Die Fair Value Veröffentlichung von Aktienoptionsplänen nach IFRS 2 bei Unternehmen außerhalb des Dax 30


Master's Thesis, 2010

74 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit
1.3 Forschungsstand

2. Bilanzierung aktienbasierter Vergütungsformen nach IFRS 2
2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung des IFRS 2
2.2 Bilanzansatz nach IFRS 2
2.3 Bewertung von Aktienoptionen nach IFRS 2
2.4 Angaben des IFRS 2 im Anhang des Geschäftsberichtes

3. Bilanzpolitik – Definition, Motive und Möglichkeiten
3.1 Beschreibung, Arten und Grenzen von Bilanzpolitik
3.2 Motive für Bilanzpolitik
3.3 Bilanzpoltische Spielräume innerhalb des IFRS 2

4. Empirische Analyse
4.1 Untersuchung der Struktur der Stichprobe
4.1.1 Design der Untersuchung
4.1.2 Stichprobe
4.1.3 Ertragslage und Entwicklung der untersuchten Unternehmen
4.1.4 Korrelation der Unternehmensgröße mit dem Medieninteresse und der Größe des Aktienoptionsprogrammes
4.2 Normenkonforme Bilanzierung
4.2.1 Design der Untersuchung
4.2.2 Empirische Ergebnisse der Untersuchung auf Normenkonformität
4.2.3 Diskussion der Ergebnisse
4.3 Evaluation bilanzpolitischer Bewertungsspielräume
4.3.1 Design der Untersuchung
4.3.2 Empirische Ergebnisse und Diskussion der Nutzung von Ermessensspielräumen

5. Untersuchung von Unternehmen in ausgewählten Situationen
5.1 Unternehmen mit negativer Ertragslage
5.2 Unternehmen mit kurzer Börsenhistorie

6. Evaluation der eingesetzten Verfahren

7. Handlungsalternativen für den Kapitalmarkt, Wirtschaftsprüfer und den Standardsetter
7.1 Implementierung eines Dividendenschutz
7.2 Weitere Handlungsalternativen für Wirtschaftsprüfer, Standardsetter und Kapitalmarktakteure

8. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ausübungsbedingungen des IFRS 2

Abbildung 2: Bilanzpolitische Maßnahmen

Abbildung 3: Stichprobenkennwert

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Verteilung von aktienbasierter Vergütung in der Stichprobe

Tabelle 2: T-Test über das Medieninteresse

Tabelle 3: Einhaltung der formalen Normen des IFRS 2 in Bezug zur Marktkapitalisierung

Tabelle 4: Einhaltung der formalen Normen des IFRS 2 im Bezug auf die Art der Vergütung

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Seit Einführung des IFRS 2 und damit der Verpflichtung, Aktienoptionspläne als Kosten zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, hatten betroffene Aktiengesellschaften ausreichend Zeit, die Änderungen in ihrem Berichtswesen zu implementieren. Diese Untersuchung soll klären, ob die Bewertungen durch die Unternehmen in den Jahresabschlüssen gemäß den Anforderungen des IFRS 2 durchgeführt werden und ob in den zurückliegenden Jahresabschlüssen signifikante Unterbewertungen zu beobachten sind, die eine Motivation nachvollziehen lassen, dass die Kosten von Unternehmen möglichst gering bilanziert werden. Im Speziellen soll geprüft werden, ob Unternehmen des M- und S-Dax die formalen Anforderungen der Bilanzierung nach IFRS 2 einhalten und ob insbesondere die zur Bewertung von Aktienoptionsplänen notwendigen Parameter Volatilität und Dividendenrendite zu bilanzpolitischen Zwecken manipuliert werden. Hinweise hierfür ergeben sich aus Vergleichsstudien in den USA. Des Weiteren werden die Thesen untersucht, ob Unternehmen mit größerer Marktkapitalisierung stärker Bilanzpolitik betreiben, ob Barvergütungen auf Grund der Verschlechterung der Eigenkapitelquote einen größeren Anreiz zur Bilanzmanipulation erzeugen und ob in Krisenzeiten aufgrund tendenziell negativer Geschäftsergebnisse stärker Bilanzpolitik betrieben wird. Aus den Ergebnissen werden Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Bilanzpolitik in Verbindung mit dem IFRS 2 für Standardsetter, Kapitalmarktakteure und Wirtschaftsprüfer aufgezeigt.

1.2 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

Zunächst werden in einem ersten Teil die Anforderungen des IFRS 2 in Verbindung mit der zugehörigen Richtlinie dargestellt, um die Anforderungen einer korrekten Bilanzierung als Grundlage für einen Vergleich zur Ermittlung von bilanzpolitischen Abweichungen zu schaffen.

Anschließend sollen theoretische Gründe für und wider eine bewusste Unterbewertung durch das Management dargestellt und explizit aufgezeigt werden, bei welchen Gestaltungsparametern eine Manipulation auf welche Weise theoretisch sinnvoll erscheint. Anschließend wird versucht, in einer empirischen Analyse zu klären, ob signifikante Unterbewertungen in der Praxis vorliegen. Die Analyse wird sich auf Unternehmen des M- und S-Dax stützen und soll zeigen, ob die Unternehmen die vom International Accounting Standards Board (IASB) geforderten Angaben im Anhang der Konzernbilanz in ausreichender Weise erbringen . Dabei soll die Analyse, jeweils getrennt für M- und S-Dax, für bar- und eigenkapitelvergütete Instrumente für die Geschäftsjahre 2006 und 2008 durchgeführt werden, bevor in einem letzten Teil ein Fazit gezogen und Handlungsempfehlungen an die Kapitalmarktakteure, an Wirtschaftsprüfer und Standardsetter aufgezeigt werden, um die dargestellte Problematik zumindest zu reduzieren.

