Elektronische Verwaltung und ihr Umsetzungsstand in Deutschland

eGovernment in Deutschland


Seminar Paper, 2006

28 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen der elektronischen Verwaltung
2.1 Formen von E-Government
2.1.1 G2C (Government-to-Citizen)
2.1.2 G2B (Government-to-Business)
2.1.3 G2G (Government-to-Government)
2.2 Dienstleistungen im E-Government
2.2.1 Überblick
2.2.2 Dienstleistungstypen
2.2.3 Klassifizierungsmodell
2.2.3.1 Dimensionen
2.2.3.2 Erläuterung mittels Beispiel
2.3 Nutzen von E-Government
2.4 Hindernisse und auftauchende Probleme

3. E-Government in Deutschland
3.1 Initiativen zum Forcieren von E-Government
3.1.1 BundOnline 2005
3.1.2 Deutschland-Online
3.2 Weitere Entwicklung
3.2.1 Aktuelle Situation
3.2.2 Ausblick

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Begriff der Elektronischen Verwaltung oder auch des Electronic Government (kurz: E-Government) „bezeichnet den Einsatz von Internet-Technologie durch staatliche Institutionen. Dies ermöglicht es der Verwaltung, mit anderen Verwaltungsorganisationen, privatwirtschaftlichen Unternehmen oder den Bürgern zu kommunizieren und Dienstleistungen abzuwickeln.“[1]So lautet eine von vielen Definitionsmöglichkeiten von E-Government, da sich bis heute weder in der Praxis noch in der Forschung auf eine einheitliche Definition geeinigt werden konnte.

Im Allgemeinen wird unter E-Government die Durchführung und Vereinfachung von Prozessen (Dienstleistungen) innerhalb der Verwaltung durch den Einsatz neuer Kommunikations- und Informationstechniken verstanden. Diese Prozesse basieren auf elektronischen Abläufen zwischen Verwaltung und Anwender, welche man als Transaktionen bezeichnet. Je nachdem, um welche Art Anwender es sich dabei konkret handelt, gibt es verschiedene Formen von E-Government. Diese werden in Kapitel 2.1 näher beschrieben.

Bei der Entwicklung des E-Government, die Mitte der Neunziger Jahre begann, ist die Transaktionsphase allerdings schon der dritte Schritt. Sie stellt aber die eigentliche Hürde dar, die es bei der Einführung von E-Government zu bewältigen gilt. Voraus gehen ihr die Informations- und die Kommunikationsphase. Diese beiden Phasen unterscheiden sich dahingehend von der Transaktionsphase, dass es keine interaktive Beziehung zwischen Anwender und Verwaltung gibt. Es werden lediglich statische Informationen über das Internet geliefert (Informationsphase) bzw. Dokumente zum Download angeboten (Kommunikationsphase).[2]

In der Bundesrepublik Deutschland haben die Vorreiterprojekte, mit denen sich Kapitel 3 näher beschäftigt, teilweise die Transaktionsphase erreicht.

Doch die Entwicklung von E-Government soll keineswegs mit der Transaktionsphase abgeschlossen sein. Vielmehr soll ein völlig neues Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung entstehen, welches unter den Begriff E-Partizipation fallt.[3]Darin nehmen die Bürger aktiv am politischen Entscheidungsprozess teil. Ein Beispiel hierfür wäre die öffentliche Diskussion über ein geplantes Gesetz auf der Internetseite einer Behörde.

2. Grundlagen der elektronischen Verwaltung

2.1 Formen von E-Government

Beim E-Govemment gibt es verschiedene Beziehungen, nach denen man eine Unterteilung vornehmen kann. Die Beziehungen sind durch die beteiligten Kommunikationspartner gekennzeichnet, was die folgende Abbildung verdeutlichen soll:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: DB Research (2005)

2.1.1 G2C (Government-to-Citizen)

Die Beziehung zwischen einer Behörde und einem Bürger bzw. einer Bürgerin bezeichnet man als G2C (Government-to-Citizen). Solche Beziehungen können echte Transaktionen oder aber auch einfach nur das Bereitstellen von Informationen auf einer Webseite seitens einer Behörde für die Bürger sein.

Auf der Homepage der Stadt Dresden kann man sich beispielsweise ein Wunsch­kennzeichen für die Anmeldung eines Automobils reservieren lassen (siehe Abb.1).

Ein weiteres Beispiel ist der im Online-Portal der Stadt Dortmund zu findende Auftrag für die Anmeldung eines Hundes (siehe Abb.2 bis 4).

2.1.2 G2B(Government-to-Business)

Geschäftliche Beziehungen zwischen einzelnen Unternehmen und öffentlichen Behörden bezeichnet man als G2B (Government-to-Business).

Zwei bedeutende Schlagworte in Verbindung mit G2B sind E-Vergabe und E-Procurement, der Einkauf von Aufträgen.

