Im Zuge des Kyoto-Protokolls, welches im Jahre 1997 entstanden ist, verständigten
sich 38 Industriestaaten darauf, insgesamt 6 Treibhause, insbesondere
CO2 Emissionen, im Zeitraum von 2008-2012 um 5,2% gegenüber
dem Jahr 1990 zu reduzieren. Es stellt sich die Frage, wie man dieses Ziel
erreichen kann. Neben den 5,2 % die das Kyoto-Protokoll vorschreibt, hat
sich die Europäische Union dazu verpflichtet, 8% der so genannten Kyoto-
Gase in selbigem Zeitraum einzusparen. Für Deutschland gilt eine Reduzierung
um 21%.
Eines der wichtigsten umweltpolitischen Instrumente zur Bekämpfung der
Umweltprobleme ist der am 01.01.2005 in Kraft getretene Emissionshandel.
Damit wird der CO2-Ausstoß für Anlagenbetreiber beschränkt und nur noch
dann gestattet, wenn entsprechende Emissionszertifikate vorliegen. Bei
Nichteinhaltung ist mit Sanktionen zu rechnen. Dieses Instrument der Umweltpolitik
soll Luft zu einem „werthaltigen Gut“ machen.
Diese Arbeit soll einen Einblick in das umweltpolitische Instrument „Emissionshandel“,
auch CO2-Handel genannt, geben. So werden im zweiten Kapitel
zunächst untersuchungsrelevante Grundlagen dargestellt, um einen
ersten Einstieg in das Thema zu finden. Im dritten Kapitel wird dann konkret
auf das Emissionshandelssystem in Europa eingegangen, wobei insbesondere
der Fokus auf rechtliche Grundlagen, Funktionsweise, 2 flexible
Instrumente des Emissionshandels und den so genannten Allokationsplan
gelegt wird. Das Kapitel wird abgeschlossen mit der Frage, ob der Emissionshandel
auch zur Beseitigung von Haushaltsdefiziten nutzbar ist. Im vierten
und letzten Kapitel werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst.
Das Fazit fragt, ob der Emissionshandel tatsächlich eine gute Maßnahme
zur Bekämpfung der Umweltproblematik ist.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Einfuhrung in den Emissionshandel
2.1 Begriffsbestimmung Emissionszertifikate
2.2 Begriffsbestimmung Emissionshandel
2.3 Emissionshandel als okonomisch effizientes Mittel der Umweltpolitik
3 Das Emissionshandelssystem in Europa
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.2 Funktionsweise
3.2.1 Derzeitige Regelung
3.2.2 Regelung ab 2013
3.3 Preisentwicklung der CO2 Zertifikate
3.4 Joint Implementation
3.5 Clean Development Mechanism
3.6 Nationaler Allokationsplan
3.6.1 Makroplan
3.6.2 Mikroplan
3.7 Emissionshandel als Mittel zur Beseitigung von Haushaltsdefiziten?
4 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zertifikatspreisentwicklung in der ersten Handelsperiode
Abbildung 2: Preisentwicklung der Emissionszertifikate
Abbildung 3: CDM Projekte
Abbildung 4: Regionale Verteilung der CDM Projekte
Abbildung 5: Berechnung des Makroallokationsplans
Abbildung 6: Emissionsberechtigungen nach Bundeslandern
Abbildung 7: Anzahl der Anlagen pro Bundesland
Abkurzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Im Zuge des Kyoto-Protokolls, welches im Jahre 1997 entstanden ist, ver- standigten sich 38 Industriestaaten darauf, insgesamt 6 Treibhause, insbe- sondere CO2 Emissionen, im Zeitraum von 2008-2012 um 5,2% gegenuber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Es stellt sich die Frage, wie man dieses Ziel erreichen kann. Neben den 5,2 % die das Kyoto-Protokoll vorschreibt, hat sich die Europaische Union dazu verpflichtet, 8% der so genannten Kyoto- Gase in selbigem Zeitraum einzusparen. Fur Deutschland gilt eine Reduzie- rung um 21%.[1]
Eines der wichtigsten umweltpolitischen Instrumente zur Bekampfung der Umweltprobleme ist der am 01.01.2005 in Kraft getretene Emissionshandel. Damit wird der CO2-AusstoB fur Anlagenbetreiber beschrankt und nur noch dann gestattet, wenn entsprechende Emissionszertifikate vorliegen. Bei Nichteinhaltung ist mit Sanktionen zu rechnen. Dieses Instrument der Um weltpolitik soll Luft zu einem „werthaltigen Gut“ machen.
Diese Arbeit soll einen Einblick in das umweltpolitische Instrument „Emis- sionshandel“, auch CO2-Handel genannt, geben. So werden im zweiten Ka- pitel zunachst untersuchungsrelevante Grundlagen dargestellt, um einen ersten Einstieg in das Thema zu finden. Im dritten Kapitel wird dann kon- kret auf das Emissionshandelssystem in Europa eingegangen, wobei insbe- sondere der Fokus auf rechtliche Grundlagen, Funktionsweise, [2] flexible Instrumente des Emissionshandels und den so genannten Allokationsplan gelegt wird. Das Kapitel wird abgeschlossen mit der Frage, ob der Emissi- onshandel auch zur Beseitigung von Haushaltsdefiziten nutzbar ist. Im vier- ten und letzten Kapitel werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammenge- fasst. Das Fazit fragt, ob der Emissionshandel tatsachlich eine gute MaB- nahme zur Bekampfung der Umweltproblematik ist.
2 Einfuhrung in den Emissionshandel
2.1 Begriffsbestimmung Emissionszertifikate
Um den Emissionshandel besser verdeutlichen zu konnen, soil zunachst der Begriff des Emissionszertifikates erlautert werden. Ein Emissionszertifikat ist ein Instrument der Umweltpolitik und berechtigt zum AusstoB einer Tonne Emissionen an einem bestimmten Ort. Da das Emissionszertifikat den Emittenten zu etwas berechtigt, spricht man auch von Emissionsrechten. In dieser Arbeit wird jedoch die Formulierung Emissionszertifikate Anwen- dung finden.
Auf dem Markt besteht eine Gesamtmenge an Zertifikaten, welche durch verschiedene Verfahren aufgeteilt werden[3]. Fur das Gesamtkontingent werden durch die Mitgliedstaaten entsprechende Zuteilungsplane (vgl. Kapitel 3.6 „Nationaler Allokationsplan“) erstellt, die uber die Verteilung der Zerti- fikate bestimmen.[4]
2.2 Begriffsbestimmung Emissionshandel
Der Begriff des Emissionshandels beschreibt den Handel mit den in Kapitel 2.1 beschriebenen Zertifikaten. Es handelt sich somit bei dem Emissions- handel nicht um den Handel mit Emissionen, sondern vielmehr um den Handel mit den Rechten zum AusstoB von Emissionen. Obwohl also der Begriff des Emissionshandels unpassend gewahlt wurde, soll in dieser Arbeit diese Bezeichnung Anwendung finden. Besser geeignet ware wohl ein Begriff wie Emissionsrechtehandel. Eine klare Definition ist in der Literatur nicht zu finden.[5] Beim Emissionshandel wird jedem Industriestaat ein be- stimmtes Kontingent an Zertifikaten zugewiesen. Die Grundidee liegt also darin, dass den Emittenten die Moglichkeit gegeben wird, mit diesen Zertifikaten zu handeln. Ziel des Emissionshandels ist es, Anreize zu schaffen, Emissionen einzusparen und die Rechte zu verauBern.[6]
2.3 Emissionshandel als okonomisch effizientes Mittel der Umwelt- politik
Wie bereits in Kapitel 2.2 dargestellt, ist es das Ziel des Emissionshandels ein besseres Umweltbewusstsein der Anlagenbetreiber zu erreichen, um letztlich CO2 Emissionen zu verringern. Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob der CO2 Handel auch ein effizientes Mittel hierfur ist. Der Emissi- onshandel ist effizient, wenn das Erreichen des Umweltziels mit minimalen Aufwendungen realisiert werden kann.[7]
Aufwendungen fallen zum einen im Bereich der Vermeidungskosten an. Emissionsvermeidungen werden an der Stelle vorgenommen, an denen sie kostenminimal sind. Die Emittenten konnen also eine Verminderung der Emissionen dort vornehmen, wo sich Emissionsverringerungen lohnen. Bei Anlagen, an denen sich eine Emissionsveringerung nicht rechnet, konnen hingegen Zertifikate hinzugekauft werden. Somit ergibt sich hier ein effi zientes Losungsmodell.[8] Anlagenbetreiber mit niedrigen Vermeidungskos- ten fragen weniger Zertifikate nach. Die Vermeidungsanstrengungen sind hoher. Anlagenbetreiber mit hohen Vermeidungskosten kaufen vermehrt Zertifikate, stoBen dafur aber mehr Emissionen aus.[9]
Zur Veranschaulichung soll folgende Darstellung dienen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Insgesamt werden lediglich 9 Zertifikate vergeben. Jedes Unternehmen be- kommt also 3 Zertifikate und darf somit auch 3 Emissionen ausstoBen. Jedes Unternehmen versucht nun also die Emissionen zu vermeiden, die am kos- tengunstigsten fur Sie sind: Es entstehen folgende Grenzvermeidungskosten: Unternehmen A: 430€ + 250€ = 680€
Unternehmen B: 270€ + 220€ = 490€
Unternehmen C: 680€ + 530€ = 1.210€
Grenzvermeidungskosten sind die Kosten die bei der Vermeidung einer be stimmten Emissionsmenge entstehen, bezogen auf das aktuelle Kostenni veau.[10]
Aufgrund dessen, dass Unternehmen C enorm hohe Vermeidungskosten zu zahlen hatte, kauft C dem Unternehmen B ein Zertifikat ab. Bei B erhohen sich die Vermeidungskosten auf insgesamt 710€. Jedoch kann B durch den Verkauf eines Zertifikates an C wiederum Einnahmen erzielen. Hierbei muss der Erlos des Verkaufs naturlich hoher sein, also die weiteren Kosten die anfallen, aufgrund der Vermeidung einer weiteren Emission. Der Handel zwischen Unternehmen macht daher nur dann Sinn, wenn bei den handeln- den Unternehmen die Vermeidungskosten verschieden sind.
Weitere Kosten fallen im Bereich der Transaktionskosten an. Transaktions- kosten sind die Kosten, die mit der Durchfuhrung des Emissionshandels verbunden sind, wie z.B. Kosten fur entsprechende MeB- und Kontrollver- fahren, Verwaltung und Uberwachung.[11]
Eine Effizienz des Emissionshandels ergibt sich also dann, wenn die Summe der Vermeidungs- und Transaktionskosten geringer sind, als die Kosten die durch die Umweltbelastung entstehen.
Effizient ist der CO2 Handel aber insbesondere deshalb, weil eine dynami- sche Anreizwirkung zur Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technolo- gien gegeben wird. Bei der Nutzung umweltfreundliche Technologien sind Unternehmen nicht mehr unbedingt auf den Zukauf von Zertifikaten ange- wiesen. Langfristig konnen daher Kosten gespart werden, dass sich bei- spielsweise die Vermeidungskosten verringern. Diese Techniken bieten den Anlagenbetreibern die Moglichkeit im Bereich des Zukaufs von Zertifikaten Einsparungen vorzunehmen, wenn neuerbare Technologien eingesetzt wer- den, die weniger Emissionen ausstoBen.
Insbesondere im Vergleich zu Alternativlosungen wie z.B. Steuern (z.B. Energiesteuern) stellt der Emissionshandel ein wesentlich bes seres Instrument der Umweltpolitik dar. Transaktionskosten wurden hier ebenfalls an- fallen, der Anreiz zum Einsatz von neuen Technologien ist hingegen weniger gegeben.[12]
3 Das Emissionshandelssystem in Europa
3.1 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage fur den Emissionshandel in der EU ist die EU- Emissionshandelsrichtlinie 2003/87EG des europaischen Parlaments. Nach dieser Richtlinie werden nur die in Anhang 1 aufgelisteten Tatigkeiten ein- bezogen. Das bedeutet, dass letztlich nicht alle Emittenten von Treibhausga- sen von dieser Regelung betroffen sind, sondern nur der Bereich der Energie sowie ein Teil der Industrie. Europaweit sind so mehr als 11.400 Anlagen betroffen, in Deutschland sind es 1.849 Anlagen. Die Ausgestaltung der EU Emissionshandelsrichtline bleibt den Mitgliedstaaten uberlassen. Diese sind dazu verpflichtet, Allokationsplane zu erstellen. Erfullen diese Plane der Mitgliedstaaten jedoch gewisse Vorgaben nicht, so kann die Europaische Kommission diesen Plan ablehnen.[13] Auf die spezifischen Vorgaben soll im Weiteren nicht eingegangen werden, da sie den Rahmen dieser Arbeit sprengen wurden.
Auf nationaler Ebene bildet das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, kurz TEHG, die Grundlage fur den Emissionshandel. Dieses Gesetz ist am 15.07.2004 in Kraft getreten und bildet die Voraussetzung fur die nationale Ausgestaltung des gemeinschaftsweiten Emissionshandels. Hierbei wurden die einzelnen Bestimmungen der EU-Emissionshandelsrichtlinie auf das TEHG abgestimmt und bilden somit die Rahmenbedingungen. Daruber hin aus werden in jeder Zuteilungsperiode Allokationsplane erstellt, welche uber zusatzliche Zuteilungsgesetze geregelt sind.[14]
3.2 Funktionsweise 3.2.1 Derzeitige Regelung
Der derzeitigen Regelung des EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ging bereits eine Handelsperiode voraus. Diese Phase reichte vom 01.Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007. Diese Pilotphase sollte als eine Art Ein- fuhrung dienen. Es wurde ein Preis fur CO2 festgelegt, der Handel mit den Emissionsrechten eingefuhrt, sowie alle verwaltungstechnischen MaBnah- men wie Uberwachung, Berichterstattung und Uberprufung eingefuhrt.[15] Betroffen von diesem neuen System waren in der ersten Phase folgende Industriezweige: Strom- und Warmeerzeugung mit fossilen Rohstoffen ab 20 MW, Mineralolraffinerien, Kokereien, Eisenmetallerzeugung und - verarbeitung, Anlagen fur die Herstellung von Roheisen oder Stahl, Anlagen zur Herstellung von Zementklinker, Kalk, Glas einschlieBlich Glasfasern, keramischen Erzeugnissen, Zellstoff, Papier und Pappe.[16]
Damit sollte eine Grundlage fur die folgende, die derzeitige Handelsperiode geschaffen werden.[17]
Die derzeitige Regelung reicht vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2012. Sie fallt in den Zeitraum des Kyoto-Protokolls, in dem sich die In- dustriestaaten dazu verpflichtet haben, in den Jahren 2008-2012 6 Treib- hausgase, darunter u.a. CO2, um 5% gegenuber 1990 zu verringern. Das bedeutet fur die Europaische Union eine Reduzierung der Treibhausgase in diesem Zeitraum um 8% gegenuber 1990 und fur Deutschland eine Redu- zierung um 21%.[18] Um diese gesteckten Ziele des Kyoto-Protokolls auch tatsachlich erreichen zu konnen, wird in der derzeitigen, zweiten Handelspe- riode das Gesamtkontingent an Zertifikaten um 57 Mio Tonnen CO2 pro
[...]
[1] Vgl. http://www.fh-meschede.de/einrichtungen/energietag/2006/pdf/energietag2006—ea- nrw.pdf, S. 3f.
[2] Vgl. Fuhr/Zenke (2006), S. V.
[3] Vgl. Huber (2001), S. 357.
[4] Vgl. http://ec.europa.eu/environment/climat/pdf/brochures/ets_de.pdf, Seite 9.
[5] Vgl. Konzak (2006), S. 2f.
[6] Vgl. Zimmer (2004), S. 48.
[7] Vgl. Rudolph (2005), S. 34.
[8] Vgl. Zimmer (2004), S. 88.
[9] Vgl. Rudolph (2005), S. 36f.
[10] Vgl. http://www.co2-handel.de/lexikon-223.html
[11] Vgl. Zimmer (2004), S. 88f.
[12] Vgl. Zimmer (2004), S. 88f.
[13] Vgl. Konzak (2006), S. 18f.
[14] Vgl. Konzak (2006), S. 25f.
[15] Vgl. http://ec.europa.eu/environment/climat/pdf/brochures/ets_de.pdf, Seite 8.
[16] Vgl. http://www.accc.at/emissionshandel.htm
[17] Vgl. http://ec.europa.eu/environment/climat/pdf/brochures/ets_de.pdf, Seite
[18]. Vgl. http://www.fh-meschede.de/einrichtungen/energietag/2006/pdf/energietag2006---ea- nrw.pdf, S. 4.
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