Die Aushöhlung der sullanischen Ordnung und die außerordentlichen Imperien des Pompeius


Trabajo, 2002

21 Páginas, Calificación: sehr gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Seeräuberfrage

Die Ablösung des Lucull

Die Verleihung des Imperiums gegen die Seeräuber

Die Bestimmungen der lex Gabinia

Das Imperium gegen Mithradates

Schlußbemerkung

Quellen, Literatur

Einleitung

Während des zweiten Jahrhunderts vor Christi hatte das Römische Reich Phasen großer Veränderungen und damit verbunden ebenso großer Verunsicherungen zu überstehen, die hauptsächlich aus der Tatsache resultierten, daß der Kleinstaat Rom seinen Machtbereich sukzessive ausgeweitet hatte. Diese Erweiterung betraf zunächst nur Italien, später jedoch die gesamte Mittelmeerregion. Innerhalb dieses Herrschaftsgebietes hatten die unterworfenen Länder unterschiedlichen Rechtsstatus. Innerhalb Italiens wurden sie meist Bundesgenossen genannt, was freilich einen Euphemismus darstellte, da ihre Bürger zwar die gleichen Pflichten hatten wie römische Vollbürger, besonders was den Wehrdienst anging, nicht aber eine Mitbestimmung wie diese.

Außerhalb des italischen Kernlandes begann man Provinzen einzurichten, die Rom vollkommen unterstellt waren, gleichwohl ihre alten Verwaltungsträger behalten durften[1] ; dies mußte schon deshalb geschehen, weil Rom wohl personell überfordert gewesen wäre, hätte es diese Aufgaben selbst übernommen. Darüber hinaus gab es jedoch auch in den peripheren Regionen Klientelstaaten, die nach innen weitgehend autonom gelassen wurden, nach außen sich jedoch an Rom auszurichten hatten und zur Waffengefolgschaft sowie zur Tributleistung verpflichtet waren.

Einerseits kam durch diese Entwicklung Reichtum in Form von Geld und Sklaven nach Rom, andererseits wurden auch Probleme geschaffen, die der Adelsrepublik Rom, zentral auf die urbs ausgerichtet und auf bäuerlichem Selbstverständnis fußend, bisher fremd gewesen waren. So hatte der Import billiger Arbeitskräfte zu einer Verarmung der kleinen Bauern geführt und die Notwendigkeit zu ständiger Kriegsführung auch in entfernteren Gebieten die hergebrachte Konzeption des Bürgerheeres, das sich aus nach Bedarf ausgehobenen Wehrpflichtigen zusammensetzte, als veraltet erscheinen lassen.

Durch den entstandenen Reformbedarf kamen Politiker an die Spitze des Staates, die sich vornehmlich auf das Votum der unteren Schichten beriefen und Veränderungen versprachen. Dies waren auf wirtschaftlich–sozialem Gebiet die Gracchen und im militärischen Sektor Marius. Deren Versuche, den Staat zukunftsfähig zu machen, führten jedoch zu inneren Machtkämpfen, die die verfassungsmäßige Ordnung, basierend auf einem freien Spiel der Kräfte mit allerdings festen Regeln und orientiert an einem Gewohnheitsrecht sowie der mos maiorum, immer mehr durchlöcherte.

Schließlich fand sich ein der Adelspartei Nahestehender, P. Cornelius Sulla, der, wenngleich selbst unter Verfassungsbruch, eine Restauration der alten adelsdominierten Ordnung herbeiführte. Sie sollte durch Fernhalten des Militärischen den Primat der Politik in Rom gewährleisten, durch Beschneidung der Möglichkeiten des Volkstribunats die konfliktträchtige Aufsplitterung der Macht zwischen Adel und Volkstribunen beseitigen sowie mit strikten Regeln für den cursus honorum Konzentration von Macht und die Karriere von Demagogen verhindern[2]. Seine Maßnahmen dienten also dazu, der revolutionären Dynamik der letzten Jahrzehnte den Boden zu entziehen und dadurch den Staat in einer weitgehend vorgracchischen Form zu stabilisieren.

Er konnte es dabei nicht verhindern, daß es nach wie vor ein beträchtliches heterogenes Unterstützerpotential für die populare Sache gab, das sich teils aus den Überlebenden und Vertriebenen seiner Proskriptionen, teils aber auch aus Menschen aller Schichten zusammensetzte, die sich durch die strenge Reglementierung politischer Laufbahnen um ihre Karriereaussichten gebracht sahen, ganz zu schweigen von den Unterschichten, die ihre immer schon geringen Mitsprachemöglichkeiten als noch weiter reduziert empfanden.

Diese zunächst verdeckte, dann aber offene Opposition gegen die als Knebelung empfundenen sullanischen Vorschriften führte seit dem Konsulat des Pompeius und Crassus im Jahre 70 zu einer schrittweisen Rücknahme derselben. Eine noch größere verfassungsrechtliche Erschütterung aber sollte die schon stark modifizierte sullanische Ordnung erleben, als sich im Jahre 67 die Notwendigkeit eines umfassenden Vorgehens gegen die zu quasi staatlicher Macht angewachsenen Seeräuberflotten ergab und kurz darauf der expandierende pontische König Mithradates in die Schranken gewiesen werden mußte, wenn die kleinasiatischen Kolonien nicht in Gefahr geraten sollten.

Wie sich die Erteilung der hierzu notwendigen Außerordentlichen Imperien vollzog und inwieweit die Art ihrer Erteilung noch mit sullanischen Zielsetzungen in Einklang zu bringen war, soll anhand von Quellen untersucht werden. Auch wird der Frage nachgegangen werden, wie durch die Erteilung die Entwicklungsrichtung des Römischen Reiches dauerhaft geprägt wurde.

