Die Krise des Osmanischen Reiches zu Beginn des 19. Jahrhunderts und die Elitekonstellation


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2010

98 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Hinweise zur Transkription und Aussprache

2 Die Krise des Osmanischen Reiches zu Beginn des 19. Jahrhunderts und die Elitenkostellation

3 Das Reich zur Wende zum 19. Jahrhundert
3.1 Das klassische osmanische Herrschaftssystem
3.2 Ende der klassischen Ordnung
3.2.1 Okonomischer Ruckstand im 18. Jahrhundert
3.2.2 Dezentralisierung und Aufstieg der ayan
3.3 Militarische und politische Ereignisse
3.4 Die Eliten und die Krisenzeit

4 Existenzkrise und der Machtkampf im Inneren
4.1 Zwischen Alt und Neu
4.1.1 Selim III. und die neue Sicht auf Europa
4.1.2 Reformbestrebungen und die Reaktion der Gegeneliten
4.2 Der neue Absolutismus des Mahmud II. (1808-1839)
4.2.1 Zugestandnisse und Machtsicherung
4.2.2 Die Soziookonomie der Macht der ayan
4.2.3 Zerschlagung der Provinzautonomien
4.2.4 Der Balkan und Agypten
4.2.5 „Das Wohltatige Ereignis“
4.2.6 Zentralisierung und Verwestlichung
4.2.7 Der Aufstieg einer neuen Elite: Die neue Burokratie

5 Zusammenfassung und Ausblick

6 Literaturverzeichnis

1 Hinweise zur Transkription und Aussprache

Die vorliegende Arbeit bedient sich der Schreibweise turkischer Begriffe und Eigennamen des offiziellen Turkischen. Folgende Hinweise sollen bei der Aussprache helfen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2 Die Krise des Osmanischen Reiches zu Beginn des 19. Jahrhunderts und die Elitenkostellation

In der langen Geschichte des Osmanischen Reiches stellt die Phase zwischen dem letzten Viertel des 18. Jahrhundert und dem ersten Drittel des 19. Jahrhundert einen Wendepunkt dar, sowohl militarisch als auch wirtschaftlich, aber auch gesellschaftlich. Noch im 16. und 17. Jahrhundert erstreckte sich das turkische GroBreich uber den groBten Teil des Balkans bis hin zum Indischen Ozean, und von der Krim bis zu den Ursprungen des Nils, und es galt bis ins 18. Jahrhundert hinein noch als ernstzunehmende international GroBmacht, die selbst 1780 noch von den europaischen Staaten als ein machtiges Gebilde mit Weltrang erachtet wurde.[1] Doch mit dem Friedensschluss von Kucuk Kaynarca[2], der einen der zahlreichen russisch-turkischen Kriege beendete, begann nicht nur das kaum aufzuhaltende Vordringen des Zarenreiches auf dem Balkan, sondern auch eine langfristige externe und - in Folge dessen — interne Krise des Reiches. Aufgrund eines - in allen Bereichen - explosionsartig expandierenden vormodernen Europas, sahen sich die Osmanen plotzlich einem Druck von auBen ausgesetzt, der, wie sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts herausstellen sollte, das islamische Imperium in seiner Existenz bedrohen sollte. Die Staats- und Militarkrisen jener Zeit setzten dem einst machtigen und erfolgsverwohnten Reich sehr zu und einem Moment des Schocks folgte bald das schmerzhafte Eingestandnis in fast allen Belangen den „Unglaubigen“ unterlegen zu sein. Diese Einsicht war es, die — wie gezeigt werden wird - ein Umdenken der Eliten im Reich im Bezug auf Europa veranlasste und eine Transformation in Gang brachte, die sich dann uber das „langste Jahrhundert“[3] des Reiches, das 19. Jahrhundert hinziehen sollte, und erst mit dem Untergang des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg ein Ende nehmen sollte.

Dass dem turkischen Reich dabei nicht das gleiche Schicksal wie anderen auBereuropaischen GroBreichen widerfuhr, die - wie z.B. im Falle Chinas oder Indiens — den Druck des Westens nicht gewachsen waren, vollends in den Einflussbereich der europaischen GroBmachte gerieten und letzten Endes ihre Unabhangigkeit verloren, ist ein Hinweis darauf, dass es im Osmanischen Reich gelang, gewisse Anpassungen in Politik, Militar und Gesellschaft herbeizufuhren, die das Uberleben und die Selbststandigkeit gegenuber dem Kolonialismus des Westens zu verteidigen in der Lage waren. Immerhin schaffte es das Reich uber das gesamte 19. Jahrhundert bis hin zum Ersten Weltkrieg bei internationalen Krisen handlungsfahig zu bleiben und gar uberraschend militarisch erfolgreich zu agieren.

Die folgende Arbeit widmet sich der Frage, welche internen Faktoren zu einem Anpassungsschub beitrugen. Sie widmet sich den Geschehnissen um die Jahrhundertwende und der Frage, wie es um die innenpolitische Konstellation, namlich im Bezug auf die Eliten[4] des Reiches bestellt war. Grundlage der Arbeit ist die Annahme, dass es in jeder Gesellschaft immer eine Minderheit gibt — und auch geben muss — welche die restliche Gesellschaft beherrscht. Diese Minderheit — die sog. politische Klasse bzw. die regierende Elite[5] - setzt sich aus all denen zusammen, die die politische Kommandoposten innehaben, und, allgemeiner, denen, die direkten Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen konnen.[6] [7] So sind historische Prozesse, und insbesondere gesellschaftliche Veranderungen, auf einen Kreislauf von Eliten zuruckzufuhren, d.h. dass die um Machterhaltung und Machterlangung ringenden Eliten die eigentlichen Initiatoren jedweder Umwalzungen sind.[8] Es wird hier also vordergrundig auf die Betrachtung der Verhaltnisse innerhalb des Machtgefuges der Reichseliten ankommen, und andere - nicht minder - bedeutsame Aspekte mussen auBen vor bleiben, wie z.B. der militarische Aspekt. Und so wird die beginnende Bereitschaft zur Transformation des osmanischen Staates, die ihren Anfang genau zu jener Zeit nahm, unter dem Gesichtspunkt des Strukturwandels der gesellschaftlichen, und somit auch elitesoziologischer Verhaltnisse analysiert.

Dabei ist die Diskussion um Eliten im Bezug auf das Osmanische Reich nicht selbstverstandlich, handelt es sich bei diesem um ein islamisches GroBreich, und erhebt genau jener Islam den Anspruch eine egalitare Religion zu sein, die Systeme der sozialen Differenzierung entschieden ablehnt.[9] Die Worte und Taten des Propheten Mohammed und die groBen Beispiele der altehrwurdigen Herrscher des Islam, wie sie von der Tradition bewahrt werden, richten sich in uberwaltigendem MaBe gegen jedes Privileg per Abstammung, Geburt, Stand, Reichtum oder gar Rasse. Doch allein durch die Eroberungen zur Zeit der osmanischen Expansion und den Aufbau eines Reiches entstanden zwangslaufig Eliten, die im Verlauf der historischen Ereignisse versuchten, ihren Nachfahren jene Privilegien und Macht zu erhalten, welche sie selbst sich erarbeitet haben. So ist von fruhester Zeit bis zum heutigen Tag in den islamischen Staaten eine Tendenz zur Entstehung neuer Aristokratien zu beobachten, die verschieden benannt werden, und aus unterschiedlichen Grunden, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten entstanden.[10] Im Hinblick auf die Darstellung der Eliten im Osmanischen Reich ist es wichtig zu betonen, dass solche Eliten, Kasten oder Aristokratien trotz und nicht wegen der islamischen Religion auftauchten. Immer wieder, im Laufe der islamischen Geschichte, wurde die Entstehung neuer Privilegien sowohl von den streng der Tradition verpflichteten Konservativen als auch von den orthodoxen Radikalen als unislamische oder sogar antiislamische Neuerung betrachtet.[11] Es darf nicht vergessen werden, dass die islamischen politischen Konzepte und Einstellungen, selbst zur Zeit des starksten europaischen Einwirkens, einen beherrschenden Einfluss auf das offentliche und gesellschaftliche Leben hatten. Doch gab es - und gibt es nach wie vor - Eliten und Aristokratisierungstendenzen auch in der islamischen Welt, und insbesondere die Geschichte des Osmanischen Reiches und dessen Herrschaftssystem legt derartige Tendenzen offen.

So wird im Folgenden zunachst eine Darstellung des klassischen Herrschaftssystems des islamischen GroBreiches vorgenommen, welches bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts das Herrschaftsgefuge des Reiches bestimmt. Erst dann wird nach den Faktoren gefragt werden, welche fur den allmahlichen Wandel dieses Systems sorgten und fur den Ruckstand des Reiches gegenuber Europa verantwortlich waren und welche internen Machtkonstellationen sich daraus ergaben. Erst in einem dritten Schritt wird gefragt werden, wie die Reaktion auf diese Entwicklung ausfiel und wie dies die Elitenkonstellation innerhalb der herrschenden Klasse beeinflusste. Dabei werden insbesondere die Anstrengungen der beiden Reformsultane[12] jener Zeit, Selim III. und Mahmud II. in den Mittelpunkt der Anpassung und Modernisierung des Reiches geruckt werden, mit Rucksicht auf ihre Einstellungen bezuglich des vormodernen Europa. SchlieBlich sind es diese beiden Sultane, die einen Transformationsprozess in Gang bringen, der 1876 mit der Annahme der Osmanischen Verfassung bzw. dem Grundgesetzt endet, wodurch der Osmanische Staat faktisch zu einer konstitutionellen Monarchie erklart wird.[13]

3 Das Reich zur Wende zum 19. Jahrhundert

3.1 Das klassische osmanische Herrschaftssystem

Die klassische Herrs chaftsordnung im Osmanischen Reich fuBte auf ein inneres gesellschaftliches Gleichgewicht, welches zum einen auf der Dualitat zwischen Muslimen und Nichtmuslimen basierte und zum anderen auf der Unterscheidung zwischen einer herrschenden Klasse, der sog. askert[15], und der restlichen Bevolkerung von Untertanen, der sog. reaya[16]. Letztere waren steuerpflichtig, hatte keine aktive Teilhabe an der politischen Macht im Reich, jedoch einen Anspruch auf Schutz, wahrend Erstere entweder religiose Funktionen ausubten oder als Mitglieder des sultanischen Haushaltes galten und von der Steuer befreit waren — ein Grund, warum viele reaya bemuht waren, den askeri-Status zu erlangen. Die Einteilung der Untertanen nach Religionszugehorigkeit, dem sog. millet-System, fuBte auf dem islamischen Recht:[14]

The Ottomans recognized three basic mi//ets[Herv. d Verf.] in addition to that of the Muslims. [...] [B]y far the largest mi//et[Herv. d Verf.] was that of the Orthodox, which included Slavic subjects as well as those Greek and Rumanian heritage[sic!]. [17]

Die zwei weiteren millet bildeten die judische und die armenische Gemeinde im Reich.

