Should law enforcement be privatized?

Ist eine private Durchsetzung des Rechts sinnvoll?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. DIE ÖKONOMIE DER KRIMINALITÄT
2.1 Allgemeines Modell nach Becker (1968)

3. PRIVATE DURCHSETZUNG DES RECHTS
3.1. OPTIMALE ÖFFENTLICHE VERSUS PRIVATE RECHTSDURCHSETZUNG NACH LANDES- POSNER (1975)
3.2. Effiziente Gestaltung privater Rechtsdurchsetzung nach Friedman (1984)
3.3. kritische Bewertung

4. BEISPIELE PRIVATE RECHTDURCHSETZUNG NACH BECKER- STIGLER (1974)
4.1. Bestrafung von Dienstvergehen
4.2. Belohnung für Durchsetzung von recht
4.3. kritische Bewertung

5. REINE PRIVATE RECHTSDURCHSETZUNG

6. ZUSAMMENFASSUNG/AUSBLICK

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Unser derzeitiges Recht wird sowohl auf privater als auch auf öffentlicher Ebene durchgesetzt. Dieses System hat sich im Verlauf der Zeit stark gewandelt. Während im Mittelalter überwiegend öffentlich Recht durchgesetzt wurde - durch Kaiser, Könige, Gutsherren - wird die Durchsetzung des Rechts heutzutage auch durch private Elemente geprägt - Rechtsanwälte, Privatdetektive sowie Sicherheitsfirmen.

Darüber hinaus ist ein Wandel im Umfang gesetzlicher Bestimmungen zu verzeichnen. Das Auftreten neuer Umweltrisiken, die dynamische technische und wirtschaftliche Entwicklung, ein verändertes Umweltbewusstsein und andere Faktoren haben dazu geführt, dass der Umfang des Umweltrechts in den letzten 30 Jahren stetig angewachsen ist. In dem Maße in dem die Verordnungen im Umweltrecht zugenommen haben, steigen die Anreize diese zu brechen und die Notwendigkeit, die Einhaltung dieser Verordnungen zu kontrollieren.

Die bisher verfügbare ökonomische Analyse der Befolgung eines Gesetzes steht im Kontext der Ökonomie der Kriminalität („Economics of Crime“). Die Ökonomie der Kriminalität hat zum Ziel, das Kalkül eines rationellen Straftäters zu analysieren um im Folgenden eine optimale Abwehrstrategie zu identifizieren. Hierfür stehen dem Staat zwei Kontrollmechanismen, die Höhe der Aufdeckungswahrscheinlichkeit und die Höhe der Bestrafung zur Verfügung.

Da gerade bei Umweltdelikten oftmals keine direkte Opfer- Täter- Beziehung existiert, wird eine Durchsetzung des Rechts erschwert. Auch öffentlich bereitgestellte Ressourcen zur Kontrolle der Umweltvorschriften, die einer Knappheitsrestriktion unterliegen, bzw. mit alternativen Verwendungen des Leistungsstaates konkurrieren, erschwert eine optimale öffentliche Rechtsdurchsetzung. Es stellt sich die Frage, ob eine vermehrt private Kontrolle sich positiv auf die öffentliche Durchsetzung auswirkt. Können private Inputs von Bürgern, in die öffentliche Durchsetzung von Recht, die Kontrolleffizienz steigern? Welche Mechanismen sind denkbar, um private Beiträge zur Durchsetzung des Rechts zu ermöglichen? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen bedarf es zunächst einer Herleitung und Betrachtung der sozialen Verlustfunktion, die für eine ökonomische Analyse privater Rechtsdurchsetzung notwendig ist. Anschließend werden Modelle privater Rechtsdurchsetzung vorgestellt und analysiert. Im Weiteren wird erläutert, warum eine reine private Rechtsdurchsetzung in dieser Arbeit keine Berücksichtigung findet. Abschließend möchte ich einen Ausblick in die Zukunft privater Durchsetzung von Recht vornehmen.

