispiel
2.2 Argumente gegen die aktive Sterbehilfe
2.3 Zweites Fallbeispiel
2.4 Argumente für die aktive Sterbehilfe
3. Schluss
3.1 Erörterung der anfangs der Arbeit erstellten Fragestellung auf der Grundlage der im Hauptteil erzielten Befunde
4. Zusatzfrage zum Erwerb des EPG 2 Scheins:
4.1 Ist das aktive Abschalten eines Beatmungsgerätes aktive Sterbehilfe?
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die ethische Vertretbarkeit der aktiven Sterbehilfe unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Dabei wird analysiert, ob das Recht auf Selbstbestimmung bei passiver und aktiver Sterbehilfe gleichwertig zu bewerten ist und wie medizinische sowie gesellschaftliche Faktoren die Entscheidungsprozesse beeinflussen.
- Ethische Abwägung zwischen Selbstbestimmung und ärztlicher Fürsorgepflicht
- Palliativmedizin als Alternative zur Sterbehilfe
- Analyse von Fallbeispielen zur Sterbehilfe-Problematik
- Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zum Suizid
- Die Rolle der ärztlichen Autonomie bei Sterbeentscheidungen
Auszug aus dem Buch
Argumente gegen die aktive Sterbehilfe
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gilt als das zentrale Argument für die aktive Sterbehilfe. Jedem Menschen wird allein durch sein Menschsein eine Würde und Freiheit zuteil, die es zu achten und respektieren gilt. Den Willen eines Menschen zu missachten, kann so gedeutet werden, dass ihm der Respekt abgesprochen wird, den er als Mensch verdient. So kann der Patient sich respektlos behandelt fühlen, wenn der Arzt ihm die aus seiner Sicht erlösende tödliche Handlung verweigert.
Der Wille des Patienten auf eine Therapie zu verzichten, erfährt gesetzlich eine immer stärkere Gewichtung. Erscheint es dann nicht gegensätzlich, den sonst so entscheidungsleitenden Willen des Patienten in Bezug auf die aktive Sterbehilfe für vollkommen unerheblich zu erklären? Ist denn der Wunsch auf Therapieverzicht moralisch so sehr von dem Wunsch auf Tötung zu unterscheiden? Obwohl ein Therapieverzicht ebenfalls direkt zum Tod führt, scheint nur die Intention einen moralischen Unterschied auszumachen. Therapieverzicht also passive Sterbehilfe unterscheidet sich abgrenzend von der aktiven Sterbehilfe im Sinne einer gezielten Lebensbeendigung in Zielsetzung und Durchführung. Bei der passiven Sterbehilfe wird auf therapeutische Maßnahmen verzichtet, um die Qual des unausweichlich gewordenen Sterbens nicht zu verlängern. Dabei geht es aber nicht um einen völligen Therapieverzicht, sondern nur um die Reduktion bzw. Beendigung der kurativen Therapie. Die kurative Therapie wird auf palliative Versorgung des Patienten umgestellt. Unter Palliativmedizin versteht man eine Form des medizinisch begleiteten Sterbens, welche auf eine wirksame Schmerzbekämpfung aufbaut.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Es erfolgt eine Definition der verschiedenen Sterbehilfeformen sowie die Herleitung des ethischen Konflikts zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der ärztlichen Fürsorgepflicht.
Hauptteil: Anhand zweier konträrer Fallbeispiele werden die Argumente für und gegen die aktive Sterbehilfe unter Berücksichtigung von medizinischer Indikation, Patientendruck und der Rolle der Palliativmedizin diskutiert.
Schluss: Die Ergebnisse zeigen, dass es keine einfache pauschale Regelung gibt, jedoch die Palliativmedizin gestärkt werden muss und bei unerträglichem Leiden ärztliche Autonomie für individuelle Entscheidungen gefordert ist.
Zusatzfrage zum Erwerb des EPG 2 Scheins:: Es wird geklärt, dass das Abschalten eines Beatmungsgerätes rechtlich als passive Sterbehilfe und nicht als aktive Tötung einzustufen ist, sofern die Intention das Sterbenlassen und nicht die Tötung ist.
Schlüsselwörter
Aktive Sterbehilfe, Passive Sterbehilfe, Selbstbestimmungsrecht, Palliativmedizin, Patientenverfügung, Ärztliche Autonomie, Ethik, Sterben, Lebensende, Magenkarzinom, Bronchialkarzinom, Schmerztherapie, Therapieverzicht, Würde, Lebensqualität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der ethischen Vertretbarkeit der aktiven Sterbehilfe und der Bedeutung des Patientenwillens in der letzten Lebensphase.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Abgrenzung verschiedener Sterbehilfeformen, der Konflikt zwischen Selbstbestimmung und ärztlicher Pflicht sowie die Rolle der Palliativmedizin.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Es wird untersucht, wie weit das Recht auf Selbstbestimmung reicht und ob dieses bei aktiver und passiver Sterbehilfe den gleichen Stellenwert besitzt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine fallbasierte Analyse und ethische Erörterung, gestützt auf medizinethische Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert zwei Fallbeispiele und stellt Pro- und Contra-Argumente zur aktiven Sterbehilfe gegenüber.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind aktive/passive Sterbehilfe, Selbstbestimmungsrecht, Palliativmedizin, ethische Verantwortung und Patientenwille.
Wie unterscheidet die Autorin zwischen passivem Sterbenlassen und aktiver Tötung beim Beatmungsgerät?
Die Unterscheidung erfolgt über die Intention des Arztes: Beim Abschalten geht es um das Sterbenlassen als Beendigung der lebensverlängernden Maßnahme, nicht um die gezielte Tötung.
Warum wird im Fallbeispiel von Frau Müller die Sterbehilfe abgelehnt?
Die Ärzte lehnten die Sterbehilfe ab, da medizinisch gute Heilungschancen bestanden und die Patientin aufgrund einer negativen Selbsteinschätzung handelte.
- Quote paper
- Ferda Cav (Author), 2007, Ist durch die Selbstbestimmung des Patienten das Recht der Tötung auf Verlangen – d.h. die aktive Sterbehilfe – ethisch vertretbar?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148150