Universitätsgründungen in historischer Perspektive


Term Paper (Advanced seminar), 2001

25 Pages, Grade: gut


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Verliehene Grade

Voraussetzungen für Vergabe
Studiendauer
Die Prüfung selbst

Zeremoniell und Aufnahme in den

Gelehrtenstand

Bedeutung der Grade
Standeszugehörigkeit
Ansehen
Einkommen

Wandel des Verhältnisses Staat-Universität
Rechtsgewalt über Lehre
Reaktion auf Qualitätsverlust

Schlußbetrachtung

Quelle / Literatur

Einleitung

Nachdem es in England, Frankreich und Italien bereits im 12. und 13. Jahrhundert zu Universitätsgründungen gekommen war, dauerte es in Deutschland noch etwa 150 Jahre bis ins 14. Jahrhundert, bis auf scholastischen Grundsätzen fußend, sich die ersten korporativ strukturierten Bildungseinrichtungen konstituieren konnten[1]. Sie nannten sich von Anfang an „universitas“ und ihre Motivlage bei der Wahl der Korporativität war durchaus ähnlich wie diejenige bei den Zünften, Gilden und Klöstern: Man beabsichtigte, so heterogen man von Herkunft und Vermögen auch sein mochte, in einem gemeinsamen geschützten Rechtsraum die Ziele eher und ungestörter zu erreichen, die man sonst isoliert hätte anstreben müssen. Ausschlaggebend für die Gründung der Korporation war die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Lehrenden und Lernenden[2]. Die bisweilen vertretene Darstellung, es habe sich um eine Emanzipationsbewegung gegen Staat und Kirche gehandelt, geht von einem monolithischen Staats~ und Kirchenbild aus, das der Wirklichkeit des ausgehenden Mittelalters nicht entsprach[3], denn der Staat des Mittelalters war einer Ansammlung nebeneinanderstehender Korporationen, die alle ihre eigenen Angelegenheiten selbst verfochten, ähnlicher als einem modernen Staat, der mit seinem Verwaltungsapparat die gesamte Gesellschaft fast lückenlos durchdringt[4]. Rechtlich entstand eine Gemeinschaft, die sich durch einen Eid verband und so konstituierte. Durch die Eidesleistung entstand also eine Rechtsperson, der der Einzelne seinen Willen übertrug. Innerhalb der korporativen Gemeinschaft galten deshalb eigene Gesetze, die ihrerseits der Garantiemächte als legitimierenden Instanzen bedurften, so daß bei allen universitären Festanlässen stets Kaiser (oder sonstiger Landesherr) und Kirche in Wort und Symbol ehrerbietigste Erwähnung fanden.

Bei all dieser Eigenständigkeit, die nicht nur in geschriebenen Verfassungen und beschränkter eigener Gerichtsbarkeit, sondern auch in Kleiderordnungen und bisweilen recht rustikalen Bräuchen ihren Ausdruck fand, blieb die Universität doch Teil der sie umgebenden Gesellschaft, da sie ihr Personal von dort rekrutierte und über die Finanzierung von ihr abhängig blieb. Auch der politische Wandel konnte nicht spurlos an ihr vorbeigehen, ebenso wie die geistesgeschichtlichen Veränderungen, an denen die Universität oft als Ideenproduzent beteiligt war und so ihre eigene Veränderung indirekt selbst betrieb. Ihr ursprünglicher Daseinszweck, das ungestörte Betreiben von Wissenschaft in einer geschützten Umgebung und die Weitergabe der Erkenntnisse durch Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wurde in der Zeit vom 15. bis zum 18. Jahrhundert ergänzt durch die Vorstellungen von Berufstauglichkeit und Empirie. Der Wandel der politischen Rahmenbedingungen – schwindende Macht des Kaisers und die Zersplitterung in kleinste Landesteile verschiedener Konfession - führte zu einem Schwund der Korporativität, da die lokal ansässigen Landesherren in das von dem weit entfernten Kaiser hinterlassene Machtvakuum hineinstießen und ihren unmittelbaren Einfluß geltend machten. Alle Bereiche der Universität waren den Einwirkungen unterworfen, auch die zentrale Schnittstelle der Universität mit der Gesellschaft, an der die Absolventen der wissenschaftlichen Ausbildung zum größten Teil in den außeruniversitären Beruf, zum kleineren Teil in den Hochschuldienst eintraten, ist immer ein Spiegel seiner Zeit gewesen. Diese Schnittstelle sind die Prüfungen und Graduierungen[5], die als Bestandteil universitärer Autonomie lokal unterschiedlichen Bestimmungen unterlagen. Ihre Bedeutung und Entwicklung vom Ende des Mittelalters bis zum !8. Jahrhundert soll hier beschrieben werden, auch anhand einer Quelle, nämlich dem „Theatrum Ceremoniale Historico-Politicum" des Johann Christian Lünig, das mit seiner ausführlichen Beschreibung von Promotionszeremonien einen Einblick in Art und Bedeutung des Formalen und das Ständewesen gibt. Solche Darstellungen tauchen in unterschiedlicher Form in den Quellen über viele Universitäten auf, unterscheiden sich aber nur durch den Lokalkolorit ihrer jeweiligen Ausformung und nicht in der Tendenz ihrer Aussage, so daß die Quelle als repräsentativ bezeichnet werden kann.

