Die Europäische Währungsunion als Gefangenendilemma

Eine spieltheoretische Untersuchung zum Stabilitäts- und Wachstumspakt


Diplomarbeit, 2006

89 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALT

I. Einleitung

II. Theoretischer Hintergrund
1. Der Rational-Choice-Ansatz als politikwissenschaftliche Theorie
1.1 Ideengeschichtliche Entwicklung
1.2 Grundthesen der Rational-Choice-Theorie
1.3 Individuelles Rationalverhalten und kollektive Folgen
1.4 Zusammenfassung
2. Die Spieltheorie und die Analyse interdependenter Entscheidungen
2.1 Bestandteile spieltheoretischer Modelle
2.1.1 Spieler, Regeln und Strategien
2.1.2 Herleitung individueller Präferenzordnungen für die Spielstände
2.2 Kooperative und nicht-kooperative Spiele
2.2.1 Das Gefangenendilemma als nicht-kooperatives Spiel
2.2.2 Interdependenzen und deren Auswirkungen auf die Präferenzordnungen
2.2.3 Ergebnis des nicht-kooperativen Spiels und kollektive Bewertung
2.2.4 Kooperationsmöglichkeiten zur Überwindung eines Nash-
Gleichgewichts
2.3 Zusammenfassung

III. Ein spieltheoretisches Modell der europäischen
Währungsunion
1. Die Haushaltspolitik einer einzelnen, rationalen Regierung
1.1 Die haushaltpolitischen Empfehlungen makroökonomischer Schulen
1.2 Die Defizit-Politik einer einzelnen, rationalen Regierung
1.2.1 Regierungen als kollektive, rationale Akteure
1.2.2 Handlungsrelevante Zustimmungsgewinne und Zustimmungsverluste
1.2.3 Bestimmung des rationalen Haushaltsdefizits
1.2.4 Auswirkungen des Konjunkturverlaufs auf das rationale Defizit
1.3 Zusammenfassung
2. Rationale Haushaltspolitik in der europäischen Währungsunion
2.1 Die europäische Währungsunion als Gefangenendilemma
2.1.1 Spieler, Regeln und Strategien
2.1.2 Darstellung der Interdependenzen im Modell
2.1.3 Herleitung individueller Präferenzordnungen
2.1.4 Ergebnis des nicht-kooperativen Spiels und kollektive Bewertung
2.2 Die europäische Währungsunion als kooperatives Spiel
2.2.1 Veränderung der Spielregeln durch Kooperation
2.2.2 Darstellung einer rationalen, kollektiven Selbstbindung im Modell
2.2.3 Herleitung individueller Präferenzordnungen
2.2.4 Ergebnis des kooperativen Spiels und kollektive Bewertung
2.3 Zusammenfassung

IV. Empirische Überprüfung der Aussagen des Modells
1. Die Haushaltspolitik europäischer Regierungen vor Inkrafttreten der dritten Stufe der Währungsunion
1.1 Programmatische Positionen zur Haushalts- und Konjunkturpolitik
1.1.1 Zutreffende Prognosen des Modells
1.1.2 Einschränkungen
1.2 Die Defizit-Politik europäischer Regierungen
1.2.1 Zutreffende Prognosen des Modells
1.2.2 Einschränkungen
1.3 Zusammenfassung
2. Die Haushaltspolitik europäischer Regierungen seit Inkrafttreten
der dritten Stufe der Währungsunion
2.1 Die europäische Währungsunion als potentielles Gefangenendilemma
2.1.1 Plausible Aussagen des Modells
2.1.2 Einschränkungen
2.2 Die europäische Währungsunion als bedingt kooperatives Spiel
2.2.1 Die Funktionsweise des Stabilitäts- und Wachsumtspaktes
2.2.2 Die Wirkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
2.3 Zusammenfassung

V. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

I. Einleitung

Die Verletzung des im Vertrag von Maastricht festgesetzten Konvergenz-kriteriums, welches das maximal zulässige Haushaltsdefizit auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts beschränkt, hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen politischen Auseinandersetzungen geführt. In den Jahren 2000 bis 2005 wurde das Defizitkriterium durch die Staaten des Euroraums insgesamt einundzwanzig Mal verfehlt. Dass zu den „Defizitsündern“ neben Portugal, Griechenland, Italien und Frankreich seit 2002 auch die Bundesrepublik Deutschland zählt, ist besonders bemerkenswert, denn die Regierung Kohl hatte den Beschluss des „Stabilitäts- und Wachstumspaktes“, der die Missachtung der Konvergenzkriterien eigentlich verhindern sollte, ursprünglich initiiert.

Zum ersten nennenswerten Konflikt kam es im Februar 2002 zwischen den Wirtschafts- und Finanzministern Belgiens, der Niederlande sowie Österreichs und ihren deutschen und französischen Ressortkollegen. Die Ersten forderten eine öffentliche Rüge Deutschlands wegen der Missachtung des Konvergenzkriteriums, was die Bundesre-gierung mit französischer Unterstützung zu verhindern wusste. Bei diesem cas d’études deutsch-französischer Kooperation sollte es jedoch nicht bleiben. Anlässlich eines gemeinsamen Abendessens am 14. Oktober 2002 gab Gerhard Schröder dem französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac zu verstehen, die Bundesregierung habe gegen eine „flexiblere Handhabung“ des Stabilitäts- und Wachstumspaktes grundsätzlich nichts mehr einzuwenden. Bereits einen Tag nach dieser Begegnung bezeichnete der französische Außenhandelskommissar Pascal Lamy den Pakt als „rustikal“[1], wodurch er den eigentlich zuständigen Währungskommissar Pedro Solbes Mira brüskierte. Als besonders delikat können die Äußerungen des damaligen Kommissionspräsidenten Romano Prodi gelten, der zwar formal die Funktion der Kommission als „Hüterin der Verträge“ wahrzunehmen hatte, den Stabilitäts- und Wachstumspakt jedoch in der größten französischen Tageszeitung eine „dumme“[2] Regelung nannte. Jean-Claude Juncker lies daraufhin wissen, er halte denjenigen für „dumm“, der meine, man könne ungestraft „Berge von Schulden“ anhäufen.[3] Als weitere vorläufige Höhepunkte der Auseinandersetzung sind die Abwendung drohender Sanktionen gegen Deutschland und Frankreich im Jahr 2004 sowie die umstrittene Reform des Paktes im März 2005 zu nennen.

Mittlerweile sind in Deutschland eine neue Bundesregierung und in Brüssel eine neue Kommission im Amt. Dennoch scheint sich an der Grundkonstellation des Problems nichts geändert zu haben: Deutschland und Frankreich erfüllen bis heute das Defizitkriterium nicht, ja der Kreis derjenigen Staaten, denen ein Defizitverfahren droht, weitet sich sogar aus.

