Führt Arbeitslosigkeit tendenziell zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversicherung missbraucht?


Trabajo Universitario, 2003

27 Páginas, Calificación: noch nicht benotet


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Ziel der Studienarbeit
1.2 Sprachliche Gleichstellung

2. Die Geschichte der Sozialversicherung
2.1 Was versteht man unter Soziale Sicherung?
2.2 Was versteht man unter Sozialversicherung?
2.3 Was versteht man unter Sozialhilfe?
2.4 Zusammenfassung

3. Versicherte Personen bei der IV
3.1 Obligatorische Versicherte
3.2 Freiwillige Versicherte

4. Die Leistungen der IV
4.1 Der Invaliditätsbegriff gemäss Art. 4-5 IVG
4.2 Eingliederungsmassnahmen
4.3 Geldleistungen
4.3.1 Renten
4.3.2 Invaliditätsgrad
4.4 IV-Finanzierung

5. Führt Arbeitslosigkeit zu Invalidität?

6. Wird die Invalidenversicherung zum Sanierungsfall?

7. Möglichkeiten zur Kostensenkung

8. Wird die Invalidenversicherung missbraucht?

9. Massnahmen der IV gegen einen allfälligen Missbrauch

10. Die soziale Schweiz im Allgemeinen Umbruch

11. Zusammenfassung

12. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Unsere Sozialwerke sind in Bedrängnis, materiell und mehr noch ideell. Die Zunahme der Rentenbezüger und die zähe Rezession führten nicht nur zu Mehrausgaben, sondern reduzierten auch die Einnahmen.

Defizite in Rezessionszeiten sind für die AHV[1] und IV[2] sowie für die ALV[3] nichts Neues. Schon nach der Rezession von 1974/1975 machte die AHV, die IV und die ALV Defizite. Nach einer 4-jährigen Defizitperiode befindet sich die AHV seit dem Jahr 2000 wieder in den schwarzen Zahlen. Diese Veränderung ist vor allem auf das erstmals erhobene Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV und den steigenden Löhnen zurückzuführen. Im Jahre 2001 betrug der Fehlbetrag der IV Fr. 1´007 Millionen. Die ALV schreibt ebenfalls seit vier Jahren wieder schwarze Zahlen was dazu führte, dass es im Jahr 2001 erstmals seit 1991 wieder zu einem positiven Kapitalstand kam (Fr. 3´437 Millionen).[4]

Wie aus den Daten ersichtlich ist, kann man davon ausgehen, dass die IV in den letzten Jahren als Auffangbecken für Langzeitarbeitslose herhalten musste.

Der Wettbewerbsdruck wirkt sich nicht nur auf die Firmen stärker aus, sondern auch auf die Arbeitnehmer. Dies, da mit der Globalisierung der Kostendruck auf die Firmen stärker angestiegen ist, und diese ihn über Rationalisierung und Entlassungen an ihre Mitarbeiter weitergeben.

1.1 Ziel der Studienarbeit

Mit dieser Studienarbeit will ich aufzeigen ob die zunehmende Arbeitslosigkeit einen Einfluss auf die Zunahme der IV-Rentenbezüger hat. Im weiteren möchte ich „untersuchen“ ob die Invalidenversicherung missbraucht wird und ob es diesbezügliche Massnahmen, von Seiten der Invalidenversicherung gibt, um einem allfälligen Missbrauch entgegenzuwirken.

Da es wenig bis gar keine Literatur zum Thema „Missbrauch der Invalidenversicherung“ gibt, stützt sich der grösste Teil meiner Ausführungen nicht auf wissenschaftliche Untersuchungen sondern auf eigenständige Überlegungen.

1.2 Sprachliche Gleichstellung

Die Autorin der Studienarbeit ist sich des Stellenwertes der sprachlichen Gleichstellung bewusst. Der besseren Lesbarkeit halber wird in dieser Studienarbeit jedoch auf eine parallele Verwendung geschlechtsspezifischer Bezeichnungen in weiblicher und männlicher Form verzichtet. Wo immer geschlechtsspezifische Beziehungen verwendet werden, beziehen sich diese auf Personen beiderlei Geschlechts.

2. Die Geschichte der Sozialversicherung

Ausgangspunkt sowie Grundlage für die Entstehung der Sozialversicherung, wie wir sie heute verstehen und kennen, bilden die folgenden drei geschichtlich bedeutsamen Erscheinungen:[5]

Dies wäre einerseits die Aufklärung als geistig-philosophische Strömung (um 18. Jahrhundert), andererseits die Französische Revolution (Ende des 18. Jahrhunderts) als politische und rechtstaatliche Vorbedingung sowie die Industrielle Revolution (Jahrhundertwechsel) als wirtschaftliche Komponente.

Somit ist die heute bekannte Sozialversicherung erst seit Ende des 19. bzw. dem Beginn des 20. Jahrhunderts bekannt. Die Sozialversicherung der Schweiz zeichnet sich durch eine Entwicklung aus, welche nicht immer stetig und kontinuierlich verlaufen ist. Dies beruht abgesehen von einer allgemeinen konservativen Grundhaltung insbesondere aus folgenden Gründen:

Vielfach werden gesetzgeberische Vorhaben durch das Referendum vereitelt oder zumindest gehemmt. Ein anderer Grund ist auch, dass sich aufgrund der förderalistischen Struktur in der Schweiz, mit ihrer Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen (Gemeinden), ein einheitliches in sich geschlossenes und aufeinander abgestimmtes System nur sehr schwer einführen lässt.

2.1 Was versteht man unter Soziale Sicherung?

Die soziale Sicherung bezeichnet die sozialpolitischen Massnahmen, die der Einkommens- und Existenzsicherung dienen. Die soziale Sicherung umfasst die Sozialversicherung und die Sozialhilfe (öffentliche Fürsorge).