An der Spitze des Staates stand der Sultan und er verkorperte den Staat. Er war kein Primus inter pares, sondern ein absoluter Herrscher, der nach MaBgabe der Rechtsordnung uber Leben und Tod entschied. In der Person des Herrschers vereinigten sich Zuge romisch-byzantinischer imperialer Tradition, des islamischen Fuhrers der Gemeinde und des turkischen Chans.[18] „Die Rolle des Sultans war so wichtig, dass die Osmanen des 16. Jahrhunderts in ihrer politischen Literatur kein Wort fur ’Staat’ kannten.“[19]

Er behielt sich alle grundlegenden Entscheidungen vor, wie etwa Kriegserklarungen und Friedensschlusse, und er konnte die hochsten Machtpositionen nach eigenem Ermessen vergeben und auch jederzeit widerrufen. Das klassische osmanische Herrschaftssystem war so angelegt, dass es der Entstehung zusatzlicher konkurrierender Machtzentren im Reich vorbeugen sollte, wie etwa einer einflussreichen Aristokratenschicht. Neben dem Sultan bzw. der osmanischen Herrscherdynastie durfte es keine erbliche Aristokratie geben, deren Angehorige ihr zur Konkurrenz hatten werden konnen. Das hatte nicht nur den Vorteil, dass eine innere gesellschaftliche und politische Stabilitat gewahrleistet war, sondern auch, dass der Sultan und die herrschende Klasse im Reich keine Rucksicht auf nicht leistungsadaquate Umstande, wie Familienzugehorigkeit, Adel oder Vermogensverhaltnisse, zu nehmen brauchte. Auch wenn es auf lokaler Ebene durchaus zur Herausbildung einzelner solcher sozialer Fuhrungsschichten kommen konnte, so wurden Positionen der Zentralmacht in erster Linie nach dem Leistungsprinzip besetzt.[20]

Der Sultan unterlag bei seiner Herrschaftsausubung keiner Kontrolle anderer Institutionen und war einzig und allein an die Prinzipien des Religionsgesetzes gebunden:

Da der Sultan neben seinen politischen Kompetenzen weitestgehend uber das Hauptproduktionsmittel, den Boden, verfugte, kann seine Machtfulle als despotisch[Herv. D. Verf.] bezeichnet werden, wobei es allerdings unangebracht ware, diese Bezeichnung im abwertenden Sinne zu verstehen. Jedenfalls aber ubte der Sultan die Macht uneingeschrankter aus als die absolutistischen Herrscher Europas.[21]

Vom Haushalt des Sultans, dessen Personal ohne Ausnahme aus unfreien Personen bestand, war die zentrale Staatsverwaltung deutlich getrennt, die sich um die Angelegenheiten des groBraumigen Reiches zu kummern hatte. Die Fuhrung der praktischen Politik im Reich oblag dem GroBwesir, der im Rahmen der vom Sultan vorgegeben Direktiven handelte. Je nach Personlichkeit des GroBwesirs variierte das AusmaB seiner Machtfulle. Zu den hohen Bediensteten gehorten auch der Haupt- defterdar, der die Finanzpolitik des Reiches delegierte, und der oberste Mufti des Osmanischen Reiches, der /eyhulislam. Die wichtigsten politischen Entscheidungen wurden von den hohen Bediensteten allerdings nicht im Alleingang gefallt, sondern, wie in anderen islamischen Staaten, zuvor im sog. GroBherrlichen Reichsdiwan beraten.[22]

Die enorme Ausdehnung des Reiches einerseits und die starke zentralistische Ausrichtung andererseits bewirkten, dass sich ein mit klaren Kompetenzen ausgestatteter burokratischer Apparat um die Belange der Administration kummerte.

Die vielschichtigen schriftlichen Aufgaben, z.B. die Abfassung von Verfugungen an die Lokalbehorden, die Ernennung von militarischen, religiosen und zivilen, insbesondere fiskalischen Bediensteten [...] wurden durch die Staatskanzlei geregelt. Sie war dem GroBherrlichen Diwan nachgeordnet.[23]

Auch die Korrespondenz mit auswartigen Machten oblag der Staatskanzlei. Da es sich beim Osmanischen Reich um einen islamischen Staat handelte, der vollig dem Religionsgesetz unterlag, verwundert es nicht, dass es neben dieser zentralen Staatsverwaltung auch einen ausgedehnten religiosen Verwaltungsapparat gab, der vollig in den Handen der Klasse der Religions- und Rechtsgelehrten, der ilmiye[24], lag. Die Hauptaufgabenfelder dieser theologisch- juristisch ausgebildeten religiosen Beamtenschaft waren das Hochschulwesen, das Gerichtswesen und ihre juristische Gutachtertatigkeit. Trotz einer rechtlichen Sonderstellung innerhalb der osmanischen Institutionen war der Stand der Rechtsgelehrten ein ausfuhrendes Organ staatlicher Praxis. Die osmanische Fuhrung, die sich der Loyalitat dieser Manner in der Vergangenheit nicht immer sicher sein konnte, hatte es geschafft, sich diese durch ein staatlich zentralisiertes Prufungs- und Ernennungssystem zu sichern, sodass zumindest mittel- und hochrangige Angehorige der ilmiye sich absolut loyal gegenuber der Zentralregierung und dem Sultan verhielten.

Die hier vereinfachte Darstellung der Zentralverwaltung des Osmanischen Reiches darf nicht daruber hinwegtauschen, dass es sich dabei um einen hochkomplizierten zentralen Amtsapparat handelte, dessen Mechanismus grundlich ausgebildete und gewandte Beamte voraussetzte, deren Kenntnisse weit uber das rein Fachliche hinausgehen mussten: Sie hatten auch Kenntnisse in islamischer Theologie, in der arabischen bzw. persischen Sprache und Literatur, der Geschichte und der Geografie.

Grundlage effizienter Herrschaftspolitik war neben diesem komplizierten Machtapparat jedoch auch eine strikte Gesellschaftsordnung im Reich. Die Gesellschaft des Reiches war grob in vier Klassen unterteilt: In Verwaltungsangehorige, in Krieger bzw. Soldaten, in Handler und Handwerker und in die bauerliche Bevolkerung. „Von Sklaven einmal abgesehen, waren alle arbeitenden Menschen direkte Untertanen des Sultans“[25], und dabei war der Zugriff des Sultans auf das osmanische Sozialgefuge absolut. Der steuerlich privilegierten Herrscherklasse gehorten alle Bediensteten der Zentralverwaltung an, die gesamten osmanischen Streitkrafte und der Haushalt des Sultanspalastes. Alle Amtstrager des Sultans standen zu ihrem Herrn in einem engen Abhangigkeitsverhaltnis, das der Sklaverei nicht unahnlich war.[26] Die Klasse der Religions- und Rechtsgelehrten, die mit der Bewahrung der sittlich-moralischen Ordnung des Reiches und mit Bildungs- und Rechtssachen vertraut war, gehorte ebenfalls der herrschenden Klasse an.

Although extremely privileged when compared with the mass of the people, the sultan’s servants did not yet constitute a more or less autonomous bureaucratic/military elite [...]; they were instruments of imperial power, to be rotated, dismissed or executed at the sultan’s will. This was even true for the highest dignitary of all, the grand vizier (Sadra%am)[Hew. d Verf.], who was regarded as the sultan’s alter ego, and who was invested with all the powers of the ruler as long as he held his position, but at the same time was completely dependent on the latter’s whim.[27]

Die Elite des Reiches ubte aber nicht nur Herrschaft aus, sondern war auch gleichzeitig Huter der turkisch-osmanischen Tradition und Kultur, die auf den Islam bzw. dessen geschriebene Quellen fuBte und einem sakularen Verhaltenskodex, „which was characteristic of the military/bureaucratic elite and reproduced through informal education and training“.[28] Diese tradierte Kultur, die bestimmte Werte und Meinungen beinhaltete, die einen Osmanen erst zu einem Osmanen machte, war ein starkes integratives Moment im Reich, das so unterschiedliche Elemente zu vereinen hatte.