Die europäische Währungsunion enthält offenbar erhebliches Konfliktpotential. Sie ist schon aus diesem Grund aus politikwissenschaftlicher Sicht ein interessanter Untersuchungsgegenstand. Deshalb ist es um so erstaunlicher, dass sich zum Stabilitäts- und Wachstumspakt bislang fast ausschließlich wirtschaftswissenschaftliche Untersuchungen finden. Rein ökonomische Analysen liefern oft theoretische Argumente für[4] und wider[5] eine solche Regelung, indem sie versuchen, die Wohlfahrtswirkungen bestimmter Maßnahmen zu ermitteln oder eine aus wohlfahrtsökonomischer Sicht optimale Haushalts- und Konjunkturpolitik zu beschreiben. Die solchen Ansätzen implizit zugrunde liegende Annahme, der Staat könne eine wohlfahrtsökonomisch optimale Politik überhaupt betreiben, ist jedoch nicht nur ausgesprochen optimistisch, sie steht genau genommen sogar im Widerspruch zur mikroökonomischen Analyse, denn diese geht davon aus, dass Menschen i.d.R. „eigennutzorientiert“ handeln. Wenn aber Kunden normalerweise so viele und solche Staubsauger kaufen, wie sie benötigen (und sich leisten können), und nicht so viele und solche, wie es zur Verwirklichung des „Gemeinwohls“ angebracht wäre, weshalb sollte man dann annehmen, dass Politiker sich in ihrem Geschäft ausschließlich am „Gemeinwohl“ orientierten? Stattdessen könnte man analog zur mikroökonomischen Analyse fragen, welche Umstände Politiker dazu veranlassen dürften, diejenige Politik zu betreiben, die sich empirisch beobachten lässt. Es stellt sich also im Zusammenhang mit der europäischen Währungsunion die Frage, weshalb einige Regierungen dieses Konvergenzkriterium missachten.

Bei der zu untersuchenden Konstellation handelt es sich um ein Szenario, in dem mehrere politische Akteuren (Regierungen) in einem abgesteckten Rahmen (die europäische Währungsunion) unter bestimmten Restriktionen (der Stabilitäts- und Wachstumspakt) jeweils eine näher zu bestimmende Strategie verfolgen. Mit der Analyse derartiger Konstellationen beschäftigt sich die Spieltheorie, die ihrerseits auf der Rational-Choice-Theorie basiert. Diese Theorie rationalen Handelns war ursprünglich eine rein ökonomische Theorie, sie hat sich jedoch seit den 1950er und 1960er Jahren, als Kenneth Arrow[6], Anthony Downs[7] und Mancur Olson[8] erstmals mittels eines Rational-Choice-Ansatzes soziale, ja genuin politische Phänomene untersuchten, auch in anderen sozialwissen-schaftlichen Disziplinen etabliert. Die Verletzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ist also nicht nur inhaltlich für die Politikwissenschaft von Interesse, sondern die Disziplin verfügt mittlerweile auch über ein geeignetes Instrumentarium zur Analyse des Problems.

Tatsächlich finden sich in den Bibliotheken bereits einige wirtschaftswissenschaftliche Arbeiten zur europäischen Währungsunion, die sich explizit auf die Spieltheorie berufen[9] oder sich auch aus einer spieltheoretischen Perspektive[10] lesen lassen. Die Untersuchungen legen jedoch naturgemäß den Schwerpunkt stärker auf die ökonomischen Folgen politischen Handelns, als auf die Erklärung dieses Handelns selbst.

Um die Strategien europäischer Regierungen aus spieltheoretischer Sicht untersuchen zu können, ist es sinnvoll, zunächst die Rational-Choice-Theorie als politikwissenschaftlichen Ansatz vorzustellen und daraus operationalisierbare Annahmen über das Verhalten rationaler Akteure zu gewinnen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Darstellung des Maximierungskalküls eines rationalen Akteurs. Diese Darstellung erfordert es, in geringem Umfang auf die Mathematik zurückzugreifen. Im Dienste der Anschaulichkeit wird jedoch eine grafische und verbale Analyse bevorzugt, wann immer es möglich ist. Sodann ist die Spieltheorie vorzustellen und auf eine ihrer wesentlichen Leistungen, nämlich auf die Formulierung des „Gefangenendilemmas“, einzugehen.

Nachdem unterschiedliche Empfehlungen der Makroökonomie an die Politik skizziert worden sind, die im Zusammenhang mit der Währungsunion von Bedeutung sind, können die Ergebnisse des theoretischen Teils auf den Untersuchungsgegenstand angewendet werden. Durch die Einführung spezieller Annahmen, welche die europäische Währungsunion beschreiben, soll ein spieltheoretisches Modell entwickelt werden, in dem sich rationale Regierungen den zuvor erarbeiteten, allgemeinen Annahmen entsprechend verhalten. Dieses Modell soll Aussagen über die zu erwartende Haushaltspolitik rationaler Regierungen unter den Bedingungen der europäischen Währungsunion liefern.

Um den Aussagegehalt des Modells an der Realität zu überprüfen, ist anschließend in einem empirischen Teil das tatsächliche Verhalten europäischer Regierungen zu untersuchen und auf einige qualitative Aspekte einzugehen, die zuvor nicht berücksichtigt werden konnten. Auf diese Weise dürften die Stärken ebenso wie die Schwächen des vorgestellten Modells deutlich werden, so dass in einem Fazit im günstigsten Fall eine mögliche Erklärung für die andauernde Missachtung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes festgehalten werden kann.

Passau, im Juni 2006[11]

II. Theoretischer Hintergrund

Zunächst ist der theoretische Hintergrund der verwendeten Ansätze zu klären. Dabei wird der Rational-Choice-Ansatz als politikwissenschaftliche Theorie vorgestellt. Die Grundthesen dieser Theorie sind kritisch nachzuvollziehen und in einer Auslegung festzuhalten, die für das weitere Vorgehen zielführend ist. Weiter ist auf die Spieltheorie einzugehen, auf deren Grundlage ein Modell der europäischen Währungsunion entwickelt werden soll.

1. Der Rational-Choice-Ansatz als politikwissenschaftliche Theorie

Die Rational-Choice-Theorie mit ihrem Modell des rationalen, eigennutzorientierten homo oeconomicus bildet die Grundlage jeder mikroökonomischen Analyse. Rational-Choice-Untersuchungen haben jedoch insbesondere in der US-amerikanischen Politikwissenschaft in den letzten Jahrzehnten einen rasanten Aufschwung genommen. Fand sich 1952 in der American Politicial Science Review noch kein einziger Beitrag, der sich auf die Rational-Choice-Theorie stützte, so waren es etwa 1992 immerhin 15 von 41 Artikeln.[12] Der Ansatz ist also relativ jung. Seine ideengeschichtlichen Ursprünge reichen jedoch bis in die Renaissance zurück.

1.1 Ideengeschichtliche Entwicklung

Bereits in der politischen Philosophie des 15. und 16. Jahrhunderts richteten sich so schillernde Denker wie Niccolò Machiavelli und Thomas Hobbes unter dem Eindruck von Bürgerkriegen und Korruption gegen eine Auffassung, der zufolge der Mensch von Natur aus nach der Verwirklichung göttlicher Gesetze oder einer „guten Ordnung“ strebe. Wenn auch heute Hobbes’ Idee vom Leviathan, dem Staat als Garant einer stabilen politischen Ordnung und sozialer Integration, oder Machiavellis realistisches Menschenbild in ihrer ursprünglichen Schärfe kaum mehr vertreten werden, so hat doch dieser Perspektivwechsel dazu geführt, das Handeln des Menschen und sein Streben nach der Verwirklichung individueller Ziele zum Ausgangspunkt der Analyse sozialer und politischer Prozesse und Strukturen zu machen.

