2007 feierte man den 250. Geburtstag des Freiherr Karl von und zum Stein. Der preußische Reformer hat unter anderem mit der von ihm vorangetriebenen Stein-Hardenbergischen-Reformen entscheidende Weichen für die Vormachtstellung des preußischen Königreichs im Deutschen Reich gestellt und auch tiefe Abdrücke in der gesamtdeutschen Verwaltungsgeschichte hinterlassen.(1) In der preußischen Städteverordnung vom 19.November 1808, die Teil der Neugestaltungen war, erhielten die großen (über 10.000 Einwohner), die mittleren (über 3.500 Einwohner) und die kleinen Städte das Recht in eigener Verantwortung ihre Aufgaben und Obliegenheiten im eigenen Namen zu erledigen.(2) Die kommunale Selbstverwaltung war geboren und angesichts des runden Geburtstages ihres Vordenkers Freiherrn von und zum Stein ist das Urteil der Richter des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (LVerfG M-V) vom 26. Juni 2007 (LVerfG M-V 9-17/06) in Greifswald umso bemerkenswerter. Das LVerfG M-V hat Teile des Gesetzesentwurfs zur Modernisierung der Verwaltung für nichtig erklärt. Insbesondere die Bestimmungen zur geplanten Reformierung der Funktional- und Kreisstruktur wurden für unvereinbar mit der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung befunden. Die oberste judikative Instanz eines Bundeslandes hatte damit erstmals die flächendeckende Regionalkreisbildung wegen verfassungsrechtlicher Vorbehalte unterbunden. (3)
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(1) Umfassend zu den Reformen von Freiherr von und zu Stein vgl. von Unruh S. 399 (insbesondere 416 ff.), in: Jeserich/Pohl/von Unruh (Hrsg.): Deutsche Verfassungsgerichte, Bd. II, 1983.
(2) Meyer, Hubert: Lehrstück Funktional- und Gebietsreform in den Bundesländern ¬− Chancen und Risiken für die kommunale Selbstverwaltung, in: DVBL (2007) , Heft 9, S. 78.
(3) Henneke, Hans-Günter: Bürgerschaftlich-demokratische Dimension kommunaler Selbstverwaltung gebietet
überschaubare Landkreise. Zum Urteil des LVerfG M-V vom 26.7.2007 (LVerfG 9/06-17/06), in: Der Landkreis (2007), Jhrg. 77, S. 438.
Gliederung
1. Einleitung
2. Die geplante Funktional- und Kreisgebietsreform des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
a. Umfeld - Inhalt
b. Notwendigkeit für das VerwModG M-V im Einzelnen
3. Rechtliche Rahmen für Gebiets- und Funktionalreformen
4. Das Urteil des LVerfG M-V
a. Keine Leitbildentwicklung
b. Abwägungsverhältnis Kommunale Selbstverwaltung/Kosteneffizienz
c. Funktionalreform
5. Reaktion der Fachwelt
6. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juni 2007, welches die geplanten Kreisgebiets- und Funktionalreformen im Rahmen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes teilweise für verfassungswidrig erklärte, und untersucht dabei die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regionalkreisbildungen im Kontext kommunaler Selbstverwaltungsgarantien.
- Rechtswissenschaftliche Analyse des Urteils LVerfG M-V 9-17/06
- Schutzbereich und Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung
- Verhältnis von Verwaltungseffizienz und bürgerschaftlich-demokratischer Teilhabe
- Anforderungen an die Gesetzgebung bei Gebietsreformen
- Bedeutung der Überschaubarkeit für kommunale Strukturen
Auszug aus dem Buch
a. Keine Leitbildentwicklung
Die Schweriner Regierung ist mit dem VerwModG M-V einen eigenständigen Weg gegangen und hat darauf verzichtet, wie in anderen Bundesländern oder noch bei der Kreisgebietsreform M-V von 1993/4 ein Leitbild über die zukünftige Gestalt der Kreise zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat sich bei der Neustrukturierung der Verwaltung von Anbeginn an den zu entstehenden Planungsregionen orientiert und sich auf Einräumigkeit und Einheit der Verwaltung in den Großkreisen festgelegt. Damit ist der Gesetzgeber von den üblichen Entscheidungs-, und Planungsmuster für Kreisgebietsreformen abgewichen. In der Regel wird ein schrittweiser Arbeitsprozess benutzt, in dem der Gesetzgeber prozedural die schonenste Variante sucht. Zuerst werden die allgemeinen Ziele determiniert und nachfolgend Muster mit Leitlinien der Reform konzipiert. Anschließend werden die Ziele implementiert und die Grundsätze/Maßstäbe am konkreten Sachverhalt durch Abwägung angepasst. Wichtig für den Zuschnitt der Kreise ist die Orientierung an dem vorher definierten abstrakten Leitbild, welches Ausgestaltungräume für die Fläche offen lässt und keinen konkreten Zuschnitt festlegt. Das Leitbild bildet auf diese Weise das Fundament und den Prüfungsgegenstand für eine verfassungsrechtliche Kontrolle.
Das VerwModG M-V hat kein solches Leitbild. Vielmehr waren die Zuschnitte der Kreise durch die Ausrichtung der Planungsregionen an das Prinzip der Einräumigkeit und Einheit der Verwaltung konkret festgesetzt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung ein und skizziert das umstrittene Verwaltungsmodernisierungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns sowie den Anlass für die verfassungsgerichtliche Klärung.
2. Die geplante Funktional- und Kreisgebietsreform des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern: Dieses Kapitel beschreibt den Kontext, die inhaltlichen Ziele der Reform sowie die dringende Notwendigkeit der Verwaltungsmodernisierung angesichts demografischer und fiskalischer Herausforderungen in M-V.
3. Rechtliche Rahmen für Gebiets- und Funktionalreformen: Hier werden die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Gebietsänderungen erläutert, insbesondere unter Berücksichtigung des Schutzes der kommunalen Selbstverwaltung und des Gemeinwohlvorbehalts.
4. Das Urteil des LVerfG M-V: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die Begründung des Landesverfassungsgerichts, welches das Fehlen eines Leitbildes, mangelnde Abwägungsprozesse und die Gefährdung der bürgerschaftlichen Teilhabe bemängelte.
5. Reaktion der Fachwelt: Es wird dargestellt, wie unterschiedlich Experten und Rechtsgelehrte das Urteil bewerten – von der begrüßten Stärkung der kommunalen Autonomie bis zur Kritik an der Praxisferne der gerichtlichen Argumentation.
6. Ausblick: Der abschließende Ausblick reflektiert die Lehren aus dem Scheitern der Reform und zeigt auf, welche Anforderungen für künftige Verwaltungsreformen in Mecklenburg-Vorpommern bestehen.
Schlüsselwörter
Kommunale Selbstverwaltung, Kreisgebietsreform, Funktionalreform, Landesverfassungsgericht M-V, Verwaltungsmodernisierungsgesetz, Gebietsreform, Bürgerschaftliche Teilhabe, Verfassungsrecht, Verwaltungsmodernisierung, Rechtswissenschaftliche Analyse, Gemeinwohl, Regionalkreisbildung, Demokratische Legitimation, Kommunalverwaltung, Strukturreform.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtswissenschaftlichen Analyse eines Urteils des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, welches die geplante Zusammenlegung von Landkreisen und die damit verbundene Funktionalreform als teilweise verfassungswidrig einstufte.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentral sind der Schutz der kommunalen Selbstverwaltung, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gebietsreformen sowie das Spannungsfeld zwischen ökonomischer Effizienzsteigerung und demokratischer Mitgestaltung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die juristischen Argumente des Gerichts gegen das Verwaltungsmodernisierungsgesetz aufzuarbeiten und zu prüfen, inwieweit das Urteil die Handlungsspielräume des Gesetzgebers bei künftigen Strukturreformen beeinflusst.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Urteilsbegründungen, juristischer Fachliteratur und dem aktuellen Gesetzestext basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Mängel im Gesetzgebungsprozess, das Fehlen einer Leitbildentwicklung, das Abwägungsverhältnis zwischen Selbstverwaltung und Kosteneffizienz sowie die Reaktionen der Fachwelt auf das Urteil im Detail diskutiert.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird vor allem durch Begriffe wie "Kommunale Selbstverwaltung", "Kreisgebietsreform", "Verfassungsrechtliche Kontrolle" und "Bürgerpartizipation" definiert.
Warum sah das Gericht die Kreisgebietsreform als verfassungswidrig an?
Das Gericht bemängelte insbesondere, dass der Gesetzgeber kein Leitbild entwickelte und bei der Entscheidung für Großkreise den Abwägungsprozess zwischen Verwaltungseffizienz und der Sicherung ehrenamtlicher demokratischer Teilhabe vernachlässigte.
Welche Bedeutung hat das "Überschaubarkeitskriterium" im Urteil?
Das Kriterium besagt, dass Kreise so zugeschnitten sein müssen, dass eine ehrenamtliche Mandatsausübung im Kreistag für Bürger noch nachvollziehbar und leistbar bleibt, was bei den geplanten Großkreisen in Frage gestellt wurde.
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- Bachelor of Arts Sebastian Herlt (Author), 2009, Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes von Mecklenburg-Vorpommern zur Kreisgebietsreform – eine rechtswissenschaftliche Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149816