Mit der Goldenen Bulle von 1356 wurde das Verfahren der Wahl des deutschen Königs erstmals eindeutig in urkundlicher Form festgelegt. Die Königswahl hatte durch die sieben Kurfürsten zu erfolgen, dies waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als geistliche, der Pfalzgraf bei Rhein, die Herzöge von Sachsen und von Brandenburg sowie der König von Böhmen als weltliche Wähler. Die Goldene Bulle schuf kein neues Recht, sondern schrieb den Stand der Entwicklung fest, wonach sich im Laufe des 13. Jahrhunderts der Kreis der Königswähler auf die in der Goldenen Bulle genannten sieben Kurfürsten reduziert hatte.
Auf welcher Grundlage dies geschah und warum gerade diese sieben als allein Wahlberechtigte übrig blieben, gilt als das „Fundamentalrätsel der deutschen Verfassungsgeschichte“ (Stehkämper, 1973, zit. nach Wolf, 1996, S. 3) oder sogar als „unlösbares verfassungsrechtliches Problem“ (Lintzel, 1952). Hierzu stellen sich zwei Fragen (Wolf, 1996, 1998), zum einen, nach welchem Auswahlkriterium und mit welchen Mechanismen der Kreis der Königswähler allmählich auf genau die sieben Genannten reduziert wurde, zum anderen, zu welchem Zeitpunkt die Kurfürsten eine abgeschlossene Einheit, ein Kollegium, gebildet haben. Für diesen Zeitpunkt werden Datierungen zwischen 1198 und 1298 vorgeschlagen, besondere Bedeutung für diesen Prozess scheinen die Königswahlen von 1198, 1257 und 1298 zu haben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theorien zur Entstehung des Kurfürstenkollegs
2.1 Die ältere Forschung (Mitteis)
2.2 Erzämtertheorie
2.3 Theorie der Interesselosigkeit (Lintzel)
2.4 Erbrechtstheorie (Wolf)
2.5 Theorie des politischen Prozesses (Erkens)
2.6 Sonstige Theorien
3. Zentrale Quellen
3.1 Wahlanzeigen
3.2 Sachsenspiegel, Deutschenspiegel und Schwabenspiegel
3.3 Päpstliche Urkunden
3.4 Deliberatio de tribus electis Papst Innozenz III.
3.4.1 Bulle Venerabilem
3.4.2 Bulle Qui celum
3.4.3 Glosse des Hostiensis zur Bulle Venerabilem
3.5 Erzählende Quellen
3.5.1 Chronik des Albert von Stade
3.5.2 Papstchronik des Martin von Troppau
3.5.3 Österreichische Reimchronik
4. Der Diskussionsprozess in der Forschung seit 1996
4.1 Hohlweck (2001)
4.1.1 4.1.1 Datierung des Sachsenspiegel
4.1.2 Auseinandersetzung mit Wolf
4.1.3 Entstehung des Kurkollegs
4.2 Wolf (2002)
4.3 Erkens (2002)
4.3.1 4.3.1 Datierung des Sachsenspiegel
4.3.2 Inhaltliche Analyse des Sachsenspiegel
4.3.3 Auseinandersetzung mit Wolf, Castorph und Thomas
4.3.4 Entwicklung einer Theorie des politischen Prozesses
4.3.5 Zur Erzämtertheorie
5 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Stand der wissenschaftlichen Diskussion zur Entstehung des Alleinstimmrechts der sieben Kurfürsten bei der deutschen Königswahl und der Ausbildung des Kurfürstenkollegs zwischen 1198 und 1298. Das primäre Ziel ist eine systematische Gegenüberstellung der konkurrierenden Theorien sowie eine kritische Analyse der herangezogenen Quellen, wobei insbesondere die Datierung des Kurfürstenparagraphen im Sachsenspiegel und deren Bedeutung für die Entstehungstheorien beleuchtet werden.
- Analyse der Theorien zur Entstehung des Kurfürstenkollegs (Erzämter-, Erbrechts-, politische Prozesstheorie)
- Quellenkritische Untersuchung zentraler Dokumente (Wahlanzeigen, päpstliche Urkunden, Rechtsspiegel)
- Vergleich neuerer Forschungsansätze und ihrer Auseinandersetzung mit den etablierten Lehrmeinungen
- Diskussion der zeitlichen Einordnung der kurfürstlichen Institutionalisierung
- Kritische Würdigung der Datierung des Sachsenspiegels als Dreh- und Angelpunkt der Forschung
Auszug aus dem Buch
2.1 Die ältere Forschung (Mitteis)
Heinrich Mitteis (1944) hat die gesamte bis dahin getätigte Forschung zusammengefasst und unter rechtshistorischen Gesichtspunkten systematisiert. Eine entscheidende Zäsur ist für ihn die Doppelwahl von 1198. Alle bis dahin erfolgten Thronerhebungen deutscher Könige seien auf den gleichen rechtlichen Grundgedanken aufgebaut (S. 45). Danach sei eine Auslesehandlung notwendig gewesen, die der Grundnorm des Geblütsrechts (S. 28) gefolgt sei, d.h. die Verwandtschaft mit der Dynastie des vorhergegangenen Königs sei ein erheblicher Faktor bei der Wahl gewesen (S. 34). Kraft dieses Geblütsrechts sei der Thron gewissen Geschlechtern vorbehalten gewesen. In diesem Sinne habe es „keinen völlig frei gewählten, aber auch keinen ungewählten deutschen König“ gegeben (S. 25). Die Thronerhebung selbst sei als Stufenhandlung aus Wahl, Kur, Huldigung, Krönung, Inthronisation und Übergabe der Reichsinsignien zu sehen (S. 47f.).
Mit den Auseinandersetzungen um die Doppelwahl von 1198 sei zu diesem Gewohnheitsrecht das kanonische (kirchliche) Recht hinzugetreten, was aus den diese Wahl begleitenden päpstlichen Erlassen deutlich werde (S. 229). Die Wahl sei danach als ein an Ort, Zeit und genau bestimmte Gültigkeitserfordernisse gebundenes Rechtsgeschäft definiert worden. Zu diesen Gültigkeitserfordernissen hätte auch die Möglichkeit der Mitwirkung von bestimmten Prinzipalwählern gehört (S. 134ff.), die bei den Wahlen insofern eine Sonderstellung gehabt hätten, als wie nicht übergangen werden durften. Wer diese allerdings gewesen seien, ließe sich „nur vermuten, allerdings wohl mit ziemlicher Sicherheit“ (S. 137), nämlich die drei rheinischen Erzbischöfe und der Pfalzgraf bei Rhein, also vier der späteren Kurfürsten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik des Kurfürstenkollegs und Vorstellung der zentralen Forschungsfragen sowie der methodischen Herangehensweise.
2. Theorien zur Entstehung des Kurfürstenkollegs: Darstellung der wesentlichen wissenschaftlichen Erklärungsmodelle, von der Erzämtertheorie bis zur Theorie des politischen Prozesses.
3. Zentrale Quellen: Vorstellung und kritische Einordnung der für die Forschung relevanten Wahlanzeigen, Rechtssammlungen, päpstlichen Schreiben und erzählenden Werke.
4. Der Diskussionsprozess in der Forschung seit 1996: Systematische Analyse der neueren Forschungsliteratur und ihrer Auseinandersetzung mit den etablierten Theorien.
5 Zusammenfassung und Ausblick: Fazit der Untersuchung mit der Erkenntnis, dass keine eindeutige Lösung des Rätsels zur Entstehung des Kurfürstenkollegs vorliegt.
Schlüsselwörter
Königswahl, Kurfürstenkolleg, Sachsenspiegel, Erbrechtstheorie, Erzämtertheorie, 13. Jahrhundert, Goldene Bulle, Reichsgeschichte, Prinzipalwähler, Verfassungsgeschichte, Mittelalter, Wahlrecht, Staufer, Interregnum, Doppelwahl.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die historische Diskussion über die Entstehung des Alleinstimmrechts der sieben Kurfürsten und die Ausbildung des Kurfürstenkollegs im 13. Jahrhundert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die verschiedenen wissenschaftlichen Erklärungsansätze (Theorien) für die Reduktion des Königswählerkreises sowie eine kritische Quellenanalyse der maßgeblichen Dokumente der Zeit.
Was ist die primäre Forschungsfrage des Autors?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, nach welchem Auswahlkriterium der Kreis der Königswähler reduziert wurde und zu welchem exakten Zeitpunkt sich die Kurfürsten als abgeschlossene Einheit (Kollegium) etablierten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Der Autor wählt einen komparativen und quellenkritischen Ansatz, indem er verschiedene Forschungspositionen (vor allem die von Wolf und Erkens) gegenüberstellt und die verwendeten Quellenbelege systematisch prüft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung der Theorien zur Entstehung des Kurfürstenkollegs, eine umfassende Analyse der relevanten Primärquellen sowie die Nachzeichnung des wissenschaftlichen Diskussionsprozesses seit 1996.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Königswahl, Kurfürstenkolleg, Erbrechtstheorie, Sachsenspiegel und das fundamentale verfassungsgeschichtliche Problem der Wählerauswahl im 13. Jahrhundert.
Warum ist die Datierung des Sachsenspiegels für den Autor so bedeutsam?
Die Datierung des im Sachsenspiegel enthaltenen Kurfürstenparagraphen gilt als Dreh- und Angelpunkt, da von ihr abhängt, ob man die Entstehung des Kollegs als einen bewussten Rechtsakt oder als Ergebnis eines längeren Prozesses interpretieren muss.
Was ist das zentrale Ergebnis der Arbeit bezüglich der verschiedenen Theorien?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass bisher keine der vorgelegten Theorien – ob erbrechtlich oder prozesshaft – das Rätsel vollständig lösen kann, da die Quellenlage zwar Hinweise liefert, aber keine Eindeutigkeit zulässt.
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- Dr. Harald Freter (Author), 2004, Zum Stand der Diskussion über die Entstehung des Alleinstimmrechts der sieben Kurfürsten bei der deutschen Königswahl und die Ausbildung des Kurfürstenkollegs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150227