An diesem Punkt setzen die klassischen Moralphilosophen und Nationalökonomen des 18. Jahrhunderts an. Sie postulieren jedoch im Gegensatz zu Hobbes und Machiavelli keine zentrale Institution zur Aufrechterhaltung der politischen (sozialen, ökonomischen...) Ordnung, sondern im Gegenteil den Markt als dezentralen Steuerungsmechanismus in einer arbeitsteiligen Gesellschaft, in welcher die Menschen gerade durch das Verfolgen individueller Ziele zur Verwirklichung des „Gemeinwohls“ beitragen würden. Adam Smith bemerkt in seinem Hauptwerk „Der Wohlstand der Nationen“:

„Die Arbeitsteilung, die so viele Vorteile mit sich bringt, ist [...] nicht etwa das Ergebnis menschlicher Erkenntnis, welche den allgemeinen Wohlstand, zu dem erstere führt, voraussieht und anstrebt. Sie entsteht vielmehr zwangsläufig [...] aus einer natürlichen Neigung des Menschen, zu handeln und Dinge gegeneinander auszutauschen. [...] Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, daß sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen. Wir wenden uns nicht an ihre Menschen- sondern an ihre Eigenliebe, und wir erwähnen nicht unsere eigenen Bedürfnisse, sondern sprechen von ihrem Vorteil.“[13]

Neben der Modifizierung des Menschenbildes formuliert Smith bereits die Idee der Knappheit, die Individuen zum Tausch von Gütern veranlasse. Diese Idee bildet bis heute das Grundmuster fast aller ökonomischer Modelle, insofern diese sich mit der Frage beschäftigen, wie begrenzte Mittel (z.B. Geld) auf konkurrierende Verwendungen (z.B. der Kauf bestimmter Mengen von Brot und/oder Fleisch) aufgeteilt werden können, damit ein bestimmtes Ergebnis (z.B. der „Nutzen“) möglichst groß ist.

Scharfe programmatische Auseinandersetzungen gibt es heute um die Neue Klassische Makroökonomie (NKM), die sich ebenfalls auf Smith stützt. Bisweilen zielt eine Kritik der NKM auch auf die Anwendung des Rational-Choice-Ansatzes in anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen.[14] Die Makroökonomie beschäftigt sich jedoch, verkürzt ausgedrückt, mit der Frage, welche Wirtschaftspolitik zu einem gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrtsoptimum führt und daher verfolgt werden soll. Damit ist die NKM eine normative Theorie[15], die auch normativ kritisiert werden kann. Im Gegensatz dazu ist die Rational-Choice-Theorie in der Politikwissenschaft in der Regel eine empirisch-analytische Theorie, die lediglich Aussagen darüber zu machen versucht, was ist. Eine empirisch-analytische Theorie kann jedoch auf redliche Weise nicht normativ kritisiert werden, denn auf eine Hypothese der Art „Wasser gefriert bei null Grad Celsius“ kann man nur antworten „trifft wahrscheinlich zu“ oder „trifft wahrscheinlich nicht zu“, allerdings nicht „dies ist gut“ oder „dies ist schlecht“. Deshalb kann eine Auseinandersetzung mit der NKM und ihren Kritikern an dieser Stelle unterbleiben.

Für politikwissenschaftliche Untersuchungen sind also weniger rein ökonomische Implikationen der Rational-Choice-Theorie von Interesse, als vielmehr die Möglichkeit, soziale Prozesse und Strukturen als Ergebnis individuell motivierten Handelns darstellen zu können. Dies gelingt Kenneth Arrow[16] und Anthony Downs[17] in den 1950er Jahren mit bahnbrechenden Arbeiten zur Erklärung des Verhaltens von Individuen in sozialen und politischen Systemen bzw. zur Analyse des Verhaltens von Wählern und Parteien. Ebenso bedeutend ist Mancur Olsons[18] analytische Formulierung des „Trittbrettfahrer-Problems“.

Da die Rational-Choice-Theorie eine Reihe allgemeiner Aussagen über die Welt und den Menschen macht, von denen ausgehend sie menschliches Verhalten im Einzelfall zu erklären versucht, folgen Rational-Choice-Analysen einer deduktiven Logik. Dies bedeutet erstens, dass die gemachten Annahmen der Theorie nicht als möglichst facettenreiche Schilderung der Realität gedacht sind, sondern als vereinfachende Hervorhebung solcher Kausalzusammenhänge, die vermutlich eher handlungsrelevant sind als andere. Eine solche Vorgehensweise impliziert zweitens eine Hierarchie von Hypothesen. Die Grundthesen der Rational-Choice-Theorie sollen, ähnlich den Naturgesetzen, auf jedes menschliche Verhalten zutreffen. Speziellere Annahmen innerhalb einer Anwendung dieser Theorie charakterisieren hingegen den jeweiligen Untersuchungsgegenstand. Dieser Hierarchie[19] folgend werden zunächst die Grundthesen der Rational-Choice-Theorie vorgestellt.

1.2 Grundthesen der Rational-Choice-Theorie

Namensgebend für die Rational-Choice-Theorie ist die Grundannahme, dass Menschen in der Regel vernünftig handeln. Da der Vernunftbegriff zunächst an Kant denken lässt, ist zu allererst eine Abgrenzung zur (normativen) Moralphilosophie angebracht. Kant bezeichnet als vernünftig ein Handeln, das dem „allgemeinen Gesetz“ (dem kategorischen Imperativ) genügt und deshalb moralisch richtig sei. Die Rational-Choice-Theorie versteht hingegen unter rationalem Handeln die Wahl derjenigen Alternative, die aus der subjektiven Sicht eines Individuums die vorteilhafteste darstellt.[20] Aus dieser Prämisse lassen sich fünf zentrale Annahmen (Nummerierung in Klammern) der Rational-Choice-Theorie entwickeln.

Dem Wissenschaftsprogramm des Methodologischen Individualismus verpflichtet geht die Rational-Choice-Theorie davon aus, dass die Grundeinheit allen Handelns das Individuum ist (1). Dies widerspricht zunächst dem allgemeinen Sprachgebrauch, denn es ist in vielen Situationen üblich, beispielsweise zu sagen, Frankreich verfolge eine bestimmte Politik. Aus Sicht der Rational-Choice-Theorie wäre eine solche Formulierung jedoch mindestens unscharf, da sie keine Informationen darüber enthält, welche Personen aus welchen Gründen wie genau handeln. Staaten, die „Gesellschaft“ oder andere Kollektive verfügen jedoch nicht über Bedürfnisse oder Interessen, geschweige denn über ein Bewusstsein, und können daher auch keine Entscheidungen treffen. Somit können sie nach Ansicht der Rational-Choice-Theorie im engeren Sinne nicht handeln und auch nicht die eine oder die andere Politik verfolgen.[21]

Es stellt sich allerdings die Frage, wie denn im Rahmen von politikwissenschaftlichen Anwendungen mit Kollektiven (z.B. Parteien oder Regierungen) verfahren werden sollte. Wenn Kollektive auch im engeren Sinne nicht „handeln“ können, so kann doch das gleichgerichtete, rationale Handeln vieler Individuen als das Handeln eines kollektiven, rationalen Akteurs vereinfacht dargestellt werden. Das Handeln eines kollektiven Akteurs ist aus Sicht der Rational-Choice-Theorie daher die Aggregation individuell motivierter Einzelhandlungen.[22]

Weiter geht die Rational-Choice-Theorie davon aus, dass es bestimmte kultur- und gesellschaftsübergreifende Konstanten der menschlichen Natur geben muss (2). Diese These steht nicht zwangsläufig im Widerspruch zur unbestreitbar vorhandenen, enormen Differenzierungen menschlichen Daseins oder zu dem Einfluss, den das soziokulturelle Umfeld auf einzelne Menschen haben mag. Sie besagt lediglich, dass individuelles Handeln nicht zufällig erfolgt, sondern allgemeinen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Ebenso wie ein Stein normalerweise zu Boden fällt, wenn er aufgehoben und losgelassen wird, so wäre es beispielsweise möglich, anzunehmen, dass Menschen normalerweise essen werden, wenn sie Hunger haben und die Malzeit vor ihnen steht. Die Annahme bestimmter Grundkonstanten der menschlichen Natur ist insbesondere dann notwendig, wenn versucht werden soll, Verhalten vorherzusagen. Rothschild bemerkt in bezug auf Wirtschaftssubjekte: „Würden ökonomische Einheiten nicht nach irgendwelchen rationalen Mustern handeln, dann wäre eine allgemeine Theorie darüber, was aus bestimmten Prämissen folgt, unmöglich.“[23] Analog dazu führt Anthony Downs für die Sozialwissenschaften insgesamt aus, dass

„irgendeine solche Vereinfachung [...] notwendig (wird, d.V.), wenn man Verhalten voraussagen will. Denn Entscheidungen, die willkürlich getroffen werden oder miteinander in keinerlei Beziehung stehen, bilden keine erfassbare Ordnung. Aber nur dann, wenn menschliche Handlungsweisen irgendwelche Ordnungsmuster aufweisen, kann man überhaupt [...] ihre wechselseitigen Beziehungen analysieren.“

Problematisch ist daher weniger die Annahme, dass es solche Gesetzmäßigkeiten geben dürfte, als vielmehr die Frage, wie diese inhaltlich zu definieren sind bzw. unter welchen Bedingungen sie mit welcher Wahrscheinlichkeit gelten sollen.[24]

Weiter betont die Rational-Choice-Theorie, dass die menschliche Lebenssituation von Knappheit bestimmt sei (3). Diese Erkenntnis erscheint zunächst banal, leben wir doch weder im Schlaraffenland noch ist es wahrscheinlich, dass für einen Menschen dauerhaft[25] keine Veränderung der Welt denkbar wäre, die er als positiv empfinden könnte. Der Akzent liegt bei Rational-Choice-Modellen jedoch auf der Knappheit von Mitteln zur Erreichung konkurrierender Ziele. Es können beispielsweise Regierungen nur Ausgaben vornehmen, die in irgend einer Weise gedeckt sind, sei es durch Steuern, durch andere Einnahmen oder durch Kredite. Regierungen können daher bei konstanten Einnahmen nur entweder mehr Ausgaben und mehr Kredite beschließen, oder nicht mehr Kredite und eben auch nicht mehr Ausgaben Bei konstanten Einnahmen besteht also zwischen den Zielen „Haushaltskonsolidierung“ und „Mehrausgaben“ eine Zielkonkurrenz. Unter Berücksichtigung näher zu bestimmender Restriktionen, welche eine solche Zielkonkurrenz beschreiben, stehen Individuen deshalb vor der Wahl zwischen verschiedenen, einander ausschließenden Handlungsalternativen.

Nach welchem Muster erfolgt aber die Wahl der Alternative? Da die Ergebnisse dieser Wahl sich für das Individuum als unterschiedlich befriedigend herausstellen, ist die Annahme plausibel, das Individuum orientiere sich am Grad seiner Bedürfnisbefriedigung. Das Handeln des rationalen Individuums folgt also seinem Eigeninteresse (4).

Gerade das Konzept des egoistischen, Nutzen maximierenden homo oeconomicus hat der Rational-Choice-Theorie einige Kritik eingetragen. Das Nutzen-Konzept erlaubt es jedoch theoretisch, das „Eigeninteresse“ sehr weit zu definieren. So könnten auch immaterielle Güter wie menschliche Zuneigung oder das Betrachten einer Landschaft Nutzen stiften. Auch das Wohlergehen anderer Personen[26] könnte in eine individuelle Nutzenfunktion eingehen, sofern es aus Sicht des handelnden Individuums in irgendeiner Weise relevant ist. Sogar ein Handeln zu Gunsten gänzlich unbekannter Personen (z.B. Spenden für die Opfer einer Flutkatastrophe) muss nicht im Widerspruch zum Eigennutz-Axiom stehen, denn das Befolgen bestimmter moralischer oder ideologischer Muster könnte Anerkennung in einer Gruppe bewirken und/oder selbstbestätigend wirken.[27]

Im Rahmen von Rational-Choice- Anwendungen ist deshalb zu definieren, welche Variablen für ein Individuum handlungsrelevant sein sollen und welche nicht, wobei sich solche Überlegungen nach Ansicht vieler Theoretiker nicht nur in Hinblick auf rein ökonomische, sondern auch auf soziale und genuin politische Phänomene anstellen lassen. So formuliert Gordon Tullock 1976 prägnant:

„Das repräsentative Individuum trifft seine Entscheidungen immer auf der Grundlage der selben Werteskala, ob es sich nun am Markt betätigt oder politisch. Wähler und Kunden sind im Grunde die selben Personen: Hänschen Müller geht einkaufen und wählen; er ist im Supermarkt derselbe wie in der Wahlkabine.“[28]

Wenn das Handeln jedes einzelnen Individuums sich allerdings in der oben beschriebenen Weise an seinem Nutzen orientiert, dann folgt daraus, dass soziale und politische Prozesse und Strukturen das ungeplante Ergebnis individuell motivierter Einzelhandlungen sein müssen (5). Soziale Prozesse und Strukturen sind also nach Ansicht der Rational-Choice-Theorie dadurch zu erklären, dass Individuen unter einander ausschließenden Handlungsalternativen stets diejenige wählen, die ihnen den größten Nutzen verspricht.

1.3 Individuelles Rationalverhalten und kollektive Folgen

Wenn also die Wahl der günstigsten Alternative durch ein rationales Individuum den Kern von Rational-Choice-Erklärungen ausmacht, so stellt sich die Frage, wie diese Alternative zu ermitteln ist. Methodisch lässt sich das Maximierungskalkül eines rationalen Akteurs am genauesten als mathematische Maximierung einer Nutzenfunktion darstellen, wobei allerdings zu definieren ist, wovon der Nutzen eines Individuums abhängen soll, welche Größen also für eine Person handlungsrelevant sein sollen und welche nicht.