2.2 Was versteht man unter Sozialversicherung?

Unter Sozialversicherung versteht man die staatlich geregelten Versicherungen, die dem Ziel der sozialen Sicherheit dienen. Die Sozialversicherung umfasst mehrere Versicherungszweige wie die AHV, IV, EO[6] [7] , KV[8] und UV[9].

2.3 Was versteht man unter Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe kommt zum Tragen, wenn zum Beispiel die Sozialversicherungen (AHV, ALV, IV) nicht oder nicht rechtzeitig zu helfen vermögen. Mit der Sozialhilfe soll den Menschen geholfen werden,[10]

1. die nicht in der Lage sind, aus eigenen Kräften ihren Lebensunterhalt zu bestreiten,
2. die sich wegen ihrer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können und
3. die dabei auch keine Hilfe von dritter Seite erhalten.

Den Betroffenen soll durch die Sozialhilfe ein Leben ermöglicht werden, dass der würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration.

2.4 Zusammenfassung

Die Sozialversicherung als staatlich anerkannte Aufgabe widerspiegelt, wie in anderen Bereichen, wenn auch oft mit einer gewissen Verzögerung, die gesellschaftliche Ordnung eines Staates bzw. dessen Rahmenbedingungen. Man könnte sagen, dass der jeweils vorherrschende Zeitgeist auch die Entstehung und Entwicklung der Sozialversicherung massgebend beeinflusst hat. Es ist zudem ohne weiteres einleuchtend, dass die wirtschaftlichen Ressourcen[11] und die Rechtsordnung eines Staates entscheidende Auswirkungen auf die Finanzierung und die Organisation der Sozialbereiche hat. Zudem spielt die soziale und gesellschaftliche Struktur eine bedeutende Rolle; so wirken sich die demographische Entwicklung[12] und der Wandel der familiären Strukturen besonders stark in der AHV und IV aus.

3. Versicherte Personen bei der IV

3.1 Obligatorische Versicherte

Obligatorisch bei der IV versichert sind:[13]

- alle Personen, die in der Schweiz wohnen
- alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind
- alle Asylsuchenden nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Einreise
- Personen, die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind und von diesem entlöhnt werden.

Ausnahmen:

- Diplomaten
- Doppelversicherte[14]
- ausländische Kurzaufenthalter (wie Künstler, Artisten, Vertreter, Experten, usw.)

3.2 Freiwillige Versicherte

Freiwillig bei der IV versichern können sich:[15]

- Schweizerbürgerinnen und -bürger, wenn sie ausserhalb der EU wohnhaft sind.
- Wenn sie bereits vor dem 1. April 2001 in der EU gewohnt haben und der freiwilligen Versicherung damals bereits beigetreten sind, können sie noch bis zum 31.03.2007 versichert bleiben; wenn sie über fünfzig Jahre alt sind, steht Ihnen dieses Recht bis zum Rentenalter zu.

4. Die Leistungen der IV

Personen die bei der Invalidenversicherung um Leistungen ersuchen müssen invalid sein. Invalid im Sinne der IV ist, wer den Invaliditätsbegriff des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) erfüllt.

4.1 Der Invaliditätsbegriff gemäss Art. 4-5 IVG

Als Invalid im Sinne der IV gilt, die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit bzw. die Unfähigkeit sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen (zum Beispiel Haushalt).[16]

Diese Unfähigkeit muss bleibend sein oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) dauern.

Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.

Personen unter 20 Jahren gelten als invalid, wenn ein Gesundheitsschaden ihre künftige Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird.

Für das Bestehen einer Invalidität müssen also drei Voraussetzungen erfüllt sein:

- ein Gesundheitsschaden
- eine bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit (mindestens ein Jahr) bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen

[...]


[1] Alters- und Hinterlassenenversicherung.

[2] Invalidenversicherung.

[3] Arbeitslosenversicherung.

[4] Vgl. Bundesamt für Sozialversicherung: Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2002. Bern 2002, 99.

[5] Vgl. Gertrud E. Bollier: Leitfaden schweizerische Sozialversicherung. 5. Auflage. Wädenswil 1997, 9 f.

[6] Vgl. Dieter Widmer: Recht für die Praxis. Die Sozialversicherung in der Schweiz. 3. Auflage, Zürich 2001, 23.

[7] Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige.

[8] Krankenversicherung.

[9] Unfallversicherung.

[10] Vgl. G.E. Bollier, a.a.O., 267.

[11] Produktionsfaktoren.

[12] Veränderung der Altersstruktur/demographische Alterung.

[13] Vgl. Ulrich Meyer: Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG). Zürich 1997, 1 f.

[14] Wenn der Versicherte auch im Ausland Beiträge bezahlt.

[15] Vgl. www.aso.ch/deutsch/321_8.htm.

[16] Vgl. U. Meyer, a.a.O., 7 f.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Führt Arbeitslosigkeit tendenziell zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversicherung missbraucht?
Universidad
University of Applied Sciences Bern
Calificación
noch nicht benotet
Autor
Año
2003
Páginas
27
No. de catálogo
V15210
ISBN (Ebook)
9783638203982
Tamaño de fichero
535 KB
Idioma
Alemán
Notas
Überarbeitete Studienarbeit.
Palabras clave
Führt, Arbeitslosigkeit, IV-Fällen, Invalidenversicherung
Citar trabajo
Alexandra Hugi (Autor), 2003, Führt Arbeitslosigkeit tendenziell zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversicherung missbraucht?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15210

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Führt Arbeitslosigkeit tendenziell zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversicherung missbraucht?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona