Das Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) war zu Beginn des Jahres 2002 im vollem Gang. Für Anfang Februar waren die diesbezüglichen mündlichen Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht geplant. Zahlreiche Politiker von der Bundesregierung bis hin zum bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) begrüßten das Verfahren gegen "diese unappetitliche rechtsextreme Partei" (Stoiber).
Doch dann hob das Bundesverfassungsgericht im Januar 2002 die geplanten Verhandlungstermine auf. Der Grund: Eine der von dem Gericht geladenen "Auskunftspersonen" aus den Reihen der NPD war als Verbindungsmann (V-Mann) für den Verfassungsschutz tätig.
Im Laufe der kommenden Monate wurden nach und nach immer mehr V-Leute bekannt, die in der NPD aktiv waren und in den Verbotsanträgen etwa mit Zitaten erwähnt wurden. Im März 2003 scheiterte schließlich deshalb das dritte Parteiverbotsverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Wegen des Einsatzes der zahlreichen V-Leute verfehlte das Verfahren im Bundesverfassungsgericht die nötige 2/3 - Mehrheit. 4 Richter stimmten dafür, 3 dagegen. Die NPD durfte weiter bestehen. Nicht aus der Überzeugung, diese Partei sei nicht verfassungskonform, resultierte also die Ablehnung des Verfassungsgerichts.
Von den Richtern nicht angesprochen, aber immens wichtig ist hingegen eine grundsätzliche Überlegung: Ist ein Parteiverbotsverfahren sinnvoll und aussichtsreich? Ist es wirklich ein "Zeichen einer wehrhaften Demokratie"? Wäre es besser gewesen, die NPD zu verbieten? Diese Fragen werden in diesem Essay näher erörtert.
A Einleitung
Das Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) war zu Beginn des Jahres 2002 im vollem Gang. Für Anfang Februar waren die diesbezüglichen mündlichen Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht geplant. Zahlreiche Politiker von der Bundesregierung bis hin zum bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) begrüßten das Verfahren gegen "diese unappetitliche rechtsextreme Partei"1 (Stoiber).
Doch dann hob das Bundesverfassungsgericht im Januar 2002 die geplanten Verhandlungstermine auf. Der Grund: Eine der von dem Gericht geladenen "Auskunftspersonen" aus den Reihen der NPD war als Verbindungsmann (V-Mann) für den Verfassungsschutz tätig.²
Im Laufe der kommenden Monate wurden nach und nach immer mehr V-Leute bekannt, die in der NPD aktiv waren und in den Verbotsanträgen etwa mit Zitaten erwähnt wurden. Im März 2003 scheiterte schließlich deshalb das dritte Parteiverbotsverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Wegen des Einsatzes der zahlreichen V-Leute verfehlte das Verfahren im Bundesverfassungsgericht die nötige 2/3 - Mehrheit. 4 Richter stimmten dafür, 3 dagegen. Die NPD durfte weiter bestehen.³ Nicht aus der Überzeugung, diese Partei sei nicht verfassungskonform, resultierte also die Ablehnung des Verfassungsgerichts.
Von den Richtern nicht angesprochen, aber immens wichtig ist hingegen eine grundsätzliche Überlegung: Ist ein Parteiverbotsverfahren sinnvoll und aussichtsreich? Ist es wirklich ein "Zeichen einer wehrhaften Demokratie"? Wäre es besser gewesen, die NPD zu verbieten? Es lohnt sich, diese Fragen näher zu errötern.
[...]
Häufig gestellte Fragen
Warum scheiterte das NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003?
Das Verfahren scheiterte am massiven Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei, was die nötige 2/3-Mehrheit im Bundesverfassungsgericht verhinderte.
Was ist ein V-Mann?
Ein V-Mann (Verbindungsmann) ist eine Person aus einer beobachteten Organisation, die heimlich Informationen an den Verfassungsschutz liefert.
Ist ein Parteiverbot ein Zeichen einer "wehrhaften Demokratie"?
Das Essay erörtert kritisch, ob Verbote sinnvoll sind oder ob die Demokratie ihre Gegner eher politisch als juristisch bekämpfen sollte.
Wie viele Richter stimmten im NPD-Verfahren für ein Verbot?
Es stimmten 4 Richter für das Verbot und 3 dagegen; damit wurde die erforderliche qualifizierte Mehrheit verfehlt.
Wurde die NPD als verfassungskonform eingestuft?
Nein, die Ablehnung resultierte nicht aus der Überzeugung der Verfassungskonformität, sondern aus den Verfahrenshindernissen durch die V-Leute.
- Quote paper
- Peter Seybold (Author), 2009, Parteienverbot - Zeichen einer wehrhaften Demokratie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151555