1.3 Forschungsstand

Die Bilanzierung aktienorientierter Vergütung spielt in der bilanztheoretischen Literatur seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts mit Einführung des SFAS 123 in den USA eine bedeutende Rolle. Der SFAS 123 sah prinzipiell eine Erfassung der Kosten für aktienbasierte Vergütung zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktienoptionen vor. Zur Bewertung bestand jedoch ein Wahlrecht, das vorsah, dass die Kosten entweder nach SFAS 123 zum beizulegenden Zeitwert oder nach dem immer noch gültigen APB Opinion No. 25 zum inneren Wert der Optionen bilanziert werden konnten. In diesem Fall, bei dem folglich ‚at the money‘ Optionen ohne Aufwand bilanziert werden konnten, musste jedoch der Fair Value nach SFAS 123 in eine pro-forma Rechnung im Anhang der Bilanz mit einbezogen werden. Zu beiden Bewertungsmethoden mussten ausführliche Informationen im Anhang veröffentlicht werden.[1] Bereits kurz nach der Einführung des SFAS 123 erschienen Studien von Murphy (1996) und Baker (1999), die belegten, dass Unternehmen das Wahlrecht so ausgelegten, dass es für sie die geringeren zu bilanzierenden Kosten mit sich brachte.[2]

Die freiwillige Bewertung der Optionen zum beizulegenden Zeitwert nach SFAS 123 wurde in der Forschung in der Folgezeit stark thematisiert, indem gefragt wurde, ob, warum und mit welchen Mitteln der Jahresabschluss verzerrt werde, um sich bilanzpolitische Vorteile zu verschaffen. So kommen Yermack (1998), Balsam (2003), Aboody et al. (2006), Hooder et al. (2004) sowie Bartov et al. (2007) zu der Überzeugung, dass aktienbasierte Vergütung systematisch unterbewertet werde.

Die vorherrschende Meinung, die sich aus Forschungsergebnissen von Yermack (1998), Balsam et al. (2003) und Aboody et al. (2006) ergeben hat, ist, dass Unterbewertungen mit größerem Umfang der Aktienoptionspläne und steigender Vergütung von Managern zunehmen, um Kosten sowie den öffentlichen Diskurs hinsichtlich einer zu hohen Entlohnung des Managements zu reduzieren.

Die am häufigsten zur Manipulation genutzten Parameter stellen hierbei nach fast allen genannten Studien die erwartete Laufzeit und die Volatilität dar.[3]

Auch die Dividendenrendite wird laut Aboody et al. (2006) genutzt, um den bilanziellen Wert von Aktienoptionsplänen zumindest in begrenztem Umfang zu manipulieren.

Hodder (2006) und Field (2001) kommen zu der Ansicht, dass Instrumente der Bilanzpolitik genutzt werden, um die wahren Marktbegebenheiten besser abbilden zu können bzw. um private Information, wie zum Beispiel die Angabe der erwarteten Volatilität, zu schützen.

Für die Bilanzierung aktienbasierter Vergütung im kontinentaleuropäischen Raum ist jüngst eine Studie von Bechmann/Hjortshøj (2009) über dänische Unternehmen erschienen, die zu der zu US-amerikanischen Studien konträren Ansicht gelangt, dass Aktienoptionspläne in Dänemark mit Ausnahme von Programmen für den Vorstandsmitglieder nicht signifikant unterbewertet werden.[4] Dieses liege nach Ansicht der Autoren zumindest teilweise an stärkeren Corporate Goverance Strukturen. Bechmann/Hjortshøj stellen jedoch auch fest, dass die nach den dänischen Regeln für Kapitalgesellschaften schon seit 2002 bzw. 2003 geforderten Angaben in den Finanzberichten oftmals nur unzureichend seien. Dieses begründen sie vor allem mit der geringeren Nutzung und dem niedrigeren generellen Interesse sowie fehlender Expertise für Aktienoptionsprogramme in Dänemark. Eine engagierte Fachpresse und starke institutionelle Investoren hätten zudem einen disziplinierenden Effekt auf die Unternehmen.[5]

Da für den kontinentaleuropäischen Raum, der vermutlich aufgrund zu den USA verschiedener Corporate Goverance Strukturen weniger Bilanzpolitik betreibt, unter den seit 2005 anzuwendenden Standards des IFRS 2 noch keine empirischen Studien zu der Qualität der Bilanzierung und möglicher Bilanzpolitik vorliegen, möchte sich die vorliegende Arbeit dieser Forschungslücke widmen.

2. Bilanzierung aktienbasierter Vergütungsformen nach IFRS 2

Durch die Veröffentlichung des IFRS 2 im Jahr 2004 wurde vom IASB ein Standard geschaffen, der die aufwandswirksame Bilanzierung aktienbasierter Vergütung obligatorisch vorschreibt.[6] Im Folgenden soll kurz dargestellt werden, auf welche Formen aktienbasierter Vergütung der IFRS 2 anzuwenden ist, wie die Höhe des zu bilanzierenden Aufwandes zu ermitteln und über den Leistungszeitraum zu verteilen ist und welche Angaben zu anteilsbasierter Vergütung gefordert werden.

2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung des IFRS 2

Der Regelungsinhalt des IFRS 2 erstreckt sich auf sämtliche Vergütungsformen, in denen das Unternehmen bzw. der Konzern Gegenleistungen für erhaltene Vermögenswerte oder Dienstleistungen erbringt, die wertmäßig am Eigenkapital des Unternehmens beteiligt sind (share-based payment transactions).[7] Anteilsbasierte Vergütungsformen sind folglich nicht auf Arbeitnehmerleistungen beschränkt. Aufgrund der geringen Relevanz anderer Leistungen in der Praxis stehen Personalvergütungen jedoch im Mittelpunkt des Standards.

