Zu den treibenden Kräften der „Verrechtlichung“ der Gesellschaft der Frühen Neuzeit gehörte das Reichskammergericht, welches 1495 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Gewissenhaft wachten deren Richter über die Einhaltung der Constitutio Criminalis Carolina (CCC) von 1532, obwohl sie in Strafsachen ohne Zuständigkeit waren. Die Verwirklichung des Ewigen Landfriedens Kaiser Maximilians 1., der den Angehörigen des Reiches den Rechtsweg befahl, war die richterliche Aufgabe.
Dabei spielte auch die Hexenverfolgung eine Rolle, auch wenn das viel gescholtene „finstere“ Mittelalter da schon lange vorbei war. Etwa 100 Jahre nach Beginn der Frühen Neuzeit erreichte sie ihre Höhepunkte. Welche Möglichkeiten hatten die Verfolgten der Todesstrafe, welche die übliche Strafe darstellte, zu entkommen? Wo fanden sie rechtlichen Schutz? Auf diese Fragen soll folgend eingegangen werden. Vorangestellt ist ein kurzer allgemeiner Abriss von Hexenverfolgung und Hexenprozess.
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Zum Begriff der „Hexerei“
3. Zuständigkeit geistlicher und weltlicher Gerichte
4. Die Hexenverfolgung der frühen Neuzeit
5. Der territoriale Hexenprozess
5.1. Aufkommen des Verdachtes und Verhaftung
5.2. Das geheime Hauptverfahren
5.3. Der öffentliche Gerichtstag
6. Hexenprozesse vor dem Reichskammergericht
6.1. Streitigkeiten über die Hochgerichtsbarkeit
6.2. Zivilrechtliche Appellationen
6.3. Verbalinjurien
6.4. Realinjurie
6.5. Nichtigkeitsprozesse
6.5. Mandatsprozesse
7. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rolle des Reichskammergerichts im Kontext der Hexenverfolgung der Frühen Neuzeit, insbesondere unter der Fragestellung, welche rechtlichen Schutzmöglichkeiten Verfolgte vor dieser Instanz hatten und wie das Gericht als Hüter der Prozessordnung agierte.
- Grundlagen und Begriffsbestimmungen der Hexerei in der Frühen Neuzeit
- Strukturen des territorialen Hexenprozesses von der Verhaftung bis zum Urteil
- Rechtliche Eingriffsmöglichkeiten des Reichskammergerichts in Hexenprozesse
- Analyse von Verfahrensfehlern und Nichtigkeitsklagen als Schutzmechanismen
- Bedeutung von Appellationsverfahren wie Injurien- und Mandatsprozessen
Auszug aus dem Buch
6.5. Nichtigkeitsprozesse
Die Nichtigkeitsprozesse hatten den größten Einfluss auf die Praxis der Hexenverfolgung. Rechtsgrundlage dafür war die Reichskammergerichtsordnung von 1555. Vor dem obersten Gericht konnte klagen, wer einen gegen ihn geführten Strafprozess für „wider natürlich vernunft und billigkeyt“ und somit „nichtiglich“ hielt. Klagegegenstand waren also Verfahrensfehler. Das Reichskammergericht beschäftigte sich rein mit dem formellen Aspekt der Prozesse. Hier waren die Richter zuständig, anders als in den materiellrechtlichen Aspekten. Mit der CCC als Reichsgesetz war ihnen ein einheitlicher Maßstab gegeben, den sie an die unterschiedlichen Gesetze der Territorien wie an das dortige tatsächliche Vorgehen anlegten.
Die Richter hielten sich an die gegebenen Verfahrengrundsätze. So mussten sie die Angeklagten über ihre Anklage in Kenntnis setzen und unglaubwürdige Zeugen, wie Straftäter, sowie Besagungen als Beweise nicht verwenden. Außerdem sollten sie dafür sorgen, dass die Untersuchungshaft unter erträglichen Umständen verlief. Nur bei besonders schweren Vergehen konnten diese über Bord geworfen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1.Einleitung: Einführung in die Rolle des Reichskammergerichts und die Fragestellung zur Rechtssicherheit für Hexenverfolgte.
2. Zum Begriff der „Hexerei“: Definition des Hexereibegriffs über Schadenszauber, Teufelsbuhlschaft und Teufelspakt.
3. Zuständigkeit geistlicher und weltlicher Gerichte: Erläuterung der Zuständigkeit für das crimen mixti fort und der nachlassenden Bedeutung kirchlicher Inquisition.
4. Die Hexenverfolgung der frühen Neuzeit: Historischer Abriss der Verfolgungswellen und deren zeitliche sowie regionale Ausbreitung.
5. Der territoriale Hexenprozess: Darstellung der drei Phasen des weltlichen Inquisitionsprozesses auf lokaler Ebene.
6. Hexenprozesse vor dem Reichskammergericht: Analyse der Fallgruppen, in denen das Reichskammergericht trotz mangelnder strafrechtlicher Zuständigkeit intervenierte.
7. Schluss: Resümee über die Rolle des Gerichts als „besonnener Mahner“ und dessen begrenzte, aber fortschrittliche Wirkung.
Schlüsselwörter
Hexenverfolgung, Reichskammergericht, Frühe Neuzeit, Inquisitionsprozess, Constitutio Criminalis Carolina, Nichtigkeitsprozess, Hexenprozess, Schadenszauber, Teufelspakt, Appellationsverfahren, Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Folter, Rechtsgeschichte, Territoriale Justiz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert, inwieweit das Reichskammergericht als oberste Instanz des Alten Reiches Einfluss auf Hexenprozesse nehmen konnte, obwohl es in Strafsachen prinzipiell nicht zuständig war.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Rahmenbedingungen der Hexenverfolgung, den Verfahrensrechten der Angeklagten und der Rolle der Constitutio Criminalis Carolina.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu ermitteln, welche Chancen Verfolgte hatten, sich durch das Reichskammergericht vor den oft willkürlichen territorialen Hexenprozessen zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die vor allem auf Aktenstudien und bestehenden Forschungsergebnissen zu Reichskammergerichtsverfahren basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des territorialen Hexenprozesses und die detaillierte Untersuchung der sechs Fallgruppen, in denen das Reichskammergericht aktiv wurde.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Hexenverfolgung, Reichskammergericht, Nichtigkeitsprozess und die Constitutio Criminalis Carolina.
Welche Rolle spielt die Constitutio Criminalis Carolina (CCC)?
Die CCC diente den Richtern am Reichskammergericht als einheitlicher gesetzlicher Maßstab, um formelle Verfahrensfehler in den Territorien zu identifizieren und zu rügen.
Warum war der Gang zum Reichskammergericht oft schwierig?
Da das Gericht in Strafsachen nicht direkt zuständig war, mussten Kläger Umwege finden, etwa durch die Klage wegen Verfahrensfehlern in Nichtigkeitsprozessen, zudem war diese Rechtsschutzmöglichkeit in der Bevölkerung kaum bekannt.
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- Marie-Therese Härtelt (Author), 2008, Hexenprozesse in der Frühen Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151655