Angenommen, ein Schüler isst gern Äpfel, was ihm einen gewissen Genuss bereitet, während die Ernte derselben mit Anstrengung verbunden ist. Die Situation ist in Abb. 1 dargestellt. Auf der Abszisse ist die Anzahl der Äpfel Ä abgetragen, auf der Ordinate der Genuss aus dem Verzehr der Äpfel G(Ä), das „Arbeitsleid“ aus der anstrengenden Apfelernte L(Ä) sowie der Nutzen N(Ä).

Abb. 1: Nutzenmaximierung bei der Apfelernte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Kurvenverläufe erklären sich in diesem Beispiel wie folgt: Der Genuss G(Ä) wird beim Verzehr des ersten Apfels stark ansteigen, mit zunehmender Anzahl an Äpfeln, welche der Schüler bereits gegessen hat, wird jedoch nur noch eine geringere Steigerung des Genusses zu erreichen sein, da der erste Apfel bekanntlich besser schmeckt als der zehnte.[29] Daher steigt die Kurve G(Ä) zunächst stark und dann immer schwächer an. Umgekehrt verhält es sich mit dem „Arbeitsleid“ L(Ä): Zu Beginn mag das Klettern auf Bäume nicht sehr anstrengend und vielleicht sogar interessant sein, nach einer gewissen Zeit stellen sich jedoch immer stärker Ermüdung und Erschöpfung ein, so dass es sich irgendwann nicht mehr lohnt, noch weitere Äpfel zu ernten. Die Arbeitsleid-Kurve wird daher zunächst schwach ansteigen, ihre Steigung nimmt jedoch zu. Einen (positiven) Nutzen hat der Schüler nur dann, wenn der Genuss aus dem Verzehr der Äpfel größer ist als das Arbeitsleid der Ernte. Es gilt also N(Ä) = G(Ä) – L(Ä). Maximal ist der Nutzen jedoch dort, wo der Genuss das Arbeitsleid am stärksten übersteigt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die letzte Gleichung besagt, dass der von der Anzahl der Äpfel abhängige Nutzen N(Ä) dann am höchsten ist, wenn die beiden Kurven G(Ä) und L(Ä) die gleiche Steigung aufweisen. Dies ist in Abb. 1 durch die Tangenten gleicher Steigung an den Punkten B und C bei Ä = 3 dargestellt. Bei drei Äpfeln ist also der Nutzen maximal.

Angenommen, die Person hätte die Wahl, zwei, drei oder fünf Äpfel zu ernten und zu essen, so können diese Alternativen anhand des auf der Ordinate abgetragenen Nutzens in eine Präferenzordnung gebracht werden. Drei Äpfel stiften natürlich den maximalen Nutzen. Der Nutzen aus zwei Äpfeln wäre aber immer noch größer als der aus fünf. Diese Person wird sich also für die Ernte von genau drei Äpfeln entscheiden. Hätte sie, aus welchen Gründen auch immer, nur die Wahl, zwei oder fünf Äpfel zu ernten, so entscheidet sie sich für zwei.[30]

Dieses Beispiel erläutert zunächst die rationale Handlungswahl eines Individuums. Gerade politikwissenschaftliche Ansätze versuchen jedoch in der Regel, die kollektiven Folgen eines solchen Verhaltens zu ermitteln.

Angenommen, ein einziger Apfelbaum steht in einem Garten, in dem zwölf Schüler ein Fest feiern. Weiter sei angenommen, dass diese Schüler alle gleich gern klettern und Äpfel essen. In diesem Fall würde jeder Schüler gern genau drei Äpfel ernten. Auf dem Baum wachsen jedoch nur zwölf Äpfel. Dies bedeutet, dass die ersten vier Schüler, welche die Äpfel zu ernten beginnen, jeweils drei Äpfel essen könnten, während für die restlichen acht keine Äpfel mehr bleiben.

Die kollektive Folge individuellen Rationalverhaltens könnte also in diesem Beispiel eine ungerechte Verteilung der Äpfeln sein. Allerdings könnte der Besitzer des Baumes bestimmen, dass jeder Schüler nur einen Apfel pflücken darf. Unter solchen Bedingungen wäre das Rationalkalkül der Schüler ein anderes, denn wenn sie mehr als einen Apfel pflücken würden, so würden ihnen möglicherweise die zuviel geernteten Äpfel weggenommen, so dass sich für sie die anstrengende Kletterei nicht gelohnt hat.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Rational-Choice-Anwendungen die Ursache für kollektive Phänomene zwar auf einer individuellen Mikroebene vermuten, während gleichzeitig jedoch einige der Voraussetzungen individuellen Rationalverhaltens auf einer kollektiven Makroebene angesiedelt sein können. Deshalb analysieren politikwissenschaftliche Rational-Choice-Anwendungen die Beziehungen zwischen diesen Ebenen, denn wenn soziale und politische Phänomene auch das Resultat individuell motivierten Handelns sein mögen, so ist dieses Handeln doch in soziale Strukturen eingebettet und findet unter von diesen Strukturen bestimmten Bedingungen statt.[31]

1.4 Zusammenfassung

Bereits seit Thomas Hobbes und Niccolò Machiavelli wird die Ansicht bezweifelt, der Mensch strebe von Natur aus nach der Verwirklichung einer „guten“ Ordnung. Die schottischen Nationalökonomen, insbesondere Adam Smith, führten daran anknüpfend aus, dass der ökonomische Fortschritt und ein steigendes Wohlstandsniveau gerade dadurch zu erklären seien, dass die Menschen ihren eigenen, persönlichen Vorteil zur Grundlage ihres Handelns machten. Während der Methodologische Individualismus zum Ausgangspunkt von Rational-Choice-Untersuchungen geworden ist, bildet das Problem, welche kollektiven Ergebnisse sich aus dem Handeln von Individuen unter bestimmten Bedingungen ergeben können, heute die übergeordnete Fragestellung politikwissenschaftlicher Rational-Choice-Anwendungen.

Die allgemeinen Annahmen der Rational-Choice-Theorie lassen sich zu fünf Grundthesen zusammenfassen:

(1) Grundeinheit des Handelns ist das Individuum.
(2) Es gibt bestimmte Grundkonstanten der menschlichen Natur.
(3) Das Individuum trifft seine Handlungswahl in einer Knappheitssituation.
(4) Das Handeln des Individuums ist durch sein Eigeninteresse geleitet.
(5) Soziale Prozesse sind das Ergebnis absichtsvoller Einzelhandlungen.

Die Rational-Choice-Theorie versucht also, soziale Prozesse und Strukturen dadurch zu erklären (5), dass Individuen (1) unter einander ausschließenden Handlungsalternativen (3) stets (2) diejenige wählen, die ihnen den größten Nutzen verspricht (4). Bei der Analyse individuellen Rationalverhaltens sind allerdings gegebene kollektive Strukturen zu berücksichtigen, da sie die individuelle Handlungswahl beeinflussen können.