2. Die Ökonomie der Kriminalität

2.1 Allgemeines Modell nach Becker (1968)

Die Ökonomie der Kriminalität untersucht das Verhalten von Straftätern anhand der folgenden Überlegungen. Eine Straftat ist für den Täter immer mit einem Risiko verbunden, der Aufdeckungswahrscheinlichkeit p, verhaftet zu werden. Andererseits kann der Täter mit der Gegenwahrscheinlichkeit (1-p) ungesühnt der Strafe entgehen und die Vorteile des Verbrechens auskosten. Ein Krimineller maximiert als Konsequenz seinen Erwartungsnutzen EU,

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

mit p : Aufdeckungswahrscheinlichkeit

U: Nutzen des Verbrechens Y: Wert der Beute f: Strafhöhe (monetär gemessen)

Für einen Kriminellen ist das Verbrechen genau dann lohnenswert, wenn der mit den Wahrscheinlichkeiten gewichtete Erwartungsnutzen größer Null ist.

Die partiellen ersten Ableitungen der Erwartungsnutzenfunktion nach f und p sind kleiner Null, so dass die Strafhöhe und die Aufdeckungswahrscheinlichkeit die zwei zentralen Ansatzpunkte zur Abschreckung von Straftätern darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

und

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus diesen Annahmen kann eine Angebotsfunktion Oj für ein kriminelles Individuum hergeleitet werden. Durch die Aggregation aller individuellen Angebotsfunktionen kann eine Gesamtangebotsfunktion krimineller Handlungen O = O( f, p,U )erstellt werden.

Auf der anderen Seite impliziert ein Verbrechen Verluste für die Opfer, die in einer sozialen Verlustfunktion L aggregiert werden. Sie stellt die ,Nachfragefunktion’ bzw. die ,Toleranzfunktion’ nach Kriminalität dar.

Eine optimale Abschreckung wird durch die Kombination an Aufdeckungswahrscheinlichkeit und Strafhöhe genau dann erreicht, wenn die sozialen Verluste minimal sind.

3. Private Durchsetzung des Rechts

3.1. Optimale öffentliche versus private Rechtsdurchsetzung nach Landes- Posner(1975)

Landes und Posner (1975) greifen in ihrer Arbeit die Ansätze von Becker (1968) auf und legen dar, warum die private im Gegensatz zur optimal öffentlichen Durchsetzung des Rechts inferior ist. Ausgeschlossen von dieser Annahme werden nach Landes und Posner jedoch Straftaten, deren Aufdeckung mit sehr geringen Kosten verbunden sind: bei einem Vertragsbruch beispielsweise kennt das Opfer den Täter, so dass die Aufdeckungskosten einer Straftat sehr gering sind. Um die Argumentationsschritte hin zur Ineffizienz nachvollziehen zu können, werden im Folgenden die zu Grunde liegenden Annahmen der economics of crime nach Landes und Posner erläutert:

Ein „Art“ Krimineller, keine Wiederholungstäter.

O: Gesamtzahl an Straftaten; mit [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].

R: Ressourcen zur Aufdeckung von Straftaten; zu einem Preis r.

A: Produktionsfunktion; mit A = A (R,O), unterliegt konstanten

Skalenerträgen.

p: Aufdeckungswahrscheinlichkeit, mit p = A / O

f: Strafhöhe (monetär gemessen); entspricht der Entschädigungszahlung

des verurteilten Täters an das Opfer.

Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit ist positiv korreliert[1] mit der Geldstrafe f, d.h. p= p(f).

