Die Zeiten, in denen die Rechtsprechung die Angelegenheit einer geschlossenen und nationalen Gesellschaft war, sind längst vorbei. Den klassischen und (voll)souveränen Staat des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts finden wir im vereinten Europa nicht mehr. Auch die Kernbereiche staatlicher Souveränität wie etwa die Streitkräfte oder das Gesundheits- und Sozialsystem sind sozusagen europarechtlich kontaminiert. Die traditionellen und mittlerweile bereits historischen Kategorien von Staat, Souveränität und Kompetenzverteilung haben sich auf unserem Kontinent in einem relevanten Ausmaß geändert, zumal wir den Abschied vom souveränen Nationalstaat und den Übergang zum supranationalen Zusammenschluss der Staaten Europas – auf unserem Weg in die Postmoderne - schon erlebt haben. Verinnerlicht haben wir diese Tatsache beileibe noch nicht, es ist aber auch der europäische Umwandlungsprozess noch lange nicht zur Gänze abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
1. Die europäische Dimension der nationalen Gerichtsbarkeit
2. Die Rolle des Richters in der staatlichen Gewaltenteilung
3. Das Spannungsfeld von Recht, Wahrheit und Gerechtigkeit
4. Richterliche Unabhängigkeit im Rechtsstaat
5. Instrumente der Rechtsfindung: Auslegung und Rechtsfortbildung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Werk untersucht die komplexe Rolle österreichischer Richterinnen und Richter im modernen Rechtsstaat, wobei insbesondere die Wechselwirkung zwischen zunehmend europäisch geprägter Rechtsprechung, gesellschaftlichem Wandel und dem ethischen Anspruch von Wahrheit und Gerechtigkeit analysiert wird.
- Europäisierung der nationalen Gerichtsbarkeit und ihre Folgen
- Die richterliche Unabhängigkeit als Grundrecht des Bürgers
- Methoden der Rechtsfindung: Auslegung und Rechtsfortbildung
- Montesquieu versus zeitgenössische Rechtspraxis
- Die schwierige Balance zwischen starrem Gesetz und fließendem Leben
- Das Spannungsverhältnis zwischen Rechtswirklichkeit und Gerechtigkeit
Auszug aus dem Buch
Die Rolle des Richters in der staatlichen Gewaltenteilung
Nun ist eine dieser Gewalten - als Trägerin einer Grundfunktion des Staats - die Judikative. Die Aufgabe des Gerichts – in diesem System des Gleichgewichts – ist die Rechtsprechung in Form der richterlichen, ausschließlich an Gesetz und Recht orientierten Entscheidung konkreter Fälle. Und hier beginnen, könnte man meinen, schon die Schwierigkeiten: Die Richterin und der Richter haben Lebenssachverhalte in all ihrer polychromen Vielfalt und multiplen Verschiedenheit unter abstrakt-generelle Normen zu subsumieren. Ihre Aufgabe ist es, philosophisch gesehen, dem (toten) Buchstaben einer Norm Leben in der (Rechts-)Wirklichkeit zu geben. Der Richter ist damit nicht nur Rechtsanwender, er verschafft dem Recht im konkreten Fall, in einer „klagsgegenständlichen Sache“, die letzte Autorität.
Eine conditio sine qua non ist dabei die Auslegung der Gesetze, wobei man hier für die Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt hinzufügen könnte, dass das damit angestrebte Ziel die Gerechtigkeit ist, zumal der geltende deutsche Richtereid bestimmt, dass der Richter „... nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“ habe. Eine gleichlautende oder ähnliche Bestimmung ist dem österreichischen Gesetz nicht zu entnehmen.
Die enge Verzahnung beziehungsweise Untrennbarkeit von Wahrheit und Gerechtigkeit betont auch der Bundesgerichtshof schon in einer Entscheidung vom 17. Oktober 1983, wenn er erkennt, dass die Bedeutung der gerichtlichen Wahrheitsfindung in der „Sicherung der Gerechtigkeit“ liege.