Die Seeräuberfrage

Eine Bedrohung durch Seeräuber bestand seit der Mitte des 2. Jahrhunderts. Allerdings beschreibt die inkriminierende Vokabel „Seeräuber“ nicht ganz das, was die Bevölkerung Kleinasiens damals über diese Tätigkeit dachte[3]. Schließlich gehörte der Menschenfang zum einträglichen Gewerbe der Küstenbewohner und das Römische Reich war ein guter Kunde, so daß man allgemein nicht einsah, was daran so unanständig sein sollte, auch wenn geraubt und gemordet wurde:

[...]„Bereits bestiegen auch Männer von Vermögen und vornehmer Abkunft, die als klug und einsichtsvoll angesehen wurden, die Piratenschiffe und beteiligten sich an dem Handwerk, das eine Art Ruhm und Ehre einbrachte.“[...][4]

„Alle bezeichneten sie sich daher mit dem gemeinsamen Namen Kiliker. Vielleicht nahm das Übel seinen Ausgang von den tracheotischen Kilikern, denen sich Männer aus Syrien, Zypern, Pamphylien, Pontos und beinahe allen östlichen Völkern anschlossen[5].“

Gemeinhin werden militärische Unternehmungen zur Durchsetzung zwischenstaatlicher Interessen ins Werk gesetzt. Da der römische Staat aber keine Exekutive kannte, die einer größeren Bedrohung des Eigentumsrechts Herr werden konnte, sah man sich gezwungen, gegen die das ganze östliche Mittelmeer unsichermachenden Seeräuberflotten vorzugehen wie gegen eine feindliche Streitmacht. Und die Dimension einer solchen hatte der kriminelle Gegner tatsächlich:

„Es gab auch an vielen Orten Ankerplätze der Piraten und befestigte Beobachtungstürme, und ihre Flotten, denen man nun begegnete, waren nicht nur durch ausgesuchte Bemannung, wohlgeübte Steuerleute und schnelle, leichte Schiffe für ihre besondere Aufgabe wohl gerüstet, sondern kränkender noch als ihre Gefährlichkeit war ihr dreister Übermut [...] Die Zahl der Seeräuberschiffe betrug über tausend, die der von ihnen eroberten Städte vierhundert.[6]

Diese Kränkungen des römischen Volkes bargen sicher ein Potential für Demagogen, die unter Hinweis auf die Unfähigkeit des Staates Anhänger sammeln konnten, denn während für die Plebs die durch die unsicher gewordenen Seewege verteuerten Lebensmittel zum täglich spürbaren Problem geworden waren, hatten die Seeräuber ein vergleichsweise angenehmes Leben (wieviel auch davon stimmen mag):

„Flöten~ und Saitenspiel, Gesänge und Trinkgelage an jedem Strand, Entführungen obrigkeitlicher Personen und Brandschatzungen eroberter Städte waren eine Schande für die römische Regierung.[7]

Die Seeräuber waren also ein innenpolitisches Problem, da die Popularität einer Regierung davon abhing, wie zuverlässig sie die Versorgungswege schützen konnte und deshalb gleichzeitig auch eine Gelegenheit für Regierung und Magistrate, ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen:

„Diese Macht verbreitete sich über das ganze Mittelmeer, so daß die gesamte Handelsschiffahrt lahmgelegt wurde. Dies vor allem bewog die Römer, denen alle Zufuhr abgeschnitten wurde, so daß sie einem großen Mangel entgegensahen, Pompeius auszusenden [...].[8]

Bereits im Jahre 78 war der Prokonsul P. Servilius Vatia mit der Eroberung etlicher Felsenburgen erfolgreich gewesen, ohne über einen Teilerfolg hinauszukommen[9] und im Jahre 74 hatte der Senat den Prätor M. Antonius mit dem Kampf gegen die Seeräuber beauftragt und ihm auch ein umfassendes Imperium erteilt. Das Unternehmen war jedoch gescheitert, nicht zuletzt deshalb, weil die römischen Truppen von den Küstenbewohnern keine Unterstützung erhielten, was darauf schließen läßt, daß sich die Römer kaum weniger anmaßend verhielten als die Seeräuber[10].

[...]


[1] Bleicken, Verfassung, S.226

[2] Christ, Krise, S.218

[3] Bis ins 16. Jahrhundert waren die Grenzen zwischen staatlichem und kriminellem Handeln nicht ohne weiteres zu ziehen, nicht zuletzt wegen des Fehlens fast jeder völkerrechtlichen Konvention und wegen der Bereitschaft vieler Staaten, sich Seeräuber zunutze zu machen (Kaperbriefe). Bekämpft wurden sie meist weniger wegen der Amoralität ihres Handelns als vielmehr wegen des wirtschaftlichen Schadens, den sie der Seefahrt zufügten.

[4] Plut. Pomp 24

[5] App. Mithr.421

[6] Plut. Pomp 24

[7] Plut. Pomp. 24

[8] Plut. Pomp. 25

[9] Gelzer, Pompeius, S. 69

[10] Christ, Krise, S.241

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Die Aushöhlung der sullanischen Ordnung und die außerordentlichen Imperien des Pompeius
Universidad
University of Münster  (Philosophische Fakultät)
Curso
HS: Krise und Untergang der römischen Republik
Calificación
sehr gut
Autor
Año
2002
Páginas
21
No. de catálogo
V14937
ISBN (Ebook)
9783638202060
ISBN (Libro)
9783638771337
Tamaño de fichero
518 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aushöhlung, Ordnung, Imperien, Pompeius, Krise, Untergang, Republik
Citar trabajo
Magister Joachim Pahl (Autor), 2002, Die Aushöhlung der sullanischen Ordnung und die außerordentlichen Imperien des Pompeius, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14937

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