Das Hauptmerkmal der beherrschten Klasse war die Steuer- bzw. Abgabenpflicht. Zu diesen Untertanen im strengeren Sinn zahlten namentlich die Bauern und die - ebenfalls steuerpflichtigen — Handwerker und Handler. Die absolute Mehrheit der Bewohner des Osmanischen Reiches lebte als Produzent von Agrarerzeugnissen auf dem Lande. Doch nicht nur lebte die Mehrheit der Bevolkerung von der Landwirtschaft, auch der Staat bezog den groBten Teil seiner Einnahmen aus dem von ihr erwirtschafteten Uberschuss — von Bauern bezahlte Steuern waren wichtiger als von Handlern erbrachte Zolle oder von Soldaten erkampfte Kriegsbeute.[29] In der Regel galt das agrarisch bebaute Land des Sultans miri, d.h. de facto Staatsland, wobei das als personlich aufgefasste Verfugungsrecht des Sultans sich auf den Anspruch auf Abgaben und die Moglichkeit der Ubereignung erstreckte. Die Verwaltung des Staatslandes war eines der hauptsachlichen Aufgaben des osmanischen Staates und wahrend der klassischen Zeit war das System der Militarpfrunden gut ausgebildet und weitgehend vereinheitlicht. Dabei entschied die Effizienz dieses Pfrundesystems uber die Hohe der Einnahmen und die Schlagkraft der Militars, und die Existenz des Staates hing vom regelmaBigen Zugriff auf Teile des in der Landwirtschaft erwirtschafteten Uberschusses ab. Dieser Zugriff wurde nicht etwa durch Sklavenwirtschaft erreicht, sondern durch militarische und politische Machtausubung uber wirtschaftlich autonome Bauernhaushalte.[30]

Schlussendlich waren die osmanischen Bauern frei. Sie waren zwar nicht Eigentumer des Landes, auf dem und von dem sie lebten, aber sie hatten Besitz an ihm und konnten nicht vertrieben werden. Auf dem Land lagen Rechte und Pflichten, die sich die verschiedenen Akteure teilten: Der Eigentumer (der Sultan oder eine Stiftung), der Bauer und seine Familie, eventuell der Inhaber eines Militarlehens, eine Dorfgemeinschaft oder vorosmanische Besitzer.[31]

Doch gab es eine riesige Kluft zwischen der „kultivierten“ Herrscherschicht in den Stadten und Provinzen des Reiches und der einfachen, mehrheitlich analphabetischen, Landbevolkerung, deren Horizont nicht weiter reichte als bis zum nachsten Dorf oder, wenn uberhaupt, bis zum nachsten Markt in einer Kleinstadt. Die strikte Zweiteilung der Gesellschaft - gemaB der osmanischen Staatsideologie - in Herrschende und Beherrschte galt als Basis allen gesellschaftlichen Lebens und Schaffens. Eine direkte Durchlassigkeit zwischen diesen beiden Klassen gab es nicht. Ein verbindendes Element zwischen der Reichselite und der einfachen Bevolkerung waren jedoch die unterschiedlichen islamisch-mystischen Orden und Bruderschaften, sog. tarikat, deren Netzwerke groBe Teile des Reiches umfassten.[32] Mitgliedern dieser Vereinigungen war die Moglichkeit des sozialen Aufstiegs gegeben, und die Anfuhrer der tarikat, die Scheichs, genossen groBes Ansehen auch in den hochsten gesellschaftlichen Kreisen des Reiches, bis hin zum Sultan. Eine weitere Verbindung zwischen Herrschaftsschicht und dem einfachen Volk stellten auch wohlhabende Handler in den Metropolen und Stadten des Reiches dar. Zwar waren diese keine Angehorige der askeri, erwiesen dieser jedoch wertvolle Dienste und konnten ihre Beziehungen nutzen, um Einfluss auf die Oberschicht auszuuben. Fur die muslimische Bevolkerung des Reiches stand zudem der Einstieg in die ilmiye offen, dessen Institution den einfachen kadi[33] in einem Provinzstadtchen bis zu den hochsten religiosen Wurdentragern in Istanbul umfasste.

An important category among the u/ema[Herv. d Verf.] was formed by the mU/tus[Herv. d Verf.]. These were legal experts who upon request and against payment gave legal opinions (based on Islamic canon law). Although these legal opinions (called fetva) [Herv. d Verf.] were not binding (they were not verdicts), the mU/tus[Herv. d Verf.] enjoyed great respect. [...] Chief among the mU/tus[Herv. d Verf.] was the §eyhulislam\Her:v. d Verf.], who was regularly asked to legitimize the actions of the ruler.[34]

Die hochste Pflicht des Sultans und seiner Diener, gemaB der offiziellen Weltanschauung, war es die islamische Gesellschaft gegen auBere Feinde zu schutzen, Gerechtigkeit innerhalb des Reiches walten zu lassen und die Ordnung der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.[35] Diese Aufrechterhaltung des inneren Friedens und des gerechten Zusammenlebens seitens der Herrschaft war das Schlusselelement im Verstandnis der Osmanen von Gesellschaft. Die Herrschenden standen somit fur Stabilitat der Verhaltnisse und fur Harmonie innerhalb der osmanischen Gesellschaft, in der theoretisch jeder Einzelne seinen und jede Gruppe ihren Platz hatte und in diesem verweilen sollte, ohne andere in ihrem Recht zu behindern.[36] Dies galt auch und insbesondere fur die herrschende Klasse bis hin zum Sultan:

The emphasis on the value of stability entailed a basically conservative political outlook in which any change in the social order had negative connotations. Ottoman writers were quick to label any social or religious protest ftne [Herv. d Verf.] (mischief, disorder).[37] [38]

Diese religiose und gesellschaftspolitische Pflicht war aber auch Legitimationsgrundlage fur den Sultan und die Herrscherklasse. Im Sinne Moscas war sie die „politische Formel“, die gleichzeitig die moralische Uberlegenheit lieferte, mit der sich die Herrschaft der osmanischen Elite gegenuber der Bevolkerungsmasse rechtfertigte.[39] Der Sultan — der Statthalter des Propheten - war geistiger und politischer Fuhrer eines theokratischen Staatswesens, und die Rechtfertigung seiner Macht fuBte auf den Glaubens- und Lehrformeln des Islam. Dabei hob die Staatsideologie des Osmanischen Reiches stets die besondere Beziehung zwischen dem Herrscher bzw. seinen Stellvertretern und den Untertanen hervor. Der Sultan war der absolute Herrscher, seine Stellvertreter jedoch waren, seien sie noch so privilegiert und machtig, im Prinzip, seine Sklaven.

Um die osmanische Herrschaftsform wenigstens nach ihrer Intention und ihrem Selbstbild zu beschreiben, hat sich die Verwendung des von Max Weber entwickelten Begriffs des „Patrimonialismus“ als sinnvoll erwiesen: Der osmanische Sultan als nur durch Brauch und Tradition beschrankter Herrscher mit sonst absolutem Gehorsamsanspruch, die Rechte der Untertanen durch ihre Beziehung zu ihm definiert. Aus osmanischer Sicht war das ganze Land im Grunde eine sich in wachsenden Kreisen fortsetzende und abschwachende Form des groBherrlichen Haushaltes. Je naher einer dem Sultan stand, etwa dadurch, dass er sein personlicher Diener im Palast war, desto mehr Teilnahme an der Macht hatte er, desto ausgelieferter aber war er dem Herrscher auch.[40]

So wundert es nicht, dass Angehorige der Eliten, die nicht zu den ulema gehorten, in der Regel nicht nur den Status eines asken, sondern auch den eines kul hatten. Ein kulwar Sklave des Sultans und Angehoriger seines Haushaltes, ganz ahnlich wie ein Mamluke anderer islamischer Staaten. Nach islamischem Recht wurde er aber auch als ein freier Mann betrachtet, mit einer - allerdings sehr wichtigen - Ausnahme, dass ein kul dem Sultan gegenuber formal keine Reichte beanspruchen konnte. Jedoch bedeutete es auch, zum sultanischen Haushalt zu gehoren, wenn man jenen Status innehatte. Fur tausende Personen, die im Sultanspalast lebten und dienten, aber auch Soldaten, wie die Janitscharen oder andere Angehorige der Palaststreitkrafte war dies der Fall. Doch auch alle hoheren Wurdentrager, wie GroBwesire und andere hohere Beamte, gehorten dieser Gruppe an. Das ganze System hatte den Zweck, eine Klasse von verlasslichen Staatsdienern zu schaffen, die nicht, wie etwa der europaische Adel, uber eine vom Dynasten unabhangige Machtbasis verfugten.[41] Die besonderen osmanischen Bodenverhaltnisse - das sog. timar-System - waren ein wesentlicher Grund dafur, dass dies auch so blieb: Es handelte sich dabei um ein spezielles osmanisches System der Landzuweisung, welches ursprunglich zur Entlohnung der Bediensteten der Streitmacht und der Staatsverwaltung diente. Viele Inhaber ziviler und militarischer Amter wurden dabei ursprunglich nicht mit einem Gehalt entlohnt, sondern man wies ihnen fur ihre Dienste ein Land, meist in dorflicher Umgebung, ein sog. timar zu, aus denen sie ihren Lebensunterhalt bestritten.