Da die Universitätsgeschichte als Teil der Bildungsgeschichte schon früh von den Universitäten selbst aufgezeichnet wurde und Chroniken mit akribischen Aufstellungen bis in die Matrikellisten von fast jeder Universität, kann die Quellen~ und Forschungslage als gut bezeichnet werden, obwohl zeitbedingte Mängel der damaligen Statistik wie etwa die unzureichende Aufschlüsselung der sozialen Herkunft der pauperes die Arbeit erschweren.

Die Darstellung soll sich auf Deutschland beschränken; nur zur Illustration der Bandbreite der Variationen sollen Beispiele aus anderen europäischen Ländern angeführt werden.

Verliehene Grade

Von Mittelalter an wurden an der Artistenfakultät die Grade Bakkalareat, Lizentiat und der magister artium vergeben, der naturgemäß fast immer auf diese Fakultät beschränkt blieb. Die drei höheren Fakultäten Theologie, Jurisprudenz und Medizin durften regelmäßig neben den beiden erstgenannten auch noch den Grad des doctor verleihen. Eigentlich war der Erwerb des Magistertitels Vorbedingung für den Besuch einer der höheren Fakultäten; tatsächlich jedoch führte das Fehlen dieses Abschlusses nur zu einer verlängerten Pflichtstudiendauer auf der höheren Fakultät.

Das Bakkalareat entstand aus einem im 13. Jahrhundert jährlich in der Weihnachtszeit abgehaltenen Examen für Artesstudenten, dessen Absolvierung zum Führen öffentlicher Disputationen berechtigte[6]. Das Bakkalareat als niedrigster Grad konnte nach etwa der Hälfte der Studienzeit, die für einen doctor benötigt wurde, erreicht werden. Dennoch hatten die Bakkalareaten Lehrbefugnisse[7], wenn auch nur für weniger relevante Veranstaltungen wie einfache Bibelkurse in der katholischen Theologie. Außerhalb der Universität berechtigte das Bakkalareat in manchen Ländern sogar zu Berufsausübung in der Jurisprudenz bis hin zum Prozeßführung[8].

Um die Mitte des 16. Jahrhunderts sank es durch die Aufwertung des Lizentiats zu einer Art Zwischenprüfung herab, und verschwand fast ganz; dies war eine Entwicklung, die bei den Juristen und Medizinern schon zum Ende des Mittelalters stattgefunden hatte. Auch die mehr praxisorietierte Verkürzung des Studiums trug zum Niedergang des Bakkalareats bei[9].

Das Lizentiat verdankte seine Entstehung der Tatsache, daß die Magistertitel in zwei Stufen erteilt wurden. Denn auch nachdem dem geprüften und lizensierten magister die volle Lehrbefugnis erteilt worden war, konnte dieser vor der neuerworbenen Würde noch keineswegs Gebrauch machen, denn der Titel durfte erst dann wirklich geführt und das Lehramt angetreten werden, wenn die formale Aufnahme in die Korporation (inceptio) erfolgt war. Da der Personalbestand der Lehrenden nicht beliebig aufgebläht werden konnte und sollte, dauerte die Wartefrist mitunter recht lange. Manch ein Examenskandidat verzichtete wegen der hohen Kosten ganz darauf , sich vollgültig zum magister oder doctor promovieren zu lassen. Aus dieser Schicht derer, die teils den Titel noch nicht gänzlich bekamen, teils ihn nicht voll anstrebten, entwickelte sich der universitäre Stand der Lizentiaten[10]. Das Lizentiat als mittlerer Abschluß stellte besonders für ärmere Studenten eine erschwingliche Alternative zum Doktortitel dar, weil er zur Berufsausübung berechtigte und, falls man an der Artistenfakultät studierte, den weiteren Verbleib an der Fakultät ermöglichte. Das Lizentiat befähigte den fertig ausgebildeten, aber noch nicht Doktorpromovierter Absolventen einer höheren Fakultät dazu, Lehraufträge zu übernehmen und auf eine Berufung als festangestellter Professor zu warten. Andererseits verblieb man in der Artistenfakultät und genoß weiter Zugang zu den Einkünften aus Hörgeldern und Prüfungsgebühren. Aus diesen Gründen war ein Lizentiat ein Doktor im Wartestand und nahm eine hervorgehobene Stellung ein, die sich bei den Artisten eng an den Magister anschloß. Die Bezeichnung doctores licentiati et magistri beschreibt die besondere Stellung, die die Lizentiaten zwischen Doktoren und Magistern einnehmen.

