Welche Pflege brauchen Menschen mit Behinderung?

Bedeutung der Pflegekompetenz für die Heilerziehungspflege


Thèse de Bachelor, 2009

81 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hintergrund und Begründung
2.1 Zusammenhang zwischen Pflege, Behinderung und demographischem Wandel
2.2 Gesundheitsförderung und Prävention

3 Zielsetzung und Fragestellung

4 Theoretische Begriffsklärung
4.1 Behinderung
4.2 Geistige Behinderung
4.3 Kompetenz
4.4 Pflege
4.5 Pflegebedürftigkeit versus Pflegebedarf
4.6 Pflegekompetenz anhand des Pflegeprozesses

5 Theoretischer Rahmen
5.1 Modell von Dreyfuss und Dreyfuss

6 Methodologisches Vorgehen
6.1 Aussagen zur Literaturrecherche
6.2 Qualitative Forschung
6.3 Expertinneninterviews
6.4 Untersuchungsfeld, Feldzugang und Auswahl der Expertinnen
6.5 Leitfragen für das Expertinneninterview

7 Durchführung und Auswertung des Interviews
7.1 Durchführung der Interviews
7.2 Qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring
7.3 Auswertung der Interviews

8 Diskussion der Ergebnisse

9 Fazit

10 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Berufsfeld der Heilerziehungspflege, vorwiegend sozial- und heilpädago­gisch geprägt (vgl. BAG 2008), erfährt in den letzten Jahren einen stetigen Wandel. Menschen mit Behinderungen verändern sich und zeigen einen erhöh­ten Pflegebedarf auf. Aufgrund der deutschen Geschichte wird die Behinder­tenhilfe erstmalig mit Bedürfnissen und pflegerischen Erfordernissen von älter werdenden Menschen mit Behinderungen konfrontiert (vgl. KRAFT 2006: 193). Hinzu kommt, dass junge Menschen mit komplexen Behinderungen spezielle Anforderungen an die Begleitung und Pflege stellen. Zudem können jüngere Menschen ebenfalls demenzielle Störungen oder chronische Krankheiten ent­wickeln und konfrontieren sowohl die Gesundheits- und Krankenpflege als auch die Altenpflege mit neuen Fragen und fordern die aktuellen Berufsgruppen zum Umdenken auf.

Durch erhöhte Pflegebedürftigkeit rücken Prävention und Rehabilitation immer mehr in den Fokus. Verschiedene Berufsgruppen im Gesundheitssystem ste­hen vor neuen Herausforderungen. Menschen mit Behinderungen benötigen in Fragen der Gesundheitsfürsorge mehr Unterstützung bzw. Assistenz zur Ge­staltung ihrer Lebenssituation und zunehmend Pflege von den sie begleitenden Heilerziehungspflegerinnen[1].

Dies hat zur Folge, dass die Heilerziehungspflegerinnen und die Praxisanleite- rinnen, welche für die Auszubildenden in der Fachpraxis verantwortlich sind, ihre Pflegekompetenzen erweitern müssen.

Die staatlich anerkannte Ausbildung der Heilerziehungspflegerinnen führt die Auszubildenden hin zur Verantwortung für Menschen mit Behinderungen ver­schiedener Altersstufen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Voraussetzun­gen. Die Heilerziehungspflegerinnen begleiten, unterstützen und assistieren den Menschen mit Behinderung je nach Bedarf auf körperlicher, seelischer und geistiger Ebene. Um diesem Ausbildungsziel gerecht zu werden, bedarf es ei­ner breit ausgebildeten Handlungskompetenz (vgl. HEP-Bundesverband 2008).

Der Fokus dieser Arbeit ist darauf ausgerichtet:

Welche Pflege braucht der Mensch mit Behinderung? - Bedeutung der Pflege­kompetenz für die Heilerziehungspflege -

In dieser Arbeit steht der Mensch mit einer sogenannten geistigen Behinderung im Vordergrund; damit sind oftmals körperliche und seelische Behinderungen verbunden.