2. Die Spieltheorie und die Analyse interdependenter Entscheidungen

Bisher ist exemplarisch das rationale Verhalten einzelner Individuen unter bestimmten Bedingungen dargestellt worden. Es wäre jedoch denkbar, dass sich die Handlungswahl eines Individuums auf das Nutzenniveau anderer Individuen dergestalt auswirkt, dass sich dadurch deren Handlungswahl verändert. Eben solche Situationen untersucht die Spieltheorie. Der Begriff geht auf einen Artikel[32] von John v. Neumann und Oskar Morgenstern aus dem Jahr 1944 zurück. Die Spieltheorie ist allerdings weniger eine eigenständige Theorie, als vielmehr eine Anwendung des Rational-Choice-Ansatzes auf interdependente Entscheidungen. Spieltheoretische Untersuchungen analysieren also Situationen, bei denen rationale Akteure („Spieler“) die zu erwartenden oder bereits getroffenen Entscheidungen („Spielzüge“) anderer Akteure bei der Wahl ihrer Handlungsalternative berücksichtigen.

2.1 Bestandteile spieltheoretischer Modelle

2.1.1 Spieler, Regeln und Strategien

Treten in der Realität Wechselwirkungen zwischen individuellen Verhaltensweisen auf, so sind meist eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. Zwar ist es ohne weiteres möglich, mathematische Modelle mit sehr vielen Akteuren zu entwickeln, stattdessen lassen sich reale Situationen jedoch oft auch auf eine Konstellation aus zwei Spielern reduzieren. Dies ist dann der Fall, wenn für alle Akteure die gleichen „Regeln“, d.h. die gleichen speziellen Annahmen bezüglich ihrer Präferenzen und ihrer Handlungsalternativen, gelten. Dann nämlich lässt sich exemplarisch das Verhalten zweier konstruierter, repräsentativer Akteure untersuchen, deren Verhaltensmuster für alle weiteren, im Modell nicht dargestellten Akteure ebenso gelten sollen.

Man könnte beispielsweise im Falle von zwölf Anwohnern einer Straße, die in ihren Vorgärten jeweils einen Apfelbaum verschiedener Sorten angepflanzt haben, annehmen, dass jeder gern von den Apfelsorten der anderen kosten würde. Andererseits wird niemand wollen, dass von seinem eigenen Baum zuviel geerntet wird, so dass ihm selbst nichts mehr bleibt. Da für diese zwölf Nachbarn im Prinzip die gleiche Interessenlage gilt, könnte sich eine spieltheoretische Analyse auf die Untersuchung des Verhaltens zweier repräsentativer Nachbarn (A und B) beschränken.

Bei der Zahl der möglichen Handlungsalternativen lässt sich analog vorgehen. Die Nachbarn könnten beispielsweise vereinbaren, dass jeder das Recht hat, von jedem fremden Baum genau einen Apfel zu ernten, um die Sorte zu probieren. In der Realität könnte nun jeder der Nachbarn darauf verzichten, dieses Recht wahrzunehmen. Es wäre auch möglich, wie vereinbart den einen Apfel zu ernten, oder aber zwei, drei, vier oder noch mehr Äpfel von bestimmten Bäumen zu pflücken. Vor dieser Wahl stehen alle Nachbarn. Diese Alternativen lassen sich jedoch auch vereinfacht als Variationen der Strategien „die Ein-Apfel-Regel einhalten“ (+) und „die Ein-Apfel-Regel missachten“ (-) darstellen.

Aus einer Konstellation aus zwei Spielern (A und B) und zwei möglichen Strategien (+ und -) ergeben sich vier mögliche Spielstände: Beide Spieler könnten sich erstens an die Vereinbarung halten (A+; B+) oder sie zweitens missachten (A-; B-). Außerdem könnte sich drittens der erste daran halten, während der zweite sie missachtet (A+; B-) oder – viertens – umgekehrt (A-; B+).

2.1.2 Herleitung individueller Präferenzordnungen für die Spielstände

Damit ist allerdings noch nicht die Frage beantwortet, für welche Strategie die Spieler sich entscheiden werden. Der Rational-Choice-Theorie zufolge ist dies diejenige Handlungsalternative, die ihnen den größten individuellen Nutzen verspricht. Diese dominante Strategie verfolgen allerdings beide Spieler, wobei die individuelle Vorteilhaftigkeit jedes möglichen Spielstandes für jeden der beiden nicht nur von seiner eigenen Wahl, sondern eben auch von der des Gegenspielers abhängt.

Um diesen Entscheidungsprozess analysieren zu können, ist es üblich, die möglichen Spielstände anhand der damit verbundenen Veränderungen des Nutzenniveaus für die Spieler in eine individuelle Präferenzordnung[33] zu bringen. Eine solche Präferenzordnung könnte in dem oben eingeführten Beispiel so aussehen, dass es aus der Sicht des Spielers A am günstigsten ist, selbst viele Äpfel vom Baum des Spielers B zu ernten, während der Spieler B sich an die Vereinbarung hält und nur einen Apfel pflückt. Am unvorteilhaftesten wäre natürlich die umgekehrte Situation, d.h. selbst ehrlich zu sein aber „betrogen“ zu werden. Unter den beiden verbleibenden Spielständen wird es für jeden der Spieler besser sein, wenn beide sich an die Regel halten, als wenn beide sie missachten, denn sonst hätten die Nachbarn sich wohl gar nicht auf die Ein-Apfel-Regel verständigt.

Eine sich aus solchen Bedingungen herleitende Rangfolge vom wünschenswertesten zum am wenigsten wünschenswerten Ergebnis lässt sich für die Spieler A und B formal folgendermaßen ausdrücken: 1A > 2A > 3A > 4A bzw. 1B > ... > 4B.[34] Diese Rangfolge impliziert, dass jeder Spieler stets den Spielzug wählen wird, der sein Nutzenniveau im Vergleich zum Ist-Zustand am deutlichsten erhöht. Da also die Wahl der Strategie und damit der Ausgang des Spiels von diesen Präferenzordnungen abhängt, ist die Herleitung individueller Präferenzordnungen der entscheidende Schritt in jeder spieltheoretischen Analyse.

2.2 Kooperative und nicht-kooperative Spiele

2.2.1 Das Gefangenendilemma als nicht-kooperatives Spiel

Die Spieltheorie unterscheidet unter anderem zwischen kooperativen und nicht-kooperativen Spielen. Das klassische Beispiel für ein nicht-kooperatives Spiel ist das „Gefangenendilemma“. Es wurde 1950 von Albert W. Tucker[35] in Princeton anhand einiger einprägsamer, kriminalistischer Annahmen vorgestellt.

Tucker trifft zusätzlich zu den allgemeinen Annahmen der Rational-Choice-Theorie folgende spezielle Annahmen: Zwei Gefangene, die getrennt vernommen werden, haben gemeinsam ein schweres Verbrechen begangen, für das sie jeweils eine Haftstrafe von zehn Jahren zu erwarten hätten. Die Gefangenen wissen jedoch, dass ihnen lediglich der unerlaubte Besitz von Schusswaffen nachgewiesen werden kann, auf den eine Strafe von einem Jahr Gefängnis steht. Zusätzlich gibt es eine Kronzeugenregelung, die besagt, dass die Aussage gegen einen Komplizen zu einer Haftminderung von einem Jahr führt.

