Bolschewistische Religionspolitk gegenüber dem Islam von 1917 bis 1928: Von der Religionskritik zur politischen Praxis


Dossier / Travail de Séminaire, 2003

22 Pages, Note: sehr gut


Extrait


Inhalt

I. Einleitung

II. Begriffsbestimmung
2.1. Der Begriff Religionspolitik
2.2. Der Begriff „bolschewistisch“
2.3. Die Abgrenzung Islam
2.4. Periodisierung

III. Die Theorie der Religionskritik als ideologische Grundlage bolschewistischer Religionspolitik
3.1.1. Die Religionskritik bei Karl Marx
3.1.2. Die erste Phase
3.1.3. Die zweite Phase
3.1.4. Die dritte Phase
3.1.5. Zusammenfassung
3.2.1. Die Religionskritik bei Friedrich Engels
3.2.2. Die Wegbereitung der antireligiösen Propaganda
3.2.3. Die Schärfung der Religionskritik zu einem Mittel des Klassenkampfes
3.2.4. Der Konkurrenzkampf der proletarischen Weltanschauung versus Religion
3.2.5. Zusammenfassung
3.3.1. Die Religionskritik bei V.I. Lenin
3.3.2. Die Wegbereitung einer Politik der aktiven Religionsverfolgung
3.3.3. Die Wegbereitung einer taktischen Flexibilität in der Religionspolitik
3.3.4. Zusammenfassung
3.4. Die ideologische Einordnung des Islam
3.5. Zusammenfassung

IV. Die praktische bolschewistische Religionspolitik gegenüber dem Islam
4.1. Orientierung an der Religionspolitik gegenüber der Russisch-Orthodoxen-Kirche
4.2.1. Legislative Grundlagen der Religionspolitik
4.2.2. Verbot der š ar ī ˵ a -Gerichtsbarkeit
4.2.3. Verstaatlichung des waqf -Besitzes
4.3.1.1. Die Phase der Politik der relativen Duldung von des Islam von 1917 bis 1928
4.3.1.2. Vertrauensstiftende Maßnahmen
4.3.2.1. Die Integration der š ar ī ˵ a -Gerichtsbarkeit
4.3.2.2. Die „Gesellschaft der Gerichte der š ar ī ˵ a
4.3.3.1. Die teilweise Rückgabe von waqf -Besitz
4.3.3.2. Die staatlich-islamische Mischverwaltung durch die „Shuhurayi Ulema“
4.4. Zusammenfassung

V. Schlussbemerkung

VI. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Die bolschewistische Oktoberrevolution im Jahre 1917 sollte nicht nur einen historischen Einschnitt für das russische Volk bedeuten, sondern auch für die so genannten Fremdvölker des ehemaligen Russischen Zarenreiches. Die größte Gruppe stellte mit über 14 Millionen Menschen, das waren etwa elf Prozent der russischen Gesamtbevölkerung, die islamische Bevölkerung Zentralasiens, des Kaukasus, des Wolgagebietes und der Krim.1 Demnach war der Islam nach der Russisch-Orthodoxen-Kirche die zweitgrößte Religionsgemeinschaft innerhalb des Herrschaftsbereiches der neuen Machthaber. Er musste daher als ein ernstzunehmender und wichtiger gesellschaftlicher Faktor angesehen werden.

Zu Beginn der Zwanziger Jahre ergab sich folgende Situation:

Auf der einen Seite waren die Bolschewisten besonders kurz nach ihrer Machtübernahme vor das Problem gestellt, im Kampf um die Macht und ihrer Erhaltung politische Verbündete zu finden.2 Ein solcher Verbündeter konnten insbesondere Völker sein, die sich zum Islam bekannten. Gerade diese hatten unter dem Kolonialismus des Russischen Zarenreiches schwere Repressionen hinzunehmen, und versprachen sich nun von den neuen Machthabern eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse. Auf der anderen Seite bestand das Ziel der bolschewistischen Oktoberrevolution in der Errichtung einer atheistisch-kommunistischen Gesellschaft, in der die Religion aus ideologischen Gründen keinen Platz hatte. Demnach musste der Islam als ein Gegner des Kommunismus betrachtet werden.

Doch was genau machte den Islam zu einem Gegner des Kommunismus? Wie legitimierten die Bolschewisten den Kampf gegen ihn ideologisch? Wie gestaltete sich der politische Umgang mit dem Islam kurz nach der Oktoberrevolution? Ein Verbündeter oder ein Gegner? Auf diese Fragen soll im Rahmen dieser Arbeit eine Antwort gefunden werden.