2 Hintergrund und Begründung

Nachfolgend wird der Hintergrund der vorliegenden Arbeit erläutert und begrün­det. Als erster Schritt wird der Zusammenhang zwischen Pflege, Behinderung und der Eingliederungshilfe erörtert. Der Fokus dieser Arbeit bezieht sich hauptsächlich auf Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen der anthroposophischen Behindertenhilfe leben.

2.1 Zusammenhang zwischen Pflege, Behinderung und demographischem Wandel

In Deutschland ist die Erfassung von Menschen mit einer geistigen Behinde­rung und ihren gesundheitlichen Problemen recht lückenhaft, meistens wird die Gruppe der schwerbehinderten Menschen zusammen und nur selten differen­ziert dargestellt. Dies erschwert konkrete präventive und rehabilitative Maß­nahmen für Menschen mit Behinderung (vgl. HOFFMANN 2003). In der Statistik vom 31.12.2007, bezogen auf Deutschland, werden zahlenmäßig zusammen abgebildet: Menschen mit „Querschnittslähmungen, zerebralen Störungen, geistig-seelischen Behinderungen und Suchterkrankte“. Das stellt eine Gruppe mit 1.305.481 betroffenen Menschen dar und entspricht 18,9 % aller Behinder­ten in Deutschland. Des Weiteren wird eine Gruppe mit „sonstigen und ungenü­gend bezeichneten Behinderungen“ mit 1.158.853 betroffenen Menschen und 16,8 % behinderten Menschen in Deutschland erfasst (vgl. STADT LEIPZIG, AMT FÜR STATISTIK UND WAHLEN 2007).

Die allgemeine demographische Entwicklung betrifft auch Menschen mit Behin­derung in stationären Einrichtungen. Demenzielle Störungen und komplexe Be­hinderungen nehmen zu. Pflege in der Lebensbegleitung von Menschen mit Behinderung wird dadurch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das wird sich maßgeblich auf den Pflegebedarf und auf die Pflegekompetenzen der Pflegen­den auswirken (vgl. TIESMEYER 2003). Das Alter, bei Menschen mit und ohne Behinderung ist immer individuell und unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von Alterungsprozessen der Gesamtbevölkerung. Jedoch können Menschen mit Behinderung schon in jungen Jahren einen erhöhten Pflegebedarf aufwei­sen. Hinzu kommt, dass gerade bei Menschen mit komplexen Behinderungen über den Weg der somatischen Pflege eine Kommunikationsebene entstehen kann (vgl. HILKENBACH 2001).

Nach KLAUß (vgl. 2006: 18) besteht die Pflege bei Menschen mit Behinderung aus pädagogischen und andragogischen Elementen. Die Beziehungen zwi­schen Pädagogik und Pflege sind nicht von der Hand zu weisen. Sie stehen in einem komplexen Verhältnis zueinander, beispielsweise in der basalen Stimula­tion.

„Pflege ist die Vorraussetzung von Pädagogik, weil diese nur auf der Grundlage einer guten Pflege möglich ist“ (KLAUß 2006: 20).

Menschen mit Behinderung sind auf Anregungen und Angebote angewiesen, da sie schlechter an Bildungsangebote angeschlossen sind (vgl. BEB 2001). Bildung und die damit verbundene Lebensführung, Umweltfaktoren und die psychosoziale Situation beeinflussen maßgeblicher den Alterungsprozess als die genetischen Voraussetzungen (vgl. SCHULZ-NIESWANDT 2006: 152). Ge­nerell kann formuliert werden, dass sich das Lebensalter von Menschen mit Behinderung dem der Gesamtbevölkerung angleichen wird; bis auf Menschen mit Trisomie 21 und komplexen Behinderungen, die aufgrund ihrer genetischen Voraussetzungen oder bedingt durch mehrere somatische Einschränkungen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko aufzeigen (vgl. HAVEMANN, STÖPPLER 2004). Menschen mit Behinderung zeigen im Alter häufig Ermüdungserschei­nungen auf körperlicher und seelischer Ebene auf (vgl. KRUSE 2006: 124). Grundsätzlich muss bei Menschen mit geistiger Behinderung differenziert wer­den zwischen Störungen und Beschwerden, die im Zusammenhang stehen zu der angeborenen geistigen Behinderung und den entzündlichen, degenerativen Erkrankungen des Alters. Dabei können Alterungsprozesse überlagernd auftre­ten und das Erscheinungsbild maßgeblich verändern. (vgl. KRUSE 2006: 122). Nach KLAUSS (vgl. 2006: 18) sollte Pflege sich an dem ausrichten, was der Mensch braucht, um körperlich und seelisch ein Wohlgefühl zu entwickeln und um sich entfalten zu können. Pflege bietet eine Grundlage, um prophylaktisch Krankheiten zu vermeiden und lindert Beschwerden.