2.2.2 Interdependenzen und deren Auswirkungen auf die Präferenzordnungen

Beide Gefangenen stehen also vor der Wahl, ob sie ihren Komplizen verraten sollen oder nicht, wobei sich die eigene Haftstrafe durch die Aussage gegen den Komplizen verringern lässt, während die des Gegenspielers sich dadurch gleichzeitig erhöht, weil er dadurch eines schweren Verbrechens überführt werden könnte. Es lassen sich die vier möglichen Spielstände nun für die beiden Spieler A und B vom individuell wünschenswertesten (1A) bzw. (1B) bis hin zum unvorteilhaftesten (4A) bzw. (4B) jeweils in eine individuelle Präferenzordnung bringen (siehe Abb. 2).

Abb. 2: Individuelle Präferenzordnungen für die möglichen Spielstände im Gefangenendilemma.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2.3 Ergebnis des nicht-kooperativen Spiels und kollektive Bewertung

Die Spieltheorie widmet sich als empirisch-analytische Theorie zunächst der Frage, welcher Spielverlauf wahrscheinlich eintreten wird. Da jeder der beiden Gefangenen sich den Annahmen der Rational-Choice-Theorie zufolge so verhalten wird, wie es für ihn am vorteilhaftesten ist, wird in diesem Spiel jeder Gefangene die Strategie wählen, welche seine Haftstrafe minimiert. Um das Rationalkalkül der Spieler und die Interdependenz ihrer Entscheidungen analysieren zu können, ist eine Matrixschreibweise üblich (Abb. 3).

Eine solche Matrix liest sich am besten als Spielverlauf, in dem der zweite Spieler jeweils auf den Spielzug des ersten reagiert. Beginnend in der nordwestlichen Zelle der Matrix, in der beide Spieler die Strategie verfolgen, den anderen nicht zu verraten (2A; 2B), könnte der Gefangene A das bestmögliche Ergebnis erzielen, also seine Haftstrafe auf null Jahre reduzieren, wenn er die Kronzeugenregelung nutzt und seinen Gegenspieler belastet. Der Gefangene B befindet sich nun allerdings in der schlechtesten denkbaren Situation: Er müsste eine Haftstrafe von zehn Jahren absitzen (1A; 4B). Um seine Haftstrafe zu verringern, würde der Gefangene B nun seinerseits den A belasten, so dass sich seine Strafe auf neun Jahre reduziert. Allerdings erhöht sich dadurch gleichzeitig die Haftstrafe des A von zuvor null auf jetzt ebenfalls neun Jahre (3A; 3B). Wäre der Gefangene B zuerst vernommen worden, so hätte er den A belastet (4A; 1B), woraufhin dieser den B belasten würde und sich das gleiche Ergebnis eingestellt hätte. Dieses Spiel endet also stets in der südöstlichen Zelle der Matrix, d.h. mit neun Jahren Gefängnis für beide Gefangenen.

Abb. 3: Matrixdarstellung des Gefangenendilemmas.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei dieser Situation handelt es sich um ein stabiles Gleichgewicht, dem sich die Spieler nicht entziehen können, denn jede Strategieänderung durch einen der Spieler würde seine eigene Haftstrafe verlängern, während sich nur die Strafe des anderen verkürzt. Deshalb geht die Rational-Choice-Theorie davon aus, dass sich dieses Gleichgewicht unter den gegebenen Bedingungen stets einstellt und nicht verlassen werden kann.

[...]


[1] Zitiert nach Tandonnet (2003): S. 12.

[2] Ibid.

[3] Ibid.

[4] Sinn (52004): S. 47-52.

[5] Bofinger (2005): S. 94-96.

[6] Arrow (1951): Social Choice and Individual Values.

[7] Downs (1957): An Economic Theory of Democracy.

[8] Olson (1965): The Logic of Collective Action.

[9] Harald Uhlig (2002) untersucht die ökonomischen Konsequenzen der Währungsunion bei einer unabhängigen Haushaltspolitik der Mitgliedsstaaten. Einen vergleichbaren Ansatz verfolgt bereits Wilko Bolt (1999).

[10] Thierry Warin und Lindsay Wolff (2005) fassen die Stabilität des Euro als „öffentliches Gut“ auf und interpretieren die Währungsunion als „Trittbrettfahrer-Problem“. Martin Feldstein (2005a und 2005b) behandelt Interdependenzen zwischen Geld- und Fiskalpolitik, was dem hier vorgestellten Ansatz sehr nahe kommt.

[11] Diese Schrift wurde vom Verfasser im Juni 2006 als Diplomarbeit im Rahmen des Studiengangs „Sprachen, Wirtschafts- und Kulturraumwissenschaften“ an der Universität Passau eingereicht. Der Text ist in der Originalfassung unter der Signatur 15/AY 1000-1569 bei der Universitätsbibliothek Passau ausleihbar. Die hier vorliegende zweite Auflage ist – abgesehen von marginalen sprachlichen Korrekturen – mit der ersten Auflage identisch. Dies gilt auch für die Paginierung.

[12] Vgl. Green / Shapiro (1999): S. 12.

[13] Smith (81999): S. 16f.

[14] Vgl. Radamitzky / Bernholz (1987).

[15] Diese Darstellung ist zugegebenermaßen eine Vereinfachung, da die NKM, wie die meisten makro-ökonomischen Theorien, auch als empirische Theorie aufgefasst werden kann, indem sie sich als reine Kunstlehre auf die Beantwortung der Frage beschränkt, welche Wirtschaftspolitik zu welchen Ergebnissen führen wird.

[16] Arrow (1951): Social Choice and Individual Values.

[17] Downs (1956): An Economic Theory of Democracy.

[18] Olson (1965): The Logic of Collective Action.

[19] Vgl. Kunz (2004): S. 10-13.

[20] Es ist ausgesprochen interessant, dass diese Alternative mit dem kategorischen Imperativ zusammenfallen kann, wenn z.B. eine Person durch ihr „moralisch richtiges“ Handeln eine solche Befriedigung erfährt, dass sie genau diese Alternative wählt. Sie kann sich zweitens in einem ambivalenten Verhältnis zu Kants Moralphilosophie befinden, wenn das egoistische Verfolgen individueller Ziele auch für andere Individuen den größtmöglichen Nutzen stiftet, so wie es Adam Smith und die klassischen Nationalökonomen postulieren. Hier könnte das Handeln unvernünftig im Sinne Kants sein, wenn eine Person beispielsweise Wohlstand nur um ihrer selbst Willen anstrebt. Vernünftig im Sinne Kants wäre dieses Handeln jedoch, wenn die Person davon überzeugt ist, durch das Anstreben von Reichtum gleichzeitig der Gesellschaft den größtmöglichen Nutzen erweisen zu können. Da das Ergebnis in beiden Fällen das gleiche ist, wäre beides rational im Sinne des Utilitarismus. Ein rationales Handeln kann allerdings auch in eklatantem Widerspruch zur Handlungswahl eines Kantianers stehen, wenn etwa ein möglichst großer persönlicher Vorteil bewusst auf Kosten anderer Individuen angestrebt wird. Dies ist genau der Fall, der von Smith noch nicht gesehen wurde, und der von der Spieltheorie aufgegriffen wird. Zu Kant vgl. Singer, Peter (²1993): S. 401ff.