Der Verfassungsgerichtshof oder der Oberste Gerichtshof haben für die österreichische Judikatur eine analoge Entscheidung (bisher) nicht getroffen. Bei den Pflichten des österreichischen Richters liegt die Betonung zweifellos auf der „unverbrüchlichen Beachtung der österreichischen Rechtsordnung“, wie dies das Gesetz normiert.
Zusammenfassung der Kapitel
Die europäische Dimension der nationalen Gerichtsbarkeit: Es wird erörtert, wie das Europarecht die nationale Gerichtsbarkeit prägt und warum jeder nationale Richter heute zwangsläufig auch Gemeinschaftsrichter ist.
Die Rolle des Richters in der staatlichen Gewaltenteilung: Dieses Kapitel widmet sich der klassischen Gewaltenteilung nach Montesquieu und der daraus resultierenden, anspruchsvollen Aufgabe des Richters, Recht in konkreten Fällen anzuwenden.
Das Spannungsfeld von Recht, Wahrheit und Gerechtigkeit: Hier wird die philosophische und praktische Beziehung zwischen gesetzlichen Normen und dem Streben nach Gerechtigkeit als Kernaufgabe richterlichen Handelns untersucht.
Richterliche Unabhängigkeit im Rechtsstaat: Der Fokus liegt auf der Bedeutung der Unabhängigkeit, die nicht als Privileg der Richter, sondern als Schutzgarantie für die Gesellschaft und den Bürger zu verstehen ist.
Instrumente der Rechtsfindung: Auslegung und Rechtsfortbildung: Das abschließende Kapitel analysiert die methodischen Werkzeuge der Richter, um bei Gesetzeslücken oder im Wandel der Zeit das Recht lebendig zu halten.
Schlüsselwörter
Rechtsstaat, Judikative, Europarecht, Richterliche Unabhängigkeit, Gesetz, Gerechtigkeit, Wahrheit, Gewaltenteilung, Rechtsfortbildung, Gesetzesauslegung, Rechtswirklichkeit, Normen, Rechtsschutz, Montesquieu, Rechtskultur
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Stellung und den Aufgaben österreichischer Richterinnen und Richter in einem Rechtsstaat, der sich im Spannungsfeld zwischen nationaler Tradition, europäischer Integration und dem Anspruch auf Gerechtigkeit befindet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Gewaltenteilung, die methodische Auslegung von Gesetzen, das Konzept der richterlichen Unabhängigkeit sowie die Anforderungen an die Rechtsprechung in einer dynamischen Gesellschaft.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Rolle des Richters von einer rein gesetzesausführenden Funktion hin zu einem Akteur zu beschreiben, der durch Auslegung und Rechtsfortbildung das Recht im konkreten Einzelfall lebendig und gerecht gestaltet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor bedient sich einer rechtsphilosophischen und rechtsdogmatischen Analyse, unter Einbeziehung relevanter Gesetzesquellen, Rechtsprechung und staatsphilosophischer Theorien.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Europäisierung der Gerichtsbarkeit, die Voraussetzungen und Grenzen richterlicher Unabhängigkeit sowie die Instrumente der Auslegung und Rechtsfortbildung zur Schließung von Gesetzeslücken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Rechtsstaat, Europarecht, richterliche Unabhängigkeit, Gerechtigkeit, Gesetzesauslegung und Gewaltenteilung sind die maßgeblichen Begriffe.
Wie unterscheidet sich die Auffassung von Gerechtigkeit in Deutschland und Österreich laut Text?
Während im deutschen Richtereid explizit der Dienst an der "Wahrheit und Gerechtigkeit" verankert ist, betont das österreichische Gesetz primär die "unverbrüchliche Beachtung der österreichischen Rechtsordnung".
Warum ist die richterliche Unabhängigkeit laut Autor kein Privileg der Richter?
Nach Ansicht des Autors ist die Unabhängigkeit eine essenzielle Garantie für die Gesellschaft und den Bürger, da nur ein vor Einflussnahmen geschützter Richter Recht ohne Ansehen der Person sprechen kann.
- Citation du texte
- Janko Ferk (Auteur), 2024, Die österreichischen Richterinnen und Richter im Spannungsfeld von Rechtswirklichkeit und Gerechtigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1481925