Das bekannteste Beispiel ist wohl die E-Vergabe-Plattform des Bundes (siehe Abb.5). Hier werden Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen veröffentlicht und

stehen mit sämtlichen Informationen für interessierte Unternehmen zur Verfügung. Es entstehen dadurch Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für den Staat. Unternehmen genießen einen vereinfachten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und eine verbesserte Transparenz bei der Vergabe. Der Staat auf der anderen Seite bekommt durch eine höhere Bewerberzahl und einem dadurch verstärkten Wettbewerb niedrige Angebotspreise. Die Abbildungen 6 und 7 fassen die Vorteile von E-Procurement noch einmal zusammen.

Ein anderes Beispiel für G2B ist eine Initiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, das eine Internetseite eingerichtet hat, auf der Ausschreibungen angeboten werden. Je nach Art des Unternehmens können dort branchenspezifisch sortierte Ausschreibungen gefunden werden (siehe Abb.8).

Weitere geschäftliche Beziehungen, die unter G2B einzuordnen sind, wären Bauanträge oder die Beantragung von Fördergeldern.

2.1.3 G2G(Government-to-Government)

Der elektronische Kommunikations-, Informations- und Datenaustausch innerhalb einer Behörde bzw. zwischen zwei verschiedenen Behörden wird als G2G (Government-to-Government) bezeichnet. Im Vordergrund stehen hierbei die Gestaltung und Optimierung von Verwaltungsabläufen, das Zusammenspiel zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen und die politische Steuerung von Verwaltungseinheiten.

Die derzeitigen Verwaltungsabläufe bieten noch viel Optimierungspotenzial, z. B. durch verbesserte Kommunikation zwischen Sachbearbeitern oder Minimierung der Verweil- und Überführungszeiten bei einem Sachbearbeiterwechsel. Optimierung hieße in diesem Fall eine Beschleunigung und eine Kostensenkung auf dem Gebiet der Transaktionen und eine daraus resultierende Produktivitätssteigerung nicht nur im Bereich G2G, sondern durch den direkten Einfluss auch in G2C und G2B.

G2G-Projekte sind nach außen oftmals kaum erkennbar. Aufgrund ihrer unmittelbaren Wirkung auf G2C und G2B entsteht durch sie aber der größte Mehrwert für die Behörden.[4]

2.2 Dienstleistungen im E-Government

2.2.1 Überblick

Dienstleistungen im E-Government lassen sich grundsätzlich in die Kategorien Information, Kommunikation und Transaktion einordnen.

Die Kategorie Information beschreibt im Wesentlichen das Bereitstellen von Informationen einer Behörde für seine potentiellen Nutzer. Der Informationsaustausch ist einseitig und erfolgt über das Internet. Der Nutzer nimmt hier lediglich eine passive Rolle als Informationsempfänger ein. Allerdings sollten sich die angebotenen Informationen trotzdem an den Bedürfnissen der Benutzer ausrichten. Dienen soll das Online-Angebot der Behörde in erster Linie dazu, dem Nutzer bei Bedarf schnell zur Verfügung zu stehen. Beispiele wären Informationen über Öffnungszeiten, Ansprechpartner oder benötigte Unterlagen für ein bestimmtes Antragsverfahren. Darüber hinaus sollte es aber auch Ziel der Behörden sein, sekundären Nutzen zu schaffen, wie beispielsweise die Einsparung von Wegen für den Nutzer. Das Angebot sollte immer aktuell, vollständig und benutzerfreundlich sein.

Kommunikation stellt eine Erweiterung zu den Informationen dar. Hier besteht, wie schon anhand des Namens ersichtlich, die Möglichkeit miteinander zu kommunizieren. Es kommt zu einem Austausch von Informationen zwischen Behörde und Nutzer. Dabei muss die Kommunikation nicht ausschließlich per E-Mail stattfinden. Gemeint sind alle Arten von Kommunikation, also auch Diskussionsforen, Videokonferenzen, Online­Umfragen oder auch der Download von Formularen. Natürlich sollte auch hier auf die Aktualität von Angaben geachtet werden, genauso wie auf die umgehende Auswertung von Umfragen oder Abstimmungen. Auch Nutzeranfragen per E-Mail sollten innerhalb einer festgelegten und öffentlich gemachten Frist beantwortet sein.[5]Die dritte Kategorie der Transaktionen stellt wiederum eine Erweiterung zur vorangegangenen, die der Transaktionen, dar. Auch hier kommt es zu einem Informationsaustausch, mit dem Unterschied, dass ein Verwaltungsvorgang komplett elektronisch abgewickelt wird. Erst hier kann tatsächlich die Rede von E-Government im engeren Sinne sein. Beispiele sind die elektronische Annahme von Aufträgen oder die Online-Ausfüllung bereitgestellter Formulare, welche sofort zur Bearbeitung an die Behörde übermittelt werden.