Die verbesserten medizinischen Fortschritte werden dazu beitragen, dass die Gruppe der älter werdenden Menschen mit Behinderung künftig quantitativ an­steigt (vgl. BUMIFA 2006: 223). Menschen mit geistiger Behinderung zeigen aufgrund ihrer genetischen Disposition mögliche Beeinträchtigungen in ihren körperlichen Strukturen und Funktionen auf. Dies führt in vielen Fällen zu be­sonderen gesundheitlichen Risiken und Problemen (vgl. JANITZEK 2002; TIESMEYER 2003; DING-KREINER, KRUSE 2004). Verstärkt treten im Alter Beeinträchtigungen der Sinne, der Schilddrüsenerkrankungen, Haut- und Herz­erkrankungen auf. Menschen mit geistiger Behinderung und insbesondere Menschen mit Morbus Down sind davon betroffen (vgl. KRUSE 2006: 123).

In der nachfolgenden Tabelle wird exemplarisch das Krankheitsrisiko am Bei­spiel des beschränkten Seh- und Gehörsinnes und am Beispiel der Schilddrü­senunterfunktion aufgezeigt. Der Vergleich bezieht sich auf die Gesamtbevölke­rung und Menschen mit Behinderung. Die Daten wurden entnommen aus DING-KREINER/KRUSE 2004.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Erkrankungsrisiko im Alter - Ding-Kreiner/Kruse 2004

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass die gesundheitlichen Beeinträchti­gungen von Menschen mit Behinderung wesentlich höher sind, als im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Auch nehmen die Verlaufsformen von Krankheiten und gesundheitlichen Störungen häufig eine atypische Entwicklung und hem­men die Diagnostik. Erschwerend kommen individuelle kommunikative Beson­derheiten, motorische Einschränkungen und spezifisches Verhalten hinzu (vgl. BEB 2001: 61). Gesundheitliche Beeinträchtigungen von älteren Menschen mit Behinderungen werden nicht immer sofort erkannt oder falsch interpretiert. Dies kann zu einer Unterversorgung führen. Im Gesundheitssystem und in der pro­fessionellen Begleitung von Menschen mit Behinderung reicht das vorhandene Wissen nicht immer aus. Die Rahmenbedingungen, das Zeitbudget und man­gelnde spezielle Kenntnisse hemmen die optimale Versorgung von Menschen mit Behinderung (vgl. BEB 2001). Die spezifische Prägung der unterschiedli­chen Disziplinen, medizinisch, pflegerisch, heilpädagogisch oder pädagogisch ausgerichtet, verfügen oftmals über einen eingeschränkten Blick auf ihr „Ar­beitsfeld“ (vgl. THEUNISSEN 1995; BEB 2001; MARTIN 2003). Die Korrelation zwischen Behinderung, Alter und Pflegebedarf ist signifikant und darf nicht igno­riert werden (vgl. BUMIFA 2006: 225). Die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gewachsen. Dennoch ist die Mortalitätsrate bei Menschen mit Behinderung auffällig. Beispielsweise füh­ren Atemwegerkrankungen, Erkrankungen des Verdauungstraktes und Infekti­onserkrankungen bei Menschen mit Behinderung häufiger zum Tode als im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (vgl. KRUSE 2006; SCHULZ-NIEWANDT 2006). Die Mortalitätsrate bei Menschen mit Down Syndrom, die an Demenz erkrankt sind, weist darauf hin, dass sie häufiger betroffen sind und im Beson­deren 20 bis 30 Jahre früher als die Gesamtbevölkerung an Demenz erkranken (vgl. SCHULZ-NIEWANDT 2006). Zum gefährdeten Personenkreis zählen ebenfalls Menschen mit Cerebral Parese, die aufgrund einer Hirnschädigung den Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen zugeordnet werden. Diese Gruppe weist ebenfalls eine erhöhte Mortalitätsrate auf.