Des Weitern folgen wir Becker (1968) und definieren die soziale Verlustfunktion L wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

mit dem Nettoschaden D (Schaden des Opfers minus Gewinn für den Täter), den Verfolgungs- und Verurteilungskosten C(O,p) und den sozialen Kosten der Bestrafung bpfO. Landes und Posner (1975) unterstellen in ihrer Analyse der optimalen Durchsetzung des Rechts folgendes:

1. Alle Strafen sind monetärer Natur, bei ihrer Transaktion entfallen keine Kosten[2]. Daraus folgt, dass bpfO Null ist.
2. Die entstehenden Verfolgungs- und Verurteilungskosten von Straftaten sind zwischen öffentlicher und privater Durchsetzung des Rechts identisch.
3. Geldstrafen, die f* übersteigen, übersteigen die Ressourcen der Straftäter und haben keinen höheren Abschreckungseffekt wie f*.
4. Bei einer Minimierung der sozialen Verlustfunktion nach p und f, wird die Geldstrafe auf f* festgelegt und L nach p minimiert.
5. Die optimale Anzahl an Straftäter, abgeleitet aus der sozialen Verlustfunktion, ist immer positiv.

Im ersten Schritt wird die Höhe der Geldstrafe bei privater Durchsetzung des Rechts ermittelt. Im Weiteren wird unter Annahme dieser Geldstrafe die Zahl der Verhaftungen, Straftaten etc. zwischen privater und optimaler öffentlicher Durchsetzung des Rechts verglichen. Die soziale Verlustfunktion wird unter Beachtung der Budgetbeschränkung[3], f= r/((O/R)p), der privaten Durchsetzung des Rechts maximiert. Dieses Optimierungsproblem wird durch aufstellen der Lagrange- Funktion

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

gelöst, wobei L* nach p, f und X abgeleitet wird:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Daraus folgt die Optimalitätsbedingung erster Ordnung,

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

mit der Grenzrate der Substitution zwischen Geldstrafe und Aufdeckungswahrscheinlichkeit als Lösung. Da die rechte Seite immer positiv ist, ergibt sich eine positive Steigung für die Grenzrate der Substitution bei privater Rechtsdurchsetzung mit PR 1 in Abbildung 1. Um die Gleichgewichtsbedingungen besser darstellen zu können werden des Weiteren soziale Indifferenzkurven des Verlustes (I1, I2, I3) eingeführt. Sie geben verschiedene Kombinationen für f und p bei konstanten sozialen Verlusten an. Die Ortskurve dL/dp=0 in gibt Werte für p an, bei der die soziale Verlustfunktion für verschiedene Werte von f minimiert wird. Da bei optimaler öffentlicher Durchsetzung des Rechts eine exogene Zunahme von f eine Verringerung von p zur Folge hat, die Anreize des Täters die Tat zu vertuschen steigen, wird dL/dp=0 im Gegensatz zu PR1 durch eine negative Steigung beschrieben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

[...]


[1] Eine intuitive Erklärung der Zusammenhänge zwischen p und f kann wie folgt dargelegt werden: Eine Steigerung der Geldstrafe impliziert zwei Effekte: 1)die Zahl der Straftaten wird sich anfänglich durch die Erhöhung der erwarteten Kosten (E=pf) einer Straftat reduzieren und somit p erhöhen (p=A/O); 2)die Einnahmen derjenigen, die Recht durchsetzen, werden erhöht. Bei profitmaximierender enforcement industry müssen die Grenzerlöse (f) den Grenzkosten (rR/A) entsprechen (Nullgewinnbedingung), d.h. es wird mehr in R investiert und somit p erhöht.

[2] Becker (1968) definiert den Koeffizienten b als Teil der sozialen Kosten der Strafmaßnahme, wobei b in der Art der Strafmaßnahme stark variiert: b=0 für eine Geldstrafe (es fallen keine Transaktionskosten an), b>1 für eine Gefängnisstrafe.

[3] Die Budgetbeschränkung setzt sich wie folgt zusammen: fA=rR. Durch einsetzen der Funktion A=Op und umstellen nach f erhält man f- r/((0/R)p).

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Should law enforcement be privatized?
Untertitel
Ist eine private Durchsetzung des Rechts sinnvoll?
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Max-Weber-Institut)
Veranstaltung
Umweltökonomik
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
16
Katalognummer
V152577
ISBN (eBook)
9783640644612
ISBN (Buch)
9783640644698
Dateigröße
450 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
should, durchsetzung, rechts
Arbeit zitieren
Marco Salm (Autor:in), 2008, Should law enforcement be privatized?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152577

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