The timar\Herv. d Verf.] system and its control of state lands indeed seems to have played a capital role not only in providing the major economic foundation for the state but also in enabling the government to control the largest section of the population, the peasantry. [.. ,].[42]

Das System war wesentliches Element der gesellschaftlichen Struktur, der staatlichen Ordnung und Heeresorganisation im Reich.[43]

Auf den ersten Blick ahnelt das timar[Herv. d Verf.] dem mittelalterlichen europaischen Lehen; und tatsachlich weisen beide Einrichtungen gewisse Gemeinsamkeiten auf. In beiden Fallen kamen die Steuern von einer Dorfbevolkerung, die Familienhofe selbststandig bewirtschaftete; die Eigenwirtschaft des timar-Inhabers[Herv. d Verf.], die es bis ins spate 16. Jahrhundert hinein durchaus gab, spielte immer nur eine Nebenrolle. Auch die Tatsache, daC[sic!] in beiden Fallen eine geringe Menge von Bargeld im Umlauf war, haben beide Gesellschaftssysteme gemeinsam. Aber von einer Naturalwirtschaft sollte man trotzdem nicht sprechen. Selbst im 15. Jahrhundert [...] konnten all diese Regelungen nur funktionieren, wenn es einen Markt in erreichbarer Nahe gab, auf dem der timar-Inhaber[Herv. d Verf.] sich mit Pferden und Waffen versorgen konnte. Handwerker, die auf einem Gut dienten, wie wir sie fur einige Zeiten und Orte der europaischen Geschichte durchaus kennen, sind fur den osmanischen Bereich nicht belegt.[44]

Dieses Landvergabesystem kannte weder Erblichkeit noch Standesprivilegien und die Pfrunde konnten weder verkauft, verschenkt noch vererbt, dafur aber jederzeit — seitens der Zentralregierung oder dem Sultan personlich — widerrufen werden. Diejenigen zivilen und militarischen Wurdentrager, die ein timar zugewiesen bekamen, waren zwar von der Steuer befreit und erhielten von ihren Bauern eine festgesetzte Rente, jedoch waren sie im Grunde besitzlos und vollig vom Sultan abhangig. Das System war somit zum einen Garant gegen die Aristokratisierungstendenzen und zum anderen fur das Prinzip der Meritokratie, das innerhalb der herrschenden Elite vorherrschte, und typisch fur die klassische Zeit des Osmanischen Reiches war. Der Sultan, als uneingeschrankter Fuhrer und Machthaber, war die Spitze eines Herrschaftssystems, das auf dem Prinzip Leistung aufgebaut war. Bei aller Absolutheit des Herrschers wies das System des Osmanischen Reiches eine „vergleichsweise hohe vertikale Mobilitat“[45] innerhalb der herrschenden Elite auf, die sich nicht an ererbten Titeln orientierte.[46] Diesem osmanischen System in der klassischen Phase war es geschuldet, dass es zu keiner Bildung einer in Landbesitz verankerten oder gar militarisch machtigen Aristokratie im Reich kam.

Insgesamt war die Stabilitat des osmanischen Zentralstaates der Geschicklichkeit geschuldet, mit der die askeri-Elite in Gruppen aufgesplittert war, die zum Teil eigene Interessen verfolgten, aber alle vom Sultan abhangig waren. Dabei wurde auch scharf auf die Trennung der Karrierepfade innerhalb der politischen Klasse geachtet: Wer Soldat war, hatte nichts in der Finanzverwaltung zu suchen, und die zentrale Burokratie wurde von den Geschaften der ulema sauberlich getrennt. Und „[d]er Wechsel von einem Zweig der Reichsverwaltung in einen anderen wurde sehr ungern gesehen.“[47] Dieser arbeitsteilige Aufbau des Staatsapparats passte in die auf Gruppentrennung basierende osmanische Sozialstruktur.

3.2 Ende der klassischen Ordnung

3.2.1 Okonomischer Ruckstand im 18. Jahrhundert

In der Welt des 18. Jahrhunderts waren politische Macht und religiose sowie kulturelle Autoritat zwar vielfaltig und auf komplexe Weise miteinander verflochten. Die Okonomie, ob nun in Europa oder anderswo auf der Welt, war dagegen relativ einfach, gemessen an der Komplexitat der Okonomien der ebenso komplexen Gesellschaften des spaten 19. Jahrhunderts in denjenigen Staaten, die die fruhe Industrialisierung hinter sich hatten. Noch war die Wirtschaft uberwiegend landwirtschaftlich gepragt und abhangig von den Jahreszeiten, dies galt auch und insbesondere fur die osmanische Wirtschaft. Doch war das Reich auch ein Transitland, durch dessen Gebiet zahlreiche Handelsrouten von Europa nach Asien verliefen. Davon profitierte z.B. das anatolische Inland, das sich vor allem auf die Verarbeitung von Rohseide zu wertvollem Gewebe spezialisiert hatte. Seide und Gewurze waren die wichtigsten Fernhandelsguter. Die osmanische Okonomie war grundsatzlich ein vorkapitalistisches und agrarisch gepragtes Wirtschaftsystem. Die Wirtschaftspolitik des Reiches - wenn man von einer aktiv agierenden Wirtschaftspolitik vor dem 19. Jahrhundert uberhaupt sprechen kann- war darauf angelegt, die Versorgung der Bevolkerung und der kleineren und groBeren Stadte zu gewahrleisten und Steuern einzutreiben.[48] Grundsatzlich war die Versorgung des heimischen Marktes Zweck okonomischen Handelns, d.h. dass ihr hochste Prioritat zukam.[49] Erganzt wurde dieses Prinzip des Provisionismus durch einen zentralstaatlich gesteuerten Fiskalismus, d.h. die fortwahrende Tendenz, Markaktivitaten so zu steuern, dass moglichst hohe Staatseinnahmen aus ihnen gezogen werden konnten. Haupteinnahmequelle des Staates waren dabei Steuern aus der Landwirtschaftsproduktion. Die Steuereintreibung wurde Steuerpachtern uberlassen, die ihrerseits, z.T. mit Krediten, eine einmalige Zahlung oder laufende Zahlungen in bestimmten Abstanden an den Staat entrichteten. Der Staat sicherte sich dadurch seine Einnahmen ohne sich abhangig vom Erfolg der Ernte zu machen, und erhielt seine Steuern in Voraus. Dazu kam ein ausgepragter Traditionalisms innerhalb des Wirtschaftslebens im Reich, der sich im Schutz von erworbenen Rechten und etablierten Praktiken zeigte.

Die Zeichen im europaischen Handels- und Wirtschaftsleben standen dagegen im 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts auf Veranderung, und Vorboten neuer politischer Formationen, speziell in Nordwesteuropa, deuteten bereits auf den Aufstieg einiger Handelsstaaten hin, deren landliche und stadtische Bevolkerung sehr viel starker spezialisiert waren, als etwa die Handelszentren in anderen Teilen der Welt.[50] Zugleich waren bereits ab dem 17. Jahrhundert Finanz- und Kreditinstrumente jener europaischen Staaten gut entwickelt, sodass dem Kapital zunehmend ein transnationaler Charakter zukam.[51] Eine „fruhneuzeitliche Globalisierung“[52], ausgehend vom Atlantik, breitete sich auf groBe Teile der restlichen Welt aus, auch wenn sie dabei ungleichmaBig verlief. Bereits bestehende Verbindungen von Vorstellungen, Glaubenssystemen und materiellem Gewinnstreben im westeuropaischen Raum, durchaus auch mit Blick auf auBereuropaische Gebiete, bereiteten den Boden fur eine Konjunktur eines in Ansatzen globalen Handels, von der allerdings nicht alle Teile der Welt gleichermaBen profitierten. Eine zunehmende Divergenz zwischen der okonomischen Leistungsfahigkeit verschiedener Gesellschaften auf der Welt, speziell zwischen Westeuropa und dem Rest der Welt, war fur das allmahliche Auseinanderlaufen okonomischer und sozialer Entwicklungen verantwortlich.[53] Dagegen benachteiligten Provisionismus, Fiskalismus und Traditionalismus des osmanischen Wirtschaftslebens das islamische Reich gegenuber der europaischen Wirtschaft. Wahrend der Provisionismus die osmanische Regierung veranlasste, Importe zu fordern, schlossen europaische Staaten ihre Markte nach Moglichkeit fur auslandische Waren. Und auch wenn der ausgepragte Fiskalismus im Allgemeinen zu Haushaltsuberschussen fuhrte, hielt vielerorts der Steuerdruck Produzenten von Handelsgutern davon ab, ihre Produktion auszuweiten. Erstickend wirkte der Traditionalismus, der die Handwerker der Stadte und Dorfer davon abhielt, uber die Transformation ihrer Produkte oder deren Herstellungsweise nachzudenken.[54] Die Situation zur Zeit der europaischen Expansion verschlechterte sich indes fur das turkische GroBreich intern aber auch extern, denn die europaischen Machte machten nicht nur militarisch Boden gut und boten seit dem 15. Jahrhundert den turkischen Heeren auf dem Balkan Paroli, sondern gleichzeitig zeichnete sich seit dem 17. Jahrhundert eine wachsende wirtschaftliche Vorherrschaft des Okzidents ab, die, angetrieben vom wachsenden Einfluss des Kommunikations- und Handelsraums im Atlantik und dem Indischen Ozean, das Osmanische Reich auf europaischem, afrikanischem und asiatischem Boden handelstechnisch in die Defensive trieb. Konkurrierte man noch im 16. Jahrhundert mit den Portugiesen um die Kontrolle des Indischen Ozeans, so wurden beide im 17. und 18. Jahrhundert von den Niederlandern und den Briten in diesen Gewassern verdrangt, wodurch auch die Kontrolle uber den lukrativen Handel zwischen Asien und Europa verloren ging. Das Schwarze Meer als wichtiges Binnenmeer und wichtiger Wirtschaftsraum ging ebenfalls verloren und geriet unter die Kontrolle des Zarenreiches.[55] Der starke Einfluss der Europaer machte sich auch im Mittelmeerhandel bemerkbar, der zwar weniger lukrativ erschien, im Vergleich zum Asienhandel, jedoch trotzdem im 17. und 18. Jahrhundert zu einem regelrechten Handelwettstreit zwischen franzosischen, englischen, italienischen und niederlandischen Handelsflotten um Handelsmonopole ausartete.

Das Osmanische Reich war dabei jedoch nicht notwendiger Weise immer auf der Verliererseite, „some regions suffered while others prospered“.[56] Doch zeigte sich, dass das Reich, ob es nun wollte oder nicht, sich dem immer mehr ausbreitenden europaisch dominierten Weltwirtschaftssystem spatestens ab der Mitte des 18. Jahrhunderts unterzuordnen hatte.[57] „[C]learly the balance of trade was shifting.”[58]

Der wirtschaftliche Wandel entging sicher auch nicht der Hohen Pforte[59] in Istanbul, doch verhinderten die Streitigkeiten zwischen regionalen Potentaten bzw. Stadten und den zentralen Behorden des Reiches, die sich um eine strenge Verwaltung der Vorrate und der Belieferung ihrer stadtischen Zentren bemuhten, konkrete MaBnahmen seitens der Zentralgewalt, die zu wesentlichen okonomischen Verbesserungen hatten fuhren konnen.[60]

Provincial governors, soldiers, and others seized local power. Judicial and financial administrators gained exceptional importance [...] and transformed fiscal and administrative institutions in their interests. They converted tax farms into life tenures [...] and ultimately into private properties, usurped revenues, and built up private armies recruited among former janissaries, demobilized soldiers, and bandits. Janissaries serving in the retinue of provincial governors, assigned to garrison small towns, soon formed an exploitative class living off illegal tax revenues. Rival groups of janissaries, irregular soldiers, rebels, and bandits imposed their own illegal taxes.[61]

Der Druck von AuBen fand ihren Ausdruck in den sog. „Kapitulationen“, die die Pforte mit den fuhrenden europaischen Handelsmachten bereits ab dem 16. Jahrhundert vereinbarte. Waren die fruheren Abmachungen dieser Art nichts weiter als der Versuch, auslandischen Handlern gewisse Privilegien einzuraumen, ihren Handelsaktivitaten zu einem gewissen Rechtsstatus zu verhelfen und den Umgang mit ihnen in einen rechtlichen Rahmen zu integrieren, so waren die Kapitulationen des 18. Jahrhunderts Zugestandnisse an den wachsenden machtpolitischen und wirtschaftlichen Einfluss des Westens bzw. an die merkantilistischen Bestrebungen der Europaer.[62] Diesen gelang es, ihren Handlern Privilegien im osmanischen Wirtschaftssystem zu verschaffen, die durch ortliche Gesandte und Diplomaten eingefordert und durchgesetzt werden konnten.[63]

The impact of this changing of power was best felt in the domain of the relations between foreign and local traders. As foreign traders secured the support of the Ottoman bureaucracy through the capitulations, Ottoman traders lost much of the leverage they had so far enjoyed. Under the combined pressure of European mercantilism, on the one hand, and of Ottoman ‘liberalism’, on the other, they were gradually forced to abandon their competitive — and even aggressive — policy, and to opt for more cooperation stand altogether.[64]

Eindeutig waren diese Veranderungen mitverantwortlich dafur, dass der auBere wirtschaftliche und militarische Druck sich noch belastender auf die wirtschaftliche Lage im Inneren auswirkte. Doch weniger eindeutig scheint die Annahme, dass dadurch ein Automatismus eintrat, der die osmanische Wirtschaft und den osmanischen Handel als Ganzes im Hinblick auf den Welthandel vollig marginalisierte. Auch wenn das Osmanische Reich unter dem harten wirtschaftlichen Druck und dem Monopolstreben des europaischen Handels litt, so behielt der osmanische Handel eine gewisse Substanz, die den Hauptakteuren der osmanischen Wirtschaft einen gewissen Spielraum gab.

The Ottoman economy and its major actors, even if they occasionally felt threatened by the growing presence of Western traders, had, until the nineteenth century, enough leeway to navigate between a multitude of actions and reactions, ranging from outright resistance to temporary collaboration. European traders were partly fooled by their relative success into believing that they had achieved some degree of domination over this foreign environment, but their own pre-industrial economies were not yet equipped with the tools that would allow them to transform their advantages into victory. [65]

Das Reich profitierte dabei auch vom Fortbestehen der Land- bzw. Land-See-Routen, wie z.B. diejenige zwischen Aleppo und Indien.[66] Uberlandrouten wie diese sicherten dem Reich weiterhin Handelseinnahmen.

The transportation of goods from the Far East to Europe continued to be undertaken via the Near East and the Mediterranean, and in addition, trade in eastern Mediterranean goods also maintained their profitability for European merchants.[67]

Diejenigen Regionen, die sich mit dem wirtschaftlichen Einfluss des Westens direkt konfrontiert sahen, waren dagegen der harten Konkurrenz nicht gewachsen, es sein denn, es gelang ihnen, sich in das neue Handelssystem zu integrieren und gar davon zu profitieren. Dies gelang auch einigen, wenn auch wenigen turkischen Regionen. Ein Beispiel dafur war der Aufstieg der einst unbedeutenden Stadt Izmir, die im 17. und 18. Jahrhundert zu einer Handelsmetropole avancierte. Die Stadt an der Agais profitierte dabei sowohl vom asiatisch-europaischen Transithandel, wie vom Export einiger Konsumwaren nach Europa.[68] Der Balkanregion, die mehrheitlich von Christen bewohnt war, gelang ebenfalls die schnelle Integration in das Handels- und Wirtschaftssystem des Westens. Auch blieben Handelsbeziehungen mit den ostlichen Nachbarn weitestgehend bestehen und verhalfen Handlern in den osmanischen Handelmetropolen zu lukrativen Einkunften.[69] Die Einnahmen aus derartigen Handelsverbindungen und die - noch in osmanischer Hand befindlichen - Uberlandverbindungen verhinderten, dass der Stellenwert der osmanischen Wirtschaft vollig an den Rand gedrangt wurde. Diejenigen Gebiete des Reiches, die uber einfachen Zugang zu Handelsrouten verfugten, integrierten sich sogar sehr erfolgreich in die marktwirtschaftlichen Verhaltnisse. Der Export von Wolle und Reis nahm deutlich zu und Waren wie Tabak und Mais wurden importiert und in den regionalen und uberregionalen Markt integriert.[70]

Insgesamt jedoch lieB sich eine Erstarrung des Wirtschaftssystems im Osmanischen Reich feststellen, in dem aufgrund eigener, im weitesten Sinne kultureller Praferenzen gehandelt wurde. Diese Praferenzen machten das Reich verwundbar und auch den westeuropaischen Machten gegenuber unterlegen. Andererseits konnte aber von einem wirtschaftlichen Zusammenbruch nicht die Rede sein.

3.2.2 Dezentralisierung und Aufstieg der ayan

Das Osmanische Reich entsprach der politischen Struktur nach dem „Feudalstaat“ nach Mosca, da die Mitglieder der politischen Klasse alle okonomische, juristische, administrative und militarische Kompetenz auf sich vereinten.[71] [72] Moscas Feststellung, dass „feudale“ Staaten sich durch politische Delegation auszeichneten und regionaler Zersplitterung und konfliktreichen Sezessionsbestrebungen machtiger Regionaleliten zur Folge hatten, erscheint wie eine Prophezeiung angesichts der Ereignisse im Osmanischen Reich ab dem Ende des 16. Jahrhunderts. Denn bereits kurz nach der Etablierung der klassischen Staats- und Gesellschaftsordnung seitens Suleyman I. im 16. Jahrhundert drohten unterschiedliche Faktoren im Inneren das Macht- und Gesellschaftsgefuge im Reich aus dem Gleichgewicht zu bringen: Im 17. und 18. Jahrhundert geriet die klassische zentralistische Ordnung ins Wanken und eine Dezentralisierung von Herrschaft und Macht fand statt. Mit dem Ende der Phase der Expansion des Reiches verloren dabei die staatlichen Institutionen an administrativer und militarischer Handlungsfahigkeit und Effizienz. Die osmanischen Streitkrafte im 17. und 18. Jahrhundert hatten kaum noch nennenswerte militarische Erfolge zu verzeichnen. Gleichzeitig fuhrte die Stagnation der wirtschaftlichen Bedingungen zu Unruhe in der Bevolkerung und sogar zu Aufstanden in verschiedenen Reichsprovinzen. Die Folge dieser krisenhaften Entwicklung war, dass der schwelende Konkurrenzkampf zwischen den Machteliten der Zentralregierung und den Provinzeliten um die Steuereinnahmen im Lande offen zu Tage trat, und Janitscharen, die ulema und etablierte osmanische Familien aus den Provinzen immer mehr Einfluss auf die Zentralgewalt geltend machten. Zeitgenossische osmanische Schriftsteller fuhrten die politische und militarische Stagnation auf eine Fuhrungsschwache des Sultans, dem Eintritt unfahiger Manner in hohe Verwaltungs- und Regierungspositionen, dem Verfall der Klasse der Janitscharen und deren Umfeld und den schwindenden Finanzen der Reichs zuruck.[73] „From the point of view of the provincial chieftains, officials, and merchants, it was a reduction of the exploitative capacities of the center and a gain in local autonomy.”[74] Diese politischen Veranderungen waren eng verknupft mit einem Wandel der okonomischen Verhaltnisse innerhalb und auBerhalb des Reiches: Mit dem wachsenden Einfluss der europaischen Machte auf dem Weltmarkt stellte sich die Frage nach der Stellung des Osmanischen Reiches in einem nunmehr weltumspannenden Handel, den eben jene Europaer immer weiter zu ihrem eigenen Vorteil vorantrieben. Dazu kam, dass die Bevolkerungszahl im Reich rapide anstieg und eine gewisse Kommerzialisierung der osmanischen Wirtschaft aufgrund dieses demographischen Wandels unumganglich wurde. Zusammen mit der Machtverschiebung im Reich zugunsten der Provinzeliten und dem Druck der expandierenden auslandischen Wirtschaft auf die des Reiches fuhrten diese Veranderungen dazu, dass dem Reich die Kontrolle uber einen gewissen Teil des Handels im Reich zeitweise entglitt, und schlussendlich dazu, dass die politische und wirtschaftliche Kontrolle seitens der Zentralgewalt in den Reichsprovinzen auf die Provinzeliten selbst uberging.[75] Diese Veranderungen hatten ihren Ursprung hauptsachlich darin, dass der Machtapparat der Zentralgewalt ab dem 16. Jahrhundert stetig schwacher wurde.

The removal of the Sultans from direct control of affairs of state, and the practice of confining young princes to the harem and preventing them from assuming active military and administrative positions deprived successive generations of Ottoman princes of adequate education and worldly experience. Seventeenth-century Ottoman Sultans had no exposure to the realities of the political world beyond harem intrigues.[76]

Die machtpolitische Unfahigkeit zahlreicher Herrscher in Istanbul erklart zwar nicht ausschlieBlich den Niedergang des klassischen Systems, doch war deren Inkompetenz und Fuhrungsschwache verantwortlich fur ein verhangnisvolles Machtvakuum an der Spitze des Reiches, die wiederum von anderen Schichten und Machteliten des Reiches ausgenutzt wurden.

Eine wesentliche Folge der internen und externen wirtschaftlichen Turbulenzen, ausgelost durch den okonomischen Aufstieg der Europaer, war eine militarische Krise, die sich im 17. Jahrhundert kaum noch verhehlen lies. Zahlreiche Angehorige der regularen Armee suchten sich, aufgrund der schlechten Bezahlung vor dem Waffendienst zu drucken oder wurden durch wirtschaftliche Not gezwungen, sich Banden anzuschlieBen, die plundernd umherzogen.[77] Noch ernster gestalteten sich die militarischen Folgen, die sich aus der Degenerierung der einstigen Elitetruppe, der Janitscharen ergaben. Verheerend fur die machtpolitische Ordnung innerhalb des Reichs war nicht nur der Umstand, dass die militarische Schlagkraft der Truppe verloren ging, sondern auch, dass die einst zahlenmaBig eher kleine, aber schlagkraftige militarische Eliteeinheit der Janitscharen im 17. Jahrhundert zunehmend politisch aktiv wurde.[78] Die Truppe der Janitscharen stellten ursprunglich das Fundament der Gewaltfahigkeit der Zentralregierung und die wichtigste militarische Gruppe zur Unterstutzung und Untermauerung der Sultansherrschaft dar. Sie stellten nicht nur die Leibwache des Sultans und ein stehendes Heer in der Hauptstadt dar - welches direkt auf die Person des Sultans eingeschworen war, und uber welches der Herrscher frei verfugen konnte -, sondern sie stellten auch die notwendigen Garnisonen in den wichtigsten Festungen, Stutzpunkten und Zentren in den meisten Provinzen des Reiches. Mit der Aufgrund der Notwendigkeit immer groBerer Streitkrafte auf den Schlachtfeldern — dies betraf auch die Janitscharen -, stieB der osmanische Staat an seine finanziellen Grenzen. Es fehlte schlichtweg an Geld, ein groBes stehendes Heer regelmaBig zu bezahlen.[79]

Munzverschlechterung gehorte zu den gelaufigen Mitteln, bei mehr oder weniger leeren Staatskassen dennoch Ausgaben zu tatigen. Infolgedessen sank der Realsold der Militars. Diese versuchten wiederum, sich durch Rebellion, in denen [...] ofter GroBwesire ihren Kopf und Sultane ihren Thron verloren, schadlos zu halten. Aber solche Mittel wirkten nur zeitweise; auf Dauer bleib den Soldaten wenig anderes ubrig, als sich in den Stadten, in denen sie stationiert waren, einen zusatzlichen Verdienst zu suchen.[80]

Die Phase der Schwache der Zentralregierung nutzten die Janitscharen dazu, um von einer einst rein militarischen Eliteeinheit - einem militarischen Mittel der herrschenden Klasse - zu einer politisch ausschlaggebenden eigenen Klasse in der Hauptstadt aufzusteigen. Einst zur Enthaltsamkeit angehalten, heirateten sie nun, grundeten Familien und verschafften ihren eigenen Sohnen Zugang zum Korps. Enge Bande wurden geknupft zu den Handwerkern und Handlern in den jeweiligen Stadten, zu denen sich die Janitscharen nun sehr oft dazugesellten, auf der Suche nach alternativen Einnahmequellen. Wohl noch viel bedeutsamer war, dass sie sich zu „Beschutzern“ der Handwerker und Handler erklarten. Und dass sich die Janitscharen als Handwerker oder Handler betatigten und einen Verbund mit diesen bildeten, bot muslimischen Handwerkern die Moglichkeit, sich als Mitglieder des Militarkorps eintragen zu lassen. Anwarter aller Bevolkerungsschichten, insbesondere Angehorige der Handeltreibenden und Handwerker im Reich, trachteten danach, in die nach wie vor lukrative Truppe einzutreten, ohne die Harte des Dienstes in Kauf zu nehmen. Langfristig hatte dies zur Folge, dass der Zustrom militarisch nicht ausgebildeter Personen die Disziplin der Einheit schwachte und dass die einst so gefurchtete Einheit im Laufe der Zeit zu einer Miliz heruntergestuft werden musste.[81] Fur die Loyalitat gegenuber dem Sultan bzw. gegenuber dem Staat waren diese Entwicklungen naturlich pures Gift, denn immer starker drangten die Einzelinteressen bzw. das Interesse der Gruppe bzw. eigenen Klasse in den Vordergrund.

Die Kontrolle uber die Soldaten wurde immer schwieriger und verstarkt wurde dies durch die politische Koalition mit dem ilmye-Stand, die die Janitscharen bereitwillig mit dieser einflussreichen Beamtenschaft eingingen.[82] Noch viel verheerender jedoch sollte sich diese Janitscharen-ulema- Allianz auf jegliche Versuche einer Strukturreform in Staat und Gesellschaft auswirken.[83] Beide Gruppen hatten groBes Interesse daran, das bestehende System am Leben zu halten und somit Reformen zu behindern, die eine Konsolidierung zur Folge gehabt hatte und die Durchsetzung eigener Interessen verhindert hatte. Die Janitscharen entwickelten sich zu einer Macht, die mit tatkraftiger Unterstutzung fuhrender und einflussreicher Religions- und Rechtsgelehrten in die Politik des Reiches eingriff, bis sie schlieBlich auch vor der Person der Sultane nicht mehr haltmachte, diese vielmehr gelegentlich abzusetzen und in die Nachfolge einzugreifen suchte.[84] Die Aufhebung des dev/ime-Verfahrens, der Knabenlese, auf der die Rekrutierung des Janitscharenkorps beruhte, wurde 1637 konsequenterweise abgeschafft, aufgrund der relativen militarischen Nutzlosigkeit des Korps. Militarisch bedeutete dies, dass die osmanische Regierung in militarische Abhangigkeit von Privatarmeen der Provinznotabeln oder gar von Soldnertruppen an der Peripherie des Reiches geriet.

Mindestens ebenso folgenreich war der bereits im Laufen befindliche Zerfall des timar-Systems ab dem Ende des 16. Jahrhunderts. Hinter diesem beginnenden Verfall stand zunachst die Tatsache, dass in Folge der ausbleibenden Gebietseroberungen es kaum noch Land gab, dass an Timarioden[85] hatte verliehen werden konnen, wodurch es notwendig wurde, die Landzuweisungen zu verkleinern und immer kleinere Landereien an aufstrebende Beamte und Militars zu vergeben.[86] Doch oft reichte das Stuckchen Land nicht mehr, um die Inhaber zu ernahren, was viele dazu zwang, ihr Land an zahlungskraftige Profiteure zu verauBern. Der Staat seinerseits zog die Landereien, deren Inhaber sie immer geblieben war, heran um notwendige Finanzen fur die immer kostspieliger werdenden Kriegszuge freizusetzen. So ging man dazu uber, die Gebiete an Steuerpachter zu vergeben und somit die Steuereintreibung Dritten zu uberlassen. „This denuded rural areas of loyal troops and left a vacuum of administrative and police authority in the countryside.”[87] Gleichzeitig spielte auch eine weitere Entwicklung eine entscheidende Rolle beim Zerfall der Bodenverhaltnisse im Reich. Es war der Umstand, dass Handfeuerwaffen in der Kriegsfuhrung immer wichtiger wurden, und die Reiterei, die mehrheitlich vom timar-System profitierte, mit ihren Schwertern und Sabeln damit zunehmend veraltete.

Fur die timar-Inhaber, die durchweg mit blanken Waffen und zu Pferde kampften, bedeutete das vielfach einen groBen Einkommens- und Statusverlust. Denn der osmanische Staat versuchte nicht, die neuen Waffengattungen zentral zu organisieren und dabei den „ungeschulten“ Kavalleristen zu einer neuen Rolle zu verhelfen. Vielmehr verlieB er sich auf eine Art „Privatinitiative“, indem osmanischen Amtstragern [in der Provinz] die selbststandige Rekrutierung von Truppen aufgetragen wurde.[88]

Der Gebrauch neuer Waffentechniken setze eine regelmaBige und kollektive Ubung professioneller Truppen voraus, was in den Privattruppen der Provinznotabeln moglich war, nicht aber im Falle von auf dem Land lebenden und von Naturalwirtschaft sich versorgenden und sich selbst ausrustenden - Pferd, Schwert, Pfeil und Bogen - sipahi mittelalterlicher Herkunft.

Um die politische Kontrolle in den Provinzen zuruckzuerlangen, begann die Zentralregierung damit, die Provinzgouverneure in immer kurzeren Abstanden auszutauschen und damit die Gouverneursposten in den Provinzen an hochrangige Hofbeamte zu vergeben. Man erhoffte sich dadurch zu verhindern, dass zum einen die Statthalter zu groBen Einfluss in den Provinzen erhielten. Auch glaubte man die Loyalitat der Statthalter gegenuber der Pforte so starken zu konnen. Diese Praxis der Rotation sollte etwaige Bundnisse zwischen der lokalen Bevolkerung bzw. den Bauern und den versandten Provinzeliten gegen den Sultan verhindern und einer starken Klientelbildung zuvorkommen. Doch dies war, wie sich herausstellen sollte, eine verhangnisvolle Entscheidung. Denn die neuen Gouverneure gingen dazu uber ihrerseits Stellvertreter zu ernennen, die die Verwaltung dieser Provinzen im Namen der neuen Statthalter ubernahmen. Und viele dieser Stellvertreterstellvertreter rekrutierten sich von Menschen, die sich aus verschiedenen Gesellschaftsschichten hochgearbeitet hatten. Es handelte sich um Kaufleute, Handwerker und Zunftvertreter, GroBgrundbesitzer, religiosen Autoritaten, Militaroffiziere und - besonders wichtig — um Staatsfunktionare, also einer heterogenen Gruppe, genannt cyan, die allesamt ahnliche Interessen verfolgten.

[...]


[1] Carter Vaughn Findley, Bureaucratic Reform in the Ottoman Empire, Princeton, N.J., 1980, S. 14.

[2] 1774.

[3] Dieser Begriff wird von vielen Historikern im Hinblick auf das 19. Jahrhundert in der Osmanischen Geschichte gebraucht, als Synonym dafur, wie langwierig und schmerzhaft, aber auch wie auBerordentlich dynamisch und ereignisreich jenes Jahrhundert im Reich verlief. Siehe hierzu Suraiya Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches, Orig.-Ausg., 4. Aufl., Munchen 2006a, S. 84ff. oder etwa Ilber Ortayli, Imparatorlugun En Uzun Yuzyih (Das langste Jahrhundert des Reiches), Istanbul 2009.

[4] Der Begriff Eliten wird hier als diejenigen Fuhrungskrafte verstanden, die Trager politischer, wirtschaftlicher und gesellschafdicher Entscheidungen sind. Siehe hierzu Thomas B. Bottomore, Elite und Gesellschaft. Eine Ubersicht uber die Entwicklung des Eliteproblems (Beck'sche Schwarze Reihe, 40), 3. Aufl., Munchen 1974, S. 7ff.

[5] Siehe hierzu ebd., S. 12.

[6] Diese Minderheit wird als politische Klasse bzw. als regierende Elite bezeichnet.

[7] Diese Annahme folgt den Klassikern der soziologischen Elitetheorie, zum einen dem italienische Wirtschaftswissenschaftler und Soziologe Vilfredo Pareto (1848-1923), und zum anderen dem Rechts- und Politikwissenschaftler und Soziologe Gaetano Mosca (1858-1941).

[8] Pareto versteht Geschichte als den „Friedhof von Eliten“ und stellt fest, dass das soziale System standig im Umbau begriffen ist, weil sich die Eliten transformieren, alte Eliten verfallen und neue Eliten entstehen. Pareto nennt dies die „Zirkulation von Eliten“. Siehe hierzu Vilfredo Pareto, Ausgewahlte Schriften, in: Ausgewahlte Schriften (1975), S. 260. Auch Mosca stellt fest, dass die Geschichte der Menschheit auf „dem Konflikt zwischen dem Bestreben der Herrschenden nach Monopolisierung und Vererbung der politischen Macht und dem Bestreben neuer Krafte nach Anderung der Machtverhaltnisse“ beruht. Vgl. Re^at Kasaba (Hrsg.), Turkey in the modern world (The Cambridge history of Turkey, v. 4), Cambridge, UK, New York 2008, S. 64-65.

[9] Der Egalitarismus des traditionellen Islam ist jedoch nicht total: Von Anfang an toleriert man bestimmte soziale Ungleichheiten, die in der tat von der heiligen Schrift gebilligt und geheiligt werden, doch selbst bei den drei grundsatzlichen Ungleichheiten zwischen Herr und Sklave, Mann und Frau, Glaubigen und Unglaubigen ist die Situation der klassischen islamischen Kultur in mancher Hinsicht besser als anderswo.

[10] Vgl. Bernard Lewis, Der Untergang des Morgenlandes. Warum die islamische Welt ihre Vormacht verlor (Schriftenreihe Bundeszentrale fur Politische Bildung, 391), Lizenzausg., Bonn 2002, S. 118.

[11] Siehe dazu ebd., S. 119 ff.

[12] Der Begriff wird heute von vielen Historikern im Bezug auf die beiden Sultane in der Zeit zwischen 1789 und 1839 verwendet.

[13] Klaus Kreiser (Hrsg.), Der Osmanische Staat 1300-1922 (Oldenbourg GrundriB der Geschichte, 30), Munchen 2001, S. 43-44.

[14] An dieser Stelle werden die wichtigsten Elemente des Herrschaftsapparats des Reiches in einer vereinfachten Form dargelegt, da eine detaillierte Darstellung den Rahmen dieser Arbeit sprengen wurde.

[15] Die turkische Bezeichnung fur Soldaten bzw. Waffentrager. Vgl. ebd., S. 66.

[16] Die arabisch-turkische Bezeichnung fur „Herde“. Vgl. ebd.

[17] Stanford Jay Shaw/E%el Rural Shaw (Hrsg.), History of the Ottoman Empire and Modern Turkey. Empire of the Gazis: Rise and Decline of the Ottoman Empire, 1280-1808 (1), Reprinted. 1976, Cambridge 1995, S. 153.

[18] Vgl. Klaus Kreiser/Christoph K. Neumann, Kleine Geschichte der Turkei, Stuttgart 2003, S. 163.

[19] Ebd.

[20] Siehe hierzu Josef Matu%\> Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, 3. unveranderte Aufl., Darmstadt 1994, S. 86ff.

[21] Ebd., S. 87.

[22] Zugleich fungierte der Diwan auch als oberstes Zivilgericht und Empfangsstatte fur Gesandte auswartiger — muslimischer wie christlicher — Machte. Der oberste Geistliche des Reiches wohnte dem Diwan nicht bei, da er sich ausschlieBlich mit religionsgesetzlichen Problemen zu befassen hatte. Die Aufgaben des Reichsrats waren rein politischer Natur.

[23] Ebd., S. 90.

[24] Islamische Geleh.rtensch.aft, aus denen sich die religiose Beamtenschaft des Reiches rekrutierte, die ihrerseits auf die Einhaltung der islamischen Gesetze im Reich achtete. Die Rechtssprechung im Reich teilte man sich mit den groBtenteils weltlichen Richtern, den sog. Heeresrichter (kadiasker). Die Mitglieder dieser Schicht werden ulema genannt. Die Angehorigen dieser Schicht werden ulema genannt.

[25] Faroqhi., Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 22.

[26] Vgl. ebd., S. 23.

[27] Erik Jan Zurcher, Turkey. A Modern History, Reprinted., London 2007, S. 12.

[28] Ebd.

[29] Vgl. Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Turkei (Anm. 18), S. 139.

[30] Dieser Autonomie ist es auch zu verdanken, dass die Geschichte des Osmanischen Reiches keine Bauernkriege kennt, wie etwa die im Mitteleuropa des 16. Jahrhunderts. Neueste Untersuchungen lassen darauf schlieBen, dass der osmanischen Bauernbevolkerung einfach groBere Moglichkeiten des Widerstands und der Anpassung zur Verfugung stand. So wussten sich die Bauern rechtlich zu verteidigen, indem sie zum ortlichen Kadi gehen konnten und ihrem Unmut Luft verschaffen konnten, wahrend europaische Bauern oft nur ihren Feudalherren als Richter hatten. Siehe hierzu ebd., S. 140ff.

[31] Ebd., S. 141.

[32] Auch das AUtagsleben des muslimischen Bevolkerungsteils verlief vollig nach den Normen des Religionsgesetzes, das auch die gesamte Privatsphare einschlieBlich des Familienlebens regelte. Die bekanntesten Orden im Reich, die einen groBen Beitrag zum tief religiosen Charakter der Gesellschaft leisteten, waren diese Orden, deren beruhmteste die mevlevi, nakjibendi, rifa oder die bekta^i waren.

[33] Muslimischer Richter und Vorsteher eines ka%a, eines Gerichtsbezirks.

[34] Zurcher., Turkey (Anm. 26), S. 12-13.

[35] Der turkische Sultan galt als Verteidiger des sunnitischen Islam. Siehe dazu Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 45ff.

[36] Fur die innere Strukturierung und Stabilitat spielte ebenfalls die Tatsache eine Rohe, dass das Osmanische Reich — an damaligen MaBstaben gemessen — ein Rechtsstaat war. Es gab eine feste gesetzliche Ordnung, der sich jedermann, auch der Sultan, zu unterwerfen hatte. Die Grundlage dieser Ordnung bildete das Religionsgesetz. Siehe hierzu Matuz Das Osmanische Reich (Anm. 19),

S. 85ff.

[37] Zurcher, Turkey (Anm. 26), S. 13.

[38] Insbesondere im Hinblick auf die Quellen des 18. und 19. Jahrhunderts entwickelten osmanische Religionsgelehrte der ilmiye eine sehr konservative und zuweilen finstere und feindselige Einstellung gegenuber aUen soziopolitischen Veranderungen im Reich.

[39] Vgl. dazu Gaetano Mosca, Die herrschende Klasse, Munchen 1950, S. 68ff.

[40] Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Turkei (Anm. 18), S. 164.

[41] Mit dem Begriff „europaischer Adel“ ist jene „adelige Elite“ gemeint, die als ein hierarchisierter sozialer und politischer „Stand“

mit besonderen Ehrbegriffen, Verhaltensweisen, Idealen, familiaren Normen, relativem Reichtum und entsprechendem standesgemaBem Aufwand in den europaischen Staaten herrschte. Vgl. dazu Walter Demel, Spezifika des europaischen Adels. Erste Uberlegungen zu einem globalhistorischen Thema, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 3, [02.20.2010],

http://www.zeitenblicke.de/2005/3/Demel/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-2440.

[42] Kemal H. Karpat (Hrsg.), Studies on Ottoman social and political history. Selected articles and essays (Social, economic, and political studies of the Middle East and Asia, 81), Leiden 2002, S. 333-334.

[43] Die Angehorigen des Reiterheers, welches in der Kriegsfuhrung des 14. und 15. Jahrhunderts eine zentrale Rohe in der osmanischen Streitmacht spielte, wurden durch diese timare finanziert. Der Inhaber eines Umars war verpflichtet, beritten zu Feldzugen zu erscheinen, und wenn sein timar groB genug war, eine entsprechende Zahl von Bewaffneten mitzubringen. Fur Pferd und Waffen hatte er selbst aufzukommen.

[44] Faroqhi., Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 21-22.

[45] Jurgen Osterhammel, Die Entzauberung Asiens (C.-H.-Beck-Kulturwissenschaft), Munchen 1998, S. 331.

[46] Zahlreiche Biographien hoher Wurdentrager in der klassischen Zeit belegen die Aufstiegschancen Einzelner innerhalb der herrschenden Klasse, wie z.B. die des GroBwesirs Ibrahim Pascha. Aufgrund einer Knabenlese auf dem Balkan in jungen Jahren nach Istanbul gebracht, wurde schon bald sein politisches Talent entdeckt und in der Palastschule gefordert. Ihm gelang der Aufstieg bis zum GroBwesir. Siehe dazu Stanford Jay Shaw/E%el Kural Shaw (Hrsg.), History of the Ottoman Empire and Modern Turkey. Empire of the Gazis: Rise and Decline of the Ottoman Empire, 1280-1808 (1), Reprinted. 1976, Cambridge 1995, S. 90ff.

[47] Klaus KreiserlChristoph K Neumann, Kleine Geschichte der Turkei, Stuttgart 2003, S. 156.

[48] Vgl. Zurcher., Turkey (Anm. 26), S. 16.

[49] Vgl. Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Turkei (Anm. 18), S. 280.

[50] Vgl. Christopher A. Bayly, Die Geburt der modernen Welt. Eine Globalgeschichte 1780 - 1914, Studienausg., Frankfurt, M. 2008, S. 57-58.

[51] Vgl. ebd., S. 58.

[52] Ebd., S. 63.

[53] Vgl. ebd., S. 67.

[54] Vgl. Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Turkei (Anm. 18), S. 281.

[55] Die Verluste der jeweiligen Handelsraume und die damit zusammenhangenden finanziellen Einbussen wurden z.T. durch den wachsenden Handel mit Kaffee kompensiert, welcher vom osmanisch kontrollierten Yemen uber Agypten und Istanbul nach Europa gelang, und so noch in osmamscher Hand war. Vgl. Ira M. Lapidus, A History of Islamic Societies, Repr., New York 1995, S. 335-336.

[56] Ebd., S. 336.

[57] Die Integration in den europaisch dominierten Weltmarkt scheint nach neuester Kenntnis erst sehr spat in vollem Umfang erfolgt zu sein: Erst die zweite Halfte des 18. Jahrhunderts gilt als entscheidende Periode des Umbruchs. „Doch scheint seit etwa 1750 zumindest die weltwirtschaftliche Integration kustennaher Regionen, wie etwa des Agaisgebietes, rasch vorangegangen zu sein. [...] Produzenten und Handler [des Osmanischen Reiches waren] den Schwankungen des Bedarfs in weit entfernten Wirtschaftszentren ausgesetzt, auf die sie nicht den geringsten EinfluB[sic!] hatten.“ Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 81.

[58] Lapidus, A History of Islamic Societies (Anm. 46), S. 336.

[59] Begriff, der als Synonym fur den Sultanspalast und auch fur die osmanische Regierung gebraucht wird. Die Hohe Pforte war ursprunglich im arabischen Sprachraum die allgemeine Bezeichnung der Eingangspforte zu Stadten und koniglichen Palasten.

[60] Vgl. Bayly, Die Geburt der modernen Welt (Anm. 41), S. 79.

[61] Lapidus, A History of Islamic Societies (Anm. 46), S. 336.

[62] Diese Abmachungen mit fuhrenden europaischen Handelsstaaten waren Ausdruck des Prinzips des Provisionismus im Osmanischen Reich, das, entgegen modernem wirtschaftlichem Denken, Einfuhren mit niedrigeren Zollen belegte als Ausfuhren. Aufgrund dieser klassischen, auf Versorgungssicherheit und Bewahrung gerichteten, Wirtschaftspolitik des Osmanischen Reiches zwang der Staat in Kriegs- und Krisenzeiten das Handwerk, seine Waren unter Wert zu verkaufen. Dadurch wurden die Untertanen nicht nur davon abgehalten, die Produktion auszuweiten oder sich an neue Produkte zu wagen, sondern sorgte auch fur ein Ungleichgewicht zwischen dem europaischen und osmanischen Handel. Langfristig sorgte dieses Ungleichgewicht zu echten Belastungen der osmanischen Wirtschaft. Siehe hierzu Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Turkei (Anm. 18), S. 132ff.

[63] Vgl. Edhem Eldem, Capitulations and Western trade, in: The Later Ottoman Empire, 1603 - 1839, hrsg. v. Suraiya N. Faroqhi/Ibrahim Metin Kunt (The Cambridge history of Turkey, Vol. 3), Cambridge 2006, 283—335, S. 320.

[64] Ebd.

[65] Ebd., S. 324.

[66] Vgl. Suraiya N. Faroqhi, Introduction, in: The Later Ottoman Empire, 1603 - 1839, hrsg. v. Suraiya N. Faroqhi/Ibrahim Metin Kunt (The Cambridge history of Turkey, Vol. 3), Cambridge 2006b, 3—17, S. 5.

[67] Mubahat Kutukoglu, The Structure of the Ottoman Economy, in: History of the Ottoman state, society & civilisation, hrsg. v. Ekmeleddin Ihsanoglu (Ottomans state and its civilization series, 1), Istanbul 2001, 559—686, S. 613-614.

[68] Vgl. hierzu Faroqhi., Introduction b (Anm. 57), S. 5-6.

[69] Siehe dazu ebd., S. 6ff.

[70] Vgl. Wolf-Dieter Huttenroth, Ecology of the Ottoman lands, in: The Later Ottoman Empire, 1603 - 1839, hrsg. v. Suraiya N. Faroqhi/Ibrahim Metin Kunt (The Cambridge history of Turkey, Vol. 3), Cambridge 2006, 18—43, S. 43.

[71] Der Begriff bezeichnet Provinzmachthaber im Osmanischen Reich.

[72] Mosca, 1950 (Anm. 39), S. 68ff.

[73] Vgl. Feridun Emecen, From the Founding to Kucuk Kaynarca, in: History of the Ottoman state, society & civilisation, hrsg. v. Ekmeleddin Ihsanoglu (Ottomans state and its civilization series, 1), Istanbul 2001, 3—60, S. 43.

[74] Vgl. Eapidus, A History of Islamic Societies (Anm. 46), S. 334.

[75] Vgl. ebd.

[76] Ebd.

[77] Vgl. Udo Steinbach, Geschichte der Turkei (Beck'sche Reihe C. H. Beck Wissen, 2143), Orig.-Ausg., 4., durchges. und aktualisierte Ausg., Munchen 2007, S. 15.

[78] Politisch aktiv wurden nicht nur die Janitscharen, sondern auch andere Gruppen der sog. kapikulu, derjenigen Soldaten, die direkt an der Pforte stationiert waren und der auch die Infanterie der Janitscharen ursprunglich entstammte. Die kapikulu setzte sich zudem zusammen aus der hofischen Kavallerie, der Artillerie, den Waffenschmieden u.a. Doch nie erreichten diese Truppenteile auch nur einen ahnlichen Status wie die Janitscharen.

[79] Vgl. Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 59.

[80] Ebd.

[81] „Da Steuerfreih.ei.ten zu den Privilegien eines Milizionars gehorten, sprachen, vom Gesichtswinkel eines Handwerkers aus gesehen, wirtschaftliche Grunde durchaus fur den Beitritt.“ ebd., S. 60.

[82] Ideologisch waren die Janitscharen seit ihrer Grundung dem islamischen bekta/i-Orden unterstellt, was eine prinzipielle Nahe des Korps zum ilmiye-Stand erklart.

[83] Vgl. Feroz Ahmad (Hrsg.), Geschichte der Turkei, Essen 2005, S. 38.

[84] Vgl. Steinbach, Geschichte der Turkei (Anm. 67), S. 15.

[85] Bezeichnung fur timar-Inhaber.

[86] Verscharft wurde die Lage durch die immer weiter steigende Zahl an Beamten und Militars, die es zu entlohnen gait.

[87] Lapidus, A History of Islamic Societies (Anm. 46), S. 335.

[88] Faroqhi., Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 58-59.

Final del extracto de 98 páginas

Detalles

Título
Die Krise des Osmanischen Reiches zu Beginn des 19. Jahrhunderts und die Elitekonstellation
Universidad
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Calificación
1
Autor
Año
2010
Páginas
98
No. de catálogo
V150321
ISBN (Ebook)
9783640621132
Tamaño de fichero
1235 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Osmanen, Türkei, Türken, Osmanisches Reich, Mahmud, Selim, Eliten, Elitetransformation, Elitekonstellation, 19. Jahrhundert, Sultan, Elite, Krise, Thema Balkankrieg
Citar trabajo
Burak Altin (Autor), 2010, Die Krise des Osmanischen Reiches zu Beginn des 19. Jahrhunderts und die Elitekonstellation, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150321

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