Transaktionen können aber auch elektronische Zahlungsvorgänge beinhalten, es kommt ähnlich wie beim E-Commerce zu einer Art Vertragsabschluss. Hier kommt die digitale Unterschrift zum Einsatz.[6]

Die drei Kategorien, Information, Kommunikation und Transaktion, bauen aufeinander auf und lassen sich offensichtlich entlang einer Wertschöpfungskette ansiedeln. So ist es ein logischer Schritt, dass die meisten Behörden bei der Einführung von E-Government schrittweise vorgehen. Zunächst werden Informationen bereitgestellt, gefolgt vom Informationsaustausch. Der letzte Schritt sind die Transaktionen. Hier ist natürlich auch ein Zusammenhang mit den steigenden technologischen Anforderungen festzustellen, genauso wie eine zunehmende Komplexität der Änderungen an sich.

2.2.2 Dienstleistungstypen

Neben der Unterscheidung der Kategorien Information, Kommunikation und Transaktion lassen sich Dienstleistungen auch in verschiedene Typen einteilen, die wiederum (größtenteils) je einer der drei oben genannten Kategorien zugeordnet werden können. Das folgende Bild verdeutlicht diese Einteilung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesministerium des Innern

Neben den acht aufgeführten Typen gibt es einen weiteren, Typ 9: Sonstige Dienstleistungen. Diese kann man nicht eindeutig einer bestimmten Kategorie zuordnen. Ein Beispiel hierfür ist die Dienstleistung D-Viewer[7].

Die Kategorie Information umfasst lediglich Typ1-Dienstleistungen. Beispiele hierfür sind das e-trade-center[8] oder die Homepage des Bundesministeriums des Innern[9].

Die Dienstleistungstypen 2 bis 4 zählen zur Kommunikation. Typische Beispiele sind die Dienstleistungen Elternzeitrechner[10] und das Verkehrszentralregister (VZR).

Den Transaktionen lassen sich die Typen 5 bis 8 zuordnen. Der Wettershop[11] und der Elektronische Zolltarif (EZT) online[12] sind Beispiele hierfür.

2.2.3 Klassifizierungsmodell

2.2.3.1 Dimensionen

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten E-Government-Dienstleistungen zu klassifizieren. Im Folgenden wird eine dieser Möglichkeiten etwas näher erläutert.

In einem geeigneten Modell sollte sich nach Möglichkeit jede Dienstleistung ohne Probleme einer Ausprägung zuordnen lassen. Diese Zuordnung zeigt eine Wertigkeit und das Weiterentwicklungspotential ist für jede Dienstleistung leicht erkennbar. Dafür bieten sich die beiden Dimensionen Kundensicht und Grad der IT-Unterstützung an.

Bei der Kundensicht gibt es die Ausprägungen Information, allgemeine Dienstleistung und individuelle Dienstleistung.

- Informationen sollen sämtliche Dienstleistungen sein, die das Bereitstellen von Daten im Internet beinhalten.
- Allgemeine Dienstleistungen gehen über das Bereitstellen von Daten hinaus. Nutzer müssen sich allerdings bei der Inanspruchnahme nicht vorher identifizieren oder authentisieren.
- Die individuelle Dienstleistung steht einzelnen Personen nur nach vorhergehender Identifikation und Authentifizierung zur Verfügung.

[...]


[1] Lenz, T. (2001), S.34

[2] Vgl. Asghari, R. (2005), S. 20

[3] Vgl. Boehme-Neßler, V. (2001), S. 375

[4] Vgl. Asghari, R. (2005), S. 27

[5] Vgl. Reinermann, H.; Lucke, J.V. (2002), S. 3-4 u. Hamilton, B.A. (2002), S. 23-27

[6]Vgl. Träger, C. (2005), S. 19-20

[7] URL: http://www.geodatenzentrum.de/d-viewer

[8] URL: http://www.e-trade-center.de/

[9] URL: http://bmi.bund.de

[10] URL: http://www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/

[11] URL: http://www.dwd-shop.de/

[12] URL: http://www.ezt-online.de/

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Details

Title
Elektronische Verwaltung und ihr Umsetzungsstand in Deutschland
Subtitle
eGovernment in Deutschland
College
University of Rostock  (Fakultät für Informatik und Elektrotechnik)
Course
Wirtschaftsinformatik
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
28
Catalog Number
V149216
ISBN (eBook)
9783640600434
ISBN (Book)
9783640600724
File size
1398 KB
Language
German
Keywords
elektronische verwaltung, egovernment, e-government, deutschland, verwaltung
Quote paper
Matthias Prause (Author), 2006, Elektronische Verwaltung und ihr Umsetzungsstand in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149216

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