Zusammenfassung:

Menschen mit Behinderung sind nicht von vornherein krank, sie sind aber auf­grund ihrer gesundheitlichen Dispositionen besonders gefährdet und benötigen in der Lebensführung eine spezifische pflegerische Versorgung (vgl. BEB 2001: 61). Menschen mit Down Syndrom und schweren geistigen Behinderungen, die häufig auch zu körperlichen Behinderungen führen, sind besonders betroffen.

Die Problematik der Pflege innerhalb der Eingliederungshilfe

„Die Pflege übernimmt wichtige Aufgaben in der Rehabilitation und übt damit umfassende Wechselwirkungen auf die anderen Gebiete aus. Pflege gehört - neben der ärztlichen Versorgung meist zu den ersten Leistungen des Rehabili­tationsteam. ...Das erste Ziel beim Eintritt einer Behinderung ist, die Abhängig­keit eines Betroffenen so weit zu reduzieren, dass er sich möglichst selbst ver­sorgen kann" (ENDES 1997:54 zit. nach FORNEFELD 2008a: 59).

Bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland haben Menschen mit Behinde­rung das Recht auf Unterstützung, Begleitung und Hilfe (vgl. BERLIN-INSTITUT 2009: 53). In der Bundesrepublik Deutschland leben in vollstationären Einrich­tungen der Behindertenhilfe ungefähr 450.000 Menschen mit Behinderung (vgl. BMFSFJ 2006). Menschen mit Behinderung haben laut SGB XII ein Recht auf Eingliederungshilfe. Grundsätzlich haben alle pflegebedürftigen Menschen nach dem SGB XI das Recht, die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen und deren Leistung zu empfangen. Die Pflege bei Menschen mit Behinderung zählt als ein integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe und gehört in die Zustän­digkeit des Sozialhilfeträgers (vgl. §55: 1 SGB XII, § 13 Abs. 3: 3 SGB XI; vgl. BEB 2008: 6). Sozialrechtlich betrachtet ist die Pflegeversicherung kein Kosten­träger für Rehabilitationsmaßnahmen.

Menschen mit Behinderung weisen aber immer wieder einen Hilfebedarf bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilisation und weiteren Pflegemaßnah­men auf, welcher das Budget überschreitet. Zum Ausgleich unterstützt die Pfle­geversicherung pflegebedürftige Menschen pauschal mit ca. 10 % des Heim­entgeltes. Die Kostenbeteiligung übersteigt aber nicht 256 € (vgl. §43a SGB IX)[2] (vgl. BERLIN INSTITUT 2009: 66). Diese Kostenbeteiligung reicht in vielen Fällen nicht aus, um die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen des Pflege­bedarfs zu decken. Die Frage der zusätzlich anfallenden Kosten ist bisher noch nicht beantwortet. Bis jetzt ist nicht abzusehen, dass in Zukunft die Einrichtun­gen der Behindertenhilfe als „Häuslichkeit" anerkannt werden und somit eine Refinanzierung durch Pflegekassen möglich würde (vgl. § 23, SGB IX). Im Grunde steht hinter der Auseinandersetzung um die Finanzierung der Pflege­aufwendungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe der Versuch der Kos­tenträger, sich gegenseitig die finanziellen Aufwendungen zuzuweisen (vgl. SEIFERT 2006: 6).

Die Tradition und Geschichte der Behindertenhilfe ist lange Zeit hauptsächlich geprägt durch medizinische Konzepte mit biologisch-defizitären Ansätzen zu geistiger Behinderung (vgl. Kapitel 4.1). Im Laufe der Entwicklung traten päda­gogische Konzepte in der Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behin­derung mehr in den Vordergrund (vgl. HÄßLER 2005: 6). Diese Ausrichtung ist möglicherweise ein Grund dafür, dass pflegerelevante und gesundheitsbezoge­ne Themen bisher zu wenig Beachtung in der Behindertenhilfe einnehmen. Da­bei bietet die Pflegequalität einen wichtigen Ansatz innerhalb der Erhaltung von Lebensqualität (vgl. SEIFERT 2006: 6).

Das Ziel, Lebensqualität zu erhalten, zählt zu den originären Aufgaben der Pflege als auch der Rehabilitationsmaßnahmen (vgl. BARTOLOMYCZIK 2003: 8; SEIFERT 2006). Menschen mit Behinderung haben das Recht, in Einrichtun­gen der Eingliederungshilfe alt zu werden. Doch mit dem Alter sind oftmals Krankheiten verbunden und der Mensch mit Behinderung verfügt nicht über ausreichende Kompensationsmöglichkeiten und benötigt dadurch eine spezifi­sche Pflege. Entscheidend bei aller kontroverser Diskussion ist die Fragestel­lung, ob die Einrichtungen den gesamten Betreuungs- und Pflegebedarf fachge­recht übernehmen können (vgl. SEIFERT 2006: 6). Die Betreuung in den Le­bensorten der Eingliederungshilfe wird meistens von Heilerziehungspflegerin­nen, Heilpädagoginnen und Sozialpädagoginnen übernommen. Nur zu einem geringeren Anteil arbeiten Altenpflegerinnen oder Gesundheits- und Kranken­pflegerinnen in den Einrichtungen.

Dagegen haben Heilerziehungspflegerinnen oftmals die Sorge, auf „Pflege" re­duziert zu werden. In der Auseinandersetzung mit pflegebedürftigen behinder­ten Menschen könnte in der konkreten Pflegesituation ein neues Verständnis zwischen pädagogischem, andragogischem und Pflegewissen entstehen (vgl. TIESMEYER 2003: 51; KLAUß 2006: 20). Wenn ein Mensch mit Behinderung Hunger, Durst oder Schmerzen hat, ist er nicht in der Lage, „Neues" zu lernen.

Erst wenn die Grundbedürfnisse befriedigt wurden, ist der Weg für eine päda­gogische Arbeit möglich. Nach KANNE & KLAUß (vgl. 2003:49) kann die Pflege als eine Voraussetzung betrachtet werden, pädagogische Maßnahmen grund­legend vorzubereiten. Menschen mit komplexen oder mit Schwerstmehrfach- behinderungen haben von sich aus nicht immer eine entsprechende Wahrneh­mung für ihre Grundbedürfnisse. Mittels der Pflege können Grundbedürfnisse unterstützt, beziehungsweise geweckt werden. Einem Menschen mit Sonden­kost ist nicht möglich, ein Bedürfnis nach individueller Nahrung zu entwickeln. Zum Beispiel setzt eine Vorliebe für individuelle Speisen voraus, dass ein Ge­schmackserlebnis stattfand. Diese sensorische Sensation stellt eine Form von Bildung zur kulturellen und individuellen Vielfalt der Ernährung dar. So schafft Pflege eine Grundlage für Bildung (vgl. KLAUß 2006: 20).

Auch die kommunikative Ebene, als zentraler Baustein jeder Pflege, erfährt bei Menschen mit Behinderung eine Besonderheit, da sich nicht jeder Betroffene adäquat ausdrücken kann (vgl. SEIFERT 2006: 6). Mangelhafte sprachliche Ausdrucksfähigkeit kann dazu führen, dass Menschen mit Behinderung Ängste und Unsicherheiten entwickeln können (vgl. HENNICKE 2002: 146). Der Mensch mit Behinderung ist davon abhängig, dass die Heilerziehungspflegrin­nen ihn verstehen lernen. Dabei spielt die zeitliche Beziehung, das Kennenler­nen eine wichtige Rolle. In Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben Men­schen mit Behinderung meistens bis zum Tode. Im Idealfall ist die Beziehung durch Dauer gekennzeichnet (vgl. ROTHE & SÜß 2000: 518).

Zusammenfassung:

Der Mensch mit Behinderung ist auf Pflege angewiesen und eine qualitative Pflege stellt einen wesentlichen Beitrag für das Wohlbefinden und für die Le­bensqualität dar. (vgl. SEIFERT 2006: 6) Um zu entscheiden, was eine gute pflegerische Handlung darstellt, müssen Kriterien entwickelt werden. Durch eine gezielte Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Pflege kann die Gesundheit und das Lebensgefühl von Menschen mit Be­hinderung optimiert werden. Die Überwindung von Kommunikationsproblemen bedarf der Zeit und das Einfühlungsvermögen der Heilerziehungspflegerinnen.

Pflegeverständnis der Bundesarbeitsgemeinschaft in der Heilerziehungs­pflege

Das klassische Berufsbild in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist die Hei­lerziehungspflege. Im Kompetenzprofil der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e. V. werden umfassende Kompetenzen zu Pflege und Assistenz formuliert:

„HeilerziehungspflegerinnenInnen verstehen Pflege in der charakteristischen Ganzheitlichkeit ihres Berufsfeldes. Sie haben ein Pflegeverständnis, welches die klassischen Formen der Grundpflege, die erweiterte Grundpflege und die Behandlungspflege integriert und diese mit den klientenzentrierten Ansprüchen nach größtmöglicher Selbstbestimmung, Selbstversorgung und Unabhängigkeit verbindet. Pflege ist für die HeilerziehungspflegerinnenInnen professionelle, konzeptionelle, lebensalterbezogene und kommunikative Hilfe“ (vgl. BAG-HEP 2008: 9).

Ebenfalls wird formuliert, dass die Ausbildungsstätten, je nach Ländervorgabe, die praktische pflegerische Ausbildung selber regeln und diese sich an den Interessen der jeweiligen Zielgruppe, dem Träger und den Kooperationspart­nern der Behindertenhilfe orientiert (vgl. BAG-HEP 2006). In der Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege vom 13. Juli 2004 für Baden-Württemberg werden innerhalb der 2000-Stunden-Theorie 130 Stunden für den Pflegeunterricht veranschlagt (vgl. APrOHeilErzPfl 2004:626). Dies zeigt auf, dass die Pflege bisher keinen Schwerpunkt innerhalb des Berufsbil­des der Heilerziehungspflege aufweist.

2.2 Gesundheitsförderung und Prävention

Rollenwechsel im Gesundheitswesen: Patienten werden zu Kunden und gestal­ten ihre präventiven Maßnahmen (vgl. BRANDENBURG 2000). Wie können Menschen mit Behinderung aktive Partner des Gesundheitswesens werden? Welche Kompetenzen müssen ausgebildet und unterstützt werden?

„Obwohl Pflege heute die individuelle Situation, das soziale Umfeld und das Mitspracherecht des pflegebedürftigen Menschen stärker berücksichtigt, bleibt er weitgehend „Patient“. Trotz des Paradigmenwechsel in der Pflegeforschung, weg von der versorgungstechnischen hin zur fördernden Pflege, bleibt die Orientierung an einem körperlich wie geistig seelischen Gesundheitsideal letz­tlich bestehen und der Kompensationsgedanke erhalten, was in der Übertra­gung auf Menschen mit schwerer Behinderung problematisch ist und die Gefahr ihrer Objektivierung im Pflegeprozess in sich birgt“ (vgl. FORNEFELD 2001: 71).

Menschen mit geistiger Behinderung sind ihrer Umgebung sehr oft ausgeliefert. Soziale und umgebungsbedingte Belastungen erhöhen das Risiko psychischer Beschwerden. Sie besitzen weniger kognitive und psychische Ressourcen oder können diese nicht immer nutzen (vgl. KRUSE 2006: 123).

Menschen mit Behinderung verfügen im Alter oftmals über weniger Kompeten­zen zur eigenen Gesundheitsvorsorge. Nach COOPER (vgl. 1998) beeinflusst der Grad der Behinderung die Kompetenzentwicklung. Allgemeingültige Aussa­gen zu treffen erweist sich allerdings als schwierig, da die Kompetenzentwick­lung von verschiedenen Faktoren abhängig ist (vgl. Kapitel 4.3).

„Für Menschen mit geister Behinderung erschließen sich die allgemein zugäng­lichen Informationen (Z. Massenmedien, schulischer Lehrstoff) zur Gesund­heitsförderung und die Angebote der Gesundheitsbildung nur schwer oder gar nicht. Sie bedürfen deshalb der speziellen Vermittlung, Unterstützung und An­leitung. Dabei sind nicht allein inhaltliche Aspekte, sondern vor allem didaktisch­methodische Besonderheiten zu berücksichtigen“ (vgl. BEB 2001: 45).

Dies zeigt auf, dass entsprechende Bildungsangebote für Menschen mit Behin­derung unbedingt bereitgestellt werden müssen. Bildungsangebote zur Ge­sundheitsförderung und Prävention sollen Menschen mit Behinderung dazu be­fähigen und ermuntern, ihre Kompetenzen zu erkennen und weiter auszubauen, damit sie ihre Selbstständigkeit und Teilhabe entwickeln und beibehalten kön­nen (Vgl. SENCKEL 2004). Gesundheitsförderung und Präventionen werden betrachtet als Erhaltung und Förderung der Gesundheit, der Vermeidung von Krankheit und daraus entstehenden Behinderungen. Dazu zählen: Förderung der Bewegung, eine gesunde Ernährung, ausreichender Schlaf, ausgewogener Gebrauch von Genussmitteln und die Vermeidung von Suchtmitteln (vgl. BEB 2001: 44). Menschen mit Behinderung werden durch präventive Angebote bis­her nur ungenügend bedacht.

3 Zielsetzung und Fragestellung

Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, Informationen zum Untersuchungsge­genstand, welche Pflege braucht der Mensch mit Behinderung und die Bedeu­tung der Pflegekompetenz für die Heilerziehungspflege, zu erfassen. Das Be­sondere, das Spezifische in der Pflege von Menschen mit Behinderung soll da­bei herauskristallisiert werden. Des Weiteren sollen mögliche „Defizite" in der pflegerischen Versorgung von Menschen mit Behinderung erfasst und konkreti­siert werden. Dies könnte die Basis im späteren Verlauf für Empfehlungen ge­zielter Schulungsangebote sein. Die Empfehlungen dieser Arbeit könnten auch eine mögliche Anregung für curriculare Änderungen in der Ausbildung sein. Als ein weiteres Ziel wird versucht, die präventive Versorgung von Menschen mit Behinderung zu optimieren, indem durch die Bündelung der Ergebnisse aus den Interviews, die interdisziplinäre Zusammenarbeit angeregt werden könnte. Die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung kann auf diesem Weg ver­bessert und mögliche Krankheiten könnten gezielter behandelt werden. Ein zu­sätzlicher Aspekt stellt eine bessere Integrierung des strukturierten Pflegepro­zesses in der Pflege von Menschen mit Behinderung dar. Anhand des Pflege­prozesses wird versucht, die Kompetenzentwicklung darzustellen. Er könnte als Arbeitsinstrument in der Heilerziehungspflege installiert werden, um Pflege­kompetenz gezielter auszubilden.

[...]


[1] Da in der Heilerziehungspflege mehr weibliche Mitarbeiterinnen tätig sind, wurde im weiteren Verlauf der Arbeit aufgrund der Lesbarkeit immer die weibliche Form genannt, die männliche Form ist dabei mit eingeschlossen.

[2] Die anteilige Kostenbeteiligung der Pflegekassen berührt nicht den Status der Behindertenein­richtungen der Eingliederungshilfe.

Fin de l'extrait de 81 pages

Résumé des informations

Titre
Welche Pflege brauchen Menschen mit Behinderung?
Sous-titre
Bedeutung der Pflegekompetenz für die Heilerziehungspflege
Université
University of Applied Sciences Ravensburg-Weingarten  (Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege Studiengang Pflegepädagogik)
Note
2,3
Auteur
Année
2009
Pages
81
N° de catalogue
V148270
ISBN (ebook)
9783640590209
ISBN (Livre)
9783640589975
Taille d'un fichier
985 KB
Langue
allemand
Mots clés
Welche, Pflege, Mensch, Behinderung, Bedeutung, Pflegekompetenz, Heilerziehungspflege
Citation du texte
Elke Zech (Auteur), 2009, Welche Pflege brauchen Menschen mit Behinderung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148270

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