Im ersten Teil dieser Arbeit werden die zunächst die ideologischen Wurzeln der bolschewistischen Religionspolitik dargelegt, um sich im zweiten Teil die konkrete bolschewistische Religionspolitik der Jahre 1918 bis 1928 zu betrachten.

II. Begriffsbestimmung

Zuerst die Bestimmung einiger häufig in dieser Arbeit gebrauchten Begriffe.

2.1. Der Begriff Religionspolitik

Religionspolitik ist ein zentraler Begriff der vorliegenden Arbeit. Dieser definiert eine für alle religiösen Bekenntnisse geltende Politik. Sie kann von allgemein-strategischer Natur auf der einen, und von konkret-taktischer Natur auf der anderen Seite sein. Religionspolitik ist „jede Form des direkten oder indirekten Umgangs politischer Institutionen oder Organisationen mit Religionsgemeinschaften, deren Vertretern, Anhängern, jeder Erlass von Normen, die deren Angelegenheiten berühren, jede von offizieller Seite autorisierte Äußerung und Verlautbarung, deren erkennbares Ziel es ist, potentielle Anhänger der Religion in ihrem Verhalten zu beeinflussen.“.3

2.2. Der Begriff „bolschewistisch“

Der Begriff „bolschewistisch“ soll im Kontext dieser Arbeit zum einen eine Begrenzung auf die zu beschreibende Religionspolitik des sog. Leninschen Zweiges der russischen Sozialdemokratie darstellen. Zu Beginn der Oktoberrevolution 1917 waren durchaus noch andere mögliche Einflüsse bestimmter Gruppierungen - Sozialrevolutionäre, Menschewiken - auf die Religionspolitik denkbar, jedoch konnten sie keine Bedeutung erlangen. Daher werden sie in diesem Rahmen auch nicht berücksichtigt. Zum anderen kommt in dem Begriff „bolschewistisch“ die nicht vorhandene Trennung zwischen Partei und Staat zum Ausdruck. Bolschewistische Regierung und bolschewistische Politik ist bis auf wenige Ausnahmen als identisch zu betrachten.4

2.3. Die Abgrenzung Islam

Der Islam ist das betroffene Glaubensbekenntnis der in dieser Arbeit beschriebenen bolschewistischen Religionspolitik. So wird eine Abgrenzung zu anderen Objekten bolschewistischer Religionspolitik - Russisch-Orthodoxe-Kirche, Katholizismus, Luthertum, Judentum, Armenische Kirche, Buddhismus, u.a. - möglich.5

2.4. Periodisierung

Die gewählte Periode von 1917 bis 1928 stellt den zeitlichen Rahmen der Arbeit dar. Er folgt der „üblichen Periodisierung der Geschichte des bolschewistischen Russlands nach großen ökonomischen Entwicklungsphasen.“. Anhand dieser ökonomischen Entwicklungsphasen, auf die hier nicht detailliert eingegangen werden kann, lassen sich auch die verschiedenen Religionspolitiken der Bolschewisten periodisieren.

II. Die Theorie der Religionskritik als ideologische Grundlage bolschewistischer Religionspolitik

Die im Folgenden dargestellte Theorie der Religionskritik liefert den geistesgeschichtlichen ideologischen Ursprung der in Kapitel III beschriebenen bolschewistischen Religionspolitk. Nur vor dem Hintergrund des Wissens und der Kenntnis der von Marx, Engels und Lenin ausgearbeiteten Thesen zum Thema Religion kann sich die Motivation für die konkrete Religionspolitik der Bolschewisten annähernd nachvollziehen lassen. Das ist der Grund für die recht ausführliche Behandlung dieser Thematik.

3.1.1. Die Religionskritik bei Karl Marx

Die Religionskritik bei Karl Marx stellt kein geschlossenes, ganzes System dar, und war auch nicht als ein solches konzipiert worden. Zudem stellt Marx nicht zusammenfassend dar, welche praktisch-politischen Konsequenzen aus seiner Kritik gezogen werden sollten.6

Dennoch bietet die Marxsche Religionskritik die theoretische Grundlage für eine Politik, die auf eine vollständige Überwindung der Religion aus ist.

Seine theoretische Auseinandersetzung mit dem Faktor Religion als eine ernsthafte gesellschaftliche Größe innerhalb des nach Marx zu überwindenden kapitalistischen Systems lässt sich in drei Schaffensphasen einteilen:7

- Die erste Frühphase des Suchens, in der Marx die eigene Position noch nicht gefunden hatte.
- Eine zweite Phase von 1843-1847, in der er seine grundlegenden Formulierungen zur Religionskritik ausarbeitete. Sie wird als die wichtigste der drei angesehen.
- Und eine dritte Phase ab 1847, in der er sich nur noch am Rande mit diesem Thema auseinandersetzte.8

3.1.2. Die erste Phase

Aus der ersten Phase der Marxschen Religionskritik lassen sich nur wenige für diese Arbeit relevante Ergebnisse ableiten. Seine Kritik bewegt sich auf einer rein philosophischen Ebene. Sie bietet keinen Ansatz für eine praktische Religionspolitik. Allenfalls sind Äußerungen über die Überführung des sog. christlichen Staates in den allgemein-menschlichen Staat, sprich die Trennung von Staat und Kirche, von Bedeutung.9

3.1.3. Die zweite Phase

In der zweiten Phase finden sich entscheidende Gesichtspunkte für eine Politik zur Überwindung der Religion. Marx stellt fest, dass eine Politik, die Religion als isolierte Größe bekämpft, zu kurz greift. Nicht die Beseitigung des „Betäubungsmittels“ gemäß seiner Aussage „Religion ist Opium des Volkes“ ist das Ziel, sondern deren Entbehrlichkeit. Gefragt ist eine die vollständige Gesellschaft verändernde Gesamtpolitik. Die Aufhebung der ökonomischen Entfremdung führt auch zur Aufhebung religiöser Entfremdung. Und: Nicht allein die Kritik, sondern die ökonomisch bestimmte Revolution überwindet die Religion. Folglich lässt sich nach Marx Religionspolitik faktisch auf Revolutionspolitik reduzieren.

3.1.4. Die dritte Phase

In der dritten Phase wiederholt Marx noch einmal seine in der ersten und zweiten Phase ausgearbeiteten Thesen, und verdeutlicht sie anhand aktualitätsbezogener Beispiele.10

3.1.5. Zusammenfassung

Religionspolitik kann als Konsequenz Marxscher Religionskritik nur „das Ziel der endgültigen Überwindung von Religion und Kirche erreichen, wenn sie als umfassende Politik der Gesellschaftsumgestaltung auf ökonomisch-revolutionärer Basis verstanden wird.“.11 Erfolgreiche Religionspolitik darf nach Marx paradoxerweise gar keine Religionspolitik mehr sein. Allein durch Änderung der Produktionsweise wird Religion absolet. Eine spezifische Religionspolitik wird ersetzt durch eine Revolutionspolitik.

Seine Religionskritik bietet demnach kaum Hinweise auf die konkrete Gestaltung einer aktiven Religionspolitik.

3.2.1. Die Religionskritik bei Friedrich Engels

Die Religionskritik bei Engels ist eine intensive und gut ausformulierte Weiterführung der Marxschen Theorie zur Überwindung der Religion. Engels beweist hier eine große Eigenständigkeit in der Interpretation der von Marx formulierten Denkanstöße. Wenn Marx mit seiner pauschalen Religionskritik noch an der Oberfläche bleibt, betreibt Engels eine ins Detail gehende Kritik. Er wertet somit den Faktor Religion als eine eigenständig anzugreifende Größe auf.12

Für Engels Religionskritik kann man eine inhaltliche Dreiteilung vornehmen:13

- Wegbereitung einer antireligiösen Propaganda.
- Schärfung der Religionskritik zu einem Mittel des Klassenkampfes.
- Konkurrenzkampf der proletarischen Weltanschauung versus Religion.

3.2.2. Die Wegbereitung der antireligiösen Propaganda

Indem Engels, wie schon oben erwähnt, mit seiner Religionskritik ins Detail geht, und dadurch die Religion als angreifbare Größe aufwertet, legt er eine antireligiöse Politik im späteren bolschewistischen Sinne nahe.14 Er hebt jedoch besonders hervor, dass Religion einer exakten historischen Analyse bedarf, wenn eine Politik gegen sie nicht wirkungslos bleiben will. Sie dürfe auf keinen Fall zu einem „zusammengestoppelten Unsinn“ erklärt werden. Mittel dieser empfohlenen Religionspolitik ist nach Engels eine antireligiöse Propaganda, zum Beispiel die Verbreitung aufklärerischer Schriften.15

3.2.3. Die Schärfung der Religionskritik zu einem Mittel des Klassenkampfes

Engels arbeitet die Marxsche Religionskritik zum vollgültigen System und formuliert sie allgemeinverständlich aus. Dies macht die Religionskritik zu einer scharfen Waffe in der Auseinandersetzung des Proletariats mit seinem religionsnahen Klassengegner. Damit ist die Religion nicht mehr nur wie bei Marx ein Einstieg in die Gesellschaftskritik, sondern wird zum eigenständigen Faktor, den es im Rahmen des allgemeinen Klassenkampfes gesondert zu bekämpfen gilt. Durch Engels ändert sich der Stellenwert der Religion.

Sie gilt nicht wie bei Marx als ein einfach nur gesellschaftlich überkommenes Phänomen. Sie wird als schädlich bewertet. Hier leistet Engels einer Politik Vorschub, die nicht mehr nur mit antireligiöser Propaganda auskommen will, sondern auch bereit ist auf militante Mittel zurückzugreifen.16 Die angesprochene Pragmatisierung der Religionskritik lässt Engels aber auch folgende Einschränkungen im taktischen Umgang in Bezug auf die Überwindung der Religion machen: Eine gewaltsame Bekämpfung der Religion beziehungsweise deren administratives Verbot dürfe auf keinen Fall unternommen werden, da sie nur eine Gegenreaktion und ein Märtyrertum schaffen würde. Zur Erreichung des Zieles der Überwindung der Religion solle man geduldig warten, bis dass die Religion „ihres natürlichen Todes verstirbt“.17

3.2.4. Der Konkurrenzkampf der proletarischen Weltanschauung versus Religion

Engels entwirft auf der Grundlage des dialektischen Materialismus eine proletarische Weltanschauung. Damit hat er die Grundlage dafür geschaffen, dass das Proletariat als Träger dieser Weltanschauung die Religion als seinen natürlichen Widersacher anzusehen hat. Es entsteht ein Konkurrenzkampf zwischen dem Proletariat auf der einen, und der Religion auf der anderen Seite. Ein wesentlicher Grundzug dieser proletarischen Weltanschauung ist die Wissenschaftlichkeit. Diese Eigenschaft grenzt sie diametral von der wissenschaftsfeindlichen Religion ab. Aber auch hier empfiehlt Engels eine Überwindung der Religion nicht durch einen übersteigerten antireligiösen Kampf, sondern durch eine weitere Verbreitung der Wissenschaft.18

3.2.5. Zusammenfassung

Die Religionskritik bei Engels, die sich auf die Grundthesen von Marx stützt, bietet einer praktischen Religionspolitik weit aus mehr Anhaltspunkte. Sie stellt ein abgeschlossenes System dar, ist leicht verständlich formuliert, und damit nun zu einer Waffe im Klassenkampf und somit im Kampf gegen die Religion geworden. Engels wertet die Religion durch die Konstruktion einer genuinen proletarischen Weltanschauung als einen zu bekämpfenden, natürlichen Gegner auf, welcher der eigenen weiteren Entwicklung ein Hindernis ist.

[...]


1 Siehe Kappeler, Andreas: Die zaristische Politik gegenüber den Muslimen des Russischen Reiches, S.117, In: Die Muslime in der Sowjetunion und Jugoslawien, Markus Verlagsgesellschaft, Köln 1989.

2 Siehe Filippow, Boris F.: Ideologische und machtpolitische Determinanten der sowjetischen Religionspolitik von 1917 bis zum Ende der Sowjetunion, S.97, In: Religionspolitik zwischen Cäsaropapismus und Atheismus, P. Koslowski/W. F. Fjodorow, Wilhelm Fink Verlag, München 1999.

3 Siehe Beichler, Eckehard: „Kriegskommunismus“ und „Neue Ökonomische Politik“ in ihren Auswirkungen auf die bolschewistische Religionspolitik: Von den marxistischen Klassikern zur religionspolitischen Praxis im bolschewistischen Russland der Jahre 1917 bis 1928, S.5-6, Dissertation ohne Verlag, Göttingen 1980.

4 Ebd. S.6.

5 Ebd:S.7.

6 Ebd. S.101.

7 Ebd. S.68.

8 Ebd. S.68.

9 Ebd. S.102.

10 Ebd. S.104.

11 Ebd. S.105.

12 Ebd. S.136.

13 Ebd. S.135.

14 Ebd. S.136.

15 Ebd. S.111.

16 Ebd. S.138.

17 Ebd. S.138.

18 Ebd. S.140.

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Bolschewistische Religionspolitk gegenüber dem Islam von 1917 bis 1928: Von der Religionskritik zur politischen Praxis
Université
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Afrika- und Asienwissenschaft)
Note
sehr gut
Auteur
Année
2003
Pages
22
N° de catalogue
V15217
ISBN (ebook)
9783638204040
Taille d'un fichier
546 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bolschewistische, Religionspolitk, Islam, Religionskritik, Praxis
Citation du texte
Benjamin Beutler (Auteur), 2003, Bolschewistische Religionspolitk gegenüber dem Islam von 1917 bis 1928: Von der Religionskritik zur politischen Praxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15217

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