Anteilsbasierte Vergütungen stellen eine weitverbreitete Form der unter anderen vom Deutschen Governance Kodex geforderten erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten dar.[8] Sie beziehen sich primär auf das obere und mittlere Management, um Prinzipal-Agenten-Konflikte, die aus Interessensunterschieden zwischen Mitarbeitern und Kapitalgebern resultieren,[9] zu lösen, indem Arbeitnehmer an der Wertentwicklung des Unternehmens über ausgebende Kaufoptionen partizipieren und so zumindest teilweise die Perspektive eines Aktionärs einnehmen.[10]

Bei aktienkursorientierten Vergütungsformen treten drei wesentliche Grundtypen auf.[11] Als erste Form werden klassische Aktienoptionen (equity-settled share-based payments transactions) genutzt, die Kaufoptionen auf das Eigenkapital des Unternehmen darstellen und bei denen dem Optionsnehmer das Recht eingeräumt wird, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Aktien des betreffenden Unternehmens zu einem vorher definierten Preis zu kaufen.[12] Hierfür wird im Gegensatz zum ‚normalen‘ Kauf einer Option keine oder nur eine verminderte Optionsprämie gezahlt, sondern die Ersparnis als geldwerter Vorteil vom Unternehmen als Vergütung bezogen.[13] Die genutzten Optionen werden zumeist nicht als Plain-Vanilla-Optionen ausgegeben, sondern an eine bestimmte Haltedauer (vesting period), ein Zeitfenster in der die Options ausgeübt werden darf und oftmals auch an Leistungsziele gekoppelt, um das Ziel der Partizipation an der zukünftigen (Markt-)Wertentwicklung zu erreichen. Um dieses Ziel zu verstärken, wird die Option zumeist ‚at‘ oder ‚out of the money‘ ausgegeben, welches bedeutet, dass der innere Wert der Option im Ausgabezeitpunkt gleich oder kleiner null ist. Zudem kann das Recht an die im Ausübungszeitpunkt noch bestehende Arbeitsbeziehung zum Unternehmen gebunden sein.[14]

Die zweite Form der aktienkursorientierten Vergütung stellen aktienkursbezogene Wertsteigerungsrechte (equity-settled shares based payment transactions) dar, welche prinzipiell identisch zu der ersten Gruppe aufgebaut sind, jedoch die Aktie nicht physisch liefern, sondern den zum Kauf einer Aktie nötigen Differenzbetrag von Aktienkurs und Basispreis der Option als Cash-Settlement bar erfüllen.[15]

Als dritte Form kann dem Unternehmen oder dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen den ersten beiden Alternativen eingeräumt werden.

Die Zielsetzung des Standards IFRS 2 ist es, verbindliche Regelungen zur bilanziellen Behandlung von aktienbasierten Vergütungen darzustellen und insbesondere die Auswirkungen dieser Transaktionen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (und damit der Aktionäre über den Kapitalverwässerungseffekt) abzubilden.[16]

2.2 Bilanzansatz nach IFRS 2

Die Vorschriften des IFRS 2 basieren auf der Annahme, dass anteilsbasierte Vergütungsformen aufseiten des Unternehmens zu einem Zufluss von Ressourcen in Form von Gütern oder Dienstleistungen führen.[17] Dieser Zufluss von Ressourcen ist zu erfassen und in der Bilanz anzusetzen, sobald die Kriterien der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit erfüllt sind.[18] Sind die Kritierien, wie auch bei der Vergütung von Personal, nicht erfüllt, muss laut IFRS 2.8 der Zufluss von Ressourcen direkt als Aufwand, im vorliegenden Fall also als Personalaufwand, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.[19]

Die Gegenbuchung hängt von der Art der Vergütung der aktienbasierten Vergütung ab. Als generell mögliche Formen der Vergütung führt der IFRS 2.2

- Eigenkapitalinstrumente (equity-settled shares based payment transactions),
- Barvergütungen (cash-settled shares based payment transactions) oder
- Gegenleistungen mit Wahlrecht (share-based payments transactions with cash alternatives) auf.

Reale Aktienoptionen werden hierbei als Kapitalrückstellung erfasst, da sie zumeist durch die Ausgabe von neuem Eigenkapital nicht zahlungswirksam, sondern durch die Verwässerungseffekte der Aktionäre beglichen werden und somit definitorisch Eigenkapital darstellen.[20] Virtuelle Optionen mit Barausgleich werden hingegen als Fremdkapital in den Rückstellungen erfasst, da diese liquiditätswirksam vom Unternehmen beglichen werden.[21] Bei einer Gegenleistung mit Wahlrecht ist die Art der Gegenbuchung von einer vorliegenden Zahlungsverpflichtung des Unternehmens abhängig. Eine Zahlungsverpflichtung, die eine Bilanzierung als Verbindlichkeit nach sich zieht, liegt vor, wenn der Optionsempfänger das Wahlrecht besitzt oder ein Wahlrecht aufseiten des Unternehmens besteht und davon auszugehen ist, dass ein Barausgleich erfolgt.[22]

Unabhängig von der Art der Gegenleistung ist der Zeitpunkt des Ansatzes der Verbindlichkeiten bzw. des Eigenkapitals. Da die Vergütung als Gegenleistung angesehen wird, kann sie erst in dem Moment angesetzt werden, in dem diese erbracht wurde bzw. wird.[23] Hier ist nun zunächst zu klären, ob die zu vergütende Arbeitsleistung bereits erbracht wurde oder noch aussteht. Als Unterscheidungskriterium können hier die Ausübungsbedingungen (service conditions) genutzt werden. Diese stellen nach IFRS alle Bedingungen dar, die erfüllt sein müssen, damit die aktienbasierte Vergütung auch ausgeübt werden darf. Hier sei exemplarisch auf einen Verbleib im Unternehmen sowie eine Sperrfrist verwiesen.[24] Können die Instrumente direkt nach ihrer Ausgabe ausgeübt werden, sind sie vollständig anzusetzen, da davon ausgegangen wird, dass sie eine Gegenleistung für bereits erbrachte Leistungen darstellen.[25] Sollte die Ausübung der Optionen jedoch während einer Sperrfrist nicht möglich sein, ist davon auszugehen, dass die Optionen die Vergütung für diese Zeitspanne darstellen, in welcher der Aufwand entsprechend pro rata über den Erwerbszeitraum zu verteilen ist.[26]

2.3 Bewertung von Aktienoptionen nach IFRS 2

Ebenfalls unabhängig von der Art des Ansatzes muss quantifiziert werden, welcher Wert für das Vergütungsinstrument in der Bilanz angesetzt werden muss. Nach den Grundsätzen des IASB muss zunächst die empfangende Leistung als Aktivum bewertet und ein Passivposten in entsprechender Höhe gebildet werden.[27] Da kein verlässlicher Wert aber im Falle einer Arbeitsleistung ermittelt werden kann, bildet laut IFRS 2.11-2.12 der Wert der Aktienoption am Gewährungszeitpunkt (grant date) indirekt den Wert der bezogenen Dienstleistung ab (indirekte Methode).[28]

Die Bewertung der Vergütungsinstrumente soll laut IFRS 2 grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert (fair value) erfolgen, welcher sich aus dem inneren Wert (intrinsic value) und dem Zeitwert (time value) einer Option zusammensetzt.[29] Der innere Wert stellt hierbei die Differenz aus dem aktuellen Aktienkurs und dem Basispreis dar. Der Zeitwert bildet den Wert der – mangels einer Kaufverpflichtung ausschließlich positiven – Partizipationsmöglichkeit am Aktienkurs ab.[30]

Bei der Ermittlung des Fair-Value soll laut IASB ein Optionspreismodell zur Bewertung genutzt werden, das die Parameter

- Basispreis,
- aktueller Aktienkurs,
- erwartete Volatilität der Aktie,
- erwartete Dividendenrendite,
- risikoloser Basiszinssatz und die
- (erwartete) Laufzeit der Option

berücksichtigt.[31] Die Ermittlungsmethodik und Manipulationsmöglichkeiten der Parameter werden in Kapitel 3.3 dargestellt und erläutert.

Gängige Modelle zur Ermittlung des zu bilanzierenden beizulegenden Zeitwertes stellen das Black-Scholes (Merton) Modell[32], die Monte-Carlo-Simulation sowie numerische Verfahren dar[33], wovon vom IASB jedoch keines präferiert wird.

Zusätzlich zu den in das Bewertungsmodell einfließenden, marktabhängigen Parametern, die das Wertgerüst bestimmen, müssen nach IFRS 2.19-21 auch die im Folgenden systematisch dargestellten, marktunabhängigen Ausübungsbedingungen berücksichtigt werden.

Für die Ermittlung des Buchungspostens der aktienorientierten Vergütung wird der ermittelte beizulegende Zeitwert (Wertgerüst) mit der Anzahl der zu erwarteten Ausübung von Optionen multipliziert (Mengengerüst) und das Produkt angesetzt.[34]

Abbildung 1: Ausübungsbedingungen des IFRS 2 (in Anlehnung an Kienzle (2009), S. 44)

Das Mengengerüst bestimmt sich über marktunabhängigen Ausübungsbedingungen, welche mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Unternehmen aus seiner Verpflichtung entlassen wird.[35] Die nebenstehende Grafik gibt einen systematischen Überblick über die Ermittlung des anzusetzenden Wertes und nennt weitere Beispiele für (sonstige) marktunabhängige Ausübungskriterien.

Der Bewertungszeitpunkt für den originären, marktabhängigen beizulegenden Zeitwert differiert je nach Ausgestaltung der aktienbasierten Vergütung. So wird der Fair Value bei realen Aktienoptionen einmalig bei Auflage des Programms ermittelt,[36] bei Barvergütungen hingegen jährlich zum Bilanzstichtag neu bestimmt.[37] Die Schätzung der marktunabhängigen Variablen erfolgt bei jeder Vergütungsform jährlich zum Bilanzstichtag.[38]

2.4 Angaben des IFRS 2 im Anhang des Geschäftsberichtes

Aktienoptionen werden als Personalaufwand gebucht, entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt und auf der Passivseite der Bilanz als Rückstellung oder Kapitalrücklage erfasst. Des Weiteren sind laut IFRS weitere detaillierte Angaben über die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten zu leisten. So hat ein Unternehmen laut IFRS 2.44 Auskunft über Art und Ausmaß der aktuell bestehenden aktienorientierten Vergütung zu geben. Hierzu müssen gemäß IFRS 2.45 die Ausübungsbedingungen sowie ein gewichteter Durchschnitt der Ausübungspreise für die in der betrachteten Periode gewährten, verwirkten, ausgeübten, verfallenden, ausstehenden sowie ausübbaren Optionen angegeben werden.

Weiterhin hat ein Unternehmen darzulegen, wie und mit welchen Inputparametern der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente ermittelt wurde.[39] Hierzu müssen nach IFRS 2.47 neben dem Durchschnittszeitwert aller ausstehenden Optionen das zur Ermittlung genutzte Optionspreismodell sowie dessen Inputparameter offen gelegt werden. Zusätzlich muss die Methode zur Ermittlung der Volatilität dargestellt werden. Ferner muss die Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen bei der Ermittlung des Fair Values plausibel nachvollziehbar sein.

Außerdem soll nach IFRS 2.50-51 dargestellt werden, wie sich die Gewährung der aktienorientierten Vergütung auf die Vermögens- und Ertragslage auswirkt. Hierzu sind vor allem die kumulierten Gesamtaufwendungen für die genutzten Vergütungsoptionen gesondert auszuweisen.

Sollte der Wert der Eigenkapitalinstrumente wider Erwarten nicht über die indirekte Methode ermittelt werden,[40] ist anzugeben, wie der beizulegende Zeitwert alternativ ermittelt wurde.[41]

3. Bilanzpolitik – Definition, Motive und Möglichkeiten

3.1 Beschreibung, Arten und Grenzen von Bilanzpolitik

Der Zweck eines Jahresabschlussberichtes ist es, Informationen über das Unternehmen für die Share- und Stakeholder bereitzustellen. Folglich müssen Bilanzierungsnormen alle Interessensgruppen mit berücksichtigen. Die Folge sind oftmals Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechte sowie Ermessensspielräume in der Auslegung der Standards des IFRS.[42] Als eine Konsequenz kann Bilanzpolitik nach einer Definition von Healy und Wahlen auftreten, „when managers use judgement in financial reporting and in structuring transactions to alter financial reports to either mislead some stakeholders about the underlying economic performance of the company or to influence contractual outcomes that depend on reported accounting numbers“.[43] Bilanzpolitik ist dabei immer so gestaltet, dass die Ziele des Unternehmens gefördert werden, und stellt damit „...a purseful intervention in the external financial reporting process with the intent of obtaining some private gain…“[44] als intrigierten Bestandteil der Unternehmensstrategie dar.[45] Es muss jedoch festgehalten werden, dass die für die Bilanzierung verantwortlichen Manager aufgrund erfolgsabhängiger Vergütungsstrukturen eigenmächtig Bilanzpolitik betreiben könnten, die nicht immer im Einklang mit den Unternehmenszielen stehen. In diesem Fall ist die Vergütungsstruktur nicht optimal und sollte angepasst werden.[46]

Bilanzpolitik lässt sich in materielle und formelle Bilanzpolitik differenzieren. Zunächst können materielle, vor dem Bilanzstichtag real durchgeführte Maßnahmen zur Verbesserung des Abschlusses durchgeführt werden.[47] oren fürchten zu müssen und die Differenz aus dem wahren und zu niedrig angesetzten Eigenkapital in den folgenden Jahren mit

Als zweite Form der materiellen Bilanzpolitik können Unternehmen Gestaltungsspielräume bei der Bilanzierung und Bewertung nutzen. Hierbei handelt es sich um nicht exakt vordefinierte Parameter und Modelle, die bei der Bewertung nach IFRS 2 genutzt werden, um die Bilanzierung in eine gewünschte Richtung zu manipulieren.[49]

Bei formeller Bilanzpolitik wird die Form, der Zeitpunkt oder der Umfang des Jahresabschlussberichtes beeinflusst.[50] Da die Grenzen der Verletzung von Normen jedoch oftmals fließend sind und viele Normübertretungen von Wirtschaftsprüfern in den Jahresabschlüssen, wie später gezeigt wird, auch akzeptiert werden, soll hier die Definition von Bilanzpolitik um den Tatbestand des Bilanzbetruges erweitert werden.[51] Nachfolgend sollen zur Übersicht die Formen und Instrumente der Bilanzpolitik systematisch dargestellt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Bilanzpolitische Maßnahmen (nach Ewert/Wagenhofer (2003), S. 199)

In der in dieser Arbeit genutzten weiten Definition des Begriffes umfasst Bilanzpolitik konsequenterweise solche Handlungen zur Gestaltung von Jahresabschlüssen,[52] die

- in Übereinstimmung mit einem geltenden Standard erfolgen,
- nur schwer mit dem Regelwerk in Einklang zu bringen sind, wie z.B. eine Über- oder Unterbewertung, und solche, die
- gegen das Regelwerk eindeutig verstoßen, wie z.B. fehlende Angaben.[53]

Eine Beurteilung von Bilanzpolitik ist sehr schwierig, da vom IASB, wie zuvor dargestellt, bewusst viele Wahlrechte in den IFRS 2 eingebunden wurden. Dennoch können sowohl illegale als auch legale bilanzpolitische Manipulationen vom IASB nicht gewollt sein, da sie den „true and fair view“ verzerren, der die Grundlage des Frameworks des IASB darstellt.[54] Im Speziellen wird zusätzlich in der Norm des IFRS 2.1 darauf verwiesen, dass die Kosten für aktienbasierte Optionspläne vollständig zu bilanzieren sind.[55] Des Weiteren haben natürlich die Share- und Stakeholder, die durch Eigen- und Fremdkapitalmarkt, Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden, Regierungen, Behörden sowie die Öffentlichkeit eines Unternehmens repräsentiert werden,[56] ein Anrecht auf eine möglichst exakte Informationsbereitstellung, auf deren Grundlage sie optimale wirtschaftliche Entscheidungen treffen können.[57]

3.2 Motive für Bilanzpolitik

In diesem Abschnitt soll dargelegt werden, warum Unternehmen bzw. die verantwortlichen Manager trotz der zu befürchtenden Konsequenzen[58] bei einer Aufdeckung der Manipulationen durch den Kapitalmarkt oder im Falle eines Bilanzbetruges durch Wirtschaftsprüfer oder den Enforcementprozess des IASB,[59] trotz möglicher ethischer Bedenken und trotz Verzerrungen in Anreizsystemen Bilanzpolitik betreiben könnten.[60]

Als einen wichtigen Grund, Aktienoptionspläne möglichst niedrig zu bilanzieren, wird immer wieder der öffentliche Diskurs um zu hohe und nicht an die Erträge des Unternehmens angepasste Managergehälter angeführt.[61] Um sich dieser, vor allem aus Image- und Motivationsgründen bei den Arbeitnehmern schädlichen Diskussion zu entziehen, wird versucht, die Vergütung von Führungskräften möglichst niedrig darzustellen.[62]

Ein weiteres Motiv für Bilanzpolitik ist, dass durch die Unterbewertung von aktienbasierter Vergütung Kosten geringer bilanziert und damit die bilanziellen Gewinne erhöht (aggressive accounting) werden können.[63] Die für die Konzernrechnungslegung verantwortlichen Manager sind hierbei zumeist durch persönliches finanzielles Interesse motiviert, einen möglichst hohen Gewinn auszuweisen, da ihr Einkommen über Vergütungssysteme oftmals an dem Gewinn bzw. an Kennzahlen, die durch einen höheren Gewinn positiv beeinflusst werden, gekoppelt ist.[64] Ferner sind Aktienkurse, Kreditwürdigkeit und der Ruf der Manager positiv mit dem Unternehmenserfolg korreliert.[65]

Größere Profitabilität führt zudem vor allem bei kleineren und stark wachsenden Unternehmen zu einem besseren Zugang zu den Kapitalmärkten und senkt die Kapitalkosten deutlich.[66] Die Kapitelkosten hängen im Speziellen oftmals von ‚Dept Covenants‘ ab, welche Fremdkapitalzinsen an bestimmte finanzielle Ziele knüpfen, die ebenfalls oftmals über den Gewinn oder eine Gewinnkennzahl abgebildet werden. Zusätzlich spielt bei der Bestimmung von realen Fremdkapitalkosten oftmals die Eigenkapitalquote eine wichtige Rolle. Je stärker das Unternehmen verschuldet ist, desto mehr Risiko geht auf den Fremdkapitalgeber über, da weniger primär haftende Masse vorhanden ist, welche gemäß dem Modigliani-Miller Theorem zu einer höheren Entlohnung der Fremdkapitalgeber führen muss.[67] Als Folge könnten Unternehmen versuchen, die Eigenkapitalquote, die sich bei der Bilanzierung von barvergüteten Aktienoptionsplänen verschlechtert, durch eine Unterbewertung der bilanzierten Kosten zu verbessern.[68]

Weiteres Earningsmanagement kann durch das Ziel, Analystenprognosen bzw. die Markterwartungen zu erfüllen, sowohl in Richtung einer Über- als auch Unterbewertung motiviert sein.[69]

Auch Unternehmen, die an der Grenze zwischen einem Gewinn- oder Verlustausweis stehen, können motiviert sein, Bilanzpolitik zu betreiben, um einen Verlustausweis zu vermeiden[70] und so der Verlustaversion bei den Kapitalmarktakteuren Rechnung zu tragen.[71]

In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass ‚income smoothing‘ eine Möglichkeit darstellt, in guten Jahren stille Reserven zu bilden, diese in schlechten Jahren aufzulösen und Kosten zu niedrig zu bilanzieren. Die Glättung des Einkommens spielt eine wichtige Rolle, damit Kapitalmärkte[72] und Mitarbeiter Vertrauen in das Unternehmen und in das Management setzen, wenn dieses es schafft, starke Volatilitäten an den Aktienmärkten zu vermeiden. Ferner wird nach persönlichen, zumeist risikoaversen Präferenzen von variabel entlohnten Managern der individuelle Nutzen bei konstanten Gewinnen und damit konstanten Lohnzahlungen maximiert.[73] Somit kann durch Glättungstendenzen in schlechten Jahren ein niedriger Ausweis von Kosten erklärt werden.

Ein Motiv für eine Überbewertung kann neben Glättungstendenzen in guten Jahren eine Bilanzsanierung (Big Bath Accounting) in schlechten darstellen.[74] Bis Bath Accounting bezeichnet eine Bilanzpolitik, die ein schwaches Jahr noch negativer darstellt. Die Intention ist, in einem Jahr, in dem die anvisierten Ziele ohnehin nicht erreicht wurden, stille Reserven zu bilden, ohne weitere oder nur geringe negative Konsequenzen der Investoren fürchten zu müssen und die Differenz aus dem wahren und zu niedrig angesetzten Eigenkapital in den folgenden Jahren mit als Gewinn ausschütten zu können.[75] Die stille Reserve kann dann in den nächsten Jahren auch zur Erhaltung des Unternehmens in wirtschaftlich noch schlechteren Zeiten oder zu finanzwirtschaftlichen Zwecken, wie Expansions- oder Umstrukturierungsfinanzierungen genutzt werden.[76] Das Big Bath Accounting kann aber nicht nur aus Unternehmenssicht, sondern auch aufgrund von Anreizschemata erzeugt werden, die Manager dazu veranlassen, Erträge aus Jahren, in denen ohnehin keine erfolgsorientieren Sonderzahlungen geleistet werden, in nachfolgende Perioden zu transferieren.[77] Ein weiterer Grund für ein Big Bath Accounting stellt oftmals ein Wechsel des Management dar, indem das neue Management stille Reserven zu Lasten der ausscheidenden Führungsriege bildet.[78]

Neben den bislang diskutierten Argumenten, die alle als primäres Ziel die Manipulation der Höhe der Gewinne verfolgen, kann auch eine gewollte Verheimlichung privater Informationen Bilanzpolitik und damit zu hoch oder niedrig bilanzierte Kosten als Nebenprodukt zur Folge haben. Dieses bestätigte Field (2001) empirisch und stellt fest, dass viele Unternehmen verzerrte Parameter zur Bewertung ihre Mitarbeiteroptionen angeben, damit keine privaten Informationen preisgegeben werden müssen. Als Beispiel sei angeführt, dass ein Unternehmen nur widerstrebend zugeben wird, dass es in Zukunft eine deutlich erhöhte Volatilität erwartet, da dieses mit großer Wahrscheinlichkeit Investoren negativ beeinflusst. Als Folge wird eine niedrigere erwartete Volatilität bilanziert und damit implizit aktienbasierte Vergütung unterbewertet. Ähnliches gilt, wenn Unternehmen annehmen, dass sie in Zukunft ihre Ausschüttungen reduzieren müssen.

Das letzte Argument korrespondiert mit einer Untersuchung von Anthony/Bettinghaus/Farber (2006), die feststellen, dass Bilanzpolitik in zunehmendem Maße dort betrieben wird, wo es besonders viele und einfache Möglichkeiten gibt. Dieses ist bei der Bilanzierung aktienorientierter Vergütung der Fall, da besonders bei der Determination der Inputparameter zahlreiche große Ermessensspielräume bestehen und außerdem die Annahmen für die Berechnung des marktunabhängigen Mengengerüstes nicht offengelegt werden müssen.[79] Des Weiteren wird eine Manipulation des Gewinns über die Position des IFRS 2 schwerer aufzudecken sein als bei anderen Bilanzposten, da aus der Verzerrung keine Inkonsistenz mit der Kapitalflussrechnung entsteht. Diese stellt für Investoren ein durchaus oft genutztes Kontrollkriterium dar.[80] Ein weiteres Problem scheinen die mangelnden Konsequenzen bei Missachtung der Rechnungslegungsstandards zu sein. So ist der in Deutschland übliche Enforcement-Prozess über die DPR bzw. BaFin, der im Falle eines Bilanzbetrugs greift, sehr schwach und kann nur durch eine meist sehr spät erfolgende Veröffentlichung des falschen Ausweises intervenieren bzw. den Bilanzbetrug ahnden.[81] Ferner scheint es, wie später gezeigt wird, problemlos zu sein, einen Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer zu erlangen, obwohl die von den Standards geforderten Angaben nicht gemacht wurden.[82] Dieses mag an der großen Abhängigkeit der Wirtschaftprüfer liegen, die als private Unternehmen von den zu prüfenden Unternehmen ausgesucht und bezahlt werden.

Weitere weniger relevante Motive können sein, dass Fehler der Vergangenheit im Stillen korrigiert werden (history cleaning) oder kosmetische Anpassungen vorgenommen werden (cosmetic earning management).[83]

3.3 Bilanzpoltische Spielräume innerhalb des IFRS 2

In diesem Kapitel soll zunächst der Begriff „abschlusspolitischer Parameter“ kurz erläutert, anschließend die im IFRS 2 verankerten Wahlrechte der genutzten Bewertungsmodelle thematisiert und die Ermittlung der Inputparameter dargestellt werden, um jeweils anschließend die Möglichkeiten und den Zweck einer Manipulation zu erörtern. Am Ende des Abschnittes wird zudem kurz auf die Manipulationsmöglichkeiten des Mengengerüstes der Bilanzposition des IFRS 2 eingegangen.

Bilanzpolitische Spielräume können durch abschlusspolitische Gestaltungsparameter ausgenutzt werden. Hierunter werden Freiheitsgrade verstanden, die dem Bilanzierenden bei normenkonformer Rechnungslegung nicht vordefiniert sind.[84] Diese lassen sich laut Schmidt (2006) in Wahlrechte, faktische Wahlrechte und Ermessensspielräume differenzieren.[85] Faktische Wahlrechte liegen im Zusammenhang mit dem IFRS 2 de facto nicht vor, da es hier nicht möglich ist, durch Schaffung bestimmter Voraussetzungen an die Rechungslegungsnorm eine bestimmte Folge zu knüpfen.[86]

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[1] Vgl. Vater (2000), S. 30-32.

[2] Vgl. Murphy (1996), Baker (1999).

[3] Vgl. Bartov et al. (2004), Balsam (2003), Aboody/Barth/Kasznik (2006), Bartov/Mohanram/Nissim (2006), Bechmann/Hjortshøj (2009).

[4] Es sei erwähnt, das ebenfalls über die Neufassung des SFAS 123 bzw. 123 R, der konvergent mit dem IFRS eine Bilanzierung der Kosten als obligatorisch fordert, keine Studien bekannt sind.

[5] Vgl. Bechmann/Hjortshøj (2009), S. 475.

[6] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 502.

[7] Vgl. Pellens/Crasselt, (2005), S. 35.

[8] Vgl. Deutscher Corporate Governance Kodex (2009), Punkt 4.2.3.

[9] Vgl. Balls (2000), S. 13.

[10] Vgl. Klemund (1999), S. 19.

[11] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 5303f.

[12] Bei europäischen Optionen ist der Ausübungszeitraum auf einen Tag reduziert, da diese nicht frühzeitig ausgeübt werden dürfen.

[13] Es gibt auch Aktienoptionspläne, wo ein Teil des Ausübungskurses vom Arbeitsnehmer getragen wird diesen zumindest teilweise an möglichen Verlusten zu beteiligen.

[14] Vgl. Kienzle (2009), S. 44.

[15] Vgl. IFRS 2.2.

[16] Vgl. IFRS 2.1, Kienzle (2009), S. 27.

[17] Vgl. IFRS 2.7.

[18] Vgl. IFRS 2.7, Schmidt (2006), S. 105.

[19] Vgl. IFRS 2.8.