[21] Vgl. Riker / Ordeshook (1973): S. 76f, Riker (1990): S. 171 und Elster (1986): S. 3.

[22] Dadurch besteht weiterhin die Möglichkeit, etwa das „Handeln“ einer Regierung auf die unter bestimmten Bedingungen zustande gekommenen Entscheidungen und Handlungen einzelner Individuen zurückführen zu können. Ob dies in der konkreten Analyse immer geschehen muss, ist eine andere Frage. Es muss aber die Möglichkeit dazu grundsätzlich bestehen, da jedes Handeln das Ergebnis von Entscheidungen ist, die im engeren Sinne eben nur Individuen treffen können.

[23] Rothschild (1946): S. 50.

[24] Da die Definition eines rationalen politischen Akteurs inhaltlich von der eines „Wirtschaftssubjektes“ abweichen dürfte, ist es sinnvoll, den Begriff homo oeconomicus durch homo politicus zu ersetzten, wie bereits Downs es anregt.

[25] Menschen unter Einfluss von Drogen sind wegen ihrer adynamische Perspektive von der Betrachtung auszuschließen. Dies kann auch für Verliebte gelten, da es sich bei den im Gehirn wirksam werdenden Stoffen um Opiate und somit um Drogen handelt. Beide Rauschzustände sind i.d.R. nur von kurzer Dauer.

[26] Oder auch das von Tieren. Man denke nur an ein Haustier, an einen Delfin oder an ein Robbenbaby. Vgl. Singer, Peter (²1994): S. 82ff, 114ff.

[27] Green und Shapiro kritisieren eine weite Nutzendefinition und bemühen in diesem Zusammenhang Downs selbst: „Bald wird dann jedes beliebige Verhalten rational, weil ja jeder Akt ein Mittel zur Erreichung irgendeines Zwecks ist, dem der Handelnde einen Wert zuschreibt. Um dieser sterilen Schlussfolgerung zu entgehen, haben wir nur Handlungen, die auf rein politische oder ökonomische Zwecke gerichtet sind, als rational betrachtet.“ Downs (1968): S. 271 bzw. Green / Shapiro (1999): S. 67, Anm. 27. Diese Aussage Downs’ ist selbstverständlich so zu verstehen, dass es notwendig ist, sich bei der Konstruktion eines Modells darauf zu verständigen, welche Bereiche der Realität als relevante Größen in dieses Modell einfließen sollen und welche nicht. Dies ist jedoch keine Schwäche der Rational-Choice-Theorie im Allgemeinen, sondern ein Problem, das die wissenschaftliche Modellbildung grundsätzlich zu lösen hat.

[28] Tullock (1976): S. 5.

[29] Diese Annahme ist analog zu einem der Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, dem „ersten Gossenschen Gesetz“, zu treffen. Vgl. Gossen (1854). Dieses Gesetz von der Bedürfnissättigung besagt, dass weitere Einheiten eines Gutes jedem Individuum normalerweise einen positiven Nutzen stiften, der Nutzenzuwachs nehme jedoch mit jeder weiteren Einheit ab (die Ableitung der Nutzenfunktion weist eine negative Steigung auf, die zweite Ableitung ist stets negativ).

[30] Man kann bei derartigen Entscheidungen betonen, dass jeder Mensch in einer Entscheidungssituation eine Reihe von Annahmen treffen muss (über den Nutzen, den ihm n Äpfel stiften werden bzw. darüber, wie anstrengend die Ernte sein wird, ob es zu regnen anfangen könnte usw.), um den zu erwartenden Nutzen abschätzen zu können. Dadurch werden die Arbeitshypothesen realistischer und die Modelle komplexer. An der grundsätzlichen Funktionsweise und an den Aussagen der Modelle ändert sich jedoch in den meisten Fällen nichts. Deshalb soll diese Differenzierung hier zumindest nicht weiter ausgeführt werden. Vgl. dagegen Harsanyi (1986).

[31] Vgl. hierzu die Ausführungen von Wolf (2005): S. 17-20.

[32] Von Neumann, John / Morgenstern, Oskar (1944): Theory of Games and Economic Behavior, Princeton.

[33] Diese Rangfolge ist lediglich ordinal (d.h. nicht kardinal), denn sie enthält keine quantifizierbaren Informationen darüber, in welchem Ausmaß eine Situation besser oder schlechter ist als eine andere. Diese Informationen lassen sich selbst in der Theorie kaum gewinnen. Weiß man beispielsweise, dass ein und dieselbe Person lieber Birnen als Äpfel isst, so bleibt es problematisch zu ermitteln, um wie viele imaginäre „Nutzeneinheiten“ der Nutzenzuwachs aus dem Verzehr einer Birne den Nutzenzuwachs aus dem Verzehr eines Apfels übersteigen könnte. Essen gar zwei Individuen gern Äpfel, so wird man noch schwerer ermitteln können, wie hoch der (subjektive!) Nutzenzuwachs des einen Individuums durch den Verzehr eines Apfels im Vergleich zum Nutzenzuwachs des anderen ist.

[34] Das Symbol „>“ bedeutet in diesem Zusammenhang „ist vorteilhafter als...“. Im Normalfall wird jedes der Ergebnisse für die Spieler unterschiedlich wünschbar sein. Theoretisch ist auch die Indifferenz gegenüber mehreren Alternativen möglich, einem Spieler sind beispielsweise zwei Äpfel genau so lieb wie drei Birnen. Diese Situation wird in der Realität so gut wie nie eintreffen. Viele Rational-Choice-Theoretiker betonen weiter, individuelle Präferenzordnungen müssten stets transitiv sein. Dies ist eine wichtige logische Bedingung in mathematischen Modellen, die freilich für die inhaltlichen Aussagen dieser Untersuchung nur von untergeordneter Bedeutung ist.

[35] Zitiert nach Luce / Raiffa (1957): S. 95. Im Dienste der Anschaulichkeit wird das Gefangenendilemma hier lediglich sinngemäß wiedergegeben.

Ende der Leseprobe aus 89 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Währungsunion als Gefangenendilemma
Untertitel
Eine spieltheoretische Untersuchung zum Stabilitäts- und Wachstumspakt
Hochschule
Universität Passau  (Philosophische Fakultät)
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
89
Katalognummer
V149921
ISBN (eBook)
9783640608430
ISBN (Buch)
9783640608171
Dateigröße
1090 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Schrift wurde vom Verfasser im Juni 2006 als Diplomarbeit im Rahmen des Studiengangs „Sprachen, Wirtschafts- und Kulturraumwissenschaften“ an der Universität Passau eingereicht. Der Text ist in der Originalfassung unter der Signatur 15/AY 1000-1569 bei der Universitätsbibliothek Passau ausleihbar. Die hier vorliegende zweite Auflage ist – abgesehen von marginalen sprachlichen Korrekturen – mit der ersten Auflage identisch. Dies gilt auch für die Paginierung.
Schlagworte
Europäische, Währungsunion, Gefangenendilemma, Eine, Untersuchung, Stabilitäts-, Wachstumspakt
Arbeit zitieren
Christof Wockenfuß (Autor:in), 2006, Die Europäische Währungsunion als Gefangenendilemma, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149921

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