Der Magistertitel nahm stets eine schwierige Zwitterstellung ein. In der Anfangsphase der Universitätsgründungen waren Magister~ und Doktortitel synonym. Später erst kam es zur Differenzierung, die mit einer Wertung verbunden war. Einerseits war er der höchste Grad seiner Fakultät (bis im 17. Jahrhundert der doctor philosophiae eingeführt wurde), andererseits galt diese Fakultät durch ihre Vorstufenrolle nur als eine niedrigere als die drei übrigen. Von der Regel der Titelbeschränkung auf bestimmte Fakultäten gab es Ausnahmen. So ist es aus den Wiener Statuten bekannt, daß es für die Juristen den Titel magister, für die Artisten den Doktor gab[11] und auch von den Medizinern ist der Magister überliefert[12]. Doch dies sind Randerscheinugen , die an der Tendenz nichts ändern, daß der magister an der artistischen und der Doktor an den höheren Fakultäten dominierte.

Da der Magister , anders als der Lizentiat, zu vollen Lehrerlaubnis auch die Mitgliedschaft in der Fakultät besaß, stand er in einem unsicheren Rechtsverhältnis zwar über dem Lizentiaten, aber unter dem Doktor, der zu ihm standesverschieden war. Eine zusätzliche Komplizierung bedeutete die Tatsache, daß der Magister nur mit kirchlicher Erlaubnis verliehen werden konnte. Da dies von katholischer Seite in den protestantischen Gebieten nicht mehr stattfinden konnte, bemühte man sich um so stärker um eine kaiserliche Autorisierung.

Der doctor war zunächst den drei höheren Fakultäten vorbehalten und bedeutete nicht nur innerhalb der Universität den höchsten Grad, sondern auch über ihre Grenzen hinaus im Staat die Zugehörigkeit zu einem eigenen Stand mit allen rechtlichen Folgen wie den Doktorprivilegien. Daß die Verleihung von Doktortiteln ein Eingriff in die Ständeordnung war, ist der rechtliche Grund dafür, daß es dazu einer kaiserlichen Autorisierung bedurfte. Die Titelverleihung wurde also formal nicht von der Fakultät, sondern von dem Stellvertreter des Kaisers vorgenommen. Erst später, als die Artistenfakultät durch die Aufnahme neuer Fächer , die aus den Akademien und Kollegs hervorgegangen waren, eine Aufwertung erfahren hatte, war auch dort eine Doktorpromotion möglich, die jedoch durch die Bezeichnung doctor philosophiae et liberalium artium ihre Herkunft nicht verleugnete. Die Kernbedeutung des doctor lag in der Erlangung einer neuen Standeszugehörigkeit, eine Veränderung, die weit über das hinausging, was man heute unter dem Aufstieg in eine höhere gesellschaftliche Schicht verstehen würde, da der Doktor eine gesonderte rechtliche Stellung erhielt.

[...]


[1] Müller 12

[2] Boehm 31

[3] Oexle 34

[4] Kaufmann Bd.2 S.111

[5] Unter Graduierung verstand man jede Verleihung eines akademischen Grades; der Begriff war also synonym mit der Promotion, die damals, anders als heute, nicht beschränkt auf den Doktortitel Verwendung fand. Daher gab es auch Bakkalars~ und Magisterpromotionen.

[6] Bengeser 10

[7] Seifert, Schulwesen 203

[8] Frijhoff 293

[9] Seifert, Statuten 170

[10] Bengeser 11

[11] Kaufmann Bd.2 S.275

[12] Kaufmann Bd.2 S.276

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
Universitätsgründungen in historischer Perspektive
College
University of Münster  (Philosophische Fakultät)
Course
HS: Gelehrtenkultur in der ständischen Gesellschaft
Grade
gut
Author
Year
2001
Pages
25
Catalog Number
V14935
ISBN (eBook)
9783638202053
ISBN (Book)
9783638728218
File size
526 KB
Language
German
Keywords
Universitätsgründungen, Perspektive, Gelehrtenkultur, Gesellschaft, Akademische Grade
Quote paper
Magister Joachim Pahl (Author), 2001, Universitätsgründungen in historischer Perspektive, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14935

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Title: Universitätsgründungen in historischer Perspektive



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