[20] Vgl. IFRS 2.7.

[21] Vgl. IFRS 2.32.

[22] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 522.

[23] Vgl. Schmidt (2006), S. 108.

[24] Vgl. Schmidt (2006), S. 109. Eine genauere Definition dieser marktunabhängigen Kriterien wird in Abschnitt 2.3 gegeben.

[25] Vgl. IFRS 2.14, Ausnahmen werden in IFRS 2BC202 dargestellt.

[26] Vgl. Begriffsdefinitionen und IFRS 2.15.

[27] Vgl. Zeimes/Thuy (2003), S. 39, IFRS 2 BC65.

[28] Vgl. IFRS 2.10-12.

[29] Vgl. Pellens et al (2008), S. 512.

[30] Vgl. Ebd.

[31] Vgl. IFRS 2. 47

[32] Vgl. Black/Scholes (1971), S. 637-654.

[33] Das am häufigsten genutzte nummerische Verfahren stellt das Binominalmodell dar. Vgl. Cox/Ross/Rubinstein (1979), S. 229-263.

[34] Vgl. IFRS 2.19-20.

[35] Vgl. Ebd.

[36] Vgl. IFRS 2.21.

[37] Vgl. IFRS 2.30.

[38] Vgl. IFRS 2.20.

[39] Vgl. IFRS 2.46.

[40] In diesem Falle müsste die zugegangene Ressource direkt bewertet worden sein.

[41] Vgl. IFRS 2.48.

[42] Vgl. Tanski (2006), S. 5-7.

[43] Vgl. Healy/Wahlen (1999), S. 368.

[44] Schipper (1989), S. 92.

[45] Vgl. Peemöller (2003), S. 172.

[46] Vgl. Jensen (2003), S. 387.

[47] Vgl. Baus (1999), S. 16.

[48] Unter Factoring wird der laufenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen oder Dienstleistungen verstanden. Vgl. Grill/Perczynski (2009), S. 463.

[49] Vgl. Baus (1999), S. 16.

[50] Vgl. Baus (1999) S. 16, S. 33.

[51] Vgl. Nelson/Elliott/Tarpley (2003), S. 17.

[52] Vgl. Giroux (2004), S. 2. Goncharov (2005), S. 35.

[53] Vgl. Nelson/Elliott/Tarpley, S. 17.

[54] Vgl. IASB Exporsure Draft (2008), BC 2.38-2.41.

[55] Vgl. IFRS 2.1.

[56] Vgl. IASB Framework for the Preperation and Presentation of Financial Statements F12.

[57] Vgl. Ebd.

[58] Als Beispiel hierfür nennt Arbter (2009) Repuationskosten.

[59] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 102-104. Vgl. Arbter (2009), S. 23.

[60] Vgl. Clikeman (2003), S. 77.

[61] Vgl. Hooder et. al (2006), S. 940, Fisher (1998), S. 296, Balsam (2003), S. 33.

[62] Vgl. Fisher (1998), S. 296, Balsam (2003), S. 33.

[63] Vgl. Balsam (2003), S. 31, Vgl. Tanski (2006), S. 155f.

[64] Vgl. Iatridis/Kadorinis (2009), S. 164.

[65] Vgl. Holthausen/Larcker/Stoan (1995), S. 29-30.

[66] Vgl. Balsam (2003), S. 34.

[67] Vgl. Modigliani/Miller (1958). S. 261-297.

[68] Vgl. Iatridis/Kadorinis (2009), S. 164.

[69] Vgl. Iatridis/Kadorinis (2009), S. 164, Clikeman (2003), S. 76.

[70] Vgl. Burgstahler/Dichev (1997), S. 100, Goncharov (2005), S. 12-13.

[71] Vgl. Kahnemann/Tversky (1979), S.268-269.

[72] Vgl. Goncharov (2005), S. 6.

[73] Vgl. Brayshaw/Eldin (1989), S. 621.

[74] Vgl. Tanski (2006), S. 155.

[75] Vgl. Peek (2004), S. 30.

[76] Vgl. Dieterle (1996), S. 124f.

[77] Vgl. Jensen (2003), S. 387.

[78] Vgl. Arbter (2009), S. 19.

[79] Vgl. IFRS 2.

[80] Vgl. Penman (2003), S. 92.

[81] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 102-104.

[82] Vgl. Kapitel 4.2.

[83] Vgl. Tanski (2006), S. 155.

[84] Vgl. Schmidt (2006), S. 33.

[85] Vgl. Schmidt (2006), S. 33. Dieses weicht freilich von der Terminologie der juristischen Literatur ab, welche zwischen Beurteilungs- und Ermessensspielräumen trennt.

[86] Ein Beispiel hierfür ist der IAS 38, der es unter einem Nachweis erlaubt, bestimmte immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren.

Excerpt out of 74 pages

Details

Title
Die Fair Value Veröffentlichung von Aktienoptionsplänen nach IFRS 2 bei Unternehmen außerhalb des Dax 30
College
University of Göttingen  (Lehrstuhl für Finanzwirtschaft Prof. Dr. Olaf Korn)
Grade
1,3
Author
Year
2010
Pages
74
Catalog Number
V150997
ISBN (eBook)
9783640626625
ISBN (Book)
9783640627165
File size
1160 KB
Language
German
Keywords
Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung, Aktienoptionspläne, Optionsbewertungsmodelle, IFRS 2, SFAS 123, empirische Studie der Kapitalmarktorientierten Rechnunslegung, Bilanzmanipulation, Bilanzbetrug
Quote paper
Florian Wetjen (Author), 2010, Die Fair Value Veröffentlichung von Aktienoptionsplänen nach IFRS 2 bei Unternehmen außerhalb